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7. Wie man unter dem ersten Wittelsbacher lebte

Full text: Berlin-Kölln / Richter, Julius Wilhelm Otto (Public Domain)

7. 
Wie man unter dem ersten Witkelsbacher lebte. 
Am Nachmittage des 1. Juli 1335 saß der Rat von Berlin-Kölln auf dem 
zemeinsamen Rathause zu einer wichtigen Sitzung beisammen. 
Wir haben heute — hob Altermann Henuning von Lietzen nach Eröffnung 
der Verhandlungen an — einen Gast zu begrüßen, welcher zum Nutzen unsrer 
Bürgerschaft eine lange und rührsame Thätigkeit ausgeübt hat und nun erschienen 
ist, um uns eine, wie es scheint, erfreuliche Botschaft zu überbringen: Herr 
Johannes von Buch wünscht uns den Spruch mitzuteilen, welchen das von unserm 
Markgrafen eingesetzte Schiedsgericht zur Beilegung unsers Streites mit den Erben 
des Bernauer Propstes soeben gefällt hat ... 
Gespannt schauten alle auf den Ritter, welcher bei dem Fürsten und dem 
Volke der Marken in gleich großem Ansehen stand. 
Ihr wißt, — sprach dieser — daß auf unsers gnädigen Fürsten Geheiß mit 
dem hochwürdigen Bischof von Brandenburg drei Männer, welche ghibellinisch 
esinnt sind, — nämlich der Hofmeister Diepolt Gusse, Ritter Altmann von dem 
Veeee und ich selber, über die vor nunmehr 10 Jahren auf euerm Neu— 
markte geschehene Gewaltthat eine genaue Untersuchung angestellt haben, um die 
auf euch lastenden Kirchenstrafen endlich zu beseitigen. Nach sorgfältiger Prüfung 
haben wir dahin erkannt, daß ihr gehalten sein sollt, 
erstlich zum Seelenheile des getöteten Propstes in St. Marien einen Altar 
zu stiften und mit 12 Wispeln Roggen für alle Zeiten auszustatten, 
sodann an dem Orte, da selbiger Propst sein gewaltsames Ende gefunden, 
bis zu seinem bald wiederkehrenden Todestage ein 12 Fuß hohes Steinkreuz zu 
errichten, und 
endlich in Zukunft an jenem traurigen Tage (den 16. August) das Gedächtnis 
des Propstes mit Vigilien und Seelenmessen regelmäßig zu feiern. 
Dafür verspricht der hochwürdige Bischof euch allesamt vom Banne zu 
lösen ... Unser Herr Markgraf erwartet, daß ihr euch diesem Schiedsspruche 
sofort unterwerfen werdet. Dafür aber, daß der operdic Bischof, dessen gott⸗ 
berordnete Würde allhier gleichfalls verletzt worden ist, sich also entgegenkommend 
zezeigt hat, werdet ihr ihn selbst auch entschädigen müssen. . . Vamit geht — 
ichloß der Ritter — mein Auftrag an euch zu Ende!
	        
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