Erster Abschnitt.
Von der Stiftung bis zum Jahre 1848.
Am 12. Oktober 1814 waren die drei Grenadier-Bataillone in Berlin
eingezogen; am 14. Oktober erließ Se. Majestät der König die Kabinets—
Ordre, welche sie zu einem Grenadier-Regiment vereinigte.
Es ist dies die gemeinschaftliche Stiftungs-Urkunde der Regimenter
Franz und Alexander; sie lautet wörtlich:
Ich habe beschlossen, die sechs Grenadier-Bataillone, welche in
dem ruhmvoll beendeten Kriege in einer Brigade vereinigt gewesen sind,
nicht wieder von einander zu trennen und will deshalb aus ihnen zwei
Grenadier-Regimenter formieren, welche fortwährend eine Brigade aus—
machen, in der Hauptstadt oder doch in der Mark garnisonieren und,
wie es bei den Garden geschieht, aus dem ganzen Lande rekrutiert
werden sollen, damit der Zweck, sie aus ausgewählten Leuten zusammen—
gesetzt zu sehen, erreicht werden könne.
Diese Formation soll gleich in der Art geschehen, daß das Leib—
Grenadier-Bataillon, das 1. Ostpreußische und das 2. Ostpreußische
Grenadier-Bataillon zu einem, und das Pommersche, das Westpreußische
und das Schlesische Grenadier-Bataillon ebenfalls zu einem Regiment
zusammenstoßen. Zum Kommandeur des ersten Regiments ernenne ich
den Major von Schachtmeyer des 2. Garde-Regiments zu Fuß, und
zum Kommandeur des letztern Regiments den Oberst-Lieutenant von
Klux, bisherigen Kommandeur des Ostpreußischen Jäger-Bataillons.
Von ihren Stamm-Regimentern werden die Grenadier-Kompagnien
durch diese neue Formation ganz und für immer getrennt, und es sollen
daher auch die Offiziere, welche bei den Grenadier-Bataillonen stehen,
aus ihren bisherigen Regimentern ausscheiden, wogegen eine neue
Rangierung unter den Offizieren eines jeden Grenadier-Regiments statt—
finden muß.
Beide Regimenter erhalten ponceaurote Kragen und Aufschläge,
das letztere rote Achselklappen, wobei ich Mir vorbehalte, ihnen noch