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den und daß er durch regelmäßigen Gebrauch des Brunnens
und der Bäder eine regelrechte Kur durchgemacht habe. Er
bleibe dabei, daß v. Schrader die Roulette in seinem Beisein
in Aachen gekauft habe. v. Schrader weilte ihn mit diesem
Spiel bekannt machen, da sie beabsichtigten, nach Namur
zu reisen, wo Roulette gespielt wurde. F‘ "2 2be von Aachen
aus kleine Abstecher nac* *'-mur und © “ende gemacht
und dort mit Erfolg ge" +. Xenon, 5. Moos: Er
sei dem Angehlackhar ce rin, umm®e im Spiel schul-
dig geblieben. © 7 yser che hm "iäcksicht die Bezah-
lung der Scholk + —Abnm! 7 --—r Yoabsichtigt, ihn zum
Offenbarur iz. = iss ©. 7 °be darauf einen ful-
minantern. _ ie om eysiır zorir}t- und darin sehr deut-
liche Drelnmmemem ausm“ =ochen 61° or an die öffentliche
Meinung °r7 foren mir erstotten werde, Er be-
hauptete 55 m fir Fuck, daß v, Kayser gar kein
Recht zu solche; =7--Ischer Vorgehen habe, da er selbst
sich wiede:.- Zrfnemi‘ Nafunder habe. Der Zeuge
v. Schreiksr hell um 7 foc6” mar ein, als er dem An-
geklagten ©16 ) "iepr 57 "7 wer sagt: „Ne Iui
donnez ri“ u 8 eber: Cie 11m nichts, er be-
zahlt nic” _ Da Zehreiber erklärte dies für falsch,
schon des.” wei um vv. Xoyser nie etwas schuldig ge-
blieben sel. Zeugs .100s blieb *-i seiner Behauptung. —
Justizrat Dr. Sello stellt» fes*, 721 auck de- Brief des Zeu-
gen Moos vom Kraoklagion 7 res = * micht als kom-
promittierend erachtet worder c2%, der“ zcno‘ hätte er ihn
nicht ebenso sorgsam wie die anderer [rief aufbewahrt,
und er hätte nicht mi Beschlag bele“ ?rder können. —
v. Kayser ho: daß er jemals vor 7 Moos Geld
geliehen ..2k” Im übrier 5 habe er er _... .yemessen er-
achtet, ge jr 1c06 cl“ äeksicht vorzuczchen, weil dieser
in einem „hd 2 C.ÄCl sofort an das Regiment eines
Offiziers t2- 1 7 *) 'ywandt hab”, der Zır Geld schuldig
geblieben war.- ı ..cIragen des Justizrats Dr. Sello be-
merkte Moos: Er sei Titular-Vizekonsul a. D. und arbeite
für französische und englische Finanz-Zeitschrilten. —
Zeuge Moos gab hierauf eine umfangreiche Darstellung des
Falles, in welchem er gegen einen Leutnant v. B., der seine