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stätigen, daß dieser „Tretbriel“ in demselben Ton gehalien
gewesen sei wie ähnliche Briefe des Zeugen an v. Kayser.
Er habe ihm dies sogar direkt geragt und den alten Satz be-
folgt: „Wie du mir, so ich dir!“ — Untersuchungsrichter
Landgerichtsrat Herr ließ sich hierauf über einzelne Punkte
des Protokolls aus, zunächst bezüglich des Zeugen v. Gers-
heim. Er wiederholte mit Nachdruck, daß mit den Zeugen
der Wortlaut solort ganz genau in eingehender Beratung
fixiert wurde, sobald auch nur aus den Gebärden der Zeugen
die Annahme zuftauchte, daß ein Irrtum obwalten könnte.
Dies sei auch beim Zeugen v. Gersheim geschehen. —
Zeuge v. Gersheim:. Er habe nach z!lem, was ihm gesagt
worden war, die Sache so aufgefc®*. daß es sich um no-
torische Falschspieler handele. — Landgerichtsrat Herr
(zum Zeugen): Habe ich eine Äußerung gemacht, daß Sie
so etwas annehmen konnten? Ich bestreite das aufs aller-
entschiedenste. — Zeuge v. Gersheim gab als richtig zu, zu
Protokel! gegeben zu haben: Aus der Bekanntschaft mit
Herrn v. . ıyser weiß ich, daß er so gut lebte, daß im allge-
meiner "ngenommen ‚wurde, er !ebe “ber seine Verhält-
nisse, !5 "abe dies aber nur 2u. v, Mıyıore Aufwendungen
beim £: . Xozogen. — Oberstaatermuolt: Dann muß der
Zeuds doch zugeben, daß, wenn überhaupt ein Irrtum vor-
lie@ 1x 1Uißverständnis lediglich auf seiner Seite liegt,
nicht ver auf seiten des Untersuchungsrichters. — Der
Zeuge kLlier dabei, daß er ein kesonders Iuxuriöses Leben
des Herrn v. Kayser nicht habe zum Kur"mick bringen wol-
len. — Landgerichterai Mors: Ör habe di Aussagen so nie-
dergeschrieben, wie sie zer: ch" wurden und zweilellos
auch gemeint waren. — ore. mr Ft orsuchungsrichter,
es handelt sich nun noch dar 7-7 Zr Zeuge v. Stosch
behauptet, er szi durch Sie zu der. :-* " "ebracht worden,
daß er Gaunern in. Ci< Mände gefallen z2,. Zeuge v. Stosch
blieb dabei, daß er aus der ganzen Fragestellung und den
Äußerungen des Untersuchungsrichters die Auffassung be-
kommen habe, das Falschspiel sei schon erwiesen. — Land-
gerichtsrat Herr: Ich habe die Aussage auch dieses Zeugen
auf das gewissenhalteste aufgenommen, ihm selbstredend
gesagt, um was es sich handelt und daß gewerbsmäßiges