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Band 7 Der Klub der Harmlosen

Full text: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung / Friedländer, Hugo (Public Domain) Issue7 Band 7 (Public Domain)

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Geld ausgegeben? — Zeugin: Nein, das hat nicht viel ge- 
kostet. Wir verkehrten gewöhnlich im SavoyzHotel. — 
Vors.: Na. da pflegt man auch nicht Weißbier zu trinken. 
(Heiterkeit.) - - Zendin: Wir haben ja manchmal Sekt ge- 
trunken, zumeis! ab-r Pilsener Bier und die Rechnung der 
Mahlzeiten war nich. sehr. “-oß. — Di Zeugin bestriit des 
weiteren, daß » Kröc"er zur kostbare C schenke gemacht 
habe. Sie habe weder 7 “Mantringe noch Wohnungsmiele 
von ihm erhalten, v. Yröcher habe vielmehr nur einmal eine 
Schneiderrechnmr * won 150 MM für sie bezahlt und ihr 
einen Fächer x2schenk‘ der otwa 140 M. gekostet haben 
dürfte. — Ce home. mn, der alsdann als Zeuge 
vernommen vrurde 721 icht- "Mesentliches zu bekunden, 
Graf Königsmare.: ar 4.0 La ihm und habe ihm gesagt, 
daß ein Jeukl-}l * "Jet werden solle. Er wünsche zu 
wissen, was de : sei und ob eine polizeiliche Anmel- 
dung notwendig = Zr" Zeuge, habe geantwortet, daß das 
Spielen in eine” „= sich nicht stralbar sei, man müsse 
sich aber vor der: °*- von schmutziger Elemente hüten, 
Er habe dem Crzf:z ze v2sagt, daß er nähere Auskunit 
über die Pflicht zur 7 --2eldung in der betreflenden Ab- 
teilung des Polizeipräsiciums erhalten könne. Als dann der 
Artikel im „Berliner Tageblatt“ erschienen war, habe er dem 
Polizeidirektor v. Meerscheid-Hüllesem mitgeteilt, daß Graf 
Königsmarck damals wegen der Begründung eines Klubs 
bei ihm war. — Die Angeklagten behaupteten, daß sie ge- 
glaubt hätten, durch die Unterhalt- des Grafen Königs- 
marck mit dem Kriminalkomr:-- amm sei die polizei- 
liche Anmeldung, wenn es eirzr z.ichen bedürle, erledigt. 
- Am sechsten Verhand!- ” -rpat sich Kriminal- 
kommissar v. Manteuffel ..... .”. ist mir vorgeworlen 
worden, daß ich wissentlich .. *--heit gesagt hälle, in- 
dem ich den bekannten Briel . \virziger richtete, der 
den Satz enthält, daß gegen . Aorablum kein Er- 
mittelungsverflahren wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels 
schwebe. Ich erkläre hiermit, daß ich tatsächlich keine Er- 
mittelungen wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels gegen Dr. 
Kornblum angestellt hatte, und wenn gegenteilige Behaup- 
tungen in der Presse aufgestellt werden, so habe ich noch-
	        
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