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Full text : Das Grundbuch der Stadtgemeinde Berlin oder historische Darstellung des Grundvermögens der Stadtgemeinde (Public Domain) Ausgabe 1-3 Abtheilung I-III (Public Domain)

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Diese Summe wurde zum Theil zur baulichen Erhaltung, die
Zinsen des Kapitals aber wurden zur Verbesserung der Lehrergehälter
verwendet.

In den sechsziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden
Verhandlungen gepflogen, das Cöllnische Gymnasium mit dem Ber—⸗
linischen zu vereinigen, welches nach vielfachen Erörterungen Seitens
der Behörden am 29. Mai 1767 erfolgte. Diese Vereinigung bestand
bis zum Jahre 1824.
Im Jahre 1770 wurde das Directoratsgebäude, durch die kräftige
Unterstützung des Ministers von Münchhausen und mit Bewilli—
gung des General-Directoriums, auf Kosten der Kämmereikasse, inner⸗
halb ganz verändert, durch ein zweites Stockwerk erhöht und geräu⸗
miger gemacht.
Von den im Jahre 1712 ahgebrannten Gebäuden wurde im
Jahre 1782 der letzte Theil aus der Streit'schen Stiftung wieder
hergestellt. Im Jahre 1819 wurde der an das Gymnasium an⸗
grenzende, nach der Klosterkirche hinaus liegende vordere Flügel des
Lagerhauses mit dem nächsten Quergebäude und dem daranstoßenden
vorderen Hofe vom Könige dem Gymnasium geschenkt, und 1829 bis
1831 der Ausbau, größtentheils aus Kommunalfonds für 37,502 Thlr.
bewirkt. Die andere Hälfte des genannten Flügels des Lagerhauses,
der sich nach der Neuen Friedrichstraße hin erstreckt, wurde im Jahre
1831 ebenfalls vom Könige geschenkt und 1848 - 1849 mit einem
Kostenaufwande von 26,592 Thlrn. ausgebaut.
Zur Unterbringung von Lehrern mit deren Familien sowie zur
Aufnahme der Communität wurde, nach dem Beschlusse der Stadtver⸗
ordneten vom 26. August 1858, in den Jahren 1859 und 1860 das
Lehrerwohngebäude an der Neuen Friedrichstraße aufgeführt, zu
welchem

aus der Streit'schen Stifung .. .. .10,000 Thlr.
die vom Director Bellermann offerirten. 1,000,
der damalige Bestand des Gymnasial⸗Bau—⸗
fonds von .. XTF
das dem Gymnasium zugefallene Normann—
sche Legat voon.
der Rest aus der Einnahme der Schulgeld⸗
Erhebung pro 1. October 1856 bis ultimo
Dezember 1857 mit
            
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