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Anlage 2.
von Frechen im Herzogthum Jülich gestand man nach Artikel 8 des 1672 zwischen
Kurpfalz und Brandenburg abgeschlossenen Traktats die freie Ausübung ihres Kultus
zu, und am 22. April 1716 ward daselbst der Grundstein zu einer reformirten
Kirche gelegt. Die Intoleranz der meisten Katholiken sah dies nicht ohne tiefen
hroll. Am 1. Dezember d. Is. begaben sich viele Studenten Cölns, von Menschen
aus der niedrigsten Klasse begleitet, nach Frechen, rissen die Kirche nieder und plün—
derten das daran stoßende Wohnhaus des neuen evangelischen Geistlichen. Diese
frevelmüthige That erregte große Erbitterung in den benachbarten evangelischen
Landen. Die Generalsynode der vereinigten Lande Jülich, Cleve, Berg und Mark
verwandte sich an den evangelischen Fürsten des Reichs und verlangte Ehren- und
Schadenersatz. Der bei der Stadt Cöln acereditirte preußische Resident Freiherr
o. Diest unterstützte das Gesuch mit der größten Energie. Aber die einzige Genug—
thuung, welche man erhielt, bestand darin, daß man dem evangelischen Prediger den
Werth der ihm geraubten Effekten und Mobilien ersetzten wollte. Nach authentischen
Nachrichten iim Archiv der Stadt Cöln) wurde der dem damaligen Prediger Heil—
mann verursachte Schaden auf 4700 Thaler abgeschätzt, und für Ehrenersatz erlanate
derselbe die Summe von 3641) Thalern.“
Aber auch noch im Anfange des 18. Jahrhunderts wollten die Katholiken in
Löln nicht einmaal in einem Privathause evangelischen Gottesdienst dulden! Darüber
hbelehrt uns folgendes interessante Ereigniß:
„Als im Jahre 1707 in der Stadt Cölln a./Rhein ein Gerücht entstunde, als
ob der dasige Königlich Preußische Resident, der Herr v. Diest, gesonnen wäre, das
Exercitium der reformirten Religion in seinem Wohnhause anzufangen, so stellten
ihm seine Freunde vor, daß der Rath solches nicht zugeben würde, auch die Bürger—
schaft, und vornehmlich der gemeine Pöbel dadurch leichtlich zu einem Aufstand ge—
bracht werden könnte. Der Herr v. Diest ließ jedoch trotzdem durch den Doector
Raeff, welcher seiner Frauen Bruder war, an einem Morgen unverhofft den Anfang
eines solchen Religions-Exercitiums machen. Alsobald schickte der Magistrat einige
Deputirte an den Herrn v. Diest und ließ um Einstellung bitten, weil dergleichen
Reuerungen straks wider die Grundgesetze der Stadt Cölln liefen, wobei sie mit
ziemlich anzüglichen Redensarten das Diestsche Vorhaben ein inciviles und eigen—
thätiges Beginnen nenneten, welches der Magistrat durch unangenehme Mittel ein—
zustellen würde gezwungen werden. Ob nun wohl der Herr v. Diest denen Abgeord—
neten anzeigete, daß Alles, was er gethan, aus specialem Befehl seines Königes
geschehen wäre, so verlangeten jene doch den gedachten Befehl selber zu sehen, weil
sie nicht glauben könnten, daß der König von Preußen sie in dem Possessu des mit
Ausschließung aller anderen Religionen habenden Exercitii des katholischen Gottes—
dienstes zu turbiren gesonnen wäre. Der König würde gewiß nicht begehren, daß
der Rath sich in Leib- und Lebensgefahr stürzen und die ganze Stadt in Aufruhr
setzen sollte. Allein der Herr v. Diest wollte von dem einmal angefangenen Werk
durchaus nicht ablassen.
Bald darauf lärmeten die katholischen Geistlichen nicht nur auf denen Kanzeln
—
privatim und war des Verketzerns kein Ende; daher denn die Gemüther der Bürger—
schaft ziemlich in Harnisch geriethen und die Studenten anfingen, allenthalben Zettel
anzuschlagen und zur Bestürmung der Wohnung des Herrn v. Diest aewisse Zusammen—
künfte bestimmten.“