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Gewerbe-Angelegenheiten.
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einer am Kutscherbock bezw. an der Fahne verstellbar angebrachten
Laterne mit grünen Scheiben.
Besondere Pflichten der Droschken-Fuhrherrn.
5 6. Der Droschken-Fuhrherr Gesitzer oder Pächter der Droschke) ist
dafür verantwortlich, daß der Fahrpreis-Anzeiger richtig funktionirt.
Ist eine Funktioksstörung des Fahrpreis-Anzeigers eingetreten, so hat
er die Droschke unverzüglich und bis zur Beseitigung der Funktionsstörung
oder erforderlichen Falles bis zu ihrer Ausrüstung mit einem anderen Fahr—
preis-Anzeiger (88 2 und 3) aus dem Betriebe zu ziehen. Diejenige Werk—
stätte, welcher die Reparatur eines Fahrpreis-Anzeigers überwiesen wird, ist
von dem betreffenden Fuhrherrn der Polizeibehörde namhaft zu machen. Nur
mit ausdrücklicher Genehmigung der Letzteren ist es gestattet, außerhalb von
Charlottenburg und Berlin belegene Werkstätten hierfür in Anspruch zu
nehmen.
Besondere Pflichten der Leiter von Reparatur-Werkstätten
für Fahrpreis-Anzeiger.
8 6a. UNeber die an einem Fahrpreis-Anzeiger aus dem öffentlichen
Fuhrbetriebe vorgenommenen Beseitigungen von Funktionsstörungen hat der
Leiter der betreffenden Reparatur-Werkstätte ein Buch zu führen und darin
über die Art der Störung unter Angabe der Zeit, in der die Beseitigung
erfolgte, in laufender Folge sachgemäße Eintragungen zu machen.
Das Buch ist den Beamten der Polizei auf Erfordern zu jeder Zeit zur
Einsicht vorzulegen.
Besondere Pflichten des Kutschers.
8 7. Wird die Droschke zur Fahrt angenommen, so hat der Kutscher
den Fahrpreis-Anzeiger auf die zur Anwendung kommende Taxe zu schalten
bezw. den Zuschlagszeiger auf den taxifmäßig zur Hebung kommenden Zuschlag
8 12) einzurücken.
Wartezeiten vor Beginn der Fahrt oder Wege der etwa durch Dritte
herbeigeholten Droschte bis dorthin, wo dieselbe von dem Fahrgast bestiegen
worden, kommen auf den Fahrpreis in Anrechnung.
Kommt während der Fahrt eine andere Taxe zur Anwendung, z. B.
durch Vermehrung oder Verminderung der Zahl der Fahrgäste, beim Uebertritt
aus der Tages- in die Nachtzeit (siehe Tarif), beim Ueberschreiten der Grenzen
des Droschken-Polizei-Bezirks (siehe Tarif) oder bei der Rückkehr in denselben
u. s. w. so hat er den Fahrpreis-Anzeiger sofort auf diese Taxe umzuschalten
und gleichzeitig den Fahrgast auf die ersolgte Umschaltung der Fahrpreis—
scheibe besonders aufmerksam zu machen. Treten während der Fahrt aber
Umstände ein, welche die Erhebung eines Zuschlages oder die Erhöhung des—
selben (siehe Tarif) erfordern, so hat der Kutscher sofort den Zuschlagszeiger
auf den entsprechenden Betrag einzurücken.
Bei eintretender Dunkelheit hat er die verstellbare Laterne (J 5) zu
erleuchten und für ihre genügende Helligkeit zu sorgen.
Unmittelbar nach Beendigung der Fahrt hat er den Fahrpreis-Anzeiger
auf Kasse zu schalten und die Fahne senkrecht zu stellen, den Betrag des Fahr—
preises einschließlich etwaiger Zuschläge aber laut und deutlich dem Fahrgast
anzusagen.