über die Grenze hin „auswarf“. Meldete sich nun
dort der Ausgestoßene, so wurde hm nach zwei
bis drei Nochen bederu⸗tf. doß er *zu trollen
habe. Ot er crouneie oder nicht gonz gleich,
er mußte wenden! Nebenbei dam hin und
wieder die nolvolizei mal in sein Quartier
und sah »2wa von irgend einem letzt⸗
vorgeker 6Soroe“ bei sich habe.
So gine Btadt und eine jede
sagte r Nersöhnen kann
uns Feim vyrecher“ eines
Tages nordete und
vonen
N An die Köpe⸗
nickic rzählt hatte,
wurd⸗ xstorbenen
Geh. es auch
sons Nerdienten
Mann mmungen
über die Tol u c“ger drakonisch
ausgeführt wrürhen. HMoch zu einer gründlichen
Remedur, resp. zu der eingig richtigen Abschaffung
dieser törichten Maßregel konnte sich das preußische
System natürlich nicht aufressfen. Nicht einmal
die einfach blödsinnige Besrimmung, nach der
jedernann im Fall der Polizei
auncht sogar aus seiner Vater
stadausgewiesen werden konnte
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