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VI, 6.1 Aufnahmebedingungen
für das Auguste-Viktoria-Krankenhaus zu Berlin-Schöneberg.
1. 1. Zur Aufnahme gelangen männliche wie weibliche Kranke ohne Unterschied
der Konfession.
2. Im Krankenhause werden ausschließlich Kranke behandelt, nicht aber werden
Gesunde, Sieche oder Altersschwache verpflegt.
3. Aufgenommen wird zunächst jeder Kranke, sofern der Aufnahmearzt die Auf⸗
nahme sür notwendig hält, der
a) eine entsprechende Bescheinigung der hiesigen Armendirektion oder
b) einen Überweisungsschein des Kassenarztes einer Krankenktasse besitzt, oder der
Kranke, welcher
c) von dem hiesigen Polizeipräsidium überwiesen wird, oder
b) die Pflegekosten auf eine 4 wöchige Dauer als Barvorschuß hinterlegt.
Bei Meldung im Krankenhause ohne Beibringung der unter aÿ2d angegebenen
Bedingungen soll trotzdem die Aufnahme erfolgen, sobald der diensthabende Arzt erklärt,
daß der Zustand des sich Meldenden die sofortige Aufnahme notwendig macht, da eine
Zurückweisung unter Umständen eine ernste Verschlimmerung der vorliegenden Krankheit
nach sich ziehen könnte.
II. Die Kur- und Verpflegungskosten betragen:
a) für hier wohnhafte Kranke pro Tag .. ..... 4,- M.
by Kinder bis 14 Jahre. 3,50,
cy „nicht wohnhafte Kranke pro Tag. ... 5,. — ,
Für auswärts wohnende Mitglieder der Ortskrankenkasse Berlin-Schöneberg
betragen die Kurkosten in der III. Klasse für den Tag 4, - M. Sür auswärts wohnende
Kranke, für welche die Armendirettion Berlin-Schöneberg einzutreten hat, sind von dieser
nur die Kosten für Cinheimische zu zahlen.
SFür Säuglinge, die mit der Mutter aufgenommen bzw. in der Anstalt geboren
werden, sind bis zum Alter von 4 Wochen Kosten nicht zu erheben, soweit dieselben nicht
Patient sind.
III. Außerdem können Keranke gegen Zahlung folgender Pflegekosten aufgenommen
werden:
Pflegeklasse
für bier wohnhafte Kranke für den Tage. 15, M,
nicht wohnhafte Kranke für den Tag 20, —,
IJI, wohnhafte Kranke für den Tag. 8,50,
II,„ nicht wohnhafte Kranke für den Tag. . ... 11,50,
Sür Säuglinge, die mit der Mutter aufgenommen bzw. in der Anstalt geboren werden,
sind bis zum Alter von 4 Wochen
in der J. Klasse . .. 3,50 M,
in der II. Klasse. .. 2250,
pro Tag zu erheben, soweit dieselben nicht selbst Patient sind. Dafür wird gewährt:
in Pflegeklasse J in besonderem Gebäude 1 Platz in der Regel in einem besonderen
Zimmer mit 1 Bett,
in Pflegeklasse II in besonderem Gebäude 1 Platz in der Regel in einem Zimmer mit
223 Betten;
ferner Arzneien, Verbände, Pflege und ärztliche Behandlung.
Für Operationen und sonstige VDerrichtungen chirurgischer Natur, mit Ausnahme
oon DVerbänden. sowie Röntaen- und Blutuntersuchungen ist seitens der Patienten L.