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Mordversuch schuldire gesprochen und da-
raufhis zu IC Jahr-rar ;hthaus verurteilt.
W- 5=h ein Urteil
ir ganze Anklage und Beweisaufnahme im Prozess war
auf die Täaterschaft Koschemann’s gerichtet, nicht im ge-
ringsten auf Beihilfe. Wie kamen die Geschworenen zu ihrem
haarsträubenden Schuldiyspruch? Sie werden sich gesagt
haben: Koschemann ist der Tat nicht überführt. Des Mord-
versuchs können wir ihn nicht schuldig sprechen. Aber er
ist Anarchist. Sprechen wir ihn frei, so leidet das Ansehen
der Polizei und Justiz, welche sich in diesem Prozess so sehr
und so einseitig engagiert hatten. Verurteilen wir Kosche-
mann alsc wegen Beihilfe, Ein paar Jahre Zuchthaus hat er
ja wer” einer anarchistischen Gesinnung verdient. Der
Ana Voschemann ist verurteilt
wor
wu A
A I]
(972)
5, Abschnitt.
Schlussbemerkung.
Das Ergebnis des Prozesses gegen unseren (Genossen
Koschemann, der annähernd zwei Jahre währte, war also: Der
Täter total unbekannt, in der Phantasie der Herren Ge-
schworenen mithin der grosse Unbekannte und Koschemann
in nicht näher bezeichneter Weise der Mithelfer dieses grossen
Unbekannten. Und merkwürdig: Koschemann, welcher die
Kiste nicht auf dem Schlesischen Bahnhof getragen (denn sonst
wäre er der Täter) hat sie nach der Meinung -der Polizei,
welche Zeugen hierfür herbeischaffte, und der des Staatsanwaltes,
welcher sich auf deren Aussagen stützte, doch dort getragen.
Er soll nach der Beweisaufnahme die Kiste in Fürstenwalde
aufgegeben haben. Das Urteil aber besagt, er hat sie nicht
aufgegeben. Er soll die Frage an Brede gerichtet, die
\Weckeruhr yekauft u. s. w. haben - alles nach der An-
nahme der Staatsanwaltschaft — also der Tater sein. Aber
die Geschworenen sagen, nein er ist nicht der Täter sondern
der Mittäter, Die Beweisaufnahme ging also auf Taterschaft,
alles andere war ja ausgeschlossen. Das Urteil wirft die
zanze Beweisaufnahme über den Haufen. Die Geschworenen
wussten aus ihren Träumen während des Prozesses vielleicht,
der aus dem Kaffeesatz oder aus den Karten, dass Kosche-