Staatsanwalt noch der Vorsitzende, beides sicher wohl—
wollende und keineswegs voreingenommene Juristen,
waren imstande, den Abscheu, die Empörung zu verbergen,
die ja Gestalten wie Schumann gegenüber so erklärlich
sind, die aber doch der kühl wägenden Tätigkeit des
Richters in jedem Sinne fernbleiben sollten. Es zeigt sich
hier von neuem das schwere Manko in der Ausbildung
unserer Strafjuristen, denen weder Psychologie noch Psy—
chopathologie als Hochschuldisziolinen pflichtmäßig gelehrt
werden. Hier muß der neue Strafprozeß Wandel schaffen.
Wir brauchen Richter, denen der Mensch in seiner Ent⸗
artung ebenso vertraut ist, wie der sogenannte Normal—
mensch. Ich habe darauf sowohl in meiner Schrift „Ver—
brechen und Strafimumzen Deutschland““),
wie auch in meinem Buch »erliner Gefäng—
nisse“**) eingehend hingewi
In diesem letzten Buche had ich aber noch eine an—⸗
dere Notwendigkeit besprochen, di der Schumann-Prozeß
mit einer geradezu zwingenden Oxeutlichkeit von neuem
erwiesen hat. Es handelt sich dabei um die Geständnisse,
die Schumann sowohl vor dem ihn vernehmenden Po—
lizei⸗ Oberwachtmeister Lahmann als auch später in wieder⸗
holten Einvernehmungen vor dem Landgerichtsdirektor
Buddenberg und vor dem Landrichter Lönnies zweifellos
abgelegt hat.
Um diese Geständnisse hat sich innerhalb der Ver—
handlung nicht allein mit Schumann, der sie generaliter
in Abrede stellt, sondern auch unter den beteiligten Po—
lizeibeamten ein herber Streit entspponnen. Schumann
) Siehe Anmerkung Seite 51.
**) Hans Syan, Berliner Gefängnisse, Rechtswissenschaft-
licher Verlag von Puttkammer K Mühlbrecht, Berlin W 56.
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