einem hin. Zehn WMorde können nicht mehr kosten als
einer.
Landru ist vielleicht Nekrophile gewesen. Sicherlich
war er ein Sadist reinster Prägung, ein wirklicher Lust—
mörder, dessen Orgasmus vom Tode, vielleicht sogar vom
Qualentode seiner Opfer abhängig ist. Sehr ähnlich dem in
diesen Blättern ebenfalls geschilderten Schumann *), dem
er auch in seiner melancholisch-kalten Außenseite, in der
bewunderungswürdigen Beherrschtheit während der Ver—
handlung gleicht; aber doch wieder ein vollkommen
eigener, ganz neuer Typ, der in der Verstellungskunst, in
weltmännischem Benehmen und in seiner oft so treffenden
Jronie allez? in den Schatten stellt, dessen ich mich aus Be—
richten früherer Zeiten oder aus meiner genen Beobach—
tungen, während 25 Jahre, entsinnen .
2andru“, sagen die französischer sychiater, „ist als
abselut vcrantwor“t zu betrachten Denn, obwohl er
ein Oubeeerierten ist, der infolge seiner, Jahre an—
dauer 1schen Qualen in einem krankhaften Geistes—
zustand besindet, bemerkt man in allen seinen Er—
klärungen 2*** die geringste Spur einer Psychose, einer
pathologischer werngshandlung, eine Abnahme seiner
geistigen Fẽ — oder eines Zustandes von geistiger
Verwirrung. CC lohnt wirklich nicht, in dieser
Weise über ein Nroblem zu diskutieren, das Voraus—
setzungen hat, die der Gerichtspsychiatrie offenbar fehlen.
Wie kein Vernc ger heute mehr den Menschen vom
Affen abstammer läößt, so wird niemcud, der sich wirklich
mit den großen Fragen der Ansbrepelegie in ihrer Be—
ziehung zum Kriminellen besteh ih einen Verbrecher
vom Schlage des Landru einen „Geisteskranken“ nennen.
Wie es aber nach Shakespeare noch viele Dinge zwischen
) Siehe S. 114ff.