sitzend, während er vertraulich den Arm um sie legte, leise den
Revolver gezogen und ihm eine Kugel unterm Kinn durch den
Kopf geschossen. So erzählte sie unbefangen selbst und schien
nicht viel darin zu finden. „Ich war seiner überdrüssig.“ Wir
erwarteten ein Todesurteil — und es erfolgten vier Jahre Ge—
fängnis!
Der Vatermörder.
Ein junger, frischer, harmlos aussehender Bursch von etwa
19 Jahren war eingeliefert unter der furchtbaren Anklage des
Vatermordes. Er erzählte: „Ich bin aus einer wohlhabenden
Schlächterfamilie aus H. Mein Vater und ich fuhren oft über
Land zum Vieheinkaufen; da wir oft viel Geld bei uns haͤtten,
trug ich zur Verteidigung gegen Räuber immer einen geladenen
Revolver bei mir. Mein Vater hat meine Mutter oft miß-
handelt; wir hatten nebenan eine Gastwirtschaft mit leicht⸗
sinnigen Mädchen, wo mein Vater oft verkehrte. Neulich fuhr
ich allein über Land, und als ich abends nach Hause kam, fand ich
meinen Vater nicht. Ich ging daher in die Wirtschaft, ihn zu
suchen. Der Wirt wollte mich am Eingang nicht hineinlassen,
da kam plötzlich mein Vater heraus und schlug mit den Fäusten
auf mich ein. Ich zog den Revolver, um meinen Vater zu
schrecken, aber der Schuß ging los. Mein Vater taumelte zurück,
und ich lief erschrocken an die Bahn und fuhr nach Berlin. Daß
mein Vater tot ist, habe ich erst in den Zeitungen gelesen.“ Der
junge Mann machte einen ruhigen und ordentlichen Eindruck.
Er wurde bald nach seiner Vaterstadt abgeschoben; das Arteil
hat ihn seine blühende Jugend gekostet. Aber wer trägt in
diesem traurigen Fall die Schuld?
Eine Vatermörderin.
Ein schönes junges Mädchen war als Vatermörderin ein⸗
geliefert. Der Vater, ein roher Mensch und Gewohnheits-
trinker, muß allerdings Frau und Tochter furchtbar mißhandelt
haben. Eine mildere Auffassung konnte nur meinen, die Tochter
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