Berliner Polizei und Verbrechertum.
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Kolonie, zweit Rin der Kolonie auf Rechnung eines Tage—
lohu zahlenden VUnternehmers, dem die Arbeitskräfte wie die
—E den, während er fur Unterrichtung, Auf—
sicht, WerAnge Beschaffung des Xehe crials und Absatz
der Warcn zu sorgen hat, drittencdic Beschäftigung
der Kolenisten außerhalb der Kole.. n Tagelohn. Die
erstgenaunte Art ist ohne Frage die erstrebenswerteste, da die
Kolonie hierbei am besten ihren erziehlicher Einfluß ausüben
kann; die zweite ist die bequemste uund die dritte die lohnendste;
trotzdem will man von den beiden letzten Fällen mehr und
mehr absehen sobald die Vermögensverhältnisse der Kolonie
bessere sind. Dic FinnaFß:nen derselben setzen sich aus den
Beiträgen der etwa 507. Mitglieder des Vereins für die
Berliner Arbeiterkolonie zusammen, aus einmaligen Zuwen—
dungen ven (Wanern, aus Kollekten, Gelegenheitssammlungen
und aus Lcin Ertrag der Arbeiten der Kolonisten. Im
Ganzen erwerben sich zwei Drittel der Kolonisten, was sie
dem Verein kosten, nämlich täglich 55 Pfennige, und außer—
dem einen Überschuß von 35 Pfennigen bis zu 3 und 5
Mark die Woche; einzelne haben es auch schon bis zu 8 Mark
gebracht, während ein Drittel der Kolonisten ihre Kost nicht
verdient. Aufnahme finden, um Übersullaung zu vermeiden,
in der Regel nur salchce, die einen von einem Vereinsmit—
— —
werden au⸗ Ausnunhmen gemacht, falls Platz vorhanden ist
und der 2. iden‘ cinen günstigen Eindruck erweckt. Die
Eintretenden müsscu Fh verpflichten, einen Monat in der
Kolonie zu verbleiben; jedem von ihnen wird ein Conto
eröffnet, welches er persönlich stets am Sonnabend nachsehen
kann. Erzielt er Überschüsse, so werden ihm dieselben bei
seinem Austritt aus der Kolonie bar ausgezahlt, aber auch
während er noch anwesend ist, kann er über dieselben frei
verfügen, nur nicht zum Ankaufe von Spirituosen, die nie
in die Kolonie gelangen dürfen. Hat der Kolonist vier
Wochen in der Kolonie gearbeitet, so wird ihm gern ein