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Abschnitt
apparaten verweigert, oder die in diesen Bedingungen vorge—
schriebenen ZZahlungen nicht pünktlich leistet, ohne vorherige
richterliche Entscheidung die Leitung absperren zu lassen und die
Lieferung von Elektrizität einzustellen bezw. zu verweigern.
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Falls die Rechte der Gesellschaft aus dem mit der Stadt—
gemeinde Rixdorf abgeschlossenen Vertrage vom 19. 12. 60/ 30.
b. 01 auf die Stadtgemeinde Rixdorf oder eine andere Gesell—
schaft übergehen sollen, so bleibt dieser Vertrag über die Strom—
lieferung der Rechtsnachfolgerin der Berliner Elektrizitätswerke
gegenüber in Geltuig.