Schulverwaltung.
239
BesoldungsOrdnung
für die Lehrpersonen an der städtischen Mädchen⸗Mittel⸗
schule zu Rirdorf vom 0s.
1. Rektor:
2500 2725 2950 3175 3400 3625 3850 4075 4300 4525 M
nach 7? 10 13 160 19 22 25 28 31 Jahren,
daneben 900 M Wohnungsgeldzuschuß, welcher bei den Pensio—
nierung voll in Aurechnung gebracht wird.
Mittelschullehrer:
1600 1875 2150 C52600 2825 3050 3275 33500 3725 M
nach 7 10 13 1619 22 25 28 31dahren,
daneben 625 54 Wohnungsgeldzuschuß, welcher bei der Vensio—
nierung voll in Anrelnung gebracht wird.
c VLehrerinnen:
1400 1530 166. 2050 2180 2310 2440 2570 M
nach 7 1 * 13 22 25 28 31Jahren,
daneben 420. We dzuschuß, welcher ebenfalls voll
bei der Vensionierneat echneing gebracht wird.
ische vLehrérinnen:
930 1050 1150 1250 1350 1450 1550 1650 1750 185560 M
nach 7 10 13 16 19 22 25 28 31Jahren,
daneben Wohnungsgeldzuschuß wie zu 3.
Als Mittelschullehrer werden nur solche Lehrer angestellt,
welche sich bei ihrer Austellung bereits im Genuß der zweiten
Alterszulage befinden. Da das Grundgehalt der Gemeinde—
schullehrer 1400 M und die Alterszulagen durchweg 225 M be⸗
tragen, so erhalten die in gleichem Dienstalter stehenden Mittel—
schullehrer unter Berücksichtigung der beiden ersten Alterszulagen
von 275 40 eine pensionsfähige Zulage von 300 M.
„ : Bei der Gewährung der Alterszulagen sind die
Bestimmungen des VLehrerbesoldungsgesetzes vom 3. 3. 97 maß—
gebend.
. 52875
1908.
Magistrat.
L.. Weinreich.