RBreanzwesen
221
Ob, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen
ein Darlehn gewährt wird, hängt in jedem einzelnen
Falle von dem Beschlusse des Vorstandes ab.
Im Falle der Gewährung des Darlehns hat der An—
tragsteller die Schuldverbindlichkeit und die aus den
Bedingungen zu B 3 bis 10 sich ergebenden Ver—
pflichtungen für die „Stadtgemeinde Rixdorf (Städtische
Sparkasse)“ grundbuüchlich eintragen zut lassen.
B. 78 besonderen.
Die Hypothek muß in Abteiluing III des Grundbuches
für die Stadtgemeinde Rirxdorf (Städtische Sparkasse)
neiut eingetragen werden und an mündelsicherer Stekle
stehen. Die Uebernahme im Wege der Zession erfolgt
nur dann, wenn sich die abzulösende Hypathek mit
der von der Sparkasse bewilligten Hypothek bezüglich
der Höhe deckt und wenn es sich nur unmeinen Hypo—
thekenbrief handelt.
In Abteilung Il dürfen außergewöhnliche Lasten und
Beschränkungen Eltenteile, Untera ungsrechte, Nieß—
brauchrechte usww.) mit Vorrech‘ Ar Hywpothek nicht
eingetragen sein.
Die Hypothek ist nur nach voraufgegangener, beiden
Teilen zustehender sechsmonatiger Ründigung, die je—
doch nur zu einem Kalendexwierteljahrsersten erfolgen
darf, zurückzuzahlen. Frühestens kann jedoch beiderseits
das Napital gekündigt werden zur Rückzahlung zum
.. ...... . 19 . . Gneunzehnhundert . . . . . )J.
Ist der Tag der Rückzahlung ein Soun- oder Feiertag,
so hat die Rückzahlung an dem vorhergehenden Wochen—
tage zu erfolgen. Eigentümer . . räum . . ferner der
Bläubigerin das Recht ein, die Kündigung oder Mahnung
aur einem von mehreren Eigentümern mit Rechtsver—
bindlichkeit für die anderen in einfacher Schriftform er—
klären zu brauchen.
Die Hypothek ist mit ... Prozent jährlich zu verzinsen.
Die Zinsen sind nachträglich in den ersten 8 Tagen
jeden Kalendervierteljahres porto- uud bestellgeldfrei an
die städtische Sparkasse Rixdorf zu entrichten.