Hierauf wandte ich mich an meinen Geburtsort
in Tilsit. Und hier, ebenfalls ohne einen Grund an—
zugeben,
verweigerte man mir den Paß zum dritten
Male!
Ich suchte bei der Strafanstaltsdirektion um Aus—
kunft darüber nach, warum mir denn der Paß ver—
weigert würde, und die Direktion erklärte mir, sie könne
sich den Grund auch nicht erklären.
Kurz vor der Entlassung suchte ich nun um die
Fürsorge für „entlassene Gefangene“ nach.
Auch sie wurde mir abgelehnt!
Schließlich wandte ich mich an den Geistlichen der
Anstalt, und durch diesen erhielt ich eine Stellung als
Maschinenmeister im Betriebe des Hofschuhmachers Hill—
brecht in Wismar in Mecklenburg.
Hierzu muß ich bemerken, daß vor der Entlassung
ein behördlicher Briefaustausch zwischen dem Orte, an
welchem der Gefangene eintrifft und der Abgangsanstalt
stattfindet.
Die Behörde in Wismar hatte also immer Zeit,
wenn sie irgendwelchen Anstoß an meinem Zuzug in
ihren Ort nahm, sich mit der Anstaltsdirektion in Ver—
bindung zu setzen resp. den Zuzug abzulehnen. Nichts
von alledem geschah.
Ich wurde mit den notwendigen Papieren für Wis—
mar versehen und aus der Anstalt entlassen.