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Full text : Max Stirner / Mackay, John Henry (Public Domain)

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82weites Capitei.

der Cabinets-Courier Garlet, der in eiliger Mission von Paris
kam und sofort dahin zurückging.
Schien nun auch der Zwischenfall für Kleist äußerlich
mit der freiwilligen Berichtigung abgethan, so mußte er doch
von jetzt ab sehr auf seiner Hut sein. Im auswärtigen
Ministerium sah man sein Blatt mit scheelen Augen an. Es
blieb ein übler Vermerk in den Acten zurück, der jeden
Augenblick hervorgelangt und gegen Kleist ausgenutzt werden
konnte.

4. Opposition gegen das Finanzedict vom 27. October
1810.

Die Fehde um Christian Jakob Kraus war gleichsam
nur ein Vorgefecht gewesen, bei dem noch keine Parthei ihre
ganze Kraft entwickeln mochte. Der offene Kampf entbrannte
erst um das große Finanzedict Hardenberg's vom 27. October
1810. Zwei sich formell gleichende Paare schärfster Kampf—⸗
artikel markiren in den Abendblättern die neue Frontaufstellung,
in der die Berliner Patriotengruppe und die Staatskanzlei sich
gegenübertraten.
Dies die Geschicke Preußens für weite Zukunft neu be—
stimmende Edict gab die Ideen an, die, verwirklicht, die Kraft
besitzen würden, die Finanzen der Monarchie emporzubringen
und die Kriegsschuld zu tilgen. Die Urschrift, von der Hand
Hardenberg's, bewahrt das Geheime Staatsarchiv. Staunend
steht man vor diesem Actenstück, vor der unbegreiflichen
Schaffenskraft eines Mannes, der zur selben Zeit von tausend
Tages-Geschäften in Anspruch genommen, ganze Spalten des
Schriftstückes wie aus einem Gusse niederschrieb: in dem jedes
Wort, recht gewählt oder falsch gesetzt, Folgen unberechen⸗
barster Art nach sich ziehen mußte. Hardenberg war wahr⸗
                        
BBHardenberg's fFinanzedict. 73 haftig des Wortes mächtig: zu bemerken, wie seine leichte Eleganz die Concepte der fähigsten Räthe zu bessern verstand, ist entzückend für sprachliches Empfinden. Sein Finanzedict ist ein Meisterstück der Sprache. Sachlich stellte es Consum⸗ tions⸗ und Luxus-⸗Steuern, Gewerbefreiheit und Domänen⸗ verkäufe in Aussicht. Eine Reform des Abgaben-Systems wurde nach gleichen Grundsätzen für die ganze Monarchie angesagt. Bei der Grundsteuer sollten alle Exemtionen wegfallen, die weder mit der natürlichen Gerechtigkeit, noch mit dem Geist der Verwaltung in „benachbarten Staaten“ länger vereinbar wären. Es ließ den König feierlich erklären: „Wir behalten Uns vor, der Nation eine zweckmäßig ein⸗ gerichtete Repräsentation sowohl in den Provinzen als für das Ganze zu geben, deren Rath Wir gern benutzen und in der Wir nach Unsern landesväterlichen Gesinnungen gern Unsern getreuen Unterthanen die Ueberzeugung fortwährend geben werden, daß der Zustand des Staats und der Finanzen sich bessere, und daß die Opfer, welche zu dem Zwecke ge— bracht werden, nicht vergeblich sind.“ Man bemerkt, wie in den Text neufranzösische Ideen und Forderungen der Smith-Kraus'schen Lehre hineingewirkt worden sind. Selbst ihre Schlagwörter fehlen nicht. Den Zusammenhang mit Kraus' 1807 über die Tilgung der Kriegs⸗ schuld erstattetem Gutachten (in den Vermischten Schriften 2, 60) deckte denn auch sofort Achim von Arnim am 31. October in seinem ersten Kraus-Artikel auf. Die Bekämpfung des Edictes in den Abendblättern eröffnete wieder Adam Müller. Am 15. November nämlich, im 40. Abendblatte, er⸗ schienen von ihm nationalökonomische Fragmente über den Credit der General⸗ und Specialhypotheken. Er führt aus, der Staat müsse mehr Credit haben als der Privatmann. Die Staatskunst möge daher die Stände und die Corporationen
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