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Zentralblatt der Bauverwaltung, , 3, September 1921.
Urkunde von 1227, die das Bestehen des „uralten“ Westchors auch
damals noch erweisen soll. Sie lautet:' 1 )
„In nomine sancte et individue Trinitatis. Fridericus divira providentia
sancte Halberstadensis ecclesie episcopus imperpetuum . . .
eeterum de aliis quinque mansis, s. spiritus gratia Bibi affavente,
taliter ordinavit, ut in contiuenti post mortem ipsius in occidentali
choro, quem ipse ad honorem gloriose virginis Marie et
b. Syxti martiris de suis constituit sumptibus perpetuus
vicariua habeatur. qui inibi deserviat divina die qualibet celebrando
et in choro secundum debitum vicariorum frequenter presens existat
et s. Marie ac b. Syxti vicarius nominetur. . . “
(Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Friedrich,
der heiligen Halberstädter Kirche Bischof für immer . . . ferner
von anderen 5 Joch verordnete er, indem die Gnade des hl. Geistes
es ihm eingab, daß sofort nach seinem Tode im westlichen
Chor, den er selbst zu Ehren der glorreichen Jungfrau
Maria und des hl. Märtyrers Sixtus auf seine Kosten eingerichtet
hat, ein ständiger Vikar gehalten werde, der darin den
Gottesdienst versehe, der an jedwedem Tage zu feiern ist, und im
Chor gemäß der Pflicht der Vikare häutig gegenwärtig sei, und Vikar
der hl. Maria und des hl. Sixtus genannt werde . . .)
Der Bischof Friedrich bestätigt im vorstehenden den letzten Willen
des Domküsters und Propstes in Jechaburg, Burchard von Wartberg,
der den Chor eingerichtet hat. Worin hat er ihn eingerichtet? In
einem vorhandenen Chorbau? — Wir haben nun aber gesehen, daß
im Westen kein Chorbau, sondern ein Turmbau vorhanden war, in
dessen Obergeschossen eine Anzahl Altäre eingebaut war, die höchstwahrscheinlich
ihre Geistlichkeit seit langer Zeit besaß. Der Propst
von Jechaburg könnte also höchstens das Untergeschoß des alten
Turmbaues zum Westchor eingerichtet haben. Das kann constituit
allein besagen. Denn will man constituit mit erbaut übersetzen, was
überdies nicht richtig sein dürfte, so hätte der Propst doch jetzt erst
kurz vor 1227 den „uralten Westchor“ erbaut. Und wo wäre dann
dieser geblieben?
Nein! Dieser Westebor ist nur neu eingerichtet worden in einem
schon bestehenden Raum, der bis dahin keinen Altar besessen batte.
Ein solcher leerer Raum im Westen kann nur zwischen den beiden
neuen Türmen zu suchen sein, entweder im Obergeschoß oder ebenerdig.
So kommen wir auf die wahrscheinliche Lösung des ganzen
Geheimnisses: Die Eingangshalle zwischen den beiden neuen Türmen
ist als Westchor eingerichtet worden, genau wie zur selben Zeit im
Dom in Münster in Westfalen die Eingangshalle zwischen den beiden
Westtürraen zum Chor eingerichtet wurde, und später im Dom in
Magdeburg die gleiche Eingangshalle zwischen den Westtürmen zur
Aunakapelle und später zur Grabkapelle des Erzbischofs Ernst eingerichtet
wurde. Die Urkunde von 1227 besagt also nichts gegen
das Vorhandensein der heutigen beiden Westtürme: im Gegenteil, sie
verlangt einen derartigen, schon vorhandenen Chorraum, der aber bis
dahin als Chor nicht im Gebrauch gewesen war.
Im Mittelalter wurden die Dome anders benutzt als heutzutage.
Für die zahlreiche Geistlichkeit mußten überall Altäre vorhanden sein.
Der Zugang erfolgte zumeist auch von den Seiten her, von den Kreuzgängen
aus, daher war die Anlage eines Westchors zwischen den
Türmen nichts Außergewöhnliches. Daß die Westtürme 1220 fertig
waren, bezeugen auch ihre Einzelheiten, die mit denen des Bischofganges
in Magdeburg iiberemstiminen,' der ungefähr von 1210 bis
1220 entstanden ist/; wenn sie auch einer anderen Baumeisterhand
angehören. Das Beste, was Uber den Dom in Halberstadt geschrieben
worden ist, bleibt immer noch: „Der Dom in Halberstadt“. Baugeschichtliehe
Studie von Regierungsbaumeister Karl Elis, dem Zeichenlehrer der
Kinder des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, weiland Professor an der
Bauakademie (Berlin 1883- Jul. Springer). Man findet dort nicht
nur vortreffliche Zeichnungen vom gesamten Dom, Elia hat auch zum
erstenmal die bis dahin nicht veröffentlichten Urkunden ihrem Inhalt
nach angeführt. Das bei Elis noch Fehlende sucht man vergeblich
in der „Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkraäler*.
Hoffentlich findet sich auch einmal ein geschichtskundiger
Gelehrter oder ein Baumeister, der das so vorzügliche Urkundenwerk
von Schmidt K i fortsetzt und Elis ergänzt. Ohne Urkunden bleibt die
Kunstgeschichte ein nicht richtiger Roman und die neuesten Sammelwerke
eine Sammlung aller bisherigen Irrtümer.
Berlin. Hasak.
BÜcherschan.
Handbuch der Jngeuieurwissenschafteu. Leipzig. Wiih. Engelmann.
In gr. 8°. ln 5 Teilen. - 3. Teil. Der Wasserbau. Heraus-|;
) Schmidt, Urkundenbuch des Hochstiftes Halberstadt. Leipzig
1883. Teil 1, S. 539 u. f.
7 ) Zeitschrift für Bauwesen, Jahrg. 1919: Hasak, „Deutsch-Gotisches“,
Sp. 39 u. f.
8 ) Gustav Schmidt, Urkundenbuch des Hochstiftes Halberstadt.
gegeben von J. F. Bubendey f, G. Franzius, A. Frühling f, Th. Köhn f,
Fr. Kreuter, Th. Rehbock, 0. Smreker, Ed. Sonnet* und G. deThierry.
— 6. Bd,: Der Flußbau. Bearbeitet und herausgegeben von $>r.*!3ng.
Franz Kreuter. 5. Aull. 1921. XIV u. 724 S. mit 485 Textabb., 54 Lichtbildern,
3 Taf. u. Inhaltweiser. Geh. 136 Jt, geb. AhkJt.
Diese von dem bekannten Münchener Hochschullehrer und Forscher
durchgeführte Bearbeitung darf hinsichtlich ihrer äußeren Gestalt als
ein neues Werk angesprochen werden, das gegenüber den älteren
Auflagen unter anderen bemerkenswerten Vorzügen eine sehr klare
und straffe Gliederung des Stoffs aufweist. Nur solche Gebiete haben
in diesem Bande Aufnahme gefunden, die zum Flußbau gehören.
Alles, was sonst noch in den älteren Auflagen zusammen mit dem
Flußbau untergebracht war, ist jetzt in andere Bände verwiesen
worden. Die [Benutzung des Werks wird dadurch erleichtert. Der
umfangreiche Stoff ist in acht Hauptstücke zerlegt, die zusammen
ein bis auf die Gegenwart hinabreicbendes deutliches und umfassendes
Bild geben nicht nur vom heutigen Stande der Flußbaukunst, sondern
auch von der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet. Jedem
Hauptstück ist ein kurzer Hinweis auf das einschlägige Schrifttum beigegeben,
das am Schluß des Bandes ausführlich zusammengestellt ist.
Nach eingehender Besprechung der allgemeinen wissenschaftlichen
Grundlagen, von welchen die 1917 veröffentlichten Forschungen iielibocks
über die Bewegung des fließenden Wassers besonders erwähnt
seien, werden die Gesichtspunkte erörtert, die bei Anstellung von Vorerhebungen
und Ausarbeitung von Vorentwtirfen maßgebend sind.
Hieran schließt sich eine Betrachtung der im Flußbau üblichen Baustoffe
und der bekanntesten Baubestandteile. Dabei sind auch die
Drahtnetze erwähnt, die in letzter Zeit mehr und mehr im Flußbau
verwendet werden. Vielleicht läßt es sich in der nächsten Auflage
ermöglichen, auch auf die mit diesem Baustoff durchgeführte Drahtschotterbauweise
einzugehen, mit der an Gebirgsnebenflüssen der
oberen Oder sehr gute Erfolge erzielt wurden (vgl. Regelung der Ostrawitza,
1921, S. 260 d. Bl.).
Der Ausführung von Flußbauten, dem Verbau von Wildbächen,
der Bändigung von Gebirgsflüssen und der Verbesserung schiffbarer
Flüsse sind eingehende und anschauliche Darlegungen gewidmet.
Auf eine nähere Würdigung dieser Kapitel muß hier leider aus
Mangel an Raum verzichtet werden. Nur sei noch erwähnt, daß das,
was in § 112 über die Anforderungen an die Flüssedurch den Verkehr
einerseits und die Landwirtschaft anderseits gesagt ist, wohl auf
allgemeine Zustimmung rechnen darf, während ein gleiches von den
hierauf bezüglichen Ausführungen der älteren Auflagen kaum behauptet
werden konnte. Deshalb bedeutet auch die Neubearbeitung dieser
Stelle eine Verbesserung. Aber vielleicht könnte hei der nächsten
Auflage noch schärfer zum Ausdruck kommen, daß da, wo für den
Verkehr Veränderungen am Fluß geplant werden, nicht nur auf den
Verkehr, sondern auch auf die gleichberechtigte Landwirtschaft so weit
Rücksicht genommen werden muß, als die Gesamtwirtsohaft das
erheischt.
Dann folgt noch ein Abschnitt über Flußdeiche. Damit schließt
das Bucb. In ihm sind Verarbeitung des Stoffs, Darstellung und
Sprache gleich meisterhaft. Die vorzüglichen und lehrreichen Bilder
sind sehenswert. Ein Werk von dieser geistigen Reife bedarf keiner
weiteren Empfehlung. Es gereicht dem Verfasser und der ganzen
Fachwelt zur besonderen Zierde. — Dem Verlag ist zu danken, daß
er Papier und Druck auf alter Höhe erhalten hat.
Oppeln. F. Koepke, Regierungs- und Baurat.
Knlturtechiiischer Wasserbau. Von E. Krüger, Geheimer Regierungsrat,
ordentlicher Professor der Kulturtechnik an der Landwirtschaftlichen
Hochschule Berlin. 111. Teil: Wasserbau. 7. Band der
Handbibliothek für Bauingenieure, berausgegeben von Robert Otzen.
Berlin 1921. Jul. Springer. X u. 290S. in gr. 8° mit 197 Abb. Geb. 42^.
Der Verfasser gibt in knapper, aber für meliorationstechnische
Baubeamte durchaus hinreichender, und wissenschaftlicher Form einen
umfassenden Überblick Uber den gesamten kulturtechnischen Wasserbau,
besonders die Bodenmeliorationen im allgemeinen, den Wasserhaushalt
auf der Erde, die Eigenschaften der fließenden Gewässer, die Entwässerung
des Bodens, die Dränungen, die Regelung der Wasserläufe,
die Bodenbewässerung und die Moorkultur, Besonders zeitgemäß
sind die Abschnitte über Bewässerung von Acker-, Obst- und Gemüseländereien
sowie über Odlandkultur und Besiedlung gehalten. Die
zu wassertechnischen und wirtschaftlichen Berechnungen erforderlichen
Unterlagen sind in genügender Zahl und gfut verständlich
gegeben. Duroh dreißigjährige Praxis besonders berufen, versteht es
der Verfasser, den Stoff durch zahlreiche Beispiele, feststehende Zahlen
und klare Skizzen so anschaulich zu macheh, daß sowohl Studierende
des Wasserbaues und der Kulturtechnik wie auch ausführende Kulturingenieure
und akademisch gebildete Landwirte reichen Nutzen aus
dem Buche ziehen werden.
Bonn. Heimerle.
vertag von "Willi. Ernst* Sohn, Berlin. — Für den niohtarotl. Teil verantwortlich: In Vertr. S>r.*3nq. Nonn, Berlin, - Druck der Buchdruckerei Gehr. Ern«t, Berlin.
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