und gerieth so in die Verwaltung der Fabrik- und Handelssachen,
bei der er während seiner ganzen amtlichen Laufbahn, vierzig Jahre
lang, verblieben ist, und in der es ihm beschieden war, mit glück—
lichstem Erfolge für die Hebung der deutschen gewerblichen Thätig—
keit wirken zu können.
Seine Uebung in praktischer Verwaltung, die naturwissenschaft—
lichen und namentlich die physikalischen Kenntnisse kamen ihm dabei
zu statten und erleichterten es ihm, sich rasch in die neuen Verhält—
nisse zu finden und sich auch mit der technologischen Seite seines
Fachs vertraut zu machen, sich von der Betriebsart der verschiedenen
Gewerbe genaue und gründliche Kenntnisse zu verschaffen. Er wurde
deshalb bald neben seinem eigentlichen Amte zum Direktor der mit
seinem Kollegium verbundenen technischen Deputation ernannt und
behielt diese Stellung bei, als er im August 1801 auch zum Direktor
seines Kollegiums ernannt und zugleich in die oberste Verwaltungs—
behörde seines Faches, das Fabriken- und Kommerzial-Departement
des General-Direktoriums berufen wurde. Uebrigens war, wie hier
bemerkt sei, bei beiden Behörden, dem Kollegium sowohl wie der
Deputation, der Direktor nicht der erste Beamte, über demselben
stand noch ein älterer Rath des Departements, der „das Präsidium
führte“.
Im Jahre 1794 hatt 5e Titel Kriegsrath erhalten,
1797 war er zum Geheimen befördert worden. Nachdem
er zuerst zwei Jahre ohne Besoldung gearbeitet hatte, bekam er 1791
ein Gehalt von 400 Thalern, stieg dann bis 1796 auf 900 Thaler,
seitdem rascher, so daß er 1804 ein Gehalt von 2400 Thalern bezog.
Für einen bürgerlichen Beamten war Kunth unter damaligen
Verhältnissen rasch avancirt. Er selbst spricht sich darüber in seiner
Lebensbeschreibung dahin aus: „Ich hatte kein irgend ausgezeichnetes
Talent über oder neben mir, und so wurden meine mäßigen Fähig—
keiten, zumal ich mit allem Fleiße arbeitete und, wenigstens besser
als die meisten anderen meines Faches, zu reden und zu schreiben
verstand, bald bemerkt, wohl fast über ihren Werth angeschlagen.“
Sein Chef in dieser Zeit (1792-1804) war der feingebildete,
vielgewandte Staatsut' ister von Struensee, mit dessen System, Handel
und Gewerbe durch Prohibitivmaßregeln und durch eine bis ins
Kleinste gehende Bevormundung zu fördern, Kunth oft in Wider—
streit war, der ihn dies aber nicht entgelten ließ. „Dennoch hatte