Der städtische Schlacht- und Viehhof,
227
angeordnet und haben 3 m breite Vordächer. Vor jeder Schlachtkammer ist in der
ganzen Breite derselben im Mittelbau ein Fleischscharren von 2,2 m Tiefe und 2,3 m
Höhe aus Rundstäben von verzinktem Eisen mit Quergurtungen und Querrahmen zum
Aufhängen des auszukühlenden Fleisches angeordnet; die Hauptpfosten der die
Scharren trennenden Querscheidewände tragen die Gasbeleuchtung für die Halle,
Die Schlachtkammern sind unterkellert, und der Kellerraum ist wegen der starken
Erschütterung beim Niederstürzen der getöteten Rinder in der Breite durch ein-
gezogene Gurtbogen nochmals geteilt. Die zum Keller führende Granittreppe liegt
in einer Ecke der Schlachtkammer und hat eine erhöhte Granitzarge erhalten, um
das Einfliessen von Wasser in den Keller beim Spülen der Schlachtkammern zu ver-
hüten; das Treppenloch ist durch schmiedeeiserne Kellerthüren geschlossen. Die
Kellerräume sind mit flachem, nach Gullies entwässernden Klinkerpflaster in Zement
versehen; Wände und Gewölbe sind gefugt und geweisst, ringsherum sind schmiede-
eiserne Träger zum Aufhängen des Fleisches angebracht. Die Lüftung erfolgt durch
die in den Fronten angebrachten Fenster mit um wagerechte Achsen drehbaren
Flügeln und durch gegenüberliegende, in den Längsmauern der Mittelhalle ausgesparte
Lüftungsrohre, welche über Dach geführt und mit Wolpert’schen Saugern versehen
sind; ausserdem sind zu demselben Zweck je 2 gegenüberliegende Schlachtkammern
durch ein quer unter der Mittelhalle durchgelegtes, 30 cm weites Thonrohr verbunden.
Die Schlachtkammern und ebenso die Mittelhalle sind mit besten Mettlacher
Fliesen auf einer flachen Ziegelunterlage gepflastert, und durch reichliches Gefälle ist
für schnelle Abführung des Verbrauchwassers usw. gesorgt. In der Nähe der äusseren
Eingangsthüren der Schlachtkammern ist der in eine Granitplatte eingelassene
Schlachtring angeordnet, ihm gegenüber an der einen Längswand die zum Aufziehen
der getöteten Tiere bestimmte Winde, deren Seilrolle an einem über dem Gewölbe
angebrachten Träger hängt. Die Wände der Schlachtkammern und Mittelhalle sind
auf 2,33 m Höhe mit geglättetem Zementputz versehen, im übrigen ebenso wie die
Gewölbe der Schlachtkammern in hellen Verblendsteinen in Rohbau ausgeführt.
Um die geschlachteten Tiere zum Auskühlen, Zerlegen usw. aufzuhängen, sind in 3,5 m
Höhe vom Fussboden und in 1,5 m Entfernung von einander 2 auf den Quer-
mauern ruhende, in der Mitte noch durch Konsole unterstützte Längsträger
angebracht, an denen gleichzeitig 25 Stück Rinder mittels der üblichen Hängebäume
aufgehängt werden können; ausserdem ist längs der Schlachtkammerwände in 2,10 m
Höhe über dem Fussboden ein schmiedeiserner Rahmen auf Konsolen mit beweg-
lichen Haken für zerlegtes Fleisch und darunter ein zweiter Rahmen mit leichteren
festen Haken zum Aufhängen kleinerer Teile angebracht. Zur Lüftung der Schlacht-
kammern haben die in der Front angeordneten, möglichst grossen Fenster drehbare
Flügel, denen in der gegenüberliegenden Mittelwand Oeffnungen, welche nur mit
Drahtgittern versehen sind, entsprechen. Zur Lüftung am Fussboden haben die Ein-
gangsthüren untere hochzuklappende Füllungen mit davor liegenden starken Draht-
gyittern. Die Mittelhalle wird durch Fensteröffnungen über den Seitendächern
erleuchtet, welche zum Schutz gegen die Sonnenstrahlen und zur Förderung
der Lüftung mit feststehenden gusseisernen Jalousierahmen mit Rohglasverglasung
versehen sind. An den Giebelenden des Mittelbaues vermitteln leichte eiserne, durch
Wendeltreppen zu erreichende Gallerien den Verkehr zwischen den beiderseitigen
Dachräumen. Die Thore der Mittelhalle sind nach dem Normalprofil für die Eisen-