Dienstfblatt Ausgegeben
Teill-v. 11.3.1933
77--85
Teil II: Arbeit und Gewerbe. -- Teil III: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke. -- Teil IV: Hochbau, Tiefbau,
Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät. -- TeilV : Siedlung, Wohnung, Verkehr. -- Teil VI: Ernährung. -- Teil VII:
Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, GeSsundheitswesen, Leibesübungen. -- Teil VIII: Schule, Kunst, Bildung.
Teil IV.
Reklame-Schilder m: „zwgchen. An Vorgartengittern dürfen Sie nicht an-77
1.3.33 [ gebracht werden
der Fa. I. H. Schott, für die g .. . . .
Fa. Dujardin & Co Es handelt gich um Schilder mit weißem Unter-*
3 * grund uns zienaltoter und. Schwarzer Beschriätung.
u -Z. B. P. Zen. V1/2. 4: Mag. laue r Herr Polizeiprägident, Abteilung III, hat gegen die
Gezeh.2. B n 12. Verun 58: 43561 Anbringung ger Schilder keine Bedenken, eil bei der
i 1 Anbri ; rt und Ausführung der Reklame verkehrs- un
m NIET ate Anbringung der Schilder der straßenpolizeiliche Belange nicht berührt werden.
Schott, Berlin-Schöneberg, Hauptstr. 36, in Größe von LA
2X 1,40 m besteben hinsichtlich Beschriftung und M Ds
Farbengebung keine grundaätzlichen Bedenken. Da die Michaelis.
Schilder jedoch einen Flächeninhalt von mehr als 2 qm . des
haben, ist in jedem Einzelfall die baupolizeiliche Ge- An die Baupolizeiämter.
nehmigung bei dem zuständigen Baupolizeiamt nach- -----Teil
VILL
78 ] UnfallverSicherung 3.5.33 1 Ich Bitte daher, die Esacnmarken anderer Bezirke
| : ewt allmonatlich nac ezahlung an die Küchen auszuder
erwerbslosen Jugendlichen. Sondern und am Ende des Haushaltsjahres die Rechnung
(Vgl. Dienstblatt Teil VII Nr. 212 u. 269 vom 4.8. über die von anderen Bezirken zu erstattenden
- nd 29.9.3832.) Speisungsportionen aufzustellen.
we . . . In die nach Verfügung vom 7.9. 1931 -- Lawohl 4--Gesch.-Z.
Lajug 1. Fernruf: Magistrat 4521. =- zu übergendende statistische NachweiSung gind künftig
Beim Erlaß der Ausführungsvorschriften über die Sämtliche Portionen „aufzunehmen, für die Sie Erstattung
Durchführung des Notwerks der deutschen Jugend ist 21 SG Küche -geleistet haben, gleichgültig, ob es Sich
bestimmt worden, daß die beruflichen Bildungsmaß- um eine endgültige Bezahlung für den eigenen oder
nahmen von 6 und 8 Wochen auf 12--13 Wochen aus- eine vorläufige für einen anderen Bezirk handelt. Die
gedehnt werden können unter Herabsetzung der Kurs- 2 Schluß des Haushaltsjahres zur endgültigen Ver-Stundenzahl.
rechnung kommenden Portionen gind nicht noch einmal
Die Iduna/Germania-Vergicherungs-Gesellschaft hat in der monatlichen Statistik zu berücksichtigen.
zich daraufhin bereit erklärt, in Fällen der Ausdehnung VUm einen vollständigen Überblick über die Gesamtder
Kursdauer die Vergicherungsprämie unter Zu- zahlen der von den Bezirken ausgegebenen Portionen
grundelegung “der bisherigen Jahresprämie von 1,50 RM 20 erhalten, ist eine Ergänzung der gemäß meiner Veroder
der Swöchentlichen Kursusprämie in Höhe von fügung vom 7.9.1931 -- Lawohl 4 -- zu erstattenden
0,25 RM zu berechnen. Bei einer Kurszeit von mehr als Statistischen Meldung erforderlich; ich bitte, am Schluß
8' Wochen wird die Versicherungsgesellschaft für die 46 Monatsmeldung folgenden Satz zuzufügen:
darüber hinausgehende Zeit die Berechnung der hierfür In den Ausgabestellen von privaten Vereinen
in Frage kommenden Prämie nur verhältnismäßig vor- wurden für Rechnung der Stadt ausgegeben
nehmen (z. B. Kurguszeit 10 Wochen: Verzicherungs- Preiportionen
prämie 0,32 RM). Stienen 1p0] 0 % , :
wöncch bitte, bei der Entrichtung der Prämie keine mee Verbilligte Portionen.
öheren Sätze als diese zu berechnen. Dr. Sahm.
I. V. | An die Bezirksämter.
gez. von Drigalski. 4
An die Bezirksämter.
Unterbringung
== von Wohlfahrtserwerbslosen
in reguläre Arbeit.
Erstattung von Leistungen [5325 EEN Gerb k .
. -Z. Lawohl. 1. Fernruf: E1 Berolina 0011
für Volksspeisung. tnwigtrat 4521. --- 4
-- Gegch.-Z. Lawohl 4. Fernruf: Magistrat 4521. -- : Es besteht begründete Vermutung, daß die Ver-Die
Verrechm der Kosten für die in den Aus- ügung vom 15. 3. 19382 -- Dienst „Te rx. 88,
gabestellen der Mädtischen ee Eg Für andere S. 85, und VII, Nr. 89, 8. 52 -- nicht genügend beachtet
Bezirke ausgegebenen Portionen zwischen den ein- und daß auch nicht nach der in der Verfügung vom
zelnen Bezirken hat vom 1. April 1933 ab erst am 21.10.1930 --- Dienstblatt Teil I, Nr. 237, S. 220, und
Schluß des Rechnungsjahres ohne begondere Nach- YI, Nr. 277, 8.164 -- getroffenen Regelung verfahren
prüfung der Forderungsnachweise zu erfolgen. (Vgl. 70. | .
hierzu Dienstblatt Teil 1/1930 Nr. 120 und Teil 1/1928 Zur Vermeidung einer weiteren finanziellen Schädi-Nr.
166.) Soweit möglich, ist dieser Grundsatz auch gung der Stadt ersuche ich dringend, diese Verfügungen
Schon beim Jahresabschluß 1932 zu beobachten. nunmehr Sorgfältig zu beachten.