GUTE ARBEIT IN
FRIEDRICHSHAINKREUZBERG
Studie Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg
Herausgeber: Knut Mildner-Spindler (V.i.S.d.P.)
Verfasser: Maximilian Jacobi
Datum: 26.05.2021
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Vorwort
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Veröffentlichung der vorliegenden Studie
hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den
dritten Meilenstein zur Etablierung eines
bezirklichen Aufgabengebietes Gute Arbeit
gesetzt.
Neben der Schaffung der berlinweit ersten Stelle
eines/einer Beauftragten für Gute Arbeit im
November 2019 über die Gründung des
Netzwerks Gute Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg
im Oktober 2020 liegt nun im Mai 2021 eine
Überblicksstudie zu den grundlegenden
Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamts für
Gute Arbeit vor.
Denn obgleich den Bezirksämtern in der Einheitsgemeinde Berlin keine
Rechtssetzungskompetenzen zufallen, gibt es doch vielfältige Möglichkeiten im konkreten
Verwaltungshandeln, Gute Arbeit direkt und indirekt zu fördern. Diese Handlungsspielräume
zu kennen und zu nutzen, sehe ich als Aufgabe einer fortschrittlichen Verwaltung. Die
vorliegende Studie gibt hierzu einen ersten Überblick und lädt dazu ein, sich in einzelne
Handlungsfelder zu vertiefen sowie in fachlichen Runden konkrete Spielräume weiter zu
beraten.
Entsprechend seines Charakters als interdisziplinäres, behördenübergreifendes
Querschnittsthema sind für die Förderung Guter Arbeit viele Stellen zuständig. Ich danke den
20 Expertinnen und Experten, die mit ihrer Zeit und ihrem Fachwissen für Interviews zur
Verfügung standen. Diese Interviews haben einen zentralen Anteil an der vorliegenden Arbeit
und enthalten zahlreiche Anregungen und Merkposten für die Zukunft.
Ich danke Herrn Jacobi, der die vorliegende Studie im Rahmen seines Trainee-Einsatzes im
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verfasst hat und sich damit um die Etablierung des
Aufgabengebietes Gute Arbeit verdient gemacht hat. Ohne sein weit über das übliche Maß
hinausgehendes Engagement würde es diese Arbeit nicht geben.
Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Knut Mildner-Spindler
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste,
Gesundheit und Soziales
1
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Inhalt
A. Einleitung ............................................................................................................................. 5
I. Thematische Hinführung ................................................................................................................5
II. Ziele und Fragestellungen der Arbeit .........................................................................................5
B. Struktur und Methodik .......................................................................................................... 7
I. Struktur .............................................................................................................................................7
II. Methodik .........................................................................................................................................8
C. Überblick: Was ist Gute Arbeit? .......................................................................................... 9
I. Definition Arbeitspolitik ..................................................................................................................9
II. Definition Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ..................................................................9
III. Definition und Ursprung Gute Arbeit ...................................................................................... 10
IV. Bedeutung Gute Arbeit ............................................................................................................ 12
1. Normalarbeit und atypische Beschäftigung ....................................................................... 13
a. Quantitative Bedeutung .................................................................................................... 13
b. Qualitative Bedeutung ...................................................................................................... 14
2. Solo-Selbständige ................................................................................................................. 17
a. Quantitative Bedeutung .................................................................................................... 17
b. Qualitative Bedeutung ...................................................................................................... 17
V. Situation in Friedrichshain-Kreuzberg...................................................................................... 18
D. Der Handlungsrahmen für Gute Arbeit ............................................................................. 21
I. Die Bedeutung der kommunalen Ebene .................................................................................. 21
II. Der bezirkliche Handlungsrahmen ........................................................................................... 21
1. Grundlegende Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde ....................................... 21
2. Bezirkliche Eigenverantwortlichkeit in der Einheitsgemeinde .......................................... 23
3. Bezirkliche Arbeitspolitik ....................................................................................................... 23
III. Das bezirkliche Handlungssystem Gute Arbeit ..................................................................... 25
1. Handlungsfelder ..................................................................................................................... 25
2. Steuerung im Handlungssystem Gute Arbeit ...................................................................... 25
E. Die Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit ......................................................... 28
I. Politisch-administrativer Rahmen .............................................................................................. 28
II. Bedeutung Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg............................................................. 28
III. Chancen und Herausforderungen .......................................................................................... 29
IV. Etablierung der Stelle für Gute Arbeit .................................................................................... 32
V. Organisation, Funktionen und Aufgaben ................................................................................ 33
VI. Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung für ................................................................... 34
Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) ................................................................................... 34
VII. Analyse und Ergänzung ........................................................................................................... 36
2
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
VIII. Das Netzwerk Gute Arbeit ..................................................................................................... 39
1. Entstehung, Struktur und Funktion ......................................................................................... 39
2. Analyse und Ergänzung ......................................................................................................... 41
a. Chancen kommunaler Netzwerke .................................................................................... 41
b. Herausforderungen kommunaler Netzwerke .................................................................. 43
F. Handlungsfelder Guter Arbeit............................................................................................ 46
I. Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben ...................................................................................... 46
1. Zwischen Vergabenormen und qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien ........................ 46
2. Gute Arbeit auf öffentlichen Baustellen ............................................................................... 51
3. Gute Arbeit und Zuwendungen ............................................................................................. 52
4. Gute Arbeit und bezirkliche Projektförderung .................................................................... 54
II. Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik ............................................................................. 55
1. Jobcenter und Gute Arbeit.................................................................................................... 55
a. Gesetzlicher Rahmen kommunaler Steuerung ............................................................... 55
b. Die Bedeutung von Zielvereinbarungen und Berichtspflichten .................................... 56
c. Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für Gute Arbeit ...................................................... 59
2. Foren für Gute Arbeit ............................................................................................................. 64
III. Gute Arbeit und Jugendförderung .......................................................................................... 65
IV. Gute Arbeit und Bezirkliche Beschäftigung ........................................................................... 67
V. Gute Arbeit und Eigenbetriebe – Kindergärten City .............................................................. 68
VI. Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung .................................................................................... 69
G. Ausblick ............................................................................................................................. 71
H. Fazit ................................................................................................................................... 72
I. Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 74
Anhang ................................................................................................................................... 85
3
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Überblick zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit. ................................... 25
Abbildung 2: Handlungszusammenhang der drei Governance-Ebenen. ................................... 27
Abbildung 3: Gute Arbeit als strategisches Themenfeld des Bezirksamtes. .............................. 36
Abbildung 4: Kriterien für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg. ........................................... 37
Abbildung 5: Interaktion im Aufgabengebiet Gute Arbeit. ........................................................... 39
Abbildung 6: Überblick über das Netzwerk Gute Arbeit. .............................................................. 40
Abbildung 7: Beauftragte*r für Gute Arbeit im Kontext des bezirklichen Handlungsrahmens
und des Netzwerkes Gute Arbeit. ..................................................................................................... 45
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausgewählte Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2020. .................................... 15
Tabelle 2: Erwerbstätige erwärbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II. .................................. 17
Tabelle 3: Ausgewählte rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsabschnitten in FriedrichshainKreuzberg. ............................................................................................................................................ 19
Tabelle 4: Atypische Arbeit in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. ........................................... 20
Tabelle 5: Handlungsfelder bezirklicher Arbeitspolitik. ................................................................. 24
Tabelle 6: Variablen der persönlichen Integrationswahrscheinlichkeit....................................... 61
Tabelle 7: Indikatoren prekärer Beschäftigung und prekärer Haushaltslage. ........................... 62
Tabelle 8: Überblick Interviewpartner*innen. ................................................................................. 85
4
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
A. Einleitung
I. Thematische Hinführung
„Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass in unseren Bezirk die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen und tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse wächst. Wir
werden im Bezirksamt im Bereich Beschäftigung zeitnah die Stelle eines „Beauftragten für
Gute Arbeit“ schaffen. Ziel ist die übergreifende Koordination von Maßnahmen zur
Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen
zum Schutze von Arbeitnehmer*innen sowie die dazu notwendige Vernetzung mit
Gewerkschaften, Beschäftigtenvertretungen, Kontrollbehörden, Jobcenter und weiteren
Akteur*innen.“1
Mit diesen Zielen machte sich der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2016 auf den
Weg, die Qualität der Arbeitsbedingungen im Bezirk aktiv zu verbessern. Die Förderung Guter
Arbeit orientiert sich dabei am gewerkschaftlich geprägten Leitbild Gute Arbeit, welches ein
ganzheitliches Bild guter Arbeitsbedingungen abbildet. Neben klassischen tarifpolitischen
Themen wie Arbeitsplatzsicherheit und Entlohnung, sind an dieser Stelle auch die Förderung
von Gesundheit, Wertschätzung und individueller Gestaltungsmöglichkeiten zentral.
Charakteristika Guter Arbeit sind im Bezirk leider noch nicht für alle Beschäftigten Realität.
Gerade für Menschen in atypischen Beschäftigungsformen oder für Solo-Selbständige ist die
Verwirklichung Guter Arbeit eine Herausforderung. Letzteres gilt insbesondere für die oftmals
kleinteilige bezirkliche Wirtschaftsstruktur, welche weitestgehend durch den
Dienstleistungssektor geprägt ist. Unter diesen Umständen können Beschäftigte in der Regel
seltener von tariflich vereinbarten Beschäftigungsbedingungen profitieren.
Diese bezirklichen Rahmenbedingungen und der politische Wille, Gute Arbeit als einen
wesentlichen Baustein für ein gutes Leben allen Menschen im Bezirk zu ermöglichen, führte zur
oben zitierten Beschlussfassung. An der nachhaltigen Erreichung dieser Zielstellung arbeitet
seit November 2019 die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg. Mit
der Einrichtung dieser Stelle beschreitet der Bezirk neue Wege und begründet das bezirkliche
Aufgabengebiet Gute Arbeit. Die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit agiert innerhalb
eines hochkomplexen Handlungssystems, welches durch die unterschiedliche
Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde Berlin gerahmt wird. Ziel ist es, bestehende
Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes für Gute Arbeit zu identifizieren und gemeinsam
mit entsprechenden Akteur*innen umzusetzen. Neben der konkreten Realisierung von
Maßnahmen für Gute Arbeit agiert die Beauftragte auch als zentrale Beratungsinstanz für
Ämter und Organisationseinheiten des Bezirksamtes sowie für Bürger*innen und externe
Organisationen im Bezirk.
Die nachhaltige Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit ist nicht im Alleingang
umzusetzen. Um mit der Komplexität des Systems und bestehenden Handlungsinstanzen für
Gute Arbeit effektiv umzugehen, bedarf es eines interdisziplinäreren Netzwerks. Nur
gemeinsam kann es gelingen, gute Arbeitsbedingungen im Bezirk weiter zu fördern.
II. Ziele und Fragestellungen der Arbeit
Da die Stelle einer*s Beauftragten für Gute Arbeit Ende 2019 etabliert wurde, befindet sich
das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit noch in der Entstehung. Dieser Pioniercharakter
wird dadurch verstärkt, dass Friedrichshain-Kreuzberg berlinweit der erste Bezirk ist, welcher
sich in dieser Form der Förderung Guter Arbeit verschrieben hat.
1
Vereinbarung zur Bildung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, 2016, S. 2.
5
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Grundlegende Ziele dieser Arbeit sind daher, die Etablierung des bezirklichen
Aufgabengebietes weiter zu fördern und bisherige Entwicklungen für andere Bezirke
nachvollziehbar zu erörtern. Zur Erreichung dieser Ziele werden dieser Arbeit folgende
Fragestellungen vorangestellt:
[F1]
Welche Kompetenzen hat der Bezirk in der Einheitsgemeinde Berlin inne, um Gute
Arbeit zu fördern?
[F2]
Wie gestaltet sich das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit inhaltlich sowie
organisatorisch?
[F3]
Wie kann das Bezirksamt mit der zu erwartenden inhaltlichen sowie
organisatorischen Komplexität des Aufgabengebietes umgehen und entsprechend
steuern?
[F4]
Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit bestehen im
Bezirk?
6
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
B. Struktur und Methodik
I. Struktur
Die Struktur dieser Arbeit orientiert sich an der Abfolge der in (A., II.) aufstellten
Fragestellungen. Da es für die Herausarbeitung bezirklicher Kompetenzen für Gute Arbeit zum
aktuellen Zeitpunkt noch kein Referenzmodell gibt, wurde in einem ersten Schritt versucht, sich
dem Thema über bestehende Definitionen zu nähern. Als Basis wurden die Begriffe
Arbeitspolitik sowie Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik definiert (C., I., II.). Aufbauend
darauf wird Gute Arbeit als Leitbild erörtert und entsprechend eingeordnet (C., III.).
Nachdem ein Verständnis für die Definition und den Ursprung Guter Arbeit geschaffen wurde,
wird die Bedeutung Guter Arbeit aufgezeigt (C., IV.). Die Relevanz des Themas wird an dieser
Stelle anhand quantitativer und qualitativer Daten näher verdeutlicht.
Weiterfühend wird auf die Beschäftigungs- und Wirtschaftsstruktur in Friedrichshain-Kreuzberg
eingegangen (C., V.). Die Darstellung der bezirklichen Ebene fungiert zugleich als Überleitung
zur Bedeutung der kommunalen Ebene zur Förderung der lokalen Arbeitspolitik (D., I.).
Nachfolgend wird der bezirkliche Handlungsrahmen in der Einheitsgemeinde Berlin
verwaltungsrechtlich erörtert (D., II.).
Auf Basis der dargestellten Kompetenzverteilung zwischen Bezirken und Senatsverwaltungen
können überblickshaft Charakteristika bezirklicher Eigenverantwortlichkeit herausgearbeitet
werden (D., II., 2.). Zur Herleitung eines bezirklichen Kompetenzrahmens in der Arbeitspolitik
wird unter anderem auf gewonnene Erkenntnisse aus vorangestellten Definitionen für Arbeitsund Arbeitsmarktpolitik zurückgegriffen (D., II. 3.).
Das bezirkliche Aufgabengebiet für Gute Arbeit ergibt sich aus der Zusammenführung der
Charakteristika bezirklicher Eigenverantwortlichkeit und des bezirklichen Kompetenzrahmens
in der Arbeitspolitik. Zusammengenommen kann von einem sowohl inhaltlich wie auch
organisatorisch komplexen Handlungssystem gesprochen werden (D., III., 1.).
Die Erläuterung konkreter Handlungsmöglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit ist eng mit der
Frage verbunden, wie das Bezirksamt grundsätzlich innerhalb der zusammenfassend
beschriebenen Komplexität steuern kann. In diesem Sinne wird in das Mehrebenenmodell von
Governance (D., III., 2.) vorgestellt. Hierdurch können bezirkliche Bestrebungen in der
Steuerung und Koordination auf mehreren Ebenen analysiert werden.
Es folgt die Darstellung der Etablierung des bezirklichen Aufgabengebietes und der damit
eng in Verbindung stehenden Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit aus verschiedenen
Perspektiven. Auch wird dabei im Detail auf die inhaltliche sowie organisatorische Einrichtung
der Stelle eingegangen (E., I. - VI.). Das beschriebene Analyseinstrument zu grundsätzlichen
Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten wird nachfolgend angewendet (E., VII.). Das
etablierte Netzwerk Gute Arbeit bildet das abschließende Element dieser Analyse (E., VIII.).
Darauf aufbauend folgt die Darstellung konkreter Handlungsmöglichkeiten für Gute Arbeit.
Hierzu werden die folgenden Handlungsfelder beleuchtet:
Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben (F., I.)
Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik (F., II.)
Gute Arbeit und Jugendförderung (F., III.)
Gute Arbeit und bezirkliche Beschäftigung (F., IV.)
Gute Arbeit und Eigenbetriebe (F., V.)
Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung (F., VI.)
7
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ausblick (G.) sowie ein vorläufiges Fazit (H.), in dem die
vorangestellten Fragen zusammenfassend beantwortet werden.
II. Methodik
Auf Grund der Neuartigkeit des Themas hat die Studie grundsätzlich einen explorativen
Charakter, welcher durch eine Kombination aus Quellenanalysen und qualitativen
Expert*inneninterviews geprägt ist. Letztere waren vor allem notwendig, um die Komplexität
des Themas zu rahmen, Schnittstellen zwischen den einzelnen Handlungsfeldern und Gute
Arbeit zu identifizieren sowie entsprechende Handlungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
An dieser Stelle soll sich für das sehr große Engagement und die Offenheit bei allen 21
Interviewpartner*innen bedankt werden. Eine Auflistung der Interviewpartner*innen und eine
entsprechende thematische Zuordnung kann Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.
Insgesamt wurden die Interviews im Zeitraum von Februar bis Mai 2021 geführt. Diese wurden
entsprechend der Fragestellungen ausgewertet und zu verwendende Inhalte noch einmal mit
den Interviewten abgestimmt. Um weitere Schlussfolgerungen zu vorangestellten
Fragestellungen zu ermöglichen, wurden die Interviewergebnisse mit weiteren Quellen
ergänzt.
8
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
C. Überblick: Was ist Gute Arbeit?
Zur Beantwortung der unter (A., II.) gestellten Fragestellungen, soll zunächst ein Verständnis
für Gute Arbeit geschaffen werden. Dies geschieht unter anderem in Relation zu den eng
verwandten Bereichen der Arbeitspolitik, der Arbeitsmarkt-politik und der
Beschäftigungspolitik. Entsprechende Definitionen werden deshalb im Folgenden erläutert
und Gute Arbeit anschließend eingeordnet.
I. Definition Arbeitspolitik
Nach Keller ist die Arbeitspolitik „ein relativ junges (Lehr- und Forschungsgebiet), das sich erst
seit den 1980er Jahren rapide entwickelt und etabliert hat.“2 . Das Feld ist somit noch nicht
vollends gegenüber anderen Disziplinen abgrenzbar und weist einen hohen Grad an
Interdisziplinarität auf3. Um dennoch eine arbeitsfähige Definition anzugeben, verweist Keller
auf Naschold und Dörr, die Arbeitspolitik wie folgt definieren:
„Arbeitspolitik fragt nach Entwicklungsbedingungen, Gestaltungsprinzipien und
Durchsetzungsformen der Regulierung von Arbeit unter Einbezug der unterschiedlichen
Interessen der jeweiligen Akteurssysteme“4.
In diesem Sinne ist Arbeitspolitik als rahmendes Konzept zu verstehen und beinhaltet zum
einen Interaktionen und Aushandlungsprozesse maßgeblicher Akteure wie bspw. der
Sozialpartner. Zum anderen geht es um die konkrete Ausgestaltung von Angebot und
Nachfrage des Faktors Arbeit und damit einhergehender staatlicher Maßnahmen und
Regulierungen5. Letzteres wird im Allgemeinen auch als Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik verstanden6.
II. Definition Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik werden oftmals als Synonyme verwendet7. In der
genaueren Betrachtung werden nach Buttler et al. politische Maßnahmen, „deren Zielgröße
das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsniveau ist“8 als Beschäftigungspolitik bezeichnet9.
Schmid et al. subsummieren darunter „Maßnahmen der Lohnpolitik, Fiskalpolitik und
Geldpolitik sowie […] deren Koordination“10.
Damit in Verbindung steht die Arbeitsmarktpolitik, welche nach Schmid et al.
„als die Gesamtheit der Maßnahmen, die das unmittelbare Ziel haben, die Funktionsweise
von Arbeitsmärkten zugunsten von mehr Beschäftigung und besseren
Beschäftigungsbedingungen zu beeinflussen.“11
verstanden wird. Im Sinne einer differenzierteren Betrachtung lässt sich Arbeitsmarktpolitik
nach Wiepcke weiter in direkte und indirekte Arbeitsmarktpolitik unterscheiden.
Keller, 2008, S. 1.
Vgl. ibid., S. 1-2.
4
Naschold; Dörr, 1992, S. 38, zitiert nach Keller, 2008, S. 1.
5
Vgl. Keller, 2008, S. 3-4.
6
Vgl. Schmidt, 2000, S. 11.
7
Vgl. ibid.
8
Buttler et al., 1978, S. 26.
9
Vgl. ibid.
10
Schmid et al., 2001, S. 273.
11
Ibid., S. 270.
2
3
9
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
„Die direkte Arbeitsmarktpolitik greift mit ihren Instrumenten unmittelbar auf das
Arbeitsangebot und –nachfrage zu und versucht, diese direkt zu steuern“12.
Wiepcke subsummiert unter direkter Arbeitsmarktpolitik wiederum die aktive und passive
Arbeitsmarktpolitik13. Erstere beinhaltet nach Müller und Bergmann u. a.:
„Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung (z. B. Trainings,
Unterstützung durch zusätzlich Beteiligte)[,]
Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung[,]
Förderung von Erwerbstätigkeit (z. B. Unterstützung bei Selbstständigkeit,
Lohnsubventionen) [und]
Beschäftigung schaffende Maßnahmen (z. B. Arbeitsgelegenheiten für schwer zu
vermittelnde Arbeitssuchende)“14.
Währenddessen beinhaltet die passive Arbeitsmarktpolitik beispielsweise Leistungen der
„Arbeitslosenversicherung [sowie]
[der] Grundsicherung“15.
Indirekte Arbeitsmarktpolitik definiert Wiepcke
„als Instrument […], welches die Angebots- und Nachfrageseite der Arbeitsmärkte zugunsten
der Reduzierung von Arbeitslosigkeit beeinflusst, ohne mit Mitteln der direkten
Arbeitsmarktpolitik zu agieren.“16.
Hierbei benennt sie konkret die „kommunale Wirtschaftsförderung“ 17 als bedeutenden
Bestandteil indirekter Maßnahmen.
III. Definition und Ursprung Gute Arbeit
Das Leitbild Gute Arbeit schließt direkt an die in (C., II.) vorgestellte Definition von
Arbeitsmarktpolitik an. Dabei ist im Speziellen der Aspekt zur Schaffung „bessere[r]
Beschäftigungsbedingungen“18 gemeint. Insofern beschäftigen sich Aspekte Guter Arbeit
insbesondere mit der „Qualität der Arbeitsbedingungen“ 19.
In der konkreten Ausformung entstand Gute Arbeit als Leitbild innerhalb der
programmatischen Entwicklung der IG Metall aus den 1990er und 2000er Jahren20. Nach
dem ehemaligen Vorsitzenden der IG Metall Jürgen Peters ist es die „Vision“ 21 Guter Arbeit,
„eine Erwerbsarbeit [zu] beschreiben, die die Bedürfnisse der Menschen ernst nimmt und die
Nachhaltigkeit der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt.“22.
Gute Arbeit versteht sich dahingehend als ganzheitliche Zusammenführung bereits
bestehender Kernthemen gewerkschaftlicher Arbeit wie „Arbeitsgestaltung, Leistung,
Qualifizierung, Entgelt und Arbeitszeit“ 23. Zusammenfassend werden Aspekte eines
Wiepcke, 2007, S. 4.
Vgl. ibid., 2007, S. 4.
Bothfeld; Sesselmeier, 2018, S. 357 f., zitiert nach Müller; Bergmann, 2020, S. 205.
15
Keller; Henneberger 2018, zitiert nach Müller; Bergmann, 2020, S. 205.
16
Wiepcke, 2007, S. 6.
17
Ibid.
18
Peters; Rhode, 2007, S. 13.
19
Vgl. ibid.
20
Vgl. Pickshaus, 2007, S. 17-18.
21
Ibid., S. 18.
22
Ibid.
23
Ibid.
12
13
14
10
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
„modernen Arbeitsschutzes mit den Handlungsfeldern der Betriebs- und Tarifpolitik
verknüpf[t]“24.
In der historischen Perspektive geht das Leitbild Gute Arbeit auf Debatten rund um den
Ansatz der Humanisierung der Arbeitswelt insbesondere in den 1960er und 1970er Jahren
zurück25. In der Zusammenfassung basierte Letzterer auf der
„Auseinandersetzung mit der gesundheitszerstörenden Industriearbeit des 19. und 20.
Jahrhunderts sowie der am Ideal des Fließbands und der technischen Substitution
menschlicher Arbeit orientierten Rationalisierungsphilosophie der Nachkriegszeit.“26
und hatte den Anspruch, „demgegenüber Gestaltungspielräume aufzuzeigen“27. In diesem
Sinne wurde das Thema in den 1970er Jahren auch von der Bundesregierung aufgenommen
und als „Forschungsprogramm [..] zur Humanisierung des Arbeitslebens [HdA]“28 intensiv
begleitet.
In der aktuelleren Reflektion bedürfte nach Pickshaus und Urban die „alte[…] „HdA-Politik“
[…] neue Akzentsetzungen“29:
„Eine neue Initiative müsse traditionelle, überzogene Technikorientierungen überwinden und
sich stärker Fragen der Arbeits- und Organisationsprozess-entwicklung zuwenden; sie müsse
zweitens die ebenfalls stark ausgeprägte Expertenorientierung des traditionellen HdAAnsatzes durch eine stärker basisorientierte Ausrichtung auf eine umfassende „Beteiligung der
Betroffenen als Experten in eigener Sache” ersetzen“30 .
In der weiteren Operationalisierung guter Arbeitsbedingungen ist die Initiative Neue Qualität
der Arbeit (INQA) zentral. In der repräsentativen Studie „Was ist gute Arbeit?“ untersucht die
INQA, welche Aspekte für gute Arbeit aus der Perspektive der Erwerbstätigen bedeutsam
sind31. Im Ergebnis „bedeutet gute Arbeit aus der Sicht von Arbeitnehmer/-innen
ein festes, verlässliches Einkommen zu erhalten,
unbefristet beschäftigt zu sein,
kreative Fähigkeiten in die Arbeit einbringen und entwickeln zu können,
Sinn in der Arbeit zu erkennen,
Anerkennung zu erhalten,
soziale Beziehungen zu entwickeln und
die Achtung bzw. der Schutz der Gesundheit.“32
Aufbauend auf den Ergebnissen der Studie wurden vom Deutschen Gewerkschaftsbund und
seinen Mitgliedgewerkschaften weitere Kriterien guter Arbeit entwickelt und zum sogenannten
„DGB-Index Gute Arbeit“ zusammengeführt33. Wie bei der Studie der INQA steht auch beim
DGB-Index die individuell wahrgenommene Arbeitssituation der Beschäftigten im Fokus.
Neben den Aspekten Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit werden ebenfalls die Ausstattung
mit Ressourcen („Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Betriebsklima, Sinngehalt der
Arbeit“34) sowie die Beanspruchung der Beschäftigten („emotionale und körperliche
Ibid., S. 17.
Vgl. Pickshaus; Urban, 2008, S. 3.; vgl. Gerken, 2011, S. 8-12.
26
Kuhn, 2008, S. 63.
27
Ibid.
28
Kleinöder, 2016, S. 5.
29
Pickshaus; Urban, 2008, S. 5.
30
Ibid.
31
Vgl. Fuchs, 2006, S. 11.
32
Ibid., S. 14.
33
Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.).
34
Deutscher Gewerkschaftsbund (a) (o.D.).
24
25
11
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Anforderungen, Arbeitszeitlage, Arbeitsintensität“ 35) berücksichtigt36. Insgesamt werden den
Beschäftigten 42 Fragen zu den genannten Themen gestellt37.
Seit 2007 werden mit dem DGB-Index Gute Arbeit repräsentative Befragungen durchgeführt.
Insgesamt wurde „eine neue Phase der Arbeitsberichterstattung in Deutschland eröffnet“38.
Ziel ist es, die Öffentlichkeit sowie politische Entscheidungsträger*innen weiter für das Thema
bzw. Leitbild Gute Arbeit zu sensibilisieren und den wissenschaftlichen Kenntnisstand zum
Thema Beschäftigungsqualität zu verbessern39.
Initiiert durch die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde im Jahr
2018 erstmals eine Aufstockungsstichprobe für das Land Berlin beauftragt und ensprechend
ausgewertet40. Die zweite Auswertung für das Jahr 2020 erschien im April 202141.
IV. Bedeutung Gute Arbeit
Nach Frau Prof. Hipp, Themenbereichsleiterin des Promotionskollegs „Gute Arbeit“ am
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), muss bei der Bewertung von
Arbeitsqualität stets differenziert werden, denn, was als gut gilt, „[variiert] intersubjektiv sehr
stark“42. Zugleich wird nach Frau Prof. Hipp die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen klar,
wenn „das Gute plötzlich abwesend ist, sodass wir eine negative Definition haben“ 43.
Um weiterführende Aussagen treffen zu können, ist nach Frau Prof. Hipp eine Kombination aus
quantitativ messbaren Daten und qualitativ subjektiven Bewertungen sinnvoll44.
Im Sinne einer Negation Guter Arbeit wird im Folgenden die Definition prekärer
Arbeitsverhältnisse als antagonistische Vergleichskategorie verwendet.
„Ein Arbeitsverhältnis kann als prekär bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten deutlich
unter ein Einkommens-, Schutz und Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird.“45
In der weiteren Bewertung von Arbeitsverhältnissen wird sich an Brehmer und Seifert orientiert.
Zentral an dieser Stelle ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten sogenannter
„Prekaritätsrisiken“46. Darunter ist das Risiko für die Abwesenheit bzw. der nur
eingeschränkten Verfügbarkeit folgender Aspekte zu verstehen:
ein existenzsicherndes Einkommen oberhalb der Niedriglohnschwelle (in Deutschland lag
diese im Jahr 2018 bei 11,05 Euro brutto pro Stunde47),
eine Beschäftigungsstabilität im Sinne kontinuierlicher Beschäftigung (Basis für
hinreichende Leistungsbezüge insbesondere aus der Rentenversicherung48),
eine betriebliche Förderung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne betrieblicher
Weiterbildungen49
Ibid.
Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.).
Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (a) (o.D.).
38
Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.).
39
Vgl. ibid.
40
Vgl. Wagner; Sopp, 2018, S. 7.
41
Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (a) (o.D.)
42
Interview Frau Prof. Hipp.
43
Ibid.
44
Vgl. ibid.
45
Dörre, 2005, S. 252.
46
Brehmer; Seifert, 2008, S. 503.
47
Vgl. Statistisches Bundesamt (d), 2021.
48
Vgl. Keller et al., 2011, S. 11.
49
Vgl. Brehmer; Seifert, 2008, S. 504 und S. 506.
35
36
37
12
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
In der Bewertung von Arbeitsverhältnissen wurde die Signifikanz möglicher Prekaritätsrisiken
von Brehmer und Seifert bei Normalarbeitsverhältnissen einerseits und atypischen
Arbeitsverhältnissen anderseits verglichen50.
Weiterführend betont Reuse auch die Risiken von Solo-Selbstständigen sowie „hybrid
Beschäftigten“51. In Anlehnung an Bührmann et. al. liegt nach Reuse hybride Beschäftigung
vor, wenn Menschen entweder abwechselnd selbständig und abhängig beschäftigt sind oder
multiple Beschäftigungen ausüben. Hybride Beschäftigungen weisen nach Reuse „starke
Überschneidungen“52 mit atypischer Beschäftigung und Solo-Selbständigkeit auf53.
In diesem Sinne soll im Folgenden vor allem auf die Gruppen der atypisch Beschäftigten
sowie der Solo-Selbständigen eingegangen werden54.
1. Normalarbeit und atypische Beschäftigung
a. Quantitative Bedeutung
Nach dem Statistischen Bundesamt ist ein Normalarbeitsverhältnis durch die Kriterien
abhängige Beschäftigung,
Vollzeit oder Teilzeit (ab 21 Wochenstunden),
unbefristete Beschäftigung,
direkte Arbeit im Unternehmen (keine Zeit-/Leiharbeit) und
vollständige Integration in die Sozialversicherung 55 gekennzeichnet.
In Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis gelten Arbeitsverhältnisse als atypisch, wenn
die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts bzw. der von Angehörigen nur
eingeschränkt möglich ist,
das Arbeitsverhältnis befristet ist,
die Beschäftigung in Teilzeit mit 20 oder weniger Stunden pro Woche ausgeführt wird,
es sich um Zeit-/Leiharbeit handelt,
eine geringfügige Beschäftigung56 (Beschäftigung unter drei Monaten oder max. 70
Arbeitstagen im Jahr bzw. einem Monatsentgelt von max. 450 Euro)57 vorliegt.
Die Bedeutung von atypischen Beschäftigungsformen ist in quantitativer Hinsicht bundesweit
zwischen 1991 und 2019 signifikant gestiegen. Demnach waren nach dem Mikrozensus des
statistischen Bundesamtes 1991 ca. 16,5 Prozent aller Kernerwerbstätigen58 atypisch
beschäftigt. Im Jahr 2019 stieg der Anteil der atypisch Beschäftigten auf 27,3 Prozent. Somit
waren 2019 mehr als ein Viertel aller Kernerwerbstätigen atypisch beschäftigt59. Dies galt
insbesondere für Frauen. Im Jahr 2019 arbeiteten insgesamt 2.273.000 kernerwerbstätige
Männer in einem atypischen Arbeitsverhältnis. Dem Gegenüber standen 5.060.000 atypisch
beschäftigte Frauen, was fast 70 Prozent aller atypischen Arbeitsverhältnisse entspricht 60.
Vgl. ibid., S. 503.
Reuse, 2018, S. 34; vgl. ibid., S. 41.
52
Ibid., S. 39.
53
Vgl. ibid.
54
Die detaillierte Bedeutung multipler Beschäftigung kann im Rahmen dieser Arbeit nicht im Detail erörtert
werden – vgl. hierfür Reuse, 2018.
55
Vgl. Statistisches Bundesamt, 2021.
56
Vgl. Statistisches Bundesamt (a), 2021.
57
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020.
58
Menschen im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung, Ausbildung, im Grundwehr- oder
Zivildienst sind bzw. ohne Personen im freiwilligen Wehrdienst bzw. in Freiwilligendiensten, vgl. Statistisches
Bundesamt (c), 2021.
59
Vgl. Statistisches Bundesamt (b), 2020.
60
Vgl. Ibid.
50
51
13
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
b. Qualitative Bedeutung
In der Gesamtbewertung von Prekaritätsrisiken und atypischer Beschäftigung ergab die
Studie von Brehmer und Seifert, dass:
„atypisch Beschäftigte höheren Prekaritätsrisiken [ausgesetzt sind] als vergleichbare
Beschäftigte mit Normalarbeitsverhältnis“.61
Demnach besteht bei einer atypischen Beschäftigung, im Vergleich zum
Normalarbeitsverhältnis, ein höheres Risiko über kein existenzsicherndes Einkommen zu
verfügen, nicht dauerhaft beschäftigt zu sein und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen
oder nicht ausreichend auf betriebliche Leistungen wie Weiterbildungen zugreifen zu
können62.
Das bestehende höhere Risiko bedeutet jedoch nicht, dass atypisch Beschäftigte sofort
prekär beschäftigt sind. Nach Brehmer und Seifert muss an dieser Stelle maßgeblich die
Dauer und der Aspekt der Freiwilligkeit mit einbezogen werden63.
Gerade „der Umfang und die Dauer“64 lassen nach Frau Prof. Hipp auch unterschiedliche
Bewertungen einer ggf. prekären atypischen Beschäftigung zu. Hierbei führt Frau Prof. Hipp
den Vergleich zwischen einer zeitlich und in der Dauer begrenzten Beschäftigung in Teilzeit
mit einer dauerhaften Anstellung in Leiharbeit an65. Ebenso ist nach Frau Prof. Hipp auch bei
der Leiharbeit zu differenzieren66. Für eine Gesamtbewertung ist nach Frau Prof. Hipp der
Einzelfall in seiner individuellen „Lebenslage“ 67 entscheidend. Jede Situation muss danach
bewertet werden,
„wie lange mache ich es, was sind die Motivationsgründe dafür und was sind die
Auswirkungen auf Einkommen, soziale Absicherung und Alterssicherung“68.
Diese Schlussfolgerung ist auch in Bezug auf Motivationsgründe bzw. den erwähnten Aspekt
der Freiwilligkeit herauszustellen. Beispielsweise kann die atypische Form der geringfügigen
Beschäftigung eine „Hinzuverdienstmöglichkeit“ 69 oder eine Arbeit in Teilzeit auch mehr Zeit
für die Familie bedeuten70. Zugleich verweist Frau Prof. Hipp beispielhaft auf das Risiko einer
dauerhaften Anstellung in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis:
„wenn ich lebenslang als Zuverdienerin mit einem Minijob arbeite und mein Mann und ich sich
irgendwann scheiden lassen und ich ein manifestes Problem habe“71.
In diesem Sinne ist für die individuelle Bedeutung ggf. prekär atypischer Arbeit auch die
Haushaltssituation bedeutsam72. Bezogen auf das Zitat von Prof. Hipp könnte theoretisch die
nach einer Trennung bestehende individuelle Einkommenssituation durch die Aufnahme einer
höher vergüteten Beschäftigung stabilisert werden. Nicht aufgebaute Rentenanwartschaften
können jedoch nur sehr schwer bzw. gar nicht aufgeholt werden. Letzeteres hebt auch noch
einmal ggf. bestehende Abhängigkeitsfaktoren hervor, die einem Abbau traditioneller
Rollenbilder entgegenstehen73.
Brehmer; Seifert, 2008, S. 516.
Vgl. ibid., S. 504 und S. 506.
63
Vgl. ibid., S. 504-506.
64
Interview Frau Prof. Hipp.
65
Vgl. ibid.
66
Vgl. ibid.
67
Ibid.
68
Ibd.
69
Bachmann et al., 2017, S. 122.
70
Vgl. Brehmer; Seifert, 2008, S. 505.
71
Interview Frau Prof. Hipp, vgl. Goebel; Kottwitz, 2018, S. 518.
72
Vgl. Stuth et al, 2018, S. 38-30.
73
Vgl. Goebel; Kottwitz, 2018, S. 495.
61
62
14
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Es wird deutlich, dass die Auswirkungen atypischer Beschäftigung immer differenziert und am
konkreten Fall betrachtet werden muss. Zugleich sind in der Gesamtbewertung, ob ein
atypisches Beschäftigungsverhältnis prekäre Charakteristika annehmen kann bzw. ob
dadurch eine prekäre Situation für das Individuum gefördert wird, der Umfang, die Dauer und
die Haushaltssituation von entscheidender Bedeutung.
Eine genaue Ausdifferenzierung bestehender Auswirkungen für jede Form atypischer
Beschäftigung, in Abhängigkeit verschiedener Branchen und Soziallagen, kann an dieser
Stelle nicht vorgenommen werden74. Zugleich kann für eine weitere allgemeine Einordnung
auf Böhnke et al. verwiesen werden, die aussagen,
„dass atypische Beschäftigung häufig mit der Erfahrung eines Kontinuitäts-, Sicherheits- und
Anerkennungsverlustes einhergeht“75.
Neben der Erhöhung von Beschäftigungsfähigkeit kann eine Fortbildung auch als Ausdruck
von Anerkennung gegenüber der Beschäftigten angesehen werden 76. Hierzu kann auf eine
Studie des Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen
werden. Unter Rückgriff auf Schmidt 2014 sowie Galais et al. 2012 wird angegeben, dass
„Atypisch Beschäftigte […] oftmals nicht die Chance [bekommen], über ihren Arbeitgeber an
Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen“ 77.
Begründet wird dieser Umstand
„häufig durch zu hohe Kosten, aber auch in Verbindung mit der ohnehin zeitlich knappen
Begrenzung, z.B. durch Arbeitnehmerüberlassung oder Befristung“78.
Gerade für Menschen in der Arbeitnehmerüberlassung erscheinen Fortbildungsmaßnahmen
bedeutsam. In dieser Hinsicht gibt die Bundesagentur für Arbeit 2021 an:
„Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus“79.
In Bezug auf Kontinuität und Sicherheit wird die Aussage von Böhnke et al. für
Leiharbeitnehmer*innen und befristet Beschäftigte durch den DGB-Index Gute Arbeit
unterstrichen. Dort werden als Mittelwert der Jahre 2017 bis 2020 Aussagen zu folgenden
Fragen (Tabelle 1) in Prozent angegeben. Im Bereich der Arbeitsplatzsicherheit wird mit „sehr
häufig oder oft“80 wie folgt geantwortet:
Tabelle 1: Ausgewählte Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2020. Eigene Darstellung
nach Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 96-97.
Zeitarbeit
keine Zeitarbeit
Befristung
keine Befristung
Sorge um
berufliche
Sicherheit
32
16
30
14
Sorge um
Arbeitsplatzverlust
30
9
16
9
Sorge, dass der
Arbeitsplatz
überflüssig wird
20
10
13
10
Eine vertiefte Analyse könnte beispielsweise jeweils die Mobilität zwischen verschiedenen
Beschäftigungsformen sowie mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit untersuchen.
75
Böhnke et al., 2016, S. 114.
76
Vgl. ver.di, 2014, S. 21.
77
Seiler; Acemyan, 2015, S. 26.
78
Ibid.
79
Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 4.
80
Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 96-97.
74
15
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Für Zeitarbeit war nach der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 das „Entlassungsrisiko […]
fast sechsmal so hoch wie das branchenübergreifende Gesamtrisiko“81. Dieses Ergebnis
spiegelt die nach der Bundesagentur „überaus hohe Dynamik“82 dieser Beschäftigungsform
wider.
Zugleich wird in der Gesamtbetrachtung der befragten Beschäftigten vom DGB-Index Gute
Arbeit ein positiver Trend der Beschäftigungsbedingungen angegeben. In diesem Sinne lag
der Indexwert im Jahr 2012 bei 61 Punkten und ist im Jahr 2020 auf 65 Punkte angestiegen 83.
Auch die aktuelle Umfrage mit dem DGB-Index für das Land Berlin zeigt einen positiven
Trend. Hierbei konnte sich der Wert im Vergleich zu 2018 von 62 Punkten auf 63 Punkte
verbessern84. Arbeitsbedingungen in Berlin sind somit „ähnlich wie im Bundesgebiet“ 85.
In der weiteren quantitativen Betrachtung kann auch noch einmal auf den Aspekt Einkommen
und atypische Beschäftigung eingegangen werden. Diesbezüglich gibt das statistische
Bundesamt für das Jahr 2018 an, dass alle Formen atypischer Beschäftigung im Durchschnitt
weniger verdienen als Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis. Im Vergleich verdienten
atypisch Beschäftigte durchschnittlich 14,77 Euro brutto pro Stunde, währenddessen
Menschen in einem Normalarbeitsverhältnis durchschnittlich 22,03 Euro brutto pro Stunde
erzielten. So lagen
geringfügig Beschäftigte bei 11,06 Euro,
Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden bei 14,01 Euro,
Zeitarbeitnehmer*innen bei 14,32 Euro und
befristet Beschäftigte bei 15,27 Euro 86.
Die niedrigen Einkommen atypischer Beschäftigter stehen auch in Bezug zum Risiko im Alter
an Altersarmut zu leiden. Dahingehend kann auf Angaben des statistischen Bundesamtes
verwiesen werden:
„Erwerbstätige in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen waren in Deutschland
überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht.“87
Nach Angaben des statistischen Bundesamts befanden sich 2019 8,0 Prozent aller
Erwerbstätigen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Diese lag 2019 für alleinlebende
Menschen bei 1.176 Euro im Monat. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei
Kindern unter 14 Jahren sind es 2.469 Euro. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil dabei
für Menschen mit befristen Arbeitsverträgen (15,8%) und Teilzeitarbeitende (12,8%) 88.
Neben der zusammenfassend aufgezeigten individuellen Bedeutsamkeit atypischer
Beschäftigung, steht diese auch in Verbindung mit staatlichen Transferleistungen. Hierzu gibt
die Bundesagentur für Arbeit für August 2019 an, dass folgende Gruppen arbeitstätig sind
und zugleich Leistungen aus dem SGB II beziehen:
Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 18.
Ibid.
83
Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 7.
84
Vgl. Wagner; Sopp, 2021, S. 59.
85
Ibid., S. 85.
86
Vgl. Statistisches Bundesamt, 2018.; vgl. hierzu ergänzend zu Zeitarbeit auch Angaben der Bundesagentur für
Arbeit aus dem Jahr 2021: „Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im
Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten“ Bundesagentur für Arbeit 2021, S. 4.
87
Statistisches Bundesamt (e), 2021.
88
Vgl. ibid.
81
82
16
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Tabelle 2: Erwerbstätige erwärbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II. Eigene Darstellung
nach Bundesagentur für Arbeit, 2020.
Erwerbstätige erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
528.000
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
121.000 davon in
Vollzeit
348.000 davon in
Teilzeit
320.000 ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
Anteil an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
13,7 Prozent
3,1 Prozent
9,0 Prozent
8,3 Prozent
2. Solo-Selbständige
a. Quantitative Bedeutung
Das Statistische Bundesamt gibt folgende Kriterien für Solo-Selbständige an:
keine Beschäftigung weiterer Mitarbeiter*innen und
Entrichtung von Beiträgen in die Renten- und Krankenversicherung in eigener
Verantwortung89
In quantitativer Hinsicht gab es laut statistischem Bundesamt im Jahr 1991 insgesamt
2.859.000 Selbständige von denen 1.284.000 Solo-Selbständige waren. Das Entspricht
einem Anteil von 44,9%. Im Jahr 2019 lagen diese Zahlen bei 3.433.000 Selbständigen, von
denen 1.805.000 Solo-Selbständige waren90. Im Vergleich zum Jahr 1991 kann ein
Wachstum von Solo-Selbständigen um 40,6% ausgemacht werden. Die Anzahl an
Selbständigen mit Mitarbeiter*innen wuchs vergleichsweise nur um 3,4%.
b. Qualitative Bedeutung
In qualitativer Hinsicht ist nach dem Statistischen Bundesamt Solo-Selbständigkeit geprägt
durch „Instabilität und Unsicherheit“ 91. Das liegt unter anderem daran, dass bei einem Ausfall
bspw. durch Krankheit die Arbeitslast nicht durch andere aufgefangen werden kann 92.
In der Expertise „Selbständig - solo und prekär?“ von Joboption Berlin wird SoloSelbständigen „ein hohes Prekaritätsrisiko“93 attestiert. Als Indikator hierfür wurde an dieser
Stelle der Anteil an Selbstständigen herangezogen, die zugleich erwerbstätige
Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II sind. Eine Differenzierung zwischen Selbständigen
und Solo-Selbständigen ist dabei nicht im Detail ersichtlich, es ist jedoch wahrscheinlich, dass
diese Gruppe an Selbständigen nicht noch weitere Angestellte beschäftigen 94. In der
Auswertung betrifft dieser Umstand ca. 30 Prozent der Solo-Selbständigen im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg95.
Weitere Hinweise auf das Risiko einer prekären Beschäftigung stellt Joboption Berlin durch
qualitative Brancheninterviews heraus. Insgesamt wird in diesen Interviews die
Vgl. Statistisches Bundesamt (b), 2021.
Statistisches Bundesamt, 2020.
91
Statistisches Bundesamt (b), 2021.
92
Vgl. ibid.
93
Vgl. Joboption Berlin, 2019, S. 4.
94
Vgl. ibid., S. 32-33.
95
Vgl. ibid., S. 33.
89
90
17
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Charakterisierung des Statistischen Bundesamtes bestätigt. Die Interviewten berichten unter
anderem von durch Unsicherheit geprägten Lebensrealitäten, mit wenig sozialer Absicherung
und der Gefahr von einem/r Auftraggeber*in allein abhängig zu sein 96.
Bezüglich der Belastung von Solo-Selbständigen insgesamt besteht nach dem Landesinstituts
für Arbeitsgestaltung NRW eine „[h]ohe psychische und körperliche Belastung“ 97. Unter
Rückgriff auf eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013 tritt
bei
„(60%) der Beschäftigtengruppe mindestens eine Beschwerde im psychosomatischen Bereich
und bei 64% mindestens eine Beschwerde im Muskel-Skelett- Bereich [auf]“98.
In Ergänzung wird von Joboption Berlin die Bedeutsamkeit der voranschreitenden
Digitalisierung und Gigwork für Solo-Selbständige hervorgehoben99. In der Definition kann
nach Joboption Berlin die Tätigkeit im Rahmen von Gigwork als
„Vor-Ort-Dienstleistungen, die über Vermittlungsplattformen oder Apps an Selbständige
vermittelt werden: z.B. Kurierdienste, Reinigungen, Betreuung, haushaltsnahe
Dienstleistungen, Essenslieferungen, Handwerksleistungen etc.“ 100
verstanden werden.
Als „Just-in-Time-Organisation“101 werden eventuelle Risiken individualisiert und die Arbeit
nur dann entlohnt, wenn die Leistung gewährleistet wurde102.
V. Situation in Friedrichshain-Kreuzberg
Im Folgenden soll die Beschäftigungs- und Wirtschaftssituation in Friedrichshain-Kreuzberg
erläutert werden. Friedrichshain-Kreuzberg liegt mit seinen 20,40 km² mitten im Herzen Berlins
und ist zugleich dessen flächenmäßig kleinster Bezirk. Insgesamt lebten im Jahr 2019
290.386 Einwohner*innen im Bezirk bzw. 14.235 Personen je Quadratkilometer. Das
Durchschnittsalter beträgt 38,2 Jahre. Damit ist Friedrichshain-Kreuzberg der jüngste wie
auch bevölkerungsdichteste Bezirk der Hauptstadt103. Bekannt ist Friedrichshain-Kreuzberg
unter anderem durch seine Offenheit und Multikulturalität. In diesem Sinne ist FriedrichshainKreuzberg ein „Schmelztiegel von Menschen aus über 120 Nationen“ 104 mit einem Anteil an
Einwohner*innen mit Migrationshintergrund von 45%105.
In Bezug auf die Beschäftigungsstruktur lag im Jahr 2018 der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an Einwohnern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
im Bezirk bei 51,3%106. Der Anteil an geringfügiger Beschäftigung lag 2017 im Bezirk bei
13,3%107. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag im September
2019 bei 8,5 Prozent108. Wird die Einkommenslage im Bezirk betrachtet, kann ein
durchschnittliches Pro-Kopf Nettoeinkommen von 1.325 Euro im Jahr 2019 festgestellt
werden109. Im Vergleich mit den anderen Berliner Bezirken teilt sich Friedrichshain-Kreuzberg
Vgl. ibid. S. 38-44.
Seiler; Acemyan, 2015, S. 27.
98
Ibid.
99
Vgl. Joboption Berlin, 2017, S. 40.
100
Joboption Berlin, 2019, S. 10.
101
Ibid.
102
Vgl. ibid.
103
Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2020, S. 6.
104
Wirtschaftsförderung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (o.D.).
105
Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2020, S. 6.
106
Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 9.
107
Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigungsstatistik, 2017.
108
Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2020, S. 9.
109
Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 13.
96
97
18
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
zusammen mit Lichtenberg den 6. Platz110. Insgesamt variieren die Gehälter jedoch stark.
Während sogenannte Herkunftsdeutsche im Durchschnitt 1.500 Euro netto im Monat
vorweisen können, verdienen Menschen mit Migrationserfahrung mit 875 Euro netto
annährend nur die Hälfte111.
Weitere Hinweise auf die Beschäftigungsstruktur im Bezirk können über eine Betrachtung der
Wirtschaftsstruktur erlangt werden. Nach Unternehmensregister Berlin-Brandenburg aus dem
Jahr 2018 sind vor allem folgenden rechtliche Einheiten112 nach Wirtschaftsabschnitten
hervorzuheben:
Tabelle 3: Ausgewählte rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsabschnitten in FriedrichshainKreuzberg 2018. Eigene Darstellung nach Statistik Berlin-Brandenburg, 2019, S. 11 sowie
eigene Berechnungen.
Wirtschaftsabschnitt
(G) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(H) Verkehr und Lagerei
Anzahl
2.239
501
(I) Gastgewerbe
1.854
(J) Information und Kommunikation
2.160
(K) Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
184
(L) Grundstücks- und Wohnungswesen
735
(M) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen
5.069
(N) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
1.122
(P) Erziehung und Unterricht
518
(Q) Gesundheits- und Sozialwesen
988
(R) Kunst, Unterhaltung und Erholung
2.372
(S) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
1.241
Anteil ausgewählter rechtlicher Einheiten
18.983 von 20.305
rechtlichen Einheiten
Nach Tabelle 3 sind insgesamt 93,49% der im Bezirk bestehenden rechtlichen Einheiten im
Dienstleistungssektor113 tätig. Im Vergleich mit Daten des statistischen Bundesamtes (Tabelle
4) sind in folgenden Wirtschaftsabschnitten atypische Beschäftigungsformen besonders häufig
verbreitet (Anteil über 30 Prozent).
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
112
Ab dem Jahr 2018 werden die Begriffe Unternehmen und rechtliche Einheit differenziert angewendet. Ein Unternehmen kann
auch eine Kombination aus mehreren rechtlichen Einheiten in sich vereinen, vgl. Statistik Berlin-Brandenburg (o.D.).
113
Vgl. Statistisches Bundesamt (f), 2021.
110
111
19
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Tabelle 4: Atypische Arbeit in ausgewählten Wirtschaftsbereichen 2019. Eigene Darstellung
nach Statistisches Bundesamt (b), 2020 sowie eigene Berechnungen.
Wirtschaftsbereich
Beschäftigungsstruktur
in 1000
Anteil in
Prozent
Normalarbeitnehmer*innen
Atypische
Beschäftigung
3.507
1.106
31,54
689
420
60,96
(M, N) Freiberufliche, wissenschaftliche und
technische
Dienstleistungen;
Sonstige
wirtschaftliche Dienstleistungen
2.455
899
36,62
(P) Erziehung und Unterricht
1.668
629
37,71
(Q) Gesundheits- und Sozialwesen
3.307
1.275
38,55
793
501
63,18
(G) Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
(I) Gastgewerbe
(R, S, T) Kunst, Unterhaltung und Erholung;
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen;
Private Haushalte (Hauspersonal und Erbringung
von Dienstleistungen und Waren)114
Diese Wirtschaftsabschnitte repräsentieren wiederum 75,86% aller rechtlichen Einheiten im
Bezirk. Deutlich hervorgehoben sind die Abschnitte Gastgewerbe sowie Kunst, Unterhaltung
und Erholung. Letztere machen über ein Viertel (26,92%) aller rechtlicher Einheiten im Bezirk
aus.
Durch diese Aufstellung wird der erhöhte Anteil geringfügiger Beschäftigten sowie die stark
variierende Einkommenslage weiter erklärbar. Zugleich wird die Bedeutsamkeit atypischer
Beschäftigung für den Bezirk weiter aufgezeigt.
In Bezug auf die Erwerbsform der Solo-Selbständigkeit wurde bereits auf die Studie von
Joboption Berlin verwiesen (C., IV., 2., b.). Unter Rückgriff auf Daten der Bundesagentur für
Arbeit sind ca. 30 Prozent der Selbständigen im Bezirk zugleich auf Leistungen aus dem SGB
II angewiesen. Letztere Daten machen zwar keine dezidierte Aussage, ob ein Selbständiger
auch ein Solo-Selbständiger ist. Dies ist nach Joboption Berlin jedoch naheliegend, wenn „sie
Leistungen aus dem SGB II erhalten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern“ 115.
Dieser hohe Anteil an möglicherweise prekären Solo-Selbständigen im Bezirk wird weiter
verdeutlicht, wenn die Bedeutung des Dienstleistungssektors für Friedrichshain-Kreuzberg mit
dem Auftreten Solo-Selbständiger in Berlin nach Wirtschaftszweigen verglichen wird.
Insgesamt liegt der Anteil an Solo-Selbständigen am höchsten in den Bereichen der
kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten (19,51%), sonstiger freiberuflicher
wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten (11,68%) sowie Erziehung und Unterricht
(9,49%)116. Es ist daher nicht überraschend, dass in Friedrichshain-Kreuzberg der Anteil an
Selbständigen mit SGB II-Bezug berlinweit an oberster Stelle steht117.
Inkludiert an dieser sind zusätzlich zum engeren Dienstleistungssektor Private Haushalte (T).
Joboption Berlin, 2019, S. 32.
116
Vgl. ibid., S. 18.
117
Vgl. ibid., S. 33.
114
115
20
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
D. Der Handlungsrahmen für Gute
Arbeit
I. Die Bedeutung der kommunalen Ebene
Wie im Folgenden dargestellt wird, ist die Kompetenzenverteilung zwischen Bezirken und dem
Land Berlin eng miteinander verknüpft. Generell kann festgestellt werden, dass auf
Landesebene rahmengebende Entscheidungen mit „gesamtstädtischer Bedeutung“ 118
getroffen werden. Währenddessen werden auf bezirklicher Ebene „Aufgaben der örtlichen
Verwaltung [wahrge-nommen]“119. Letzteres hat nach Schulze-Böing besondere Tragkraft,
denn die
„lokale und regionale Ebene [hat] in den letzten Jahren in der Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik zunehmende Bedeutung erhalten“120.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) flankiert diese
These mit der Aussage:
„Local policies are essential to better connect people to high quality jobs, while also
preparing existing workers for changes in the future of work“121.
In diesem Sinne unterstützt nach Schulze-Böing insbesondere die lokale Nähe von
Institutionen und Akteuren
die Problemfindung- und lösung,
den Aufbau enger Netzwerke,
die interdisziplinäre Verknüpfung arbeitspolitischer Maßnahmen und
die Steuerung eingesetzter Ressourcen.122
Die Bezirke in Berlin agieren in starker Abhängigkeit zur Landesebene. Im Folgenden soll
daher der bezirkliche Handlungsrahmen skizziert werden.
II. Der bezirkliche Handlungsrahmen
1. Grundlegende Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde
Zentral für die Einordnung des bezirklichen Handlungsrahmens sind nach Hurnik die Art. 1.
Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3123 der Berliner Verfassung:
„Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.“124
„Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen
die Aufgaben Berlins als Gemeinde, Gemeindeverband und Land wahr.“125
Hierdurch wird zum einen die Stellung Berlins als Stadtstaat in der Bundesrepublik definiert
und zum anderen Berlin, in der Wahrnehmung seiner Aufgaben, als „Einheitsgemeinde“126
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, (o.D.).
Ibid.
Schulze-Böing, 2005, S. 23.
121
OECD, (o.D.).
122
Vg. Schulze-Böing, 2005, 2005, S. 23.
123
Vgl. Hurnik, 2007, S. 719.
124
Art. 1 Abs. 1 VvB.
125
Art. 3 Abs. 3 VvB.
126
Musil; Kirchner, 2017, S. 5.
118
119
120
21
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
beschrieben. Wie bereits im vorherigen Punkt festgestellt, hat die Berliner Verwaltung einen
„zweistufigen Verwaltungsaufbau“127, mit der Hauptverwaltung bzw. der Senatsverwaltung
und den Bezirksverwaltungen. In dieser Konstellation nimmt nach Art. 67 Abs. 1 VvB „der
Senat […] durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung
wahr“128. Währenddessen übernehmen die Bezirke nach Art. 67 Abs. 2 VvB „alle anderen
Aufgaben der Verwaltung“129. Hierbei kann der „Senat […] Grundsätze und allgemeine
Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit der Bezirke erlassen“130.
Weiter gibt Art. 66 Abs. 2 VvB an, dass die Bezirke „ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der
Selbstverwaltung [erfüllen]“131 und „regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben
[wahrnehmen]“132. Nach Musil und Kirchner ist der Begriff der Selbstverwaltung nach Art. 28.
Abs. 2 GG nur bedingt auf die Bezirke in Berlin anwendbar133. Grundsätzlich sind die Bezirke
für örtlichen Aufgaben innerhalb ihrer Bezirksgrenzen zuständig. Zugleich können Aufgaben
aber auch gesamtstädtische Bedeutung haben oder erlangen, wodurch nach Art. 67 Abs. 1
VvB der Senat zuständig wäre134. Zudem besteht nach Art. 67 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 13a AZG
die Möglichkeit des Eingriffsrechts durch ein zuständiges Senatsmitglied. Darunter wird unter
„bestimmten Voraussetzungen ein umfassendes Informations-, Weisungs- und
Selbsteintrittsrecht“135 verstanden.
Insgesamt sind die Berliner Bezirke, im Vergleich zu anderen Kommunen, keine
„selbständigen Gebietskörperschaften“ 136. Sie sind nach § 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz
„Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechts-persönlichkeit“137. Die Ausübung der
Selbstverwaltungsrechte nach Art. 28 Abs. GG ist allein der „Einheitsgemeinde Berlin in ihrer
Gesamtheit“138 vorbehalten139.
Bedeutsam für die weitere Definition der Aufgabenverteilung der „allgemeinen
Verwaltungsaufgaben“140 sind das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) und der
dazugehörige allgemeine Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) 141. In Letzterem werden nach
§ 4 AZG „Die Aufgaben der Hauptverwaltung […] bestimmt“142. Aufgaben, die nicht im
ZustKat AZG aufgeführt sind, „sind Aufgaben der Bezirke“ 143. Hierbei ist der
Zuständigkeitskatlog jedoch geprägt durch „pauschale Formulierung oder schlagwortartige
Zusammenfassungen“144, welche nach Musil und Kirchner „für den Laien […] oft nicht
verständlich [sind]“145. In diesem Sinne kristallisiert sich die letztendliche Aufgabenverteilung
bzw. -wahrnehmung erst durch konkrete Gesetzgebung zum jeweiligen Aufzählungspunkt im
ZustKat AZG heraus146.
Beispielsweise werden im Fall der Arbeitspolitik im ZustKat AZG unter Nummer 12 die Themen
„Arbeitsmarktfragen, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Berufsbildung,
Hurnik, 2007, S. 720.
Art. 67 Abs. 1 VvB.
Art. 67 Abs. 2 VvB.
130
Ibid.
131
Art. 66 Abs. 2 VvB.
132
Ibid.
133
Musil; Kirchner, 2017, S. 26-27.
134
Vgl. Ibid., S. 26.
135
Ibid., S. 28.
136
Hurnik, 2007, S. 722.
137
§ 2 Abs. 1 BezVerwG.
138
Hurnik, 2007, S. 722.
139
Vgl. ibid.
140
Musil; Kirchner, 2017, S. 61.
141
Vgl. ibid.
142
§ 4 Abs. 1 AZG.
143
Ibid.
144
Musil; Kirchner, 2017, S. 62.
145
Ibid.
146
Ibid.
127
128
129
22
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Ausbildungsförderung“147 aufgezählt148. Diese Aufzählung zeigt die eher grobe Struktur,
welche durch weitere Gesetzgebung ausdifferenziert wird.
2. Bezirkliche Eigenverantwortlichkeit in der Einheitsgemeinde
Auch in Anbetracht bedingter Selbstverwaltungsrechte und eines bestehenden Eingriffsrechts,
haben Bezirke in vielerlei Hinsicht lokale Gestaltungsmöglichkeiten149. Im Folgenden soll auf
grundsätzliche Eigenverantwortlichkeiten überblickshaft eingegangen werden.
Aus den „Grundsätzen der Selbstverwaltung“ 150 nach Art. 66 Abs. 2 VvB ergibt sich, dass die
Bezirke, neben den bestehenden Aufgaben, auch neue örtlich auftretende Aufgabengebiete
aufgreifen und gestalten können151. Darunter ist auch die Bildung lokaler Akteursnetzwerke
subsummiert. Diese neuen Aufgaben sind jedoch insbesondere darin begrenzt, dass für diese
keine eigene Rechtssetzung von Nöten sein darf152.
Darüber hinaus basiert die Aufgabenverteilung innerhalb des Bezirksamtes nach § 36 Abs. 2
Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG auf Beschluss des Bezirksamtes153. Vergebene
Geschäftsbereiche werden von dem zuständigen Bezirksamtsmitglied selbstverantwortlich
geführt154. Die grundlegende Struktur der Organisationseinheiten ist weitgehend gesetzlich
normiert155.
Weiter verfügen die Bezirke nach Art. 77 Abs. 1 VvB über bestimmte Elemente der
Personalhoheit“156 in Bezug auf die Bezirksämter157. Explizit sind sie zuständig für „[a]lle
Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen“ 158. In Verbindung mit dem vorherigen Punkt
könnten somit wahrzunehmende bzw. auch neudefinierte Aufgabengebiete eigenständig mit
entsprechendem Personal untersetzt werden.
Die finanziellen Ein- und Ausgaben der Bezirke sind maßgeblich durch die Landeshaushaltsordnung (LHO) geregelt. Nach Art. 85 Abs. 2 VvB wird jedem Bezirk eine
„Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes
zugewiesen“159. Im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten agiert der Bezirk u.
a. in Form von Vergaben (BerlAVG) und Zuwendungen (§ 44 LHO).
Weiter von Bedeutung bei der Ausgestaltung von Bezirksaufgaben sind die sogenannten
Eigenbetriebe nach Eigenbetriebsgesetz (EigG). Nach § 2 Abs. 2 EigG können auch mehrere
Bezirke einen Eigenbetrieb gründen160. Dies findet beispielsweise im Falle bezirklicher
Kindertagesstätten Anwendung161.
3. Bezirkliche Arbeitspolitik
Zur Konkretisierung des bezirklichen Handlungsrahmens in der Arbeitspolitik kann sich
grundlegend an Ausführungen von Kaps orientiert werden. Kaps Ergebnisse, mit Ergänzungen
aus den obigen Definitionen von Arbeitspolitik bzw. Arbeitsmarktpolitik, sind in der folgenden
Tabelle 5 dargestellt. Die jeweilige gesetzliche Grundlage ist des Weiteren der rechten
Spalte der Tabelle zu entnehmen.
Nr. 12 ZustKat AZG.
Vgl. ibid.
149
Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 29.
150
Art. 66 Abs. 2 VvB.
151
Vgl. Ottenberg; Wolf (b), 2020, BezVG § 2.
152
Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 27.
153 Vgl. Abs. 2 Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG.
154
Vgl. § 38 Abs. 2 BezVerwG.
155
Siehe hierzu § 37 BezVerwG; Anlage 1 BezVerwG.
156
Musil; Kirchner, 2017, S. 30.
157
Ibid., S. 30.
158
Art. 77 Abs. 1 VvB.
159
Vgl. Art. 85 Abs. 2 VvB.
160
§ 2 Abs. 2 EigG.
161
Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 265.
147
148
23
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Tabelle 5: Handlungsfelder bezirklicher Arbeitspolitik. Eigene Darstellung.
Handlungsfeld
Verantwortung
und
Zuständigkeiten
bzgl.
der
gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Rahmen lokaler
Arbeitsmarktpolitik
Ausgestaltung direkter Beschäftigung im Bezirksamt162
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Eingleiderung von Langzeitarbeitslosen163
SGE164
Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten öffentlich geförderter Beschäftigung
Arbeitsgelegenheiten
Teilhabe am Arbeitsmarkt165
Einbindung in die Selbstverwaltung der
Arbeitsagenturen (Verwaltungsausschuss)166
Kinder- und Jugendhilfe167
Jugendsozialarbeit
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Jugendliche
Hilfen für junge Volljährige
Kommunale Wirtschaftsförderung168
Förderung arbeitsmarktwirksamer Projekte
freier Träger durch Fördergelder169
Interagieren mit Akteur*innen der Arbeitspolitik –
Netzwerkbildung mit lokalen Akteuren171
Vgl. Kaps, 2009, S. 191.
Vgl. Bundesministerium für Arbeit, 2019.
164
Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (o.D.).
165
Vgl. Bundesministerium für Arbeit, 2019.
166
Vgl. Kaps, 2009, S. 191.
167
Vgl. Braun et al. 2001; Weber 2001 zitiert nach Kaps, 2009, S. 191.
168
Vgl. Kaps, 2009, S. 191.
169
Vgl. ibid.
170
Vgl. zgs consult GmbH (o.D.).
171
Vgl. Kaps, 2009, S. 191.
172
Vgl. Ottenberg; Wolf (a), 2020, BezVG § 36.
162
163
24
Gesetzliche Grundlagen
§ 6 Abs. 3 SGB II
§ 3 AG-SGB II
§ 16i SGB II
§ 16e SGB II
§ 16d SGB II
§ 374 SGB III
§ 13 SGB VIII
§ 35a SGB VIII
§ 41 SGB VIII
AG KJHG
§ 37 Abs. 5
BezVerwG
Förderinstrumente
(LSK, PEB)170
Art. 66 Abs. 2 VvB
§ 36 Abs. 1 und Abs. 2
i. V. m. § 38 Abs. 1
BezVerwG172
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
III. Das bezirkliche Handlungssystem Gute Arbeit
1. Handlungsfelder
In Folge der dargestellten Handlungsfelder bezirklicher Eigenverantwortlichkeit (D., II., 2.) und
kommunaler Arbeitspolitik (D., II., 3.) ergibt sich ein stark interdisziplinäres Geflecht
interdependenter Politik- bzw. Verwaltungsfelder. Gute Arbeit ist nach ihrer Definition (C., III.)
als Qualitätsmaßstab zu verstehen. Dieser Qualitätsmaßstab gibt in abstrakter Form den SollZustand von Beschäftigungsverhältnissen im Bezirk an. Zugleich kann dieser
Qualitätsmaßstab aber auch zur Analyse aufgezeigter Handlungsfelder in Bezug auf
Förderpotentiale für Gute Arbeit herangezogen werden. Gute Arbeit steht somit nicht nur für
sich allein, sondern findet sich potenziell in jedem der angeführten Handlungsfelder wieder.
Eine Übersicht zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit ist in der folgenden Abbildung 1
dargestellt:
Abbildung 1: Überblick zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit. Eigene Darstellung173.
Im Zusammenhang mit dem Qualitätsmaßstab Gute Arbeit bilden die verschiedenen Politikund Verwaltungsfelder ein Handlungssystem. Dieses ist wieder charakterisiert aus miteinander
in Wechselwirkung stehenden Akteur*innen, die im Rahmen der ihnen zur Verfügung
stehenden Ressourcen und Rechte, interessengeleitet handeln174. Angesichts der dargestellten
Komplexität des Handlungssystems besteht die zentrale Fragestellung, wie Gute Arbeit im
Bezirk aktuell verwirklicht wird bzw. weiter verwirklicht werden kann.
2. Steuerung im Handlungssystem Gute Arbeit
Als Instrument zur Analyse komplexer Systeme eignet sich das Mehrebenenmodell von
Governance entwickelt durch Weyer, Adelt und Fink. In der Zusammenfassung kann mit
diesem Ansatz die „Kombination von Koordination und Steuerung auf unterschiedlichen
173
174
Vgl. angeführte Referenzen zu Kaps, 2009; Musil u. Kirchner, 2017; Hurnik, 2007; Ottenberg und Wolf, 2020.
Vgl. Coleman, 1991, 39 ff., zitiert nach Bonß et al., 2020, S. 119.
25
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Ebenen“175 analysiert werden. Im Folgenden soll die Begriffskonstellation weiter erläutert
werden.
Steuerung wird in diesem Bezug als „intentionale Intervention in soziale Systeme mit dem Ziel,
intendierte Veränderungen zu bewirken“176 verstanden. Steuerung wird demnach als
„Versuch“177 verstanden, direkt auf Aktionen von Akteur*innen Einfluss zu nehmen, um damit
das Ergebnis eines Handlungsfeldes zu verändern178. Hierbei wird zielgerichtet „entweder mit
‚harten’ Maßnahmen (Verboten) oder mit ‚weichen’ Maßnahmen (Anreizen) operiert„179.
Das Gelingen von Steuerung ist dabei maßgeblich abhängig von Koordination 180. Der Begriff
„Koordination meint die wechselseitige Abstimmung gleichberechtigter Akteure, die mit dem
Ziel betrieben wird, eine für alle Beteiligten tragfähige Problemlösung zu erreichen“181. Die
Umsetzung der Problemlösung ist dabei oftmals nicht allein durch Koordination möglich,
sondern bedarf zumeist Elemente der Steuerung. In der Kombination kann Koordination auch
dahingehend verstanden werden, „Ressourcen zu organisieren, damit wirksame Steuerung
möglich wird“182.
Für die Analyse verschiedener Steuerung- und Koordinationsmechanismen ist nach Weyer et
al. genau zu differenzieren, auf welcher Ebene gesteuert bzw. koordiniert wird. Im Zuge
dessen wird in drei Ebenen unterschieden:
„die Ebene der Abstimmungsprozesse in Verhandlungssystemen (GOV-1),
die Ebene der Regulierung funktioneller Teilsysteme (GOV-2) und
die Ebene der operativen Steuerung des Teilsystems (GOV-3).“183
Hierbei findet auf der ersten Ebene zumeist ein Aushandlungsprozess im Rahmen von
Koordination statt (GOV-1). Die jeweiligen Aushandlungsergebnisse werden anschließend
durch regulatorische Maßnahmen auf die betreffenden Teilsysteme umgesetzt (GOV-2).
Dabei wird der Handlungsrahmen für das operative Steuern der Akteur*innen in dem
jeweiligen Teilsystem definiert bzw. ergänzt. Innerhalb der dritten Ebene, der operativen
Steuerung des Teilsystems (GOV-3), können wiederum Aushandlungsprozesse zwischen den
dort verorteten Akteur*innen entstehen oder Interessen, auf Grund individueller
Handlungsrechte, durch Steuerung durchgesetzt werden184.
Weyer; Adelt; Fink, 2013, S. 26.
Ibid., S. 19.
177
Ibid.
178
Vgl. ibid.
179
Ibid., S. 21.
180
Vgl. ibid., S.18.
181
Ibid., S. 21.
182
Vgl. ibid., S.18.
183
Ibid., S. 26.
184
Vgl. ibid., S. 26-27.
175
176
26
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Abbildung 2: Handlungszusammenhang der drei Governance-Ebenen. Eigene Darstellung
nach Weyer; Adelt; Fink, 2013, S. 25.
In Bezug auf die bezirkliche Ebene soll im Folgenden das Bezirksamt185 sowie die jeweils in
ihrem Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich agierenden Bezirksamtsmitglieder186 als
erste Ebene verstanden werden (GOV-1). In diesem Sinne finden Aushandlungsprozesse zum
einen während der Sitzungen des Bezirksamtes bspw. zur Herbeiführung eines
Bezirksamtsbeschlusses statt. Zum anderen sind die einzelnen Bezirksamtsmitglieder in
abteilungsübergreifenden Angelegenheiten auf den Modus der Koordination angewiesen187.
Die zweite Ebene (GOV-2) wird durch die dargestellten bezirklichen Handlungsfelder wie
bspw. Öffentliche Ausgaben oder Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung
(Jobcenter) repräsentiert. Die dritte Ebene (GOV-3) ist durch das operative Handeln dort
agierender Akteure im Rahmen des jeweilige geltenden Handlungsrahmens definiert. Der
Zusammenhang zwischen GOV-1, GOV-2 und GOV-3 ist in Abbildung 2 graphisch
dargestellt.
In Anbetracht eines engen rechtlichen Handlungsrahmens innerhalb der Einheitsgemeinde
Berlin sind die Möglichkeiten hierarchischer Steuerung begrenzt. Wie bereits beschrieben,
können zwar Bezirke lokale Aufgabengebiete definieren, nicht aber rechtssetzend agieren.
Daher kann nicht direkt durch Beschluss auf GOV-1 die Definition eines Handlungsfeldes aus
GOV-2 verändert werden. Hinzu kommt der hohe Grad an Interdisziplinarität und
Schnittstellenvielfalt des Handlungssystems Gute Arbeit. Die Steuerungsabsicht auf GOV-1
bedarf daher eines hohen Maßes an Koordination, um im Detail auszuloten, welche
Ressourcen und Handlungsspielräume auf GOV-2 vorhanden sind. Dieses Wissen ist
notwendig, um operativ mit GOV-3 die jeweilige Steuerungsabsicht zu realisieren.
Unter Bezirksamt wird das Gremium bestehend aus Bezirksbürgermeister*in und Bezirksstadträt*innen verstanden, vgl. § 34
Abs. 1 BezVG.
186
Vgl. Art. 75 Abs. 2 VvB.
187
Vgl. Ottenberg; Wolf, 2019, BezVG § 38.
185
27
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
E. Die Etablierung des
Aufgabengebietes Gute Arbeit
I. Politisch-administrativer Rahmen
Von zentraler Bedeutung zur Förderung Guter Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg war die
Definition Guter Arbeit als bezirkliches Aufgabengebiet per Bezirksamtsbeschluss im
Dezember 2016. Nach Art. 66 Abs. 2 VvB kann der Bezirk eigene lokale Aufgabengebiete
aufgreifen und gestalten. Auf Basis von § 36 Abs. 2 Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG wurde
das Aufgabengebiet Gute Arbeit mit der Zuordnung „eine[s/r] Beauftragten für Gute
Arbeit“188 dem für Arbeit zuständigen Stadtrat Herrn Mildner-Spindler als Geschäftsbereich
übertragen.
Die ursprüngliche Initiative zur Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit in Verbindung
mit einer dezidierten Beauftragtenstelle für Gute Arbeit kam jedoch nicht originär aus der
Mitte des Bezirksamtes. Der Entschluss hierzu basiert viel eher auf Aushandlungsprozessen
der bezirksamtsbildenden Parteien, wobei der entsprechende Anstoß zur Etablierung des
Aufgabengebietes von der Partei DIE LINKE ausging. In der nachfolgenden Kooperationsvereinbarung wurde Gute Arbeit als verbindliches Projekt wie folgt festgeschrieben:
„Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass in unserem Bezirk die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen und tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse wächst. Wir
werden im Bezirksamt im Bereich Beschäftigung zeitnah die Stelle eines „Beauftragten für
Gute Arbeit“ schaffen. Ziel ist die übergreifende Koordination von Maßnahmen zur
Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen
zum Schutze von Arbeitnehmer*innen sowie die dazu notwendige Vernetzung mit
Gewerkschaften, Beschäftigtenvertretungen, Kontrollbehörden, Jobcenter und weiteren
Akteur*innen.“189
Manifestiert wurde die Stelle eines/r Beauftragten schlussendlich in den Haushaltsberatungen
2017 zum Doppelhaushalt 2018/2019190.
II. Bedeutung Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg
Im Allgemeinen ist nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit Herrn Mildner-Spindler die Etablierung
Guter Arbeit als öffentliche Aufgabe
„nicht nur für Friedrichshain-Kreuzberg wichtig, sondern sollte allgemein das Ziel einer sich als
sozial verstehenden fairen Politik sein“191.
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann stellt die Verantwortung des Bezirksamtes heraus,
insbesondere darauf zu achten, dass
„die Träger und Firmen, mit denen der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg arbeitet, auch die
Richtlinien einhalten und keine Ausbeutung betreiben. […] Es obliegt gerade einer Verwaltung
beziehungsweise eines Bezirksamtes, diese öffentliche Aufgabe tatsächlich umzusetzen. Das
hat viel mit einer neutralen Position zu tun.“192
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2016.
Vereinbarung zur Bildung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, 2016, S. 2; vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
190
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
191
Ibid.
192
Interview Frau Herrmann.
188
189
28
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Darüber hinaus geht der Wirtschaftsstadtrat Herr Hehmke auf die positiven Wirkungen
durchgesetzter Guter Arbeit ein. Zum einen gilt für ihn,
„wer 45 Jahre gearbeitet hat, der sollte nicht am Ende in der Grundsicherung sein“193.
Zum anderen stellt Herr Hehmke heraus, dass der Staat bei Guter Arbeit auch
„finanzielle Entlastungen [erfährt], weil die Beschäftigten weniger krank werden, weil sie
motivierter sind, weil sie nicht vorzeitig wegen Erkrankungen in Rente gehen.“194
Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist nach dem Vorsitzenden des DGB Berlin Herrn Glawe
die Umsetzung Guter Arbeit eine „Daueraufgabe“195 und die Verwaltung „ganz maßgeblich
Akteur bei der Gestaltung Guter Arbeit“ 196. Neben rahmengebenden Funktionen und dem
Setzen von Mindeststandards betont Herr Glawe die Notwendigkeit, dass von staatlicher Seite
aus,
„Gute Arbeit entsprechend durchgesetzt werden muss“197.
Zugleich bedarf es nach ihm auch an Orientierung und Beratung. Diesbezüglich zieht Herr
Glawe einen Vergleich zu bestehenden Stellen der bezirklichen Wirtschaftsförderung.
„Und wir haben in den Bezirken, ganz selbstverständlich, Anlaufstellen für Unternehmen, wo
sich diese beraten lassen können und eventuell auch Unterstützung bekommen und das
brauchen wir auch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer“ 198.
Bezogen auf die konkrete Situation in Friedrichshain-Kreuzberg hebt Herr Mildner-Spindler
insbesondere die „sehr kleinteilige Wirtschaft“199 hervor,
„wo [es] vielfach überhaupt keine Tarifregelungen geben wird - bis hin zu der Situation kleiner
Selbstständiger im kreativen Bereich, die sich eigentlich selbst ausbeuten“ 200.
Der Vorsitzende des DGB Friedrichshain-Kreuzberg Herr Akgün ergänzt diese Aussage und
hebt die Notwendigkeit Guter Arbeit gerade für den Dienstleistungssektor hervor201. Nach
Herrn Akgün werden „die Beschäftigungszahlen im Dienstleistungssektor wachsen“ 202 und das
sind, aus gewerkschaftlicher Perspektive,
„oft Bereiche, in denen wir wenig organisieren können, weil beispielsweise die
Betriebsratsarbeit blockiert wird und es ganz schwer ist, in diese Betriebe reinzukommen“ 203.
III. Chancen und Herausforderungen
Die aufzuzeigenden Chancen für das Aufgabengebiet Gute Arbeit sind eng mit der
eingerichteten Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit und den zuletzt angesprochenen
arbeits- bzw. arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten im Bezirk verbunden (E., II.,).
Interview Herr Hehmke.
Ibid.
195
Interview Herr Glawe.
196
Ibid.
197
Ibid.
198
Ibid.
199
Interview Herr Mildner-Spindler.
200
Ibid.
201
Vgl. Interview Herr Akgün.
202
Ibid.
203
Ibid.
193
194
29
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Herr Glawe hebt hervor, dass tariflich ausgehandelte Beschäftigungsbedingungen nicht für
alle gelten, sondern verbindlich nur eher
„für die Beschäftigten, die auch in tarifgebundenen Unternehmen tätig sind, formal gesehen
auch nur für Mitglieder einer Gewerkschaft“ 204.
Daran anschließend spricht Herr Akgün auch von einer „Lücke“205 in der Beratung,
insbesondere für Menschen, die „prekär beschäftigt sind“206. Dahingehend können Menschen,
„die hier einen Beratungsbedarf haben, oft auf Gewerkschaften nicht zurückgreifen“ 207.
Diese Umstände verdeutlichen den hohen Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft für
Arbeitnehmer*innen - nicht zuletzt, um auf die damit einhergehenden Beratungs- und
Rechtsschutzangebote zurückgreifen zu können. Nachdem dies jedoch, zumindest aktuell,
gerade im Dienstleistungssektor häufig nicht gegeben ist, besteht an dieser Stelle nach Herrn
Akgün die große Chance, durch die Beauftragte für Gute Arbeit und somit durch öffentliches
Handeln, diese Lücke zu schließen208.
Hierzu muss die Herausforderung gemeistert werden,
„die kleinen Betriebe, Solo-Soloselbständige besser zu erreichen und zu vernetzen“ 209.
Dabei muss
„genau hingeschaut werden, wie es den Beschäftigten geht, welche Bedarfe sie haben“ 210.
Der Bezirksstadtrat für Arbeit, Herr Mildner-Spindler, sieht darüber hinaus Chancen und
Handlungspotentiale für das Bezirksamt selbst „dort, wo wir Auftraggeber sind oder dort, wo
wir Finanzier von Leistungen sind“211. Durch eine*n Beauftragte*n für Gute Arbeit kann an
dieser Stelle weitere Sensibilisierungsarbeit geleistet werden,
„in Hinblick darauf, ob, bei den freien Trägern eine Arbeitnehmervertretung geregelt ist, […] ob
diese tarifvertraglich gebunden sind, ob das faire, Gute Arbeit ist, die dort bezahlt wird, so wie
wir es erwarten und wie wir die Träger ja dafür auch bezahlen.“ 212
Die erwartete Leistung steht damit natürlich auch in Relation zu eingesetzten finanziellen
Ressourcen. Ein Mehr an Qualität in der Ausführung von öffentlich finanzierten Leistungen darf
jedoch nicht zu einer Minderung bzw. einem Einsparen an eingesetzten Arbeitskräften
führen213. Es wäre nach Herrn Mildner-Spindler keine Gute Arbeit, wenn
„statt zehn schlecht Bezahlten, die aber die Arbeit bewältigen können, sechs gut Bezahlte, die
Arbeit von vorher zehn Beschäftigten machen müssen – nein, es geht dann darum, mehr Geld
einzusetzen“214.
Nach Herrn Mildner-Spindler ist es „die Konsequenz von Guter Arbeit, dass Gute Arbeit ihren
Preis hat“215.
Interview Herr Glawe.
Interview Herr Akgün.
Ibid.
207
Ibid.
208
Vgl. ibid.
209
Ibid.
210
Ibid.
211
Interview Herr Mildner-Spindler.
212
Ibid.
213
Vgl. ibid.
214
Ibid.
215
Ibid.
204
205
206
30
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Darüber hinaus kann der/die Beauftragte für Gute Arbeit auch Ansprechpartner*in für bspw.
„Mitarbeiter aus Sozialbetrieben, sei es Kita oder Anderes [sein], wenn ein Kitaträger oder
Träger der Eingliederungshilfe […] die Bildung eines Betriebsrats torpediert – haben wir ja alles
schon gehabt.“216
Letzteres ergänzt Bezirksbürgermeisterin Herrmann mit
„da haben wir die Stelle für Gute Arbeit mit einbezogen und die hat sich dann auch
entsprechend mit dem Träger in Verbindung gesetzt. Also von daher ist es die Chance, dass
wir das als öffentliche Hand machen und […] sich Menschen an uns wenden können und
beraten werden bzw. die [Beauftragte für Gute Arbeit] auch als Beschwerdeinstanz agiert“. 217
Weitere Handlungsbereiche sieht Herr Mildner-Spindler allgemein in den Bereichen der
„Leistungsorganisation im Sozialen, in der Jugend, wo Dritte aus dem Bereich der Wohlfahrt
die Leistung übernehmen“218, aber auch bei den Honorarkräften im „Kultur- und
Weiterbildungsbereich“219. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsmöglichkeiten in der
„Schulreinigung oder auch der eigenen Hausreinigung“220.
Das Thema Schulreinigung wird von Bezirksstadtrat Hehmke als weiteres Beispiel einer
stärkeren Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Gute Arbeit aufgegriffen. Nach Herrn
Hehmke wäre es sehr begrüßenswert, mit Hilfe der Beauftragten für Gute Arbeit bei einer
weiteren Ausschreibung der Schulreinigung Beschäftigungsbedingungen der Reinigungskräfte
„in der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung nochmal mehr gewichten zu können“ 221.
Der Aspekt eines gemeinsamen Lernens wird auch von Herrn Glawe betont. Insbesondere in
Bezug auf die weitere Identifikation von Handlungsbedarfen und der Entwicklung von
Maßnahmen gibt Herr Glawe an:
„Auch wir als Gewerkschaft haben in dem Sinne nicht das fertige Konzept für eine bezirkliche
Arbeitspolitik, sondern sind sehr daran interessiert, tatsächlich gemeinsam mit der
Beauftragten für Gute Arbeit auch jeweils vor Ort zu gucken, wo denn die großen Baustellen
sind. […] Das wird sich unter Umständen in Reinickendorf anders darstellen als in
Friedrichshain-Kreuzberg. Und deswegen gibt's da jetzt für mich nicht das überall geltende
Generalkonzept, sondern ich finde es sehr gut, das gemeinsam zu erarbeiten.“222
Letzteres hebt auch nochmal die Bedeutsamkeit des lokalen Ansatzes hervor (D., 1.).
Weitere Herausforderungen ergeben sich zusammenfassend aus der Neuartigkeit des
bezirklichen Aufgabengebietes. Insofern wird Gute Arbeit nicht allein durch die Einrichtung
einer Stelle für Gute Arbeit realisiert, sondern es ist insbesondere eine entsprechende
„Öffentlichkeitsarbeit“223 wichtig, sodass
„den Arbeitenden im Bezirk und vor allen Dingen denjenigen, die mit uns kooperieren, wissen,
dass es eine solche Stelle gibt, dass sie sich beraten lassen können, dass die Stelle hilft.“224
Ibid.
Interview Frau Herrmann.
Interview Herr Mildner-Spindler.
219
Ibid.
220
Ibid.
221
Interview Herr Hehmke.
222
Interview Herr Glawe.
223
Interview Frau Herrmann.
224
Ibid.
216
217
218
31
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Zugleich müssen Argumente und Maßnahmen der Beauftragten respektiert und anerkannt
werden225.
Dahingehend gestaltet sich nach Herrn Mildner-Spindler
„die diplomatische Herausforderung, unterschiedliche Interessen, Parteien und Seiten
zusammenzubringen und im Konsens etwas nach vorne zu bringen.“ 226
Grundvoraussetzung hierfür ist nach dem Bezirksstadtrat
„ein langer Atem und viel Geduld und zugleich viel Durchhalte- und Standvermögen, [Gute
Arbeit] immer wieder zu thematisieren und zu bohren und nicht locker zu lassen.“ 227
IV. Etablierung der Stelle für Gute Arbeit
Das Thema Gute Arbeit war auch bereits vor dem Bezirksamtsbeschluss Ende 2016 nicht neu.
Nach Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter, wurden
Themen Guter Arbeit auch in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder
angesprochen. Bislang fehlte es aber immer an entsprechenden Ressourcen, um das Thema
wirklich voran zu treiben228. Nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit „muss es jemanden geben,
der sich darum kümmert“229.
In diesem Sinne konnte erst nach der Feststellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 wirklich
an die Definition und Ausgestaltung der Beauftragtenstelle für Gute Arbeit herangegangen
werden. Nach Frau Hähnel gab es zu dieser Zeit noch sehr wenig Kenntnis im Bezirksamt zur
konkreten Ausgestaltung einer Stelle für Gute Arbeit. Der Grund hierfür besteht im
Pioniercharakter der Stelle:
„Herausforderung war vor allem, dass es sich bei Gute Arbeit um ein völlig neues
Aufgabengebiet handelte – es gab keinerlei Vergleichsbasis. Darüber hinaus war klar, dass
diese Stelle keine Eingriffsgrundlage aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
haben wird.“230
Eine weitere Herausforderung bestand darin, dass „viele Schnittstellen, Reibungspunkte“ 231 zu
Behörden mit originärer Zuständigkeit wie der „Ahndung, Verfolgung von Verstößen wie zum
Beispiel Schwarzarbeit“232 vorhanden sind. Darüber hinaus waren die Kompetenzen des
Personalrates zu beachten, welcher „für die Umsetzung Guter Arbeit für die Beschäftigten des
Bezirksamtes zuständig ist“233. In diesem Sinne wurden nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit auf
verschiedenen Ebenen Gespräche geführt, um das Themenfeld und die konkrete
Ausgestaltung der Stelle besser definieren zu können. Zugleich stellte dies auch schon einen
Weg dar, um auf Grund der Neuartigkeit von Aufgabe und Stelle, die Etablierung eines
breiten partnerschaftlichen Dialoges zu beginnen. Unter den Gesprächspartnern waren die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Deutsche Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für
Arbeit234.
Vgl. Ibid.
Interview Herr Mildner-Spindler.
227
Ibid.
228
Vgl. Interview Frau Hähnel.
229
Interview Herr Mildner-Spindler.
230
Interview Frau Hähnel.
231
Ibid.
232
Ibid.
233
Ibid.
234
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
225
226
32
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
In der Zusammenfassung ist in die Vorbereitung der Aufgabenbeschreibung sowie des
Anforderungsprofils sehr viel Zeit, Arbeit und Durchhaltevermögen geflossen235. Zugleich ist
diese Arbeit nun seit 2019 erfolgreich abgeschlossen.
„Für andere Behörden, die eine Stelle für Gute Arbeit einrichten wollen, sind wir diesen Weg
zuerst gegangen“236.
Letztere Aussage kann durchaus als Beratungsangebot für andere Bezirke verstanden
werden237.
V. Organisation, Funktionen und Aufgaben
Für Herrn Bezirksstadtrat Mildner-Spindler war es von zentraler Bedeutung, die neue Position
als Stabstelle zu organisieren238. Entscheidend hierfür war zum einen die Anbindung zum
Bezirksamt, damit die Bestrebungen von oberer Stelle „unterstützt und getragen“ 239 werden.
Zum anderen ist dieses Vorgehen nach dem Bezirksstadtrat nur effizient. Es wäre nicht
erfolgsversprechend gewesen, wenn
„jeder im Bezirksamt einzeln guckt, wie Gute Arbeit umzusetzen ist. Sondern es bedarf
jemanden Zentralen, der das konzeptionell verfolgt, der als konkreter Ansprechpartner und für
Beratung zur Verfügung steht, Themen anspricht, Impulse gibt. Das sind Aufgaben von
Beauftragten.240
Diese Auffassung wird auch von Frank getragen. Nach ihm sind „Stäbe/Stabstellen auf
oberer Hierarchieebene“241 angesiedelt. Die Stellen sind außerhalb der Linienorganisation
und haben keinerlei Weisungsrechte inne242. Als Aufgaben bzw. Funktionen sind die Beratung
sowie die Vorbereitung von Entscheidungen für entsprechend mit Steuerungsbefugnissen
ausgestattete Ebenen von Bedeutung243. Grundvoraussetzung hierfür ist ein sehr hoher Grad
an Fachexpertise seitens der Beauftragten sowie ggf. entsprechende Rechte, Informationen in
der Linie abzufragen244.
Die Bedeutung von Informationen und der Umgang mit diesen wird ebenso von Frau Hähnel
sowie durch das Anforderungsprofil der Stelle hervorgehoben245. Dort wird im Bereich der
Fachkompetenzen das Leistungsmerkmal spezifische Rechts-/Fachkenntnisse mit einer 4 als
„unabdingbar“246 bewertet. Gleiches gilt für das Leistungsverhalten und der mit 4 bewerteten
Anforderung an die „Selbstständigkeit“247.
Beide Leistungsmerkmale spiegeln sich in den von Frank aufgestellten Vorteilen sowie
Herausforderungen einer Stabsstelle wider. Diesbezüglich bietet die Stelle aus
organisatorischer Sicht, u. a. die Möglichkeiten der Spezialisierung des Bezirksamts 248. Unter
Spezialisierung kann insbesondere die detaillierte Ausgestaltung des neuen
Aufgabengebietes Gute Arbeit verstanden werden. Wie der Bezirksstadtrat für Arbeit bereits
erwähnte, ist die konzeptionelle Erfassung des Themas von entscheidender Bedeutung.
Demzufolge ist es erforderlich, aus den verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes
Vgl. ibid.
Interview Frau Hähnel.
237
Vgl. ibid.
238
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
239
Ibid.
240
Ibid.
241
Frank, 2018, S. 78.
242
Vgl. ibid.
243
Vgl. ibid.
244
Vgl. ibid.
245
Vgl. Interview Frau Hähnel.
246
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2019.
247
Ibid.
248
Vgl. Frank, 2018, S. 79.
235
236
33
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Information zusammenzutragen und aufzubereiten249. Ein hoher Koordinierungsaufwand ist als
Folge dessen festzuhalten250.
Neben der Aufbereitung von Steuerungsinformationen fungiert der/die Beauftragte für Gute
Arbeit auch als zentrale Beratungsstelle zum Thema Gute Arbeit für Verwaltungsinterne und externe. Angesichts des sehr neuen Aufgabengebietes Gute Arbeit ist ein hoher Grad an
Wechselwirkung zwischen dem stetigen Prozess zur Identifikation von Handlungsspielräumen
und Beratungsrepertoire wahrscheinlich.
In einer ersten Auswertung der bisherigen Tätigkeiten der Beauftragten für Gute Arbeit ist die
Annahme des Beratungsangebotes signifikant. So wurden seit November 2019 insgesamt 85
Anfragen von Bürger*innen, bezirksamtsinternen Stellen sowie bezirklichen Organisationen
bearbeitet. Insgesamt 19 Anfragen stammten von bezirksinternen Stellen, wodurch ein hohes
internes Beratungspotential deutlich wird. Themen innerhalb des Bezirksamtes betreffen dabei
zumeist die Anwendung der Kriterien Guter Arbeit (vgl. Abbildung 4) bei externen
Mitarbeitenden, Projekten bzw. Leistungen. Währenddessen reichen die Anfragen von
Bürger*innen und externen Organisationen von der Gründung eines Betriebsrates über
Details des Corona-Arbeits- und Gesundheitsschutzes bis hin zur Geltung des gesetzlichen
Mindestlohns251.
In der Zusammenfassung des Aufgabengebietes für die Stelle sind folgende Punkte aus dem
Anforderungsprofil hervorzuheben:
„[…] Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines Konzepts und der Leitlinien für
Gute Arbeit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. […],
Implementierung eines qualifizierten Beratungsangebots für Bürgerinnen und Bürger […],
[…] Ansprechpartner/in für alle Abteilungen des Bezirksamts […],
[…] Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit […] Implementierung eines
verbindlichen bezirklichen / überbezirklichen Netzwerkes für Gute Arbeit […],
Ableitung, Analyse und Klärung von Grundsatzfragen […],
Durchführung und Planung von Informationsveranstaltungen […]“252
VI. Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS)
In der ergänzenden Perspektive konnte auch mit Frau Zauner, Leiterin Abteilung II Arbeit und
Berufliche Bildung, sowie mit Frau Brinkmann, Referatsleiterin II B 253, gesprochen werden, die
die im Folgenden wiedergegebenen Positionen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung
dargestellt haben.
Für die Etablierung Guter Arbeit als öffentliche Aufgabe sei es von herausgehobener
Bedeutung, dass Gute Arbeit „zu einem Querschnittsthema werde“254. Gute Arbeit solle sich
dabei zu einem „Selbstverständnis“255 in allen Verwaltungsbereichen entwickeln.
Letzteres sei auch im Umgang mit der Komplexität Guter Arbeit bedeutsam. In der
Entwicklung eines Querschnittsthemas sollte eine Koordinierungsstelle sowohl von der
politischen Verwaltungsführung als auch durch die dezentralen Verwaltungseinheiten
entsprechend Unterstützung erfahren. In diesem Sinne werde die strukturelle Anbindung der
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
Vgl. Frank, 2018, S. 79.
Vgl. Wittmer (a), 2021.
252
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2019.
253
II B (Arbeitsrecht und tarifliche Gestaltung der Arbeit, Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
Gemeinsames Tarifregister Berlin-Brandenburg; Aufsicht über die Gerichte für Arbeitssachen), vgl. Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales, 2021.
254
Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann.
255
Ibid.
249
250
251
34
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Beauftragten für Gute Arbeit an den Bezirksstadtrat als sehr sinnvoll erachtet. Dieser könne
insbesondere innerhalb der eigenen Abteilung und weiterführend abteilungsübergreifend bei
Koordinierungsaufgaben unterstützen. Zugleich sollte die Schaffung einer zentralen Stelle
nicht dazu führen, dass diese im Endeffekt alleinig für die Umsetzung Guter Arbeit
verantwortlich ist. Es bedürfe hierbei einer klaren Rollenklärung und das Engagement aller
Verwaltungseinheiten, Impulse aufzunehmen und eigenständig Handlungsspielräume
auszunutzen256.
Zur Setzung thematischer Schwerpunkte seien das Betriebspanel Berlin und seit 2018 die
Beschäftigtenbefragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit wichtige Arbeitsgrundlagen der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Das Betriebspanel gibt „Aufschluss zur
Struktur und Entwicklung der Beschäftigung, insbesondere zu atypischen
Beschäftigungsverhältnissen“257. Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit wirkten als
ergänzendes „Spiegelbild“258 und „dokumentieren den Stand der Arbeitsqualität in Berlin aus
Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“259. Beide Befragungen bilden zum einen
den Anspruch der Senatsverwaltung ab, interne Entscheidungen auf validen Erkenntnissen zu
gründen. Über die Wiederholung der Befragungen können zudem Entwicklungstendenzen
abgeleitet werden. Zum anderen profitiere die Öffentlichkeitsarbeit von dieser
wissenschaftlichen Fundierung. Insofern lasse sich ein klares Bild der Arbeitsbedingungen in
Berlin kommunizieren, wodurch insbesondere auch die Senatorin in ihrer politischen Arbeit
unterstützt werde260. Als weitere praktische Ausformung können die gewonnenen Erkenntnisse
auch als „Anstoß“ 261 und Begründung für Bundesratsinitiativen dienen.
Die Erarbeitung einer validen Datenbasis sei auch Grundlage für aktuelle Maßnahmen zur
Förderung Guter Arbeit in den Bereichen Zuwendungen und Vergaben. Wichtige Themen sind
an dieser Stelle die Stärkung der Tarifbindung im Bereich der freien Träger 262 sowie die
Mitwirkung an der Umsetzung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes, soweit die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegeben sei263.
In der weiteren Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung zum Thema Gute Arbeit werde ein
projektbasierter Ansatz verfolgt. Als Beispiel wurde Joboption Berlin angeführt 264. Über
wissenschaftliche Expertisen sensibilisiere das Projekt zu „Strukturen, die prekäre
Beschäftigung fördern“265 und bietet Beratung sowie praktische Unterstützung bei der
Förderung Guter Arbeit an266. Das Angebot richtet sich insbesondere an die Bezirke und
werde unter anderem über die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)
verbreitet267. Als wichtig und zugleich sehr komplex werde die Förderung Guter Arbeit in den
Bereichen Schulcatering und Reinigungsdienstleistungen gesehen268.
Bei der Etablierung des Themas sei es weiter zentral, ein Verständnis für den mittel- bis
langfristigen Nutzen Guter Arbeit zu fördern. Als Beispiele seien die Themen
Fachkräftebindung und Sozialmittelausgaben wie die Grundsicherung im Alter zu nennen.
Gerade Letzteres sei für die Bezirke von Bedeutung, wenn Menschen auf Grund dauerhaft
unsicherer oder geringfügig entlohnter Beschäftigung im Alter nicht auf entsprechende
Rentenansprüche zurückgreifen können. Damit verbunden seien auch durch den Bezirk
geförderte kulturelle Angebote. Insbesondere für Menschen mit niedrigen und unsicheren
Einkommen seien diese Angebote wichtig. In diesem Sinne sei die ressortübergreifende
Vgl. ibid.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (b) (o.D.).
258
Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann.
259
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (c) (o.D.).
260
Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann.
261
Ibid.
262
Vgl. Drucksache 18/3034 – Mitteilung, 2020.
263
Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann; vgl. Drucksache 18/25 355 – Antwort auf Schriftliche
Anfrage, 2020, S. 5.
264
Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann.
265
Joboption Berlin (o.D.).
266
Vgl. ibid.
267
Vgl. Joboption Berlin (a) (o.D.).
268
Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann.
256
257
35
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Bedeutung von Verwaltungsausgaben zur Förderung Guter Arbeit auch in der
Haushaltsdiskussion weiter hervorzuheben. Es ist notwendig zu verdeutlichen, dass der Nutzen
entsprechender Ausgaben über den abbildbaren Rahmen im eigenen Verantwortungsbereich
hinausgeht und sich positiv bzw. entlastend auch auf andere Ressorts auswirke 269.
Insgesamt braucht es daher „Willige“270, die sich zu gemeinsamen Projekten
zusammenschließen. Insbesondere über kleine Projekte sollte immer wieder auf den Nutzen
Guter Arbeit hingewiesen und dessen Umsetzbarkeit demonstriert werden 271.
VII. Analyse und Ergänzung
Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive wird an dieser Stelle die Bedeutsamkeit der
Analyse auf verschiedenen Ebenen sichtbar. Es ist festzuhalten, dass die Agenda des
Bezirksamtes initial durch die politische Umwelt außerhalb des Bezirksamtes (GOV-1)
gerahmt wurde. Im Anschluss wurde im Bezirksamt der Wille der bezirksamtsbildenden
Parteien per Bezirksamtsbeschluss als bezirkliches Aufgabengebiet institutionalisiert.
Durch diese Institutionalisierung wurde das Aufgabengebiet Gute Arbeit als strategisches
Themenfeld für das weitere Verwaltungshandeln identifiziert. Nach Schedler und Siegel ist
diese Identifikation „zentrales konzeptionelles Element“272 des „strategischen
Managements“273 der Verwaltung274. Hierdurch wurde das Thema Gute Arbeit als
Handlungsfeld festgelegt und auch in Entscheidungen bzgl. der Ressourcenverteilung
priorisiert275. Das Ergebnis des erwähnten Haushaltsplanungsprozesses ist Ausdruck dessen.
Untenstehende Abbildung 3 stellt diese Zusammenhänge bildlich dar.
Abbildung 3: Gute Arbeit als strategisches Themenfeld des Bezirksamtes. Eigene Darstellung.
Vgl. ibid.
Ibid.
271
Vgl. ibid.
272
Schedler; Siegel, 2005, S. 105.
273
Ibid.
274
Vgl. ibid.
275
Vgl. ibid., S. 107.
269
270
36
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Darüber hinaus muss die Festlegung von GOV-1 an dieser Stelle weiter differenziert werden.
Der Steuerungswille des Bezirksamts ist klarer Ausdruck des entsprechenden Beschlusses.
Zugleich ist Gute Arbeit dem Verantwortungsgebiet des Bezirksstadtrates für Arbeit
zugesprochen worden. Insofern handelt dieser operativ im Namen des Bezirksamtes zu Guter
Arbeit und ist zugleich auch für die interdisziplinäre Koordination mit den anderen Mitgliedern
zuständig276. Dies ist insbesondere für die Mobilisierung der von ihm nicht verantworteten
Fachbereichen von Bedeutung.
Weiter fungiert die Setzung des Themenfeldes Gute Arbeit als „Vision“277 des Bezirksamtes im
Sinne der Frage „Wo wollen wir hin?“278. Die Etablierung einer solchen Vision auf oberster
Ebene der Bezirksverwaltung ist eine „Vorstellung vom langfristig zu Erreichenden [und] i.d.R.
eine undetaillierte und nicht direkt operationalisierbare Zielformulierung“ 279. In diesem Sinne
ist für die einzelnen Beschäftigten in den Fachbereichen (GOV-3) der „Zusammenhang
zwischen den einzelnen Tätigkeiten der Mitarbeiter und der Vision meistens unklar“ 280. Daher
ist eine „Strategie“281 notwendig, im Sinne der Frage „Welchen Weg verfolgen wir und wie
erreichen wir unser Ziel“282. Die Strategie bildet wiederum die „Grundlage für die weitere
„Übersetzung“ [der Vision] zu operationalisierten Handlungszielen für die Mitarbeiter“ 283.
Ein zentrales Element dieser Strategie stellt die Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit
dar. Dieser Stelle obliegt die weitere Ausdifferenzierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit.
Zur Orientierung, was Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg bedeutet, wurden, orientiert am
DGB-Index Gute Arbeit, die bezirklichen Kriterien für Gute Arbeit festgehalten:
Abbildung 4: Kriterien für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg. Eigene Darstellung nach
Wittmer, 2021.
Vgl. Ottenberg; Wolf, 2019, BezVG § 38.
Tauberger, 2008, S. 202.
278
Ibid.
279
Ibid.
280
Ibid.
281
Ibid.
282
Ibid.
283
Ibid.
276
277
37
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Zur Identifikation von Schnittstellen und Handlungsmöglichkeiten für Gute Arbeit ist in
Anbetracht der bestehenden Komplexität eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Fachexpert*innen (GOV-3) von entscheidender Bedeutung. Dies trifft insbesondere zu, wenn
es sich um die Interpretation von rechtlichen Normen bzw. deren entsprechende Anwendung
handelt (vgl. Netzwerkarbeit E., VIII., 2.).
Vor dem Hintergrund endlicher Ressourcen der Beauftragten und der bereits mehrfach
angesprochenen hohen Komplexität des Themas, kann die detaillierte Operationalisierung
der Vision Guter Arbeit jedoch nicht in der alleinigen Verantwortung der Beauftragten liegen.
Es ist zu empfehlen, das Aufgabengebiet Gute Arbeit als Querschnittsthema zu etablieren.
Die Beauftragte für Gute Arbeit nimmt hierbei eine strategische Rolle ein. Zugleich wird es in
der Anfangsphase der Entwicklung des Querschnittsthemas mit Sicherheit wichtig sein, dass
von der Beauftragten entsprechende Initiativen ausgehen, um für die Vision Guter Arbeit zu
sensibilisieren bzw. diese für die einzelnen Fachexpert*innen (GOV-3) anschlussfähig zu
übersetzen. Zugleich bedarf es auch schon zu diesem Zeitpunkt der aktiven Mit- und Zuarbeit
der Fachexpert*innen (GOV-3), um diese Impulse in konkrete Handlungsmöglichkeiten
innerhalb des Handlungsfeldes (GOV-2) auszugestalten.
Auf dem Weg zur Etablierung Guter Arbeit empfiehlt sich eine projektbasierte
Vorgehensweise. Beispielhaft würde die Beauftragte für Gute Arbeit, in Absprache mit dem
Bezirksstadtrat für Arbeit, mit Fachexpert*innen (GOV-3) anhand eines konkreten
Sachverhalts in den Dialog treten und zusammen Handlungsmöglichkeiten ausloten (vgl. Gute
Arbeit und Zuwendungen F., I., 3.). Das auf dieser Ebene gewonnene Fachwissen kann dann
wiederum mit dem Bezirksstadtrat für Arbeit (GOV-1) rückgekoppelt werden, um ggf.
verabredete Handlungsweisen zu konkretisieren. Insbesondere bei ressortübergreifenden
Sachverhalten könnte sich dieser weiter mit den einzelnen Mitgliedern des Bezirksamtes
koordinieren oder den Sachverhalt in Bezirksamtssitzungen thematisieren (vgl. Abbildung 5).
Auf Grund der Neuartigkeit des Themas ist es für die Fachexpert*innen (GOV-3)
wahrscheinlich von hoher Bedeutsamkeit, das Ausnutzen weiterer Handlungsspielräume
hierarchisch von GOV-1 legitimieren zu lassen. Auch an dieser Stelle wäre die übersetzende
bzw. koordinierende Tätigkeit der Beauftragten gerade in der Anfangsphase wichtig. Anhand
der Durchführung einzelner Projekte können schrittweise positive Erfahrungswerte aufgebaut,
weitere Projekte angestoßen und das Handlungssystem Gute Arbeit somit sukzessive
vervollständigt werden.
Insbesondere langfristig sollte es jedoch das Ziel sein, dass die einzelnen Fachbereiche bzw.
Fachexpert*innen (GOV-3) auch selbständig Grundsätze Guter Arbeit mitdenken und in ihre
Tätigkeiten integrieren. Die Beauftragte würde an dieser Stelle mehr und mehr die postulierte
strategische Position einnehmen und als Beratungsinstanz für selbständig entwickelte Impulse
aus den Fachbereichen zur Verfügung stehen.
Als Beispiel hierfür kann bereits zu diesem Zeitpunkt der Bereich rund um die Ausschreibung
der Reinigungsdienstleistungen an bezirklichen Schulen betrachtet werden. Soweit das im
Rahmen dieser Arbeit beobachtet werden konnte bzw. beurteilt werden kann, ist dieser
Bereich für Gute Arbeit sensibilisiert und setzt aktiv Grundsätze Guter Arbeit um (Vgl. Beispiel
Schulreinigung F., I. 1.). Wie Bereits im Abschnitt Chancen des Aufgabengebietes
wiedergegeben, würde für die Weiterentwicklung bereits integrierter Bausteine Guter Arbeit
die Zusammenarbeit mit der Beauftragten sehr begrüßt werden.
38
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Abbildung 5: Interaktion im Aufgabengebiet Gute Arbeit. Eigene Darstellung.
Eine weitere Maßnahme zur Förderung Guter Arbeit, und gleichzeitig ein Meilenstein in der
Etablierung des Aufgabengebietes, besteht im Netzwerk Gute Arbeit. Auf dieses Netzwerk soll
im Folgenden detailliert eingegangen werden.
VIII. Das Netzwerk Gute Arbeit
1. Entstehung, Struktur und Funktion
Das Netzwerk Gute Arbeit wurde am 06.10.2020 in Friedrichshain-Kreuzberg gegründet284. Im
Kurzprofil des Netzwerkes heißt es:
„Das Netzwerk soll eine Plattform aber auch ein Arbeitsgremium für alle am Thema
Interessierten sein, ein real existierendes Forum zum Austausch auch mit Initiativen und offen
für externe Interessierte. Das Netzwerk Gute Arbeit bietet eine direkte Anlaufstelle für alle
interessierten Institutionen und Bürger*innen für arbeitnehmerrelevante Fragestellungen. Es
sensibilisiert und unterstützt bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg.“285
In Bezug auf die Bedeutung des Netzwerkes führt Frau Wittmer, Beauftragte für Gute Arbeit in
Friedrichshain-Kreuzberg, aus,
„das Netzwerk ist wichtig, weil wir kein Amt für Arbeit haben, wir haben keine Institution, die
das zentral bearbeitet.“286
284
285
286
Vgl. Wittmer (a), 2020.
Wittmer (b), 2020, S. 1.
Vgl. Interview Frau Wittmer.
39
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Im Detail sind vielen Themen Guter Arbeit sehr interdisziplinär gestaltet. Gleiches gilt für
damit verbundene Herausforderungen. Lösungen bzw. die Förderung von Arbeitsbedingungen
müssen daher ebenfalls „gemeinsam und kooperativ mit den Akteuren bearbeitet werden.“ 287
Als Beispiel hierfür steht das Thema „Vergaben und die Kontrolle dieser“288. Auf der einen
Seite gibt es die Fachämter und die Vergabestelle, die die Vergaben durchführen bzw. die
Ausschreibung gestalten. Auf der anderen Seite gibt es Akteur*innen, die näher an dem
Thema Tariftreue und den letztendlich vom Staat finanzierten Arbeitsplätzen stehen.
Insbesondere für die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen bzw. zur
Identifikation von Betrug ist es wichtig289,
„alle zusammen an einen Tisch zu bringen und die Sachen zu diskutieren, dass ist der
Mehrwert des Netzwerkes Gute Arbeit“290.
Aktuelle „Kernmitglieder“291 des Netzwerkes sind im Folgenden dargestellt:
Abbildung 6: Überblick über das Netzwerk Gute Arbeit. Eigene Darstellung nach Wittmer (b),
2020, S. 1-2.
An der Struktur der Akteur*innen wird zugleich auch der Fokus der Arbeit der Beauftragten für
Gute Arbeit verdeutlicht. Es gilt an dieser Stelle primär die Beschäftigungsbedingungen der
Menschen im Bezirk, außerhalb des Bezirksamtes, qualitativ zu fördern. Die Vernetzung
zwischen bezirksamtsinternen Akteur*innen mit Akteur*innen in der Arbeitswelt des Bezirkes ist
dabei von besonderer Bedeutung.
Der Wunsch nach mehr Kooperation wurde auch in der konstituierenden Sitzung des
Netzwerkes sichtbar. An diese Stelle wurden gemeinschaftlich mit allen vertretenen
Netzwerkpartner*innen die Ziele des Netzwerkes priorisiert:
„1. Wissensaustausch,
2. Koordination von Aktivitäten und Maßnahmen,
3. Kontakte […],
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
289
Vgl. ibid.
290
Vgl. ibid.
291
Wittmer (b), 2020, S. 1.
287
288
40
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
4. Behördenübergreifender Austausch und Koordinierung“292.
In organisatorischer Hinsicht wird das Netzwerk von der Beauftragten für Gute Arbeit
„organisiert und verantwortet“293. Bei der Setzung von Themen oder der Organisation von
Veranstaltungen werden die einzelnen Netzwerkpartner*innen „stark mit eingebunden“294. Seit
Februar 2021 ist das Netzwerk Teil des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
(BBWA) und damit auch „formal an das Bezirksamt angebunden“ 295. Dort steht das Netzwerk
„eigenständig, aber immer im engen Austausch mit dem Gesamtbündnis“ 296.
Ein Äquivalent auf Landesebene gibt es nach Frau Wittmer noch nicht. Aber mit Joboption
Berlin und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind Anknüpfungspunkte
auch auf dieser Ebene gegeben. Dies ist wichtig, da wie bereits herausgestellt, Themen Guter
Arbeit zum einen sehr interdisziplinär sind. Zum anderen bestehen die Herausforderungen
nicht nur auf bezirklicher Ebene, sondern sind besonders vor dem Hintergrund des rechtlichen
Rahmens der Einheitsgemeinde Berlin auch von gesamtstädtischer Bedeutung 297.
2. Analyse und Ergänzung
Zum Thema kommunale Netzwerke konnte im Detail mit der ausgewiesenen Fachexpertin
Frau Kubisch-Hillebrand, Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
(BBWA), gesprochen werden.
a. Chancen kommunaler Netzwerke
Nach Frau Kubisch-Hillebrand geht die aktuell bestehende lokale Partnerschaft des BBWA
auf eine europäische Pilotaktion aus den 1990er Jahren zurück. In der damaligen
Strukturfonds-Förderperiode von 1994 bis 1999 wurden europaweit sogenannte Territoriale
Beschäftigungspakte (TEP) gefördert298. Ziel dieser Pakte war es unter anderem, lokale
„Aktivitäts- und Wachstumspotenziale“299 systematisch zu vernetzen, um damit die lokale
Innovationsfähigkeit zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu fördern 300.
Das Land Berlin entschied sich 1999 angesichts des Auslaufens der TEP-Förderung, diesen
Bottom-up-Ansatz zur Nutzung lokaler Potentiale für die Beschäftigungsentwicklung zu
verstetigen. Berlinweit wurden daher in der darauffolgenden Förderperiode die Bezirklichen
Beschäftigungsbündnisse (BBB) ins Leben gerufen und ihre Koordinierung den Bezirksämtern
aufgetragen. Die heutigen Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit haben somit im
Jahr 2020 ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert301.
Frau Kubisch-Hillebrand sieht in der Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene vor allem die
Chance, „die Perspektiven vieler Beteiligter bzw. Betroffener bei der Bearbeitung
kommunaler Themen einzubeziehen und die unterschiedlichsten Verständnisebenen“ 302 für
einen entsprechenden Sachverhalt zusammenzuführen. Durch den kontinuierlichen
gemeinsamen Austausch könne
Interview Frau Wittmer.
Ibid.
294
Ibid.
295
Ibid.
296
Ibid.
297
Vgl. ibid.
298
Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand.
299
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, 2001.
300
Vgl. ibid.
301
Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand.
302
Ibid.
292
293
41
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
„das zu bearbeitende Problem geschärft und die Formulierung von Zielen und die
ergebnisorientierte Erarbeitung von Lösungsansätzen erleichtert werden. Begegnungen in
Netzwerken schaffen Synergieeffekte auf den verschiedensten Ebenen“303.
Auch in dem damit einhergehenden gemeinsamen Lernen sieht sie einen großen Mehrwert 304.
In Übertragung auf die vorangestellte Steuerungsanalyse kann für das Netzwerk Gute Arbeit
Folgendes geschlussfolgert werden. Das Netzwerk Gute Arbeit schafft für das Bezirksamt, die
einzelnen Bezirksstadträt*innen (GOV-1) aber auch für die beteiligten Fachbereiche (GOV-3)
insgesamt neue Chancen zum Lernen, Steuern und Koordinieren. Hierbei sind Informationen
bezüglich des Ist-Zustandes und des intendierten Soll-Zustandes Grundlage jeder Steuerung.
Der Soll-Zustand ist allgemeinhin definiert und besteht in den vorangestellten bezirklichen
Kriterien für Gute Arbeit (E., VII.). Die Informationen für den Ist-Zustand liegen oftmals
außerhalb der direkten Reichweite des Bezirksamtes und es bedarf daher einer Vernetzung
mit Akteur*innen, die Zugang zu entsprechenden Informationen haben305.
Durch die systemübergreifende bzw. interdisziplinäre Diskussion und Reflektion bezirklicher
Herausforderungen, ergibt sich somit die Chance für jedes Netzwerkmitglied eingeübte
Verfahrensweisen zu verbessern. In diesem Sinne können neue inhaltliche sowie methodische
Erkenntnisse im Umgang mit bestimmten Sachverhalten gewonnen werden. In der Konsequenz
bieten diese neuen Erkenntnisse eine Grundlage, Steuerungsabsichten zu präzisieren und
bestehende Instrumente adressatengerechter auszugestalten. Darüber hinaus offenbaren sich
möglicherweise auch Bereiche, die zwischen den Handlungskompetenzen der
Netzwerkmitglieder liegen und dort über eine weitere Koordination oder auch über neue
Instrumente diskutiert werden könnte.
Als Instrument zur Vertiefung des gemeinsamen Lernens könnte auch die Möglichkeit von
Hospitationen der Beauftragten für Gute Arbeit in Betracht gezogen werden. Die Beauftragte
würde dabei für begrenzte Zeit direkt an Prozessen und Arbeitsabläufen bei
Netzwerkmitgliedern teilnehmen. Ein solches Vorgehen könnte das Verständnis für die
Zielstellungen und Umsetzungslogiken der einzelnen Mitglieder erhöhen und einen wertvollen
Beitrag zur Integration von Netzwerkmitgliedern und ihrer individuellen Logik bieten. Für die
Bundesagentur für Arbeit sind interne Hospitationen bereits Teil der Personalentwicklung 306.
Weiter können die gewonnenen Informationen nicht nur bei den einzelnen
Netzwerkmitgliedern verwendet, sondern auch zu gemeinsamen Maßnahmen entwickelt
werden. Der Vorteil solch gemeinsamer Maßnahmen knüpft zum einen an den bereits
beschriebenen Aspekt eines gemeinsamen Lernens an. Zum anderen wird der Erfolg bzw.
auch die Umsetzung gemeinsamer Projekte auf Grund der breiteren Basis wahrscheinlicher.
Insofern können auch Impulse einzelner Netzwerkmitglieder in das Netzwerk eingebracht
werden und bei Konsens eine breitere Legitimation außerhalb des Netzwerkes erfahren.
Zugleich sind nicht nur gemeinsame Projekte oder Maßnahmen denkbar, sondern das
Netzwerk könnte auch gemeinsam getragene Standpunkte zu Themen im Bezirk einnehmen.
Die Standpunkte könnten dann Teil von Öffentlichkeitsmaßnahmen sein und wiederum den
Erfolg von Projekten einzelner Netzwerkmitglieder fördern.
In der konkreten Ausformung eines gemeinsamen Lernens erscheint insbesondere die
Kontrolle von vereinbarten Vergabebedingungen bedeutsam. Wie bereits die Beauftragte für
Gute Arbeit angeführt hat, wäre es sehr sinnvoll entsprechende öffentliche Stellen mit
Akteur*innen außerhalb der Verwaltung weiter zu verbinden. Dahingehend haben sich auch
Ibid.
Vgl. ibid.
305
Vgl. Uusikylä; Valovirta, S. 2007, S. 16-17.
306
Vgl. Bundesagentur für Arbeit (o. D.).
303
304
42
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
bereits Vertreter*innen bezirklicher Vergabestellen bei einer Veranstaltung von Joboption
Berlin geäußert. So sei es der Fall
„dass es einen starken Bedarf nach Information und Austausch untereinander gäbe. Auch
gäbe es einen erheblichen Fortbildungsbedarf. Wichtig wäre die Bündelung von Fachwissen
und eine stärkere Unterstützung der Vergabestellen in den Bezirken“307.
An dieser Stelle erscheint auch eine weitere Vernetzung mit der Kontrollgruppe308 nach dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft sinnvoll.
Weitere Themen, die in den Themenkomplex öffentlicher Kontrolle fallen, basieren
beispielsweise auf Erkenntnissen einer Studie in Nordrhein-Westfalen zum Thema Minijobs.
Innerhalb dieser wurde festgestellt, dass circa “18 Prozent der Arbeitgeber die
Lohnfortzahlung [im Krankheitsfall] nicht gewähren“ 309. Darüber hinaus gaben „31 Prozent
[befragter Unternehmen] zu, kein Entgelt an Feiertagen zu zahlen“310.
Darüber hinaus äußert sich der Bezirksstadtrat für Wirtschaft Herr Hehmke zum Thema
Schwarzarbeit im Bezirk:
„Was für mich noch ein Thema wäre, wäre der ganze Komplex rund um Schwarzarbeit. […]
Der ganze Bereich Gastro, der ganze Bereich Beherbergung. Das sind Bereiche, in denen wir
glaube ich mehr Schwarzarbeit haben, als in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. […] Das ist
immer eine Benachteiligung für die, die sich an alle Regeln halten. […] Es geht nicht darum,
jemanden zu brandmarken, es geht darum, diejenigen zu schützen, die sich an die Regeln
halten, denn die haben einen Wettbewerbsnachteil“311.
Gerade für das Thema Schwarzarbeit erscheint die bezirksübergreifende Vernetzung von
herausgehobener Bedeutung. Denn seit dem 19.11.2020 ist der Bezirk Pankow berlinweit für
die „Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz in
Verbindung mit der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung“312 zuständig. Im Detail
wird diese Zuständigkeit vom dortigen Ordnungsamt bzw. der Zentralen Stelle Bekämpfung
Schwarzarbeit Berlin wahrgenommen313.
b. Herausforderungen kommunaler Netzwerke
Für die effiziente Zusammenarbeit in Netzwerken besteht die zentrale Herausforderung,
oftmals bestehende organisationale Einzelperspektiven, Ziele und Implementationslogiken in
einen systematischen Ansatz zusammenzubringen314.
An diese Herausforderung schließt auch Frau Kubisch-Hillebrand an. Ihrer Auffassung nach ist
dieser systematische Ansatz multiperspektivisch und interdisziplinär zu erarbeiten.
Voraussetzung hierfür ist die Schaffung eines gemeinsamen und akzeptierten Problem-,
Lösungs- und Wirkungsverständnisses315. Zugleich muss allen Mitgliedern dabei stets klar sein,
aus welchem Grund sie Zeit und Ressourcen für die Arbeit im Netzwerk aufwenden und
welcher Mehrwert ihnen auch individuell entsteht. Ein Netzwerk sollte nicht zum Selbstzweck
fungieren, und es muss permanent belebt werden316. Handelt es sich um ein freiwilliges
Netzwerk, bedarf es dennoch einer gewissen Verbindlichkeit der einzelnen Mitglieder. Diese
sollte fortwährend abgefragt werden317.
Joboption Berlin (a), 2017, S. 19.
Vgl. hierzu Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (o.D.).
309
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2017, S. 6.
310
Ibid., S. 4.
311
Interview Herr Hehmke.
312
Bezirksamt Pankow von Berlin (o.D.).
313
Vgl. ibid.
314
Vgl. Uusikylä; Valovirta, S. 2007, S. 16-17.
315
Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand.
316
Vgl. ibid.
317
Vgl. ibid.
307
308
43
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Gemessen an den bereits herausgestellten Zielstellungen des Netzwerkes Gute Arbeit (E., VIII.)
könnten weiter regelmäßige Evaluations- bzw. Reflektionsformate sinnvoll sein, um Nutzen und
Wirkung des Netzwerkes zu verdeutlichen. Leitfragen könnten an dieser Stelle sein, ob der
Austausch innerhalb des Netzwerkes zu Lerneffekten bzgl. eigener Instrumente und
Maßnahmen geführt hat. Oder ob durch die Vernetzung vormals unberücksichtigte Bereiche
bzw. Zielgruppen mehr Relevanz erhalten haben. Letzteres könnte auch Grundlage für
Publikationen bieten, um die Sichtbarkeit des Netzwerkes nach außen weiter zu erhöhen.
Für Frau Kubisch-Hillebrand braucht ein kommunal initiiertes Netzwerk als Rückgrat neben der
Legitimation und aktiven Mitarbeit der politischen Ebene eine kontinuierliche Koordination. Es
müssen an dieser Stelle bewusst Ressourcen bereitgestellt werden, die es ermöglichen,
Ergebnisse zu sichern und Informationen aufzubereiten, den Dialog, Informationsfluss und
Wissenstransfer zwischen den Mitgliedern aufrechtzuerhalten und Mitglieder für die Teilnahme
an den Aktivitäten des Netzwerkes zu mobilisieren318.
Darüber hinaus basiert eine erfolgreiche Arbeit im Netzwerk ihrer Ansicht nach auf Akzeptanz,
Vertrauen und einer gemeinsamen Fehlerkultur319. Sie berücksichtigt auch die Schnelllebigkeit
der Entwicklungen und ist bereit, auf diese zu reagieren. Gerade bei kommunalen Netzwerken
mit Mitgliedern aus Verwaltung und Zivilgesellschaft ist es auch wichtig, sich der manchmal
verschiedenen Perspektiven bewusst zu sein und diese möglichst in einen Mehrwert zu
überführen. In gewisser Weise kommt dem Netzwerk dabei auch eine Übersetzerfunktion in
Bezug auf die Herausforderungen an die Kommunalpolitik zu320. Darüber hinaus sollte das
Netzwerk immer offen für weitere Mitglieder sein. Letzteres ist insbesondere von Bedeutung,
um die Anpassungsfähigkeit des Netzwerkes für zukünftige Entwicklungen zu sichern 321.
Insgesamt ist nach Wald und Jansen davon auszugehen, dass sich die Effizienz und die
Qualität des Informationsaustausches mit der Zeit erhöht322. Die Etablierung eines Netzwerks
und der Aufbau von Akzeptanz, Vertrauen und einer gemeinsamen Fehlerkultur bedürfen
gemeinsamer Erfolgs- und Lerneffekte, die nicht von Beginn an vollständig vorhanden sein
werden. Es ist wahrscheinlich, dass es gerade außerhalb von öffentlichen
Netzwerkveranstaltungen ein hohes Maß an Sensibilisierungsarbeit für ggf. unterschiedliche
Perspektiven im Netzwerk bedarf, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu etablieren.
Letzteres ist insbesondere im Austausch zwischen Verwaltungsinternen und -externen bzw.
durch die hierarchische Einbettung der Ebene GOV-3 zu erwarten323.
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
320
Vgl. ibid.
321
Vgl. ibid.
322
Vgl. Wald; Jansen, 2007, S. 98-101.
323
Vgl. ibid.; Vgl. Börzel, 2008. S. 123-125.
318
319
44
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Abbildung 7: Beauftragte*r für Gute Arbeit im Kontext des bezirklichen Handlungsrahmens
und des Netzwerkes Gute Arbeit. Eigene Darstellung.
45
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
F. Handlungsfelder Guter Arbeit
I. Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben
1. Zwischen Vergabenormen und qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien
Der Themenkomplex Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben gehört zu den komplexesten
Bereichen des Aufgabengebietes Gute Arbeit. An dieser Stelle fließen im besonderen Maße
rechtliche Vorgaben (BerlVG), haushalterische Rahmensetzung und Qualitätsansprüche bzgl.
Arbeitsbedingungen und Leistungserbringung zusammen.
Die Komplexität dieses Themas wird seit Jahren vom bereits erwähnten Projekt Joboption
Berlin bearbeitet, welches versucht, über Fachdialoge und wissenschaftliche Expertisen
Fachexpert*innen zu vernetzen und Handlungsmöglichkeiten zu eruieren. Wie auch in
mehreren Interviews für diese Arbeit hervorgehoben, sind auch für Joboption Berlin die
Themen des Schulcaterings sowie der Schulreinigung herausfordernde Beispiele für das
bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit.
Eine grundlegende These, die Joboption Berlin am Beispiel der Gemeinschaftsverpflegung
bzw. in diesem Rahmen auch des Schulcaterings stellt, ist:
„Der Ausschluss bzw. die Eindämmung prekär-atypischer Beschäftigung bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge durch die Erweiterung der sozialen Standards in den
Ausschreibungsverfahren kann die Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Einflussbereich
verbessern. Die öffentliche Hand ginge mit gutem Beispiel voran: ,Leading by Example‘“324.
Ein Weg in diese Richtung besteht in der Vergabenorm zur Tariftreue nach § 9 BerlVG. Aktuell
werden entsprechende Ausführungsvorschriften nach § 9 Abs. 3 BerlVG erarbeitet und auf
Hauptverwaltungsebene abgestimmt325. Von besonderer Bedeutung ist dabei die
Identifikation und die übersichtliche Aufbereitung der Entgeltbestandteile, welche der
Tariftreue unterliegen326. Für Letzteres wird aktuell ein Großteil der im gemeinsamen
Tarifregister Berlin und Brandenburg eingetragenen sowie in gedruckter Form vorliegenden
über 80.000 Tarifverträge „händisch“327 geprüft. Die Selektion und Aufbereitung relevanter
Entgeltbestimmungen wird ebenfalls manuell vorgenommen. Dieser Aufwand ist notwendig,
um für Bieter*innen sowie Vergabestellen die entsprechende Transparenz bezüglich
einzuhaltender Tarifnormen zu schaffen328. Zugleich wird auch an dieser Stelle die Kontrolle
entsprechend verbindlich erklärter Entgeltbestimmungen entscheidend sein. Die Vernetzung
der entsprechenden Akteur*innen könnte die nachhaltige Durchsetzung dieser Regelung
sicherlich fördern.
Auch soll an dieser Stelle der Berliner Vergabemindestlohn erwähnt werden. Dieser wurde mit
Inkrafttreten des novellierten BerlVG am 1. Mai 2020329 von ehemals 9,00 Euro auf 12,50
Euro brutto pro Stunde angehoben330.
Neben rahmenden Vorgaben feststehender Vergabenormen bzw. einzuhaltenden Standards
gibt ein Vergaberechtsexperte während einer Veranstaltung von Joboption Berlin an:
Joboption Berlin (b), 2017, S. 31-32.
Vgl. Drucksache 18/25 355 – Antwort auf Schriftliche Anfrage, 2020, S. 5.
Vgl. Ibid.
327
Ibid.
328
Vgl. ibid.
329
Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe, 2020, S. 1.
330
Vgl. ibid. S. 5; Gleiches gilt für den Berliner Landesmindestlohn, welcher ebenfalls seit dem 1. Mai 2020 12,50 brutto pro
Stunde beträgt, vgl. § 9 LMiLoG Bln.
324
325
326
46
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
„grundsätzlich Ausführungsbedingungen in die Zuschlagskriterien aufzunehmen. Die
Ausführungsbedingungen müssten nur dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit entsprechen und
im engen Bezug zur beauftragten Dienstleistung stehen.“331
In diesem Sinne kann Gute Arbeit über weitere Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
gefördert werden. Das Zuschlagskriterium des Preises wird somit durch weitere
qualitätsbezogene Zuschlagskriterien flankiert.
Als Beispiel für ein solches Vorgehen kann die bezirkliche Schulreinigung herangezogen
werden.
Herr Bezirksstadtrat Hehmke führt innerhalb einer mündlichen Anfrage die
„Grundphilosophie“332 der letzten bezirklichen Vergabe der Schulreinigungsleistung aus:
„wir möchten, dass die Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen. Also
natürlich gibt es Unterschiede, ob man einen Flur reinigt oder einen Sanitärbereich, da sind
pro Quadratmeter unterschiedliche Zeiten kalkuliert, aber die Hoffnung war, wenn die
Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen, dann wird sich die Qualität
verbessern“333.
Im Detail lassen sich vielfältige Bestrebungen identifizieren, die den qualitativen Aspekt der
Auftragsausführung in den Fokus nehmen. Insofern werden von der Gruppenleitung
Immobilienverwaltung im Bezirksamt (Schul Immo) die aktuellen Zuschlagskriterien wie folgt
beschrieben: Der Zuschlag erfolgt zu 60 Prozent über den Preis334.
„Die volle Punktzahl für das Zuschlagskriterium Preis (60 Prozentpunkte) erhält der Bieter mit
dem niedrigsten Angebotspreis entsprechend der Ermittlung über die
Angebotspreisblätter.“335
Flankiert wird dieses Kriterium durch:
Die Zeit der Leistungsausführung (30 Prozent)336
Unternehmen, welche mehr Zeit für die Leistungserbringung im Angebot kalkulieren, werden
im Auswahlverfahren entsprechend höher bewertet337.
„Der Bieter mit der höchsten Stundenzahl pro Reinigung (30 Prozentpunkte) erhält die
Höchstpunktzahl. Die nachfolgenden Bieter erhalten im prozentualen Verhältnis entsprechend
weniger Punkte“338.
Konzeption zur qualitativen Umsetzung der Leistung (10 Prozent) 339
Unternehmen müssen plausibel ihr Konzept zur Auftragsannahme und -ausführung
darlegen340. Kriterien sind dabei:
„1. Qualitätssicherung zur Übernahme des Auftrags (Implementierung) […],
2. Qualitätssicherung in der laufenden Tätigkeit […],
3. Einsatz von Reinigungsmitteln- und –methoden […]
Joboption Berlin (a) ,2017, S. 14.
DS/1563/V - Mündliche Anfrage, 2020.
333
Ibid.
334
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2.
335
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2.
336
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2.
337
Vgl. Interview Schul Immo.
338
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2.
339
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2.
340
Vgl. Interview Schul Immo.
331
332
47
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Für die 3 Bereiche gibt es maximal folgende Punkteanzahl:
1. 5 Punkte
2. 5 Punkte
3. 4 Punkte“341
Verbindliche Entlohnung nach Tarif zzgl. Anpassung 342.
Die Höhe der Entlohnung und deren Anpassung besteht mindestens auf dem Niveau der
Lohngruppe 1 bzw. der Lohngruppe 6 des Tarifs Gebäudereinigung343.
Ausschluss von Firmen durch „Schlechtleistung“344 sowie
Verfahren mit Mängeln bzw. Schlechtleistungen345
Durch den Bereich Immobilienverwaltung wurden bezirksübergreifend Schul- und Sportämter
abgefragt, mit welchen Firmen diese „schlechte“ 346 Erfahrung gemacht haben (bspw. welchen
Firmen wurde gekündigt oder gab es Regressforderungen)347. Zugleich wurde auf Firmen mit
entsprechend schlechten Erfahrungswerten zugegangen und sich nach dem aktuellen Stand
erkundigt. Wenn diese Firmen vergangene Fehler und Schlechtleistungen heilen konnten,
mussten sie dies per Stellungnahme und belegbaren Nachweisen belegen 348.
Ablehnung von „Billigangeboten“349.
Unternehmen in der „engeren Auswahl“ 350 wurden noch einmal einer Plausibilitätsprüfung
unterzogen. Die Prüfung und ggf. Ablehnung von Billigangeboten wurde über eine
beauftragte Anwaltskanzlei realisiert351. Zentraler Bestandteil der vorgenommenen
Plausibilitätsprüfung bestand in der Prüfung von Stundenverrechnungssätzen 352. Hierbei wurde
bspw. der Branchentariflohn als Basis genommen und ein entsprechend zu kalkulierender
Zuschlag für zusätzliche Kosten wie Fahrzeuge, Materialen, Verwaltung etc. addiert. Auch
wurden beispielsweise angegebene Ausfall- und Urlaubszeiten mit den für diese Branche
typischen Kennwerten abgeglichen. Wenn ein Unternehmen unter diesen Kennwerten lag oder
von rechtlich/tariflich vorgegebenen Werten abwich und somit die Kalkulation als nicht
plausibel eingestuft werden musste, wurde das Unternehmen um eine entsprechende
Stellungnahme bzw. Aufklärung aufgefordert353.
„Orientierung an den RAL-Richtlinien“354
Es wird explizit in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen, dass sich bei der
Angebotsbewertung an die Kennzahlen der RAL Gütergemeinschaft e.V. orientiert wird 355.
„Bei der Beurteilung der Angemessenheit der einzelnen Leistungswerte je Stunde orientiert
sich der Auftraggeber an den Empfehlungen der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung
e.V.“356
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 3.
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12.
343
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 33-36.
344
Interview Schul Immo.
345
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12.
346
Interview Schul Immo.
347
Vgl. ibid.
348
Vgl. ibid.
349
Interview Schul Immo; Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12.
350
Interview Schul Immo.
351
Vgl. ibid.
352
Vgl. ibid.
353
Vgl. ibid.
354
Vgl. Interview Schul Immo; Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12.
355
Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 13.
356
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 13.
341
342
48
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Beispielsweise wird in den Vergabeunterlagen die Kennzahl für ein Büro im
Verwaltungsbereich mit 160 - 230 m2/h angegeben. Je nach Leistungsbereich (Büro, Flur,
Treppe) werden unterschiedliche Angaben angeführt357.
Zur weiteren allgemeinen Einordung der RAL-Richtlinien kann die Kampagne „Sauberkeit
braucht ihre Zeit“358 angeführt werden. Diese wurde in Zusammenarbeit der IG BAU und der
RAL-Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. ins Leben gerufen, um für die Qualität in der
Gebäudereinigung zu sensibilisieren und
„den explosionsartigen Anstieg der zu reinigenden Flächen durch Vorgabe von definierten
Zeitwerten zu begrenzen“359.
In der weiterführenden Betrachtung des Themas Flächenleistung findet laut Bezirksamt
Lichtenberg eine „dezidierte Prüfung der Auskömmlichkeit“ 360 statt. Hierbei werden alle
Einzelangebote bzgl. ihrer Flächenleistung anhand des Medians verglichen361.
Darüber hinaus stellt der Bezirk Spandau heraus, „die Erbringung von Leistungen in der Nacht
und am Sonntag vertraglich ausgeschlossen [zu haben]“362. Die Bedeutsamkeit dieser
Regelung wird auch in der Berliner Umfrage mit dem DGB-Index Gute Arbeit von 2020
reflektiert:
„Nachtarbeit ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Arbeiten zur Nachtzeit ist für
Beschäftigte eine besondere Herausforderung, weil der Körper aus seinem gewohnten
Rhythmus gerissen wird. […]
Bezogen auf alle Berliner Beschäftigten, die nachts arbeiten, fühlt sich ein knappes Viertel
durch die Nachtarbeit (eher) stark beansprucht.“363
In ähnlicher Weise stellt sich die Situation für Menschen mit Wochenendarbeit dar. 24 Prozent
der Beschäftigten geben an, sich stark oder eher stark durch Wochenendarbeit belastet zu
fühlen364. Bezogen auf die Sonntagsarbeit stellen die Berliner Ergebnisse mit dem DGB-Index
Gute Arbeit für 2018 Folgendes heraus: 34 Prozent der Beschäftigten, die unter anderem
Sonntags arbeiten, fühlen sich stark oder eher stark beansprucht365.
Eine Möglichkeit, den Aspekt Qualität in zukünftigen Vergaben weiter zu fördern, sieht Schul
Immo in einer weiteren Ausdifferenzierung der Losverteilung. Nach Schul Immo wird aktuell
bspw. für alle Schultypen gleich ausgeschrieben. In diesem Sinne könnten weitere Merkmale
dahingehend generiert werden, wenn bei jedem Standort nochmal separat untersucht werden
würde, welche Anforderungen (z.B. baulicher Zustand, Nutzungszeiten- und Verhalten) dort
vorliegen und welcher (geringe) Mitteleinsatz ein besseres Ergebnis liefert366.
Weitere Qualitätsmerkmale können nach Schul Immo über die regelmäßigen
Qualitätsumfragen der Immobilienverwaltung identifiziert werden367 – die Lage ist nach den
vorliegenden Erkenntnissen und Entwicklungen insgesamt positiv zu bewerten 368. Ohne an
dieser Stelle eine Bewertung vorzunehmen, können bspw. durch Fragen wie „Zufriedenheit mit
Vgl. Ibid., S. 32.
Riedel, 2012, S. 65.
Ibid.
360
Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 15.
361
Vgl. ibid.
362
Ibid., S. 17.
363
Wagner, Sopp, 2021, S. 22.
364
Vgl. ibid., S. 23.
365
Vgl. Wagner, Sopp, 2018, S. 26.
366
Vgl. Interview Schul Immo.
367
Vgl. ibid.
368
Vgl. ibid.
357
358
359
49
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Mängelbeseitigung“369, „Gibt es feste Ansprechpartner bei der Reinigungsfirma (Ja/Nein)“370
oder „Kommunikation mit Reinigungskräften“ 371 sowohl weitere Möglichkeiten der
Qualitätsentwicklung als auch Bedarfe abgeleitet werden.
Natürlich sind nach Schul Immo Möglichkeiten der Ausschreibung auch immer an die
haushälterischen Rahmenbedingungen gebunden372.
Weiter ist das Thema der Kontrolle von vertraglich vereinbarten Leistungen von hoher
Bedeutung. Hierbei sieht Schul Immo insbesondere die Herausforderung im vorhandenen
Personal wie Hausmeister*innen an den Schulen373. Zugleich besteht auch eine
Herausforderung in der zeitlichen Gestaltung der Reinigungsleistung. Nach Schul Immo wird
beispielswiese und überwiegend bis 6.00 Uhr bzw. dem Schulbeginn oder nach Schulschluss
bzw. ab 16.30 Uhr (die Reinigungszeiten erfolgen durch die Firmen in Abstimmung mit den
jeweiligen Schulen) gereinigt. Hierdurch kann es vorkommen, dass nach Aufnahme des
Schulbetriebs und Nutzung der Räumlichkeiten die Reinigungsleistung nicht mehr
wahrnehmbar ist, obwohl die Leistung aber nachgewiesenermaßen erbracht wurde374.
Ebenso stellt Herr Hehmke die Herausforderung in der Kontrolle der vergebenen Leistungen
heraus:
„Eine Kontrolle der vereinbarten Leistungen kann generell nur durch das leider begrenzt
vorhandene technische Personal vor Ort, sprich die Hausmeister und im Anschluss an die
Reinigung vor Nutzungsaufnahme erfolgen, also morgens vor Unterrichtsbeginn. Vertraglich
vereinbart ist gleichfalls eine wöchentliche Kontrolle der Objekte durch die Reinigungsfirmen
selbst, also durch die Objektverantwortlichen.“375
Zur Förderung von Qualität in der Reinigungsleistung sowie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingung wurde an vielen Stellen bereits das Konzept der Tagesreinigung diskutiert.
Durch die Tagesreinigung besteht nach Joboption Berlin unter anderem die Chance,
sozialverträglicherer Arbeitszeiten376 und einer besseren Kontrolle der Leistungen377. Nach
Schul Immo wurde die Umsetzung der Tagesreinigung durch die Senatsbildungsverwaltung
mit weiteren finanziellen Ressourcen gefördert378. Die Umsetzung der Tagesreinigung mittels
einem von der Senatsarbeitsverwaltung ebenfalls geförderten Projektes wurde dabei an zwei
bezirklichen Schulen pilotiert und die Umsetzung als sehr herausfordernd von den Schulen
zurückgemeldet. Ursache ist nach Schul Immo die enge tageszeitliche Belegung der zu
reinigenden Räumlichkeiten in den Schulen379. Als Kompromiss wurde überlegt, welche
Problemlage die größte darstelle und mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln für 2020 und
2021 sich für eine feste Zwischenreinigung der sanitären Anlagen zur Mittagszeit
entschieden380. Vorteilhaft beschreibt Schul Immo an dieser Stelle auch den Umstand, dass
die Zwischenreinigung nicht neu ausgeschrieben werden musste. Es konnte an der letzten
Ausschreibung von 2019 angesetzt und bereits vereinbarte Leistungen und deren
submittierten Preisen entsprechend erweitert werden381.
Neben der weiteren Ausgestaltung zukünftiger Vergaben wird die Entwicklung der bezirklichen
Schulreinigung vom Thema der Rekommunalisierung begleitet. Hier soll nicht im Detail auf
dieses Thema eingegangen werden. Die differenzierte Ausarbeitung möglicher finanzieller,
Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2020.
Vgl. ibid.
371
Vgl. ibid.
372
Vgl. Interview Schul Immo.
373
Vgl. ibid.
374
Vgl. ibid.
375
DS/1563/V - Mündliche Anfrage, 2020.
376
Vgl. Joboption Berlin (c), 2017, S. 22.
377
Vgl. ibid.
378
Vgl. Interview Schul Immo.
379
Vgl. ibid.
380
Vgl. ibid.
381
Vgl. ibid.
369
370
50
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
rechtlicher, organisatorischer und personeller Implikationen für den Bezirk wird aktuell an
anderer Stelle durchgeführt. Nach Schul Immo sind diesbezüglich zwei Gutachten vom Bezirk
in Auftrag gegeben worden382. Ein Gutachten soll im Detail die rechtliche Perspektive
beleuchten und das zweite Gutachten wird die Situation aus Sicht einer Reinigungsfirma
darstellen383. Die Gutachten werden im Juni dieses Jahres erwartet und sollen die Grundlage
für die weitere Diskussion in der BVV bzw. im entsprechenden Ausschuss bilden 384.
Zugleich ist die Debatte um eine Rekommunalisierung der Schulreinigung sicherlich auch
bedeutsam für zukünftige Entscheidungen in der Organisation staatlicher Leistungen. Im Sinne
Guter Arbeit wird hierbei stets zentral sein, welche Auswirkungen eine Rekommunalisierung
oder eine Privatisierung von Leistungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hat.
Nach Frau Wittmer, Beauftragte für Gute Arbeit, gibt der Staat bei einer Privatisierung direkte
Handlungsspielräume in Bezug auf die Qualität betroffener Arbeitsbedingungen ab 385. Nach
ihr darf eine Privatisierung von Leistungen niemals zu Personalabbau bzw. einer
Verschlechterung bestehender Arbeitsbedingungen führen. Dies würde der strategischen
Zielsetzung des Bezirksamtes, Gute Arbeit im Bezirk fördern zu wollen, entgegenstehen 386.
Insgesamt kann sich der Bewertung von Joboption Berlin bezüglich der Ausführungen zum
Vergaberecht beim Schulcatering und Schulreinigung nur angeschlossen werden. In diesem
Sinne sollten fortlaufend Möglichkeiten diskutiert werden, wie über vergaberechtliche Normen
„[d]er Ausschluss bzw. die Eindämmung prekär-atypischer Beschäftigung“387 realisiert werden
kann. Die Tariftreueklausel nach § 9 BerlVG stellt hierbei einen vielversprechenden Weg dar.
Zugleich konnte an dieser Stelle aufgezeigt werden, wie positiv auf die Beschäftigungsqualität
in Vergaben über Zuschlagskriterien eingewirkt werden kann. Am Beispiel der Schulreinigung
sind unter anderem konkrete zeitliche Vorgaben in Bezug auf zu reinigende Flächen (RALKriterien) und der Ausschluss von Firmen auf Grund negativer Erfahrungswerte zu nennen.
Wie auch schon in Publikationen von Joboption Berlin hervorgehoben wurde, erscheint daher
der weitere Fachaustausch bzgl. zusätzlicher Zuschlagskriterien sowie der
bezirksübergreifende Erfahrungsaustausch zu entsprechenden Firmen von besonders hoher
Bedeutung. Letzteres wird explizit auch von Schul Immo ausgesagt388. Nach Schul Immo ist
eine Bereitschaft zum Austausch für mehr Qualität und für besserer
Beschäftigungsbedingungen und dies bezirksübergreifend in jedem Fall gegeben389. Letzteres
hebt auch noch einmal die Bedeutsamkeit des Netzwerkes Gute Arbeit hervor. Die jeweiligen
Fachaustausche sollten stets in enger Rücksprache mit den jeweiligen Vergabestellen
stattfinden, um die entsprechende Umsetzbarkeit von Zuschlagskriterien zu sichern. In diesem
Sinne wird in Publikationen von Joboption Berlin auch wiedergegeben, dass die weitere
Vernetzung der bezirklichen Vergabestellen bzw. deren Schulung und eine „Bündelung von
Fachwissen“390 ein durchaus erwünschter Schritt wäre391. Möglicherweise könnte ein
Fachaustausch auch mit der konkreten Frage verbunden werden, inwieweit die Vorgaben für
die Flächenleistung nach den RAL-Kriterien weiter spezifiziert werden könnten.
2. Gute Arbeit auf öffentlichen Baustellen
Friedrichshain-Kreuzberg wächst jeden Tag. Das Straßenbild ist geprägt durch zahlreiche
Baustellen und der damit verbundenen Arbeit. Gute Arbeit auf Baustellen umzusetzen, wird an
vielen Stellen als Herausforderung beschrieben. Nach SOKA-BAU ist die Baubranche:
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
384
Vgl. ibid.
385
Vgl. Interview Wittmer.
386
Vgl. ibid.
387
Joboption Berlin (b), 2017, S. 31.
388
Vgl. Interview Schul Immo.
389
Vgl. ibid.
390
Joboption (a), 2017, S. 19.
391
Vgl. ibid.
382
383
51
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
„im Branchenvergleich besonders stark von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
betroffen. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte
Arbeitnehmerüberlassung sind weiterhin auf einem hohen Niveau und führen zu
Wettbewerbsverzerrung und prekären Arbeitsverhältnissen.“392
Für mehr Transparenz in der Auftragsvergabe wurde 2015 durch die Sozialpartner der
Baubranche in Berlin und Brandenburg das Weißbuch Bau als Modellprojekt initiiert. Darin
eingetragen sind Betriebe der Baubranche, welche durch die Sozialkasse des Berliner
Baugewerbes geprüft wurden. Geprüft wird
„z.B. die arbeitszeitliche Auslastung von mehr als 75% der vorgesehenen Arbeitszeit, einen
Facharbeiteranteil über 50%, aber auch Ausschlusskriterien wie Mindestlohnverstöße oder
andere relevante Ordnungswidrigkeiten“393.
Das Weißbuch ist öffentlich einsehbar und die Aktualität bereits eingetragene Daten wird
quartalsweise durch die Sozialkasse überprüft394.
Nach Frau Wittmer wäre es sehr sinnvoll, weiter im Netzwerk Gute Arbeit zu diskutieren, wie
das Weißbuch bei bezirklichen Vergaben eingesetzt werden könnte 395.
Weitere Themen zur Vertiefung sieht die Beauftragte beispielsweise in der Kontrolle von
Arbeitsbedingungen auf Baustellen und wie Menschen, die nicht über ausreichende
Deutschkenntnisse verfügen, in der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden können 396.
Diese Diskussion sollte insbesondere mit den Gewerkschaften und der BEMA 397 geführt
werden398.
3. Gute Arbeit und Zuwendungen
Zum Thema Zuwendungen und Gute Arbeit konnte mit einer Sachbearbeiterin für
Zuwendungen und Frau Wittmer, bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit, gesprochen werden.
Allgemein können nach § 44 Nr. 5 LHO Nebenbestimmungen vom Zuwendungsgeber
definiert werden. Diese Nebenbestimmungen stehen als Bedingung für die Ausreichung
öffentlicher Mittel an Antragsstellende399.
Im Gespräch machte die Sachbearbeiterin deutlich, dass die Definition besonderer
Nebenbestimmungen im Sinne Guter Arbeit grundsätzlich möglich ist. Diese sollten im Vorfeld
mit bekannten Trägern und Projekten kommuniziert werden, damit sich diese darauf
entsprechend einstellen können400.
Als mögliche besondere Nebenbestimmungen wurden im Gespräch die Aspekte Transparenz
finanzierter Beschäftigung und Ausschluss bestimmter Beschäftigungsformen diskutiert. Zum
einen ist es nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen oftmals nicht ersichtlich, welche
Beschäftigungsformen durch Honorarmittel finanziert werden 401. Als Beispiel könnten im
Finanzierungsplan angegebene Honorarmittel auch Leiharbeitskräfte oder
arbeitnehmerähnliche Verhältnisse bedeuten. Letzteres sind „Personen, die, ohne
Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten und
SOKA-BAU, 2020.
Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, 2016.
394
Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, 2021.
395
Vgl. Interview Frau Wittmer.
396
Vgl. ibid.
397
Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA), vgl. BEMA, (o.D.).
398
Vgl. Interview Frau Wittmer.
399
Vgl. § 44 Nr. 5 LHO.
400
Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
401
Vgl. ibid.
392
393
52
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind“402. Um an dieser Stelle die
Transparenz zu finanzierten Arbeitsverhältnissen zu erhöhen, könnten nach der
Sachbearbeiterin für Zuwendungen Antragsstellende grundsätzlich im Antragsprüfverfahren
oder über einen Hinweis im Zuwendungsbescheid aufgefordert werden, über Honorarmittel
finanzierte Beschäftigungsverhältnisse zu konkretisieren403.
Darüber hinaus werden nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen ab 2021 alle neuen
Antragsstellenden dazu verpflichtet, Angaben darüber zu machen, inwiefern eine
Tarifbindung vorliegt bzw. inwieweit nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
vergütet wird404. Damit sollen unter anderem die Tarifentwicklung bei Trägern weiter
beobachtet und durch den Senat entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden 405. An dieser
Stelle wurde gemeinsam diskutiert, ob auch bereits bei der Transparenzdatenbank registrierte
Antragsstellende dazu verpflichtet werden könnten, in der Transparenzdatenbank ihre
Angaben insbesondere zur Personalstruktur und Tarifbindung zu aktualisieren. Das Bezirksamt
hätte somit die Datenbasis, um eine Auswertung zur Tarifbindung bei
Zuwendungsempfangenden vorzunehmen, vergleichbar mit diesbezüglichen Auswertungen
auf Ebene der Senatsverwaltungen.
Die Schaffung von mehr Transparenz durch weitere zu prüfende Zuwendungsbedingungen
bedarf nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen jedoch auch weiterer personeller
Kapazitäten. Insbesondere bei einer intensiven Kontrolle weiterer Auflagen wären diese von
Nöten. Letzteres sei vor dem Hintergrund eines bereits sehr herausfordernden
Arbeitsvolumens stets zu beachten406.
Weiter wurde die Möglichkeit eines Ausschlusses der Finanzierung von Minijobs bei
Zuwendungsempfangenden im Sinne einer Umwandlung in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung erörtert. Dies ist grundsätzlich möglich. Nach der Sachbearbeiterin für
Zuwendungen wäre hierbei insbesondere die Frage der Ressourcenverteilung zu beachten407.
Richtungsweisend wäre nach Frau Wittmer an dieser Stelle eine weitere Diskussion auf
Bezirksamtsebene. Nach Frau Wittmer müsste es dabei unter anderem das Ziel sein, eine
Finanzierung von Minijobs bei Zuwendungsempfangenden auszuschließen, ohne damit eine
Schlechterstellung der betroffenen Beschäftigten zu bewirken. Daher müsste stets geprüft
werden, ob eine Umwandlung in beispielsweise sozialversicherungspflichtige Teilzeit, ohne
Verringerung des Netto-Gehalts oder Erhöhung der Stundenzahl, möglich wäre 408. Die
weiterführende Diskussion auf Bezirksamtsebene wird auch von der Sachbearbeiterin für
Zuwendungen befürwortet409.
Für die Umwandlung eines Minijobs in beispielsweise sozialversicherungspflichte Teilzeit
spricht Vieles. Ab einem Bruttogehalt von 450,01 Euro410
„genießen [die Beschäftigten] die volle Sozialversicherung, sie sind renten- und
krankenversichert, erwerben Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Kuren („RehaLeistungen“).“411
Zugleich hat die aktuelle Corona-Pandemie insbesondere die nicht vorhandene
Krisenfestigkeit von Minijobs besonders sichtbar gemacht. Insofern sind Minijobs nicht
Haufe (o.D.).
Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
404
Vgl. ibid.
405
Vgl. Drucksache 18/3034 – Mitteilung, 2020.
406
Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
407
Vgl. ibid.
408
Vgl. Frau Wittmer – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
409
Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
410
Vgl. Joboption Berlin, 2016, S. 5.
411
Ibid., 2016, S. 12.
402
403
53
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
anspruchsberechtigt im Sinne des Kurzarbeitergeldes412. Im Vergleich zum Zeitraum März bis
November 2019 ging die Anzahl an Minijobs im Jahr 2020 um 508.000 zurück 413.
Das Gespräch ließ offen, ob Kriterien Guter Arbeit auch als Teil des Zuwendungszweckes
formuliert werden können. Weiter wurde problematisiert, dass die Kosten für Betriebsratsarbeit
nicht als förderfähig im Sinne der Zuwendungsbestimmungen gelten414.
4. Gute Arbeit und bezirkliche Projektförderung
Das Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) konnte bereits in Kapitel (E., VIII., 2.)
als Beispiel für ein langjährig bestehendes kommunales Netzwerk kurz vorgestellt werden. In
diesem Kapitel soll nun weiter auf Möglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit in der
bezirklichen Projektförderung eingegangen werden.
Die Umsetzung innovativer Ideen für mehr Beschäftigung und soziale Teilhabe kann das
Bündnis mithilfe zweier Förderinstrumente finanzieren: Lokales Soziales Kapital (LSK) und
Partnerschaft - Entwicklung – Beschäftigung (PEB)415.
Prekäre Beschäftigung zu vermeiden, spielt laut Frau Kubisch-Hillebrand eine wichtige Rolle
bei der Auswahl von Projekten durch das BBWA Friedrichshain-Kreuzberg416. Seit 2016
besteht ein Kriterium zur Auswahl von Projekten darin, dass möglichst keine Minijob-Modelle
zur Umsetzung der Projekte genutzt werden417.
Entscheidungen über zu fördernde Projekte werden im Rahmen des BBWA auf zwei Ebenen
getroffen, der der formalen Förderfähigkeit und der der inhaltlichen Förderwürdigkeit. Über
die formale Förderfähigkeit entscheidet der Dienstleister der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales, die zgs consult GmbH. Dabei gibt es keine Vorgaben in Bezug auf die
Vermeidung prekärer Beschäftigung in Form von Minijobs 418.
In Bezug auf die Projektinhalte muss aus Sicht des BBWA ein bezirklicher Bedarf vorliegen, es
sollen Lösungsansätze für eine bezirkliche soziale Problemlage entwickelt und erprobt
werden. Das Projekt muss sich inhaltlich einem der Handlungsfelder des bezirklichen
Aktionsplans des BBWA zuordnen lassen und in diesem festgeschrieben werden. Vor allem
muss das Projekt der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Integration
der teilnehmenden Personen dienen419. Der Einsatz von Minijobs in den Projekten würde der
bezirklichen Bedarfslage zuwiderlaufen420.
Über diese inhaltliche Förderwürdigkeit aus bezirklicher Sicht entscheidet im Falle der LSKProjekte eine Fachjury aus Vertreter*innen von Fachbereichen des Bezirksamtes, des
Jobcenters und der Arbeitskreise des BBWA. Bei den umfangreicheren PEB-Projekten trifft die
Fachjury eine Vorauswahl für den beschließenden Steuerungsausschuss des BBWA. Während
dieses Prozesses findet das Auswahlkriterium, dass möglichst keine Minijob-Modelle zur
Umsetzung der Projekte genutzt werden, Anwendung 421.
Grundlage für diese Positionierung des BBWA bildet ein Konsens der Bündnisakteur*innen. Im
Herbst 2015 wurde im Rahmen eines Arbeitskreises „Neue Wege in Beschäftigung“ eine
Unterarbeitsgruppe Minijobs gegründet, um sich näher mit dem Thema prekäre Beschäftigung
zu befassen. Im Frühjahr 2016 schlug diese Arbeitsgruppe den Bündnisakteur*innen vor, sich
Vgl. Walwei, 2021, S. 3.
Vgl. ibid., S. 2.
414
Vgl. Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer.
415
Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand; vgl. zgs consult GmbH (o.D.).
416
Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand.
417
Vgl. ibid.
418
Vgl. ibid.
419
Vgl. ibid.
420
Vgl. ibid.
421
Vgl. ibid.
412
413
54
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
als BBWA der berlinweiten Kampagne "Warum Minijob? Mach mehr draus!" anzuschließen,
die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiiert und vom bereits
erwähnten Projekt Joboption Berlin umgesetzt wurde422.
Die Entscheidung dafür sollte sich fortan auch in der Förderung von Projekten des BBWA
widerspiegeln423.
Im Zuge der Minijob-Kampagne holte das BBWA in Kooperation mit dem Bezirk Lichtenberg
im Januar 2017 die Wanderausstellung von Joboption Berlin in das Ringcenter an der
Frankfurter Allee. Sie wurde nach ihrer Eröffnung durch ein einwöchiges Informations- und
Beratungsangebot flankiert, das BBWA und Joboption Berlin gemeinsam umsetzten424.
Das Engagement des BBWA für die Kampagne kam auch in der Initiierung des Projekts
„Durchstarten statt abwarten. Wege in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse“ zum Ausdruck425. Es wurde für drei Jahre aus PEB-Mitteln
gefördert und beinhaltete u.a. die Konzeption und Erprobung eines Beratungsangebotes zur
Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 426.
II. Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik
1. Jobcenter und Gute Arbeit
Die Mehrheit bezirklicher Aktivitäten in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik können der
bereits definierten aktiven Arbeitsmarktpolitik zugeordnet werden (C., II.). In der
Ausgestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik sind neben den kommunalen Leistungen vor
allem die Maßnahmen der Arbeitsagentur Berlin Mitte sowie des Jobcenters FriedrichshainKreuzberg von Bedeutung. Hierbei agieren die beiden letzteren Institutionen an „gleichen
Arbeitsmärkten, sind jedoch für unterschiedliche Gruppen von Arbeitsuchenden zuständig“427.
Zur Verdeutlichung: im Januar 2019 waren 14.581 Menschen im Bezirk arbeitslos gemeldet.
Hiervon waren 10.185 Menschen im SGB II-Bezug und 4.396 Menschen im SGB III-Bezug428.
a. Gesetzlicher Rahmen kommunaler Steuerung
Zur Förderung Guter Arbeit ergeben sich insbesondere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen
des SGB II bzw. des lokalen Jobcenters. Die direkte gesetzliche Basis hierfür bilden § 6 Abs. 1
und Abs. 3 SGB II i. V. m § 1 AG-SGB II nachdem die Bundesagentur für Arbeit sowie das
Land Berlin Träger der Leistungen des SGB II sind. Konkret ist die Bundesagentur für Arbeit für
alle Leistungen des SGB II zuständig, mit folgenden Ausnahmen:
kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II,
Leistungen für Unterkunft und Heizung,
Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2
(Erstausstattungen für Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt),
Leistungen nach § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)429.
Weiter werden nach § 2 AG-SGB II zur einheitlichen Umsetzung der Leistungen der
Grundsicherung durch das Land Berlin und der Bundesagentur für Arbeit in jedem Bezirk eine
gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) nach § 44b Absatz 1 SGB II gegründet. Entscheidend für
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
425
Vgl. ibid.
426
Vgl. ibid.
427
Kaps; Bothfeld; Brussig, 2017, S. 39.
428
Vgl. Statistik Bundesagentur für Arbeit, 2019.
429
Vgl. Kaps; Bothfeld; Brussig, 2017, S. 42-43; vgl. §§ 6, 16a, 24, 28 SGB II, § 1 AG-SGB II.
422
423
424
55
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
den Einfluss des Bezirksamtes in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik ist die Bildung von
Trägerversammlungen nach § 44c Absatz 1 SGB II. Letztere ist durch je drei Vertreter*innen
der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des kommunalen Trägers besetzt. Die kommunale
Seite besteht aus zwei Mitgliedern des Bezirksamtes und einer Vertreter*in der für Arbeit
zuständigen Senatsverwaltung430.
Nach § 44c SGB II entscheidet die Trägerversammlung über die organisatorische sowie
personelle Ausgestaltung des Jobcenters, darunter fallen u.a.:
die Bestellung und Abberufung der/des Geschäftsführers*in,
der Verwaltungsablauf und die Organisation und
die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben
durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden.
Darüber hinaus wird nach § 44c Abs. 6 SGB II in der Trägerversammlung „das örtliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm […] abgestimmt“431. Hierbei werden vereinbarte
Zielvereinbarungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene berücksichtig432.
b. Die Bedeutung von Zielvereinbarungen und Berichtspflichten
Wie bereits angemerkt, sind Aktivitäten der Trägerversammlung von hoher Bedeutung für die
Steuerung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Die Schnittstelle zum Qualitätsindikator Gute
Arbeit ist an dieser Stelle mit der Frage verbunden, wie die einzelnen Partner*innen in der
Trägerversammlung gemeinsam Handlungsspielräume für Gute Arbeit identifizieren und
umsetzen können. Insofern ist für den Bezirk an dieser Stelle insbesondere der Steuerungsmodus im Sinne von Koordination innerhalb der Trägerversammlung von Bedeutung.
Zentral für die Zusammenarbeit in der Trägerversammlung bzw. mit dem Jobcenter sind nach
Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter,
Zielvereinbarungen:
„Zielvereinbarungen sind wichtig, weil Steuergelder verwendet werden und natürlich ein
Interesse besteht, zu kontrollieren, wie die Gelder verwendet werden. Zugleich sind Ziele sehr
gut, um Schwerpunkte in der Arbeitsmarktpolitik zu setzen.“ 433
Diese Aussage wird vom Geschäftsführer des lokalen Jobcenters bestätigt. Nach Herrn
Felisiak haben Zielvereinbarungen einen hohen und wichtigen Stellenwert. Eine
Zielvereinbarung „gibt Orientierung und setzt den Fokus“ 434. Sie gibt weiter an, „was eine
Organisation erreichen will“435.
Nach § 3 Abs. 5 AG-SGB II werden die Zielvereinbarungen vom Bezirksamt unter Beachtung
entsprechender Ziele auf Landes- sowie Bundesebene abgeschlossen436. Die
geschäftspolitischen Ziele auf Bundesebene nach § 48b SGB II sowie die berlinweit
geltenden Ziele werden jeweils durch entsprechende Messgrößen operationalisiert und mit
einem Zielwert für das jeweilige Jahr versehen. Darüber hinaus steht es den Bezirken frei,
weitere Ziele für die bezirkliche Ebene zu vereinbaren437. Ein Vorschlag zu entsprechenden
Vgl. § 44c Abs. 1 SGB II i. V. m. § 4 AG-SGB II; vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg (a) (o.D.).
§ 44c Abs. 6 SGB II.
432
Vgl. §§ 44c Abs. 6 SGB II i. V.m. 48b Abs. 1 Satz 1 Nummer 2.
433
Interview Frau Hähnel.
434
Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
435
Ibid.
436
§ 3 Abs. 5 AG-SGB II.
437
Vgl. Interview Frau Hähnel.
430
431
56
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Zielwerten für bspw. die Integrationsquote in Ausbildung wird vom Jobcenter unterbreitet und
mit dem Bezirksamt abgestimmt438.
Nach der stellvertretenden Geschäftsführerin des bezirklichen Jobcenters Frau Leese-Hehmke
kann durch dieses Vorgehen auch „der kommunale Schwerpunkt mit in den
Zielvereinbarungen berücksichtigt werden“439. Herr Felisiak führt weiter aus und betont, dass
es gerade wichtig ist, „auch in der Einheitsgemeinde Berlin individuelle Ziele zu setzen“ 440.
Nach Frau Leese-Hehmke besteht in der individuellen Zielsetzung auch die Möglichkeit für die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV), indirekt über Anträge bzw. über entsprechende
Fragen an der Zielstellung des Jobcenters mitzuwirken441.
Die jährlich zu schließenden Zielvereinbarungen werden in Friedrichshain-Kreuzberg von dem
für Arbeit zuständigen Bezirksstadtrat, der Agentur für Arbeit Berlin Mitte sowie dem Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg unterschrieben442.
In der weiteren Diskussion zu Zielen wird von Frau Hähnel mehrfach darauf hingewiesen, dass
Ziele und damit verbundene Werte in ihrer Aussagekraft und Steuerungswirkung differenziert
diskutiert werden müssen443. Auch von Herrn Felisiak wird der Dialog zu Zielen und
Kennzahlen hervorgehoben444. Zur weiteren Einordnung betonen Brülle et al., dass
„jede Festlegung auf Kennzahlen oder Indikatoren eine verkürzte, selektive Darstellung von
Wirklichkeit bedeutet“445.
Daher kann insbesondere eine reine Fokussierung beispielsweise auf die Kennzahl der
Integrationsquote zu „Fehlsteuerungen“446 führen. Diese Fehlsteuerungen können aber „durch
geeignete Indikatoren gemildert werden“447.
Vor diesem Hintergrund wurden auch die bezirkseigenen Ziele mit entsprechenden
Indikatoren vereinbart. Nach Frau Hähnel war es dem Bezirk an dieser Stelle stets wichtig,
zum einen die Integration in Ausbildung sowie zum anderen die Integration von über 55Jährigen in den Fokus zu nehmen. Ersteres ist damit begründet, „dass jemand ohne
Ausbildung ein höheres Risiko hat, in prekäre Beschäftigung zu gelangen“448. Für „Integration
Ü 55“ liegt die Begründung vor allem in der Vorbeugung von Altersarmut. Zugleich besteht
bei beiden Zielen die Begründung der Förderung von Gesundheit und natürlich der finanzielle
Rahmen zur Gestaltung des Lebens449.
Neben der Zielvereinbarung wird von Frau Hähnel auch die Bedeutung der regelmäßigen
Berichtspflichten des Jobcenters hervorgehoben, „da sonst keine Tendenzen ableitbar wären,
wie zu steuern wäre“450. Neben den Berichtspflichten an die Trägerversammlung können in
der Regel zusätzliche Stellungnahmen zu ad hoc auftretenden Themen vom Bezirksamt direkt
an das Jobcenter gesteuert werden. Auch finden neben den regelmäßigen Sitzungen der
Trägerversammlung weitere regelmäßige Rücksprachen zwischen dem Bezirksamt und dem
Jobcenter statt451.
Vgl. ibid.
Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
441
Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
442
Vgl. Interview Frau Hähnel.
443
Vgl. ibid.
444
Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
445
Brülle et al., 2016, S. 34.
446
Ibid.
447
Ibid.
448
Interview Frau Hähnel.
449
Vgl. ibid.
450
Ibid.
451
Vgl. ibid.
438
439
440
57
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Zur statistischen Auswertung kann der Stellenbestand bzw. der Ist-Stand der Integrationen
über den gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAG-Service) abgefragt werden. Der gAGService ist je zur Hälfte mit Mitarbeiter*innen aus dem lokalen Jobcenter und der Agentur für
Arbeit Mitte besetzt452. Über den gAG-Service kann beispielsweise auch in Erfahrung gebracht
werden,
wie viele Stellen gemeldet sind,
wie viele Stellen besetzt werden konnten,
welche Branchen und Tätigkeiten mit den Stellen verbunden sind,
welche Stellen sozialsicherungspflichtig sind,
welche Stellen befristet sind,
welche Stellen geringfügige Beschäftigungen darstellen,
ob eine Integration in geringfügige Beschäftigung stattfand oder
ob eine Integration in Leiharbeit auf Basis eines Vermittlungsvorschlages stattfand453.
Nach Herrn Felisiak kann insgesamt „sehr viel erhoben werden“454. Es ist dabei jedoch sehr
wichtig, dass man „den Menschen im Gesamtsystem nicht aus den Augen verliert“ 455.
Im Prozess könnte bspw. auf Anfrage der Trägerversammlung auch das Jobcenter
entsprechende Informationen über den gAG-Service abfragen und bereitstellen456. Nach Frau
Leese-Hehmke ist dieser auch für die Akquise von Stellen und die Vermittlung von
Leistungsberechtigten in Arbeit von zentraler Bedeutung. Nach Frau Leese-Hehmke werden
keine Stellen akquiriert, die nicht den Mindestlohn anbieten, die sittenwidrig sind, eine
branchenuntypische Entlohnung anbieten oder bei denen nicht der übliche Tariflohn bzw. der
ortsübliche Lohn eingehalten wird457.
In Bezug auf Leiharbeit wird deren Bedeutung von Herrn Felisiak und Frau Leese-Hehmke
hervorgehoben. Viele Unternehmen bspw. in der Pflege greifen auf Leiharbeit zurück 458. Es
gäbe an dieser Stelle „natürlich schwarze Schafe, aber auch Gute“459. Frau Leese-Hehmke
stellt die Bedeutsamkeit als „gute Brücke“460 und für „bestimmte Lebensphasen“461 heraus.
Gerade letztere Aussagen könnten möglicherweise über eine Abfrage für den Bezirk mit
repräsentativen Daten weiter konkretisiert werden. Möglicherweise könnten über genauere
Daten das Bild der Situation von Leiharbeitnehmer*innen weiter geschärft und ggf. gezielt
Unterstützungsmaßnahmen für den Übergang in reguläre Beschäftigung bzw. ein
Normalarbeitsverhältnis abgeleitet werden.
In quantitativer Hinsicht gibt die Bundesagentur für Arbeit an, dass „64 Prozent (319.000) der
neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2020 […] mit Personen
geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten bzw. noch nie beschäftigt
waren“462. Zum Verbleib ehemaliger Zeitarbeitnehmer*innen gibt die Bundesagentur weiter
an, dass im Jahr 2019 von 1,42 Millionen beendeten Beschäftigungsverhältnissen in der
Leiharbeit nach 30 Tagen
7 Prozent geringfügig beschäftigt waren,
19 Prozent waren in Leiharbeit beschäftigt,
30 Prozent waren sozialversicherungspflichtig nicht in Leiharbeit beschäftigt und
Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
Vgl. ibid.
Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
455
Ibid.
456
Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
457
Vgl. ibid.
458
Vgl. ibid.
459
Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
460
Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
461
Ibid.
462
Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 14.
452
453
454
58
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
44 Prozent waren gar nicht beschäftigt463.
Darüber hinaus wird von Herrn Felisiak auch die Komplexität des Arbeitsmarktes betont und
dass die meisten Integrationen nicht über einen direkten Vermittlungsvorschlag des
Jobcenters stattfinden. Es gibt „viele andere Wege“464 in den Arbeitsmarkt, auch weil nicht
alle offenen Stellen des Arbeitsmarktes öffentlich bzw. beim Jobcenter registriert sind 465.
Daher fokussiert sich auch die statistische Erfassung auf die Tatsache der Integration in den
Arbeitsmarkt und nicht darauf, unter welchen Umständen, Tätigkeiten und Maßnahmen die
Integration stattgefunden hat466. Ergänzend gibt Frau Leese-Hehmke an, dass die
Vermittler*innen, arbeitgeber*innennah sowie arbeitnehmer*innennah467, einen hohen
Spielraum in der Auswahl und der Zusendung von Vermittlungsvorschlägen an die
Leistungsberechtigten haben468.
Insgesamt werden nach Frau Hähnel festgelegte Ziele bzw. Werte in der Trägerversammlung
gemeinsam intensiv diskutiert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In diesem Sinne
muss das Jobcenter Abweichungen vom Zielerreichungskurs begründen und adäquate
Steuerungsmaßnahmen ergreifen469.
c. Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für Gute Arbeit
In der Diskussion zu Zielvereinbarungen, Kennzahlen und Berichtspflichten wurden im Zuge
dieser Arbeit natürlich auch Möglichkeiten der Förderung Guter Arbeit erörtert. Nach Frau
Hähnel wäre es an dieser Stelle sinnvoll, den qualitativen Aspekt einer nachhaltigen
Integration noch mehr zu stärken470.
Auch Herr Felisiak hebt die Bedeutung einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt
hervor. Nach Herrn Felisiak ist an dieser Stelle wenig gewonnen, wenn ein*e
Leistungsberechtige*r schnell in den Arbeitsmarkt integriert wird, aber diese*r nach kurzer Zeit
wieder in den SGB II-Bezug eintritt471 – „Diese Menschen kommen wieder und dann
möglicherweise mit schlechterer Motivation“ 472.
Zur Förderung einer nachhaltigen Integration begann zur Zeit der Erstellung dieser Arbeit ein
Dialog zwischen Frau Hähnel und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg. Hierbei wurden
bereits konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Erweiterung der Steuerungsinformationen diskutiert. In der praktischen Umsetzung wurde die Integration eines entsprechenden
Monitorings zum bereits bestehenden Ziel der Integration von über 55-Jährigen
vorgeschlagen. Als Monitoring kann dabei die Hinzunahme von Kennwerten verstanden
werden, um das Ergebnis eines bestimmten Zielwertes besser interpretieren zu können 473.
Im Dialog mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg wurden daraufhin verschiedene,
bereits bestehende Kennwerte aus dem Zielsteuerungsprogramm Cockpit selektiert. In
Vgl. ibid., S. 19.
Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
465
Vgl. ibid.
466
Vgl. ibid.
467
Die Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit des Jobcenters werden durch spezialisierte Bereiche vorgenommen. Die
Spezialisierung hängt eng mit der Zielgruppe zusammen. Insofern besteht der gemeinsame Arbeitgeberservice als
arbeitgeber*innennah, da dieser verstärkt mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeitet und sich primär an deren
Personalbedürfnissen orientiert. Währenddessen arbeiten arbeitnehmer*innennahe Vermittler*innen direkt mit den
Leistungsberechtigten zusammen und sind zumeist noch weiter zielgruppenspezifisch ausdifferenziert, vgl. Jobcenter Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg, S. 18.
468
Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
469
Vgl. Interview Frau Hähnel.
470
Vgl. ibid.
471
Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
472
Ibid.
473
Vgl. Interview Frau Hähnel.
463
464
59
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Betracht kommen die Kennwerte „kontinuierliche Beschäftigung nach Integration“,
„nachhaltige Integration“ und „bedarfsdeckende Integration“474.
Die Kennzahl kontinuierliche Beschäftigung nach Integration gibt an, dass
„eine Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und an jedem der
sechs auf den Integrationsmonat folgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig
beschäftigt ist. Das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis muss nicht mit den später
beobachteten identisch sein.“475
Die Kennzahl der nachhaltigen Integration erweitert diesen Zeitraum.
„Als nachhaltig wird eine Integration dann bezeichnet, wenn die betreffende Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig
beschäftigt ist.“476
Bedarfsdeckende Integrationen weisen wiederum darauf hin,
„ob erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach einer Integration den Leistungsbezug
beenden können“477.
In diesem Sinne kann ein Monitoring mit dem Kennwert der bedarfsdeckenden Integration
eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Es bedarf an dieser Stelle sicherlich weiterer intensiver
Diskussionen zur genauen Handhabung des Kennwertes bzw. der gemeinsamen Betrachtung
angeführter Kennwerte. Denn der Kennwert bedarfsdeckende Integration gibt keine Angaben
zur Dauer bzw. unterbrechungsfreien Kontinuität der bedarfsdeckenden Beschäftigung an. Die
Relevanz einer näheren Betrachtung bedarfsdeckender Integrationen wird zugleich von der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2017 hervorgehoben. Nach dieser geht „[m]ehr
als ein Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten […] einer Erwerbstätigkeit nach“478.
In der langfristigen Perspektive könnte diskutiert werden, inwiefern eine zielgruppenspezifische
Betrachtung mit weiteren Kennzahlen ausgebaut werden könnte. Auch Brülle et al. weisen auf
eine Verwendung ergänzender Kennzahlen insbesondere bei „Zielgruppen wie Mütter,
Langzeitbeziehende oder junge Menschen“479 hin. Insofern wird bereits auf Ebene des
Arbeitsmarkts- und Integrationsprogramms (AMIP) die Situation unter anderem der
Zielgruppe „(Allein)Erziehende“480 und weiter ausdifferenziert der „alleinerziehenden
Arbeitslosen“481 und „Bedarfsgemeinschaften mit Kindern“ 482 beschrieben. Auch wird auf
relevante Fördermaßnahmen eingegangen.
Die dargestellte Vielzahl an Netzwerkaktivitäten und Beratungsmaßnahmen 483 spiegelt sich
auch in Aussagen von Herrn Felisiak wider. Insgesamt sind nach Herrn Felisiak die
Mechanismen von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt derart komplex, dass die
Möglichkeiten des Jobcenters, durch Vermittlung auf den Arbeitsmarkt einzuwirken, nur
begrenzt sind484. Nach Herrn Felisiak wird „viel über Beratung gearbeitet“485. Diese
Beratungstätigkeit oder die Weiterbildung von Leistungsberechtigten wird aber leider nicht
Vgl. ibid.
Bundesagentur für Arbeit (a), 2021, S. 11.
476
Bundesagentur für Arbeit, 2011, S. 9.
477
Bundesagentur für Arbeit (b), 2021, S. 4.
478
Bundesagentur für Arbeit, 2018, S. 11.
479
Brülle et al., 2016, S. 36.
480
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 28.
481
Ibid., S. 29.
482
Ibid., S. 30.
483
Vgl. ibid., S. 28-30.
484
Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
485
Ibid.
474
475
60
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
durch das Zielsystem honoriert486. Nach Herrn Felisiak lebt das Zielsystem von Vermittlung
und Integration487. In der Zusammenfassung hilft nach Herrn Felisiak aktuell der kurzfristige
Erfolg im Zielsystem, der mittel- bis langfristige nicht488. Ergänzend verweist Herr Felisiak auf
eine frühere Debatte zur Zielsystematik, in der über eine Zielquote bzgl. der Entwicklung von
Leistungsberechtigten von „marktfern zu marktnah“489 diskutiert wurde490.
Eine im Mai 2020 veröffentlichte Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit greift diese
frühere Debatte sowie die damit einhergehende Komplexität auf. Ziel war es zu untersuchen,
inwiefern individuelle „Integrationsfortschritte“491 operationalisiert und valide gemessen
werden können. Als grundlegende Annahme wurde postuliert, dass der Integrationsfortschritt
als „persönliche[…] Integrationswahrscheinlichkeit“ 492 gemessen werden kann. Diese These
wurde mit den Instrumenten der „Wahrscheinlichkeits- sowie Indexmessung,
Kategorienwechsel und Zählansatz“493 getestet. In Regressionsanalysen verwendete Variablen
waren:
Tabelle 6: Variablen der persönlichen Integrationswahrscheinlichkeit. Eigene Darstellung
nach Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 18.
Arbeitsmarktkontext
Personenmerkmale
Erwerbserfahrung
Motivation
Qualifikation
Fördermaßnahmen
ArbeitsmarktHandlungsstrategien
verfügbarkeit
der BA
Gesundheit
Familiärer Kontext
Dauer von Arbeitslosigkeit / Leistungsbezug
Im Ergebnis wird ausgesagt, dass mit den in dieser Untersuchung verwendeten Methoden
sowie den zur Verfügung stehenden Daten keine valide Messung durchgeführt werden kann.
Gerade Daten zu Gesundheit und Motivation können nicht valide eingebunden werden494.
Zugleich wurde im Fazit ausgesagt:
„Nicht Gegenstand des Berichts war die Prüfung, inwieweit Integrationsfortschritte auf Basis
von Befragungen bspw. im Rahmen von Forschungsstudien ermittelt werden können“495.
Möglicherweise bedarf es eher qualitativer Methoden, um eine qualitative Entwicklung von
Leistungsberechtigten valide zu messen und daraus einen Indikator zu bilden. Dieses
Vorgehen erinnert an den Ansatz der Beschäftigtenbefragung mit dem DGB-Index Gute
Arbeit. Gerade zur Messung der bedeutsamen weicherer Faktoren wie Motivation, Gesundheit
und soziales Umfeld496 erscheint es sinnvoll, Angaben von direkt Betroffenen bzw. den
Leistungsberechtigten abzufragen.
Darüber hinaus könnte im Sinne der grundlegenden Zielstellung nach § 48 b Abs. 3 SGB II der
„Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“497
neben dem individuellen Integrationsfortschritt auch darüber nachgedacht werden,
ergänzend Merkmale abzufragen, die auf eine prekäre individuelle Lage hindeuten.
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
489
Ibid.
490
Vgl. ibid.
491
Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 6.
492
Ibid.
493
Ibid., S. 56.
494
Vgl. Ibid.
495
Ibid., S. 57.
496
Vgl. Ibid., S. 56.
497
§ 48 b Abs. 3 SGB II.
486
487
488
61
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Möglicherweise könnte die Vermeidung von Prekarität bzw. eine Verminderung von
Leistungsberechtigen, die von Prekarität bedroht sind, auch als Kennwert oder Zielgröße in
einen gemeinschaftlichen Dialog einbezogen werden. Zur Analyse und Operationalisierung
von Prekarität werden von Stuth et al. eine Verbindung von Indikatoren prekärer
Beschäftigung und prekärer Haushaltslage vorgeschlagen:
Tabelle 7: Indikatoren prekärer Beschäftigung und prekärer Haushaltslage. Stuth et al, 2018,
S. 27.
Prekäre Haushaltslagen – Indikatoren
Prekäre Beschäftigung - Indikatoren
Indikator
Einkommen
Niedriglohn
Bedingung für die Einordnung als prekär
Bruttostundeneinkommen beträgt weniger als 2/3
des Medianverdienstes
Existenzminimum
Jahresbruttoeinkommen liegt unterhalb des
Grundfreibetrags
Mangelnde soziale Absicherung
Fehlende Absicherung
Beschäftigung ist ausgenommen von
Arbeitslosenversicherung und Rentenansprüchen
Kein Anspruch auf
Angestellt in einem Kleinbetrieb mit weniger als 5-10
Kündigungsschutz
Beschäftigten (Kleinbetriebsklausel)
Arbeitsplatzunsicherheit
„Einfache“ Arbeit
Beschäftigung erfordert keine Berufsausbildung oder
Universitätsabschluss
Erwerbslosigkeitsrisiko
Ausgeübter Beruf hat überdurchschnittliches
Erwerbslosigkeitsrisiko
Erhöhte berufsspez.
Beschäftigt in einem Beruf mit starker physischer
Gesundheitsrisiken
Arbeitsbelastung (Dezil 9 oder 10 des OPI (Kroll
2015))
Wohnsituation
Schlechte
Wohnung ohne fließend Warmwasser/Boiler oder
Wohnbedingungen
Zentral-oder Etagenheizung oder Bad/Dusche
Beengte Wohnverhältnisse
Weniger als ein Raum pro Person
Finanzielle Situation
Armut
Bedarfsgewichtetes HH Einkommen liegt unterhalb
von 60% des Medians
Finanzielle Rücklagen
HH spart nicht oder weniger als 50 Euro im Monat
Schulden
HH benötigt mehr als 50% seines
bedarfsgewichteten HH Einkommens für Zins- und
Tilgungszahlungen
Besondere Belastungen
Krankheit und Behinderung Mindestens ein HH Mitglied ist schwerbehindert oder
erwerbsgemindert
Fehlende rechtliche Absicherung
Keine (abgeleiteten) SV
Kein Haushaltsmitglied ist verheiratet und kein
Ansprüche
Haushaltsmitglied ist SV-pflichtig beschäftigt
Es wäre sicherlich lohnenswert weiter zu eruieren, ob die gemeinsame Betrachtung von
individuellem Integrationsfortschritt und/oder der Vermeidung von Prekarität die Ableitung
nachhaltiger Maßnahmen fördert und zugleich die komplexe Entwicklungsarbeit seitens des
Jobcenters besser abbilden könnte. Eine Erprobung wäre ggf. zunächst für einzelne
Zielgruppen zu empfehlen.
62
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Eine praktische Maßnahme des Jobcenters im Kontext Beendigung der Hilfebedürftigkeit und
Vermeidung ggf. prekärer Beschäftigung besteht in Bestrebungen zur Umwandlung von
Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zum Projekt des Jobcenters
„Umwandlung Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“498 konnte
von Herrn Felisiak ausgesagt werden, dass dies zum einen eine Coaching-Maßnahme für
Kund*innen ist. Kund*innen werden direkt angesprochen und über Möglichkeiten und Chancen
zur Umwandlung des Minijobs informiert. Zugleich werden Arbeitgeber*innen angesprochen
und dahingehend beraten. In diesem Zusammenhang gibt Herr Felisiak weiter an, dass die
Identifikation eines Kausalzusammenhangs zwischen Maßnahme und Ergebnis nicht immer
direkt möglich ist499.
Auch an dieser Stelle wird die Herausforderung sichtbar, die konkrete Auswirkung einer
Maßnahme auf die Leistungsberechtigten zu messen. Möglicherweise könnte, wie bereits
angesprochen, der gezielte Einsatz qualitativer Methoden dahingehend weiter unterstützen.
Zugleich könnte überlegt werden, ob Bestrebungen zur Umwandlung einer geringfügigen
Beschäftigung auch weiter intensiviert werden könnten. In der bereits zitierten Untersuchung
der Bundesagentur für Arbeit zur Messung von Integrationsfortschritten wurde auch der
Umgang mit Handlungsstrategien geprüft. Handlungsstrategien sind ein wesentlicher
Bestandteil des Vermittlungsprozesses, welcher sich in vier Phasen untergliedert:
„Zuerst wird mit dem Kunden ein stärkenorientiertes Profiling durchgeführt (Phase 1), woraus
eine gemeinsame Zielfestlegung erfolgt (Phase 2, z. B. Beschäftigungsaufnahme im 1.
Arbeitsmarkt). Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Integrationsplan festgelegt. Darin werden
(Handlungs-) Strategien vereinbart, die Schritt für Schritt zum Ziel führen sollen (Phase 3). In
der vierten Phase wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die als Grundlage für
die Nachhaltung der vereinbarten Zwischenschritte dient.“500
Dahingehend wäre weiter zu diskutieren, ob im Falle einer Integration in eine geringfügige
Beschäftigung eine Handlungsstrategie wie „Umwandlung geringfügiger Beschäftigung“
gewählt werden könnte. Darin eingebettete Elemente könnten sich mit der Entwicklung bzw.
Qualifizierung der Leistungsberechtigten befassen.
Motivation zur Wahl dieser Vermittlungsstrategie durch die Vermittlungsfachkraft könnte durch
ein Monitoring oder sogar einer weiteren Zielgröße unterstützt werden. Die Integration in
geringfügige Beschäftigung wird aktuell auch nicht zur Messung der Integrationsquote in
Zielvereinbarungen herangezogen501. Insofern würde die Umwandlung geringfügiger
Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch im Sinne der Erfüllung der
aktuellen Zielsystematik stehen.
Schlussendlich war es sehr motivierend zu beobachten, wie die Fragestellungen zum
Themenkomplex Gute Arbeit im SGB II eine sehr offene und konstruktive Diskussion ausgelöst
haben. Es wurde dabei offenbar, dass Nachhaltigkeit keine festgeschriebene Konstante
darstellt und der Integration verschiedener Perspektiven bedarf. Für zukünftige Diskussionen ist
es sicherlich von grundlegender Bedeutsamkeit, die Debatte innerhalb der
Trägerversammlung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zu führen. Zugleich ist es bestimmt
lohnenswert, den Themenkomplex Gute Arbeit in der lokalen Arbeitsmarktpolitik ebenso in
anderen Foren zu fördern.
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 25.
Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
500
Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 14.
501
Vgl. Bundesagentur für Arbeit (c), 2021. S. 9.
498
499
63
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
2. Foren für Gute Arbeit
Als bezirkliches Forum für lokale Arbeitsmarktpolitik ist auf den Beirat des Jobcenters
Friedrichshain-Kreuzberg näher einzugehen. Dieser wird auf Grundlage von § 18d SGB II
gebildet. In seiner Funktion
„berät [der Beirat] die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der
Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen; Stellungnahmen des Beirats, insbesondere
diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung
zu berücksichtigen.“502
Die Mitglieder des Beirates werden durch die Trägerversammlung des Jobcenters auf
Vorschlag von Akteur*innen des lokalen Arbeitsmarktes berufen. Insbesondere die
Sozialpartner, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kammern und berufsständischen
Organisationen sind hierbei von Bedeutung503.
Mitglieder des Beirates haben vor allem die Möglichkeit, über einen exklusiveren
Informationszugang bzgl. Daten und Maßnahmen des Jobcenters auf die lokale
Arbeitsmarktpolitik Einfluss zu nehmen. Zugleich stellt Obermeier die Bedeutung des Wissens
der Beiratsmitglieder zu Herausforderungen in der lokalen Arbeitsmarktpolitik gerade für die
Jobcenter heraus. Gerade in der Erstellung des AMIP wird dieses Wissen nach Obermeier von
befragten Jobcentern geschätzt504. Weiter werden die Beiratsmitglieder auch regelmäßig über
Ziele und Zielerreichung bestehender Zielvereinbarungen informiert. Wie bei der Erstellung
des AMIP ist eine direkte Beteiligung jedoch nicht vorgesehen505.
Auf der überbezirklichen Ebene besteht der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Berlin
Mitte. Nach § 374 Abs. 2 SGB III
„überwacht und berät [der Verwaltungsausschuss] die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben“506.
Zusammengesetzt ist der Verwaltungsausschuss aus Vertreter*innen von Seiten der
Arbeitnehmer*innen, der Arbeitgeber*innen und der öffentlichen Hand 507. Der Einfluss des
Bezirksamtes im Verwaltungsausschuss ist durch die Mitgliedschaft des für Arbeit zuständigen
Stadtrates Herr Mildner-Spindler gegeben.
Nach Herrn Mildner-Spindler spiegelt sich die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses auch in Diskussionen und Verhandlungen während der Sitzungen
wider. Zur allgemeinen Einordnung vergleicht Herr Mildner-Spindler Sitzungen mit
Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen 508. Die Seite der
Arbeitgeber*innen thematisiert bspw., ob Programme und Maßnahmen der Agentur
„effizient [sind] in Hinblick darauf, ob der Wirtschaft die benötigten Arbeitskräfte zur
Verfügung gestellt werden.“509
§ 18d SGB II.
Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg (o.D.).
504
Vgl. Obermeier, 2016, S. 12.
505
Vgl. ibid., S. 13.
506
§ 374 Abs. 2 SGB III.
507
Vgl. Bundesagentur für Arbeit (a) (o. D.).
508
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler.
509
Ibid.
502
503
64
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Darin eingebettet sind bspw. die Themen der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung sowie
durchgeführter Vermittlungsinitiativen seitens der Agentur510. Die Vertretung der
Arbeitnehmer*innen
„stellt auf den Prüfstand, ob durch entsprechende Programme Arbeitnehmer gefördert
werden und sich gut wiederfinden können.“511
In den Sitzungen bzw. dort entstehenden Diskussionen wird zwar nicht direkt das Leitthema
Gute Arbeit benannt, aber die dort angestoßenen Themen lassen sich nach Herrn MildnerSpindler auch unter Gute Arbeit fassen512. Eine weitere Thematisierung Guter Arbeit im
Ausschuss ist nach Herrn Mildner-Spindler durchaus möglich – „ja, das sollte man tun“513.
Zugleich müsste mit der meist sehr durchgetakteten „Dramaturgie, einer Form geordneter
Rechenschaftslegung“514 in den Sitzungen umgegangen werden. Es wäre nach Herrn MildnerSpindler in jedem Fall sinnvoll, eine Thematisierung Guter Arbeit mit positiven Beispielen aus
dem Bezirk zu stützen515.
Um die Etablierung Guter Arbeit als ganzheitliches bezirkliches Aufgabengebiet weiter zu
fördern, stellt Herr Mildner-Spindler die Bedeutung der Bezirksstadträt*innensitzung für
Soziales und Arbeit weiter heraus. Gerade auf Grund des sehr normativen bzw. politischen
Charakters des Themas ist dieses Forum geeignet. Dort könnte das Thema insbesondere zur
Sensibilisierung weiterer Bezirke platziert werden516. Zugleich ist es nach Herrn MildnerSpindler besonders wichtig, das Thema gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung
voranzutreiben517.
Hierbei spielt der Zeitpunkt eine herausgehobene Rolle – gerade in Zeiten der Pandemie wäre
dies aus verschiedenen Gründen zu berücksichtigen. Aber wenn sich die Situation geändert
hat,
„könnten wir zusammen dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, vor allem deswegen, weil
es inzwischen andere Bezirke gibt, die das Thema auch setzen wollen“518.
III. Gute Arbeit und Jugendförderung
Eine gute Ausbildung, sei es im dualen Ausbildungssystem oder akademischer Art, bildet die
Grundlage für Gute Arbeit. Es soll an dieser Stelle nicht dezidiert auf das Ausbildungssystem
in Berlin als solches oder auf Fördersysteme im Rahmen der Jugendberufsagentur
eingegangen werden. In diesem Kapitel soll durch geführte Interviews mit Fachexpert*innen
näher erörtert werden, welche Schnittstellen zwischen den Systemen der Jugendförderung
insbesondere nach § 13 SGB VIII und dem Handlungssystem Gute Arbeit vorhanden sind.
Grundlegend bestehen nach Herrn Schibath, aktuell Sozialarbeiter in der
Jugendberufsagentur, zwei Fördermöglichkeiten für Jugendliche, die u.a. auf Grund
bestehender Schuldistanz oder familiärer Probleme es schwer haben, sich im regulären
Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren519. Als intensivste Form der Förderung besteht
nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine begleitete Ausbildung innerhalb eines „kleinen geschützten
Rahmens“520.
Vgl. ibid.
Ibid.
512
Vgl. ibid.
513
Ibid.
514
Ibid.
515
Vgl. ibid.
516
Vgl. ibid.
517
Vgl. ibid.
518
Ibid.
519
Vgl. Interview Herr Schibath.
520
Ibid.
510
511
65
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Ein Beispiel ist die Ausbildung in einer Werkstatt, die speziell von Trägern angeboten wird, die
wiederum zuvor vom Bildungssenat bestätigt wurden. In diesem Rahmen werden die
Jugendlichen intensiv sozialpädagogisch betreut und erhalten weiteren Förderunterricht. Es
geht an dieser Stelle primär darum, ein Bildungsangebot zu machen und den Jugendlichen
eine „Tagesstruktur“521 zu geben sowie „grundsätzlich Leistungsbereitschaft“ 522 aufzubauen.
Als zweite Variante besteht auch die Förderung innerhalb des 1. Ausbildungsmarktes,
außerhalb eines derart geschützten Rahmens. Die Förderung besteht hierbei in der Betreuung
und Beratung von Jugendlichen sowie Ausbildungsbetrieben durch entsprechend vom
Jugendamt geförderte Projekte523.
Die große Herausforderung sieht Herr Schibath im Übergang von einer geförderten
Ausbildung in Arbeit bzw. in Gute Arbeit. Natürlich werden nach Herrn Schibath die
Jugendlichen, während sie noch in der Förderung des SGB VIII sind, auf die Bedeutung eines
regulären Normalarbeitsverhältnisses hingewiesen und über atypische
Beschäftigungsverhältnisse wie beispielsweise Leiharbeit aufgeklärt. Zugleich ist es nach
Herrn Schibath sehr schwer, nach dem Ausscheiden der Jugendlichen aus dem Fördersystem
weiter Kontakt zu halten. In der Regel bleiben die Jugendlichen nach Abschluss der
Ausbildung noch drei Monate in der aktiven Betreuung, danach wird aber auch diese
beendet524.
Daran anknüpfend spricht Herr Schibath über die Situation von Jugendlichen, die nach einer
geförderten Ausbildung nicht sofort Anschluss in ein Normalarbeitsverhältnis gefunden haben
und in das System des SGB II übergehen. An dieser Stelle würde nach ihm ein weiterer Dialog
mit dem Jobcenter zum Umgang mit ehemals geförderten Jugendlichen sinnvoll sein. Konkret
fragt Herr Schibath nach der Möglichkeit, Kriterien für Unternehmen bzw. Anstellungen zu
verabreden, die den erwähnten Jugendlichen als Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter
angeboten werden525.
Im Interview mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg konnte diese konkrete Fragestellung
noch nicht erörtert werden. Zur allgemeinen Einordnung und Möglichkeit für die weitere
Diskussion gibt es im Jobcenter ein Team, welches Jugendliche mit einem „Berufsabschluss
bzw. die keine berufliche Erstausbildung anstreben“ 526 betreut. Nach Aussagen von Herrn
Felisiak und Frau Leese-Hehmke wird im weiteren Prozess natürlich auch über
Weiterbildungen versucht, eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Diese
Weiterbildung muss aber auch im Sinne des Arbeitsmarktes erforderlich sein und
dahingehend zum Bedarf passen. Zugleich bedarf es auch der Motivation der Jugendlichen,
an einer entsprechenden Weiterbildung teilzunehmen527.
Als Anknüpfungspunkt zur Frage von Herrn Schibath und der Auswahl von
Vermittlungsvorschlägen, könnte bereits vorher zitierte Aussage von Frau Leese-Hehmke
dienen, dass die Vermittler*innen, arbeitgeber*innennah sowie arbeitnehmer*innennah528,
einen hohen Spielraum in der Auswahl und der Zusendung von Vermittlungsvorschlägen an
die Leistungsberechtigten haben529. Möglicherweise könnte zusammen eruiert werden,
inwiefern die Auswahl von Vermittlungsvorschlägen noch zielgruppenspezifischer ausgestaltet
werden könnte, um einen nachhaltigen Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Hierbei
wären das bestehende Wissen bzw. vorhandene Netzwerke zu Unternehmen, die bereits
Ibid.
Ibid.
523
Vgl. ibid.
524
Vgl. ibid.
525
Vgl. ibid.
526
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 18.
527
Vgl. Herr Felisiak; Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
528
Die Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit des Jobcenters werden durch spezialisierte Bereiche vorgenommen. Die
Spezialisierung hängt eng mit der Zielgruppe zusammen. Insofern besteht der gemeinsame Arbeitgeberservice als
arbeitgeber*innennah, da dieser verstärkt mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeitet und sich primär an deren
Personalbedürfnissen orientiert. Währenddessen arbeiten arbeitnehmer*innennahe Vermittler*innen direkt mit den
Leistungsberechtigten zusammen und sind zumeist noch weiter zielgruppenspezifisch ausdifferenziert, vgl. Jobcenter Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 18.
529
Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke.
521
522
66
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Erfahrung mit ehemals geförderten Jugendlichen haben, sicherlich sehr wertvoll. Als Kompass
im Sinne Guter Arbeit könnten sicherlich auch die bezirklichen Kriterien für Gute Arbeit
herangezogen werden.
Im Interview mit Herrn Schibath, aber auch mit Frau Krönke, bezirkliche Koordinatorin
Jugendberufsagentur und Frau Klein, ehemals Jugendberufshilfe im Jugendamt, konnten
direkte Schnittstellen zwischen der Fördersystematik der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII
und dem Handlungssystem Guter Arbeit nur am Rande festgestellt werden. Das liegt vor
allem an der Zielstellung der Jugendberufsagentur Berlin, Jugendliche in Ausbildung zu
vermitteln und auf dem Weg dorthin intensiv zu begleiten. Eine gleichermaßen intensive
Betreuung im Übergang zwischen erfolgreich absolvierter Ausbildung und Gute Arbeit ist an
dieser Stelle nur bedingt vorgesehen. In diesem Sinne erscheint die weitere Thematisierung
der Förderung eines nachhaltigen Übergangs, insbesondere bei einer geförderten
Ausbildung, in Gute Arbeit sinnvoll530.
IV. Gute Arbeit und Bezirkliche Beschäftigung
Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, die direkt beim Bezirksamt angesiedelt sind, hat
der Bezirk bzw. nach Bezirksstadtrat Herr Mildner-Spindler „der öffentliche Dienst eine
Vorreiter- und eine Vorbildfunktion“531. In der Förderung Guter Arbeit verweist er unter
anderem auf den Personalrat, der für die direkt beim Bezirksamt beschäftigten
Arbeitnehmer*innen zuständig ist.
Das Gute Arbeit im Bezirksamt eine wichtige Rolle spielt und auch umgesetzt wird, kann von
der Vorsitzenden des Personalrates Frau Rodehüser bestätigt werden. Nach ihr hat Gute
Arbeit auch eine personalstrategische Bedeutung, denn „damit wird geworben“ 532. Allgemein
sind die Beschäftigungsbedingungen tarifvertraglich geregelt. Daher ist beispielsweise auch
die Frage der Bezahlung geregelt. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen
Verhandlungsspielraum bei der Stufenzuordnung533.
Es gibt Stand Juli 2020 2035 Beschäftigte (3 Bufdi´s; 445 Beamte; 1 Anwärter; 1507
Tarifbeschäftigte; 79 Auszubildende) im Bezirksamt534. Keine Zuständigkeit des Personalrates
besteht bei Leiharbeitskräften und Honorarkräften. Im Falle von Arbeitnehmerüberlassung, die
insgesamt wenig besteht, wird Tarifbindung gefordert535. Geringfügige Beschäftigung besteht
bei Studierenden in der Gleitzone536.
Darüber hinaus geben feste Arbeitsplätze und klare hierarchische Strukturen den
Beschäftigten Stabilität und Sicherheit. Ergänzend wird die Förderung sportlicher Aktivitäten
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorgehoben537. Insgesamt ist nach Frau
Rodehüser Gute Arbeit ein kontinuierlicher „Prozess, der gemeinsam gestaltet werden
muss“538. Neben den etwas konkreteren Themen wie tarifliche Entlohnung oder
Arbeitszeitregelungen sind weichere Themen der Personalentwicklung und Wertschätzung
besonders wichtig539.
Letzteres ist auch nach Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und
Jobcenter, in der Wahrnehmung von Beschäftigungen nach §§ 16e und 16i SGB II
herauszustellen. Nach Frau Hähnel entstehen durch die Förderung nach §§ 16e und 16i SGB
Vgl. Interview Herr Schibath; vgl. Interview Frau Krönke; vgl. Interview Frau Klein.
Interview Herr Mildner-Spindler.
532
Interview Frau Rodehüser.
533
Vgl. ibid.
534
Vgl. ibid.
535
Vgl. ibid.
536
Vgl. ibid.
537
Vgl. ibid.
538
Ibid.
539
Vgl. ibid.
530
531
67
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
II konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, „die auch als solche in
den Betrieben anerkannt werden müssen“540. Nach ihr ist es wichtig, dass sich „[ö]ffentlich
Beschäftigte […] als Kollegen unter Kollegen fühlen“ 541. Gerade für die nachhaltige
Integration in den Betriebsalltag und die individuelle Motivation sei dies wichtig 542.
Um weitere Informationen zum Ist-Zustand Guter Arbeit aus der Perspektive der direkt beim
Bezirksamt Beschäftigten zu erhalten, findet Frau Rodehüser die Durchführung einer
Befragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit sehr interessant543. Für letzteres würde sich eine
Kooperation mit der bezirklichen Beauftragten für Gute Arbeit anbieten.
In den geführten Interviews wurde auch auf die Situation von Honorarkräften an Musik- und
Kunsthochschulen eingegangen. Die Ausgestaltung der Beschäftigtensituation entsprechender
Honorarkräfte ist dabei geteilte Aufgabe der Haupt- sowie Bezirksverwaltung. Auf Grund
dieser institutionellen Situation ist der Personalrat des Bezirkes für diese Beschäftigtengruppe
nicht direkt zuständig544. Die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit kann somit auch an
dieser Stelle eine wertvolle Unterstützung dafür sein, entsprechende Prozesse weiter zu
begleiten und bezirksamtsintern zu beraten.
V. Gute Arbeit und Eigenbetriebe – Kindergärten City
Seit dem Jahr 2006 werden die ehemals landeseigenen Kitas in fünf Kita-Eigenbetrieben
geführt545. Grundlage hierfür ist das Eigenbetriebsgesetz (EigG). Insgesamt kümmern sich
circa 6.500 Beschäftigte um die rund 33.500 Kinder in 276 Einrichtungen der KitaEigenbetriebe. Für Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurde 2006 Kindergärten City als
Eigenbetrieb gegründet. Dort sind circa 1.200 Erzieher*innen für circa 7.000 Kinder
zuständig546.
Zentral für die bezirkliche Einflussnahme ist der Verwaltungsrat des Eigenbetriebes
Kindergärten City. Bezirkliche Mitglieder des Verwaltungsrates sind aktuell Frau
Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann und Frau Bezirksstadträtin Clara Herrmann. Weiter
sind ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung (stimmberechtigt) sowie eine Vertretung
des Jugendamtes (beratend) Teil des Verwaltungsrates 547.
Zu Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Verwaltungsrates konnte mit der
Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann gesprochen werden. Nach Frau Herrmann kann im
Verwaltungsrat unter anderem auf die Rahmenbedingungen der täglichen Beschäftigung
Einfluss genommen werden548. Als Beispiel gibt Frau Herrmann die „ergonomische
Ausstattung der Erzieher*innen“549 an - das ist „ein wichtiges Moment“550. Hierfür können im
Verwaltungsrat die „entsprechenden Finanzmittel im Haushalt […] zur Verfügung gestellt
werden“551. Darüber hinaus kann nach Frau Herrmann auch über die Finanzierung von bspw.
geringfügiger Beschäftigung entschieden werden552. Nach ihr ist hierfür ein Antrag im
Verwaltungsrat notwendig und wenn dieser „mehrheitlich oder am besten einstimmig“553
verabschiedet wird, dann „muss sich die Geschäftsleitung [...] auch entsprechend daran
Interview Frau Hähnel.
Ibid.
542
Vgl. ibid.
543
Vgl. Interview Frau Rodehüser.
544
Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler; vgl. Interview Wittmer; vgl. Interview Frau Rodehüser.
545
Vgl. Die Bildungspartner (o. D.).
546
Vgl. Kindergärten City (o. D.).
547
Vgl. Kindergärten City (a) (o. D.).
548
Vgl. Interview Frau Herrmann.
549
Ibid.
550
Ibid.
551
Ibid.
552
Vgl. ibid.
553
Ibid.
540
541
68
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
halten“554. In gleicher Weise könnte sich der Verwaltungsrat auch gegen den Einsatz von
Leiharbeit aussprechen555. Zugleich können natürlich auch Beschwerden über
Arbeitsbedingungen im Verwaltungsrat thematisiert werden. Hierfür ist im Verwaltungsrat auch
die Personalvertretung vertreten556. In diesem Sinne besteht ein direkter Kontakt „zu
denjenigen, die darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen gut sind oder gut zu sein
haben“557.
Abschließend gibt Frau Herrmann an, eine mögliche Beschäftigtenbefragung mit dem DGBIndex Gute Arbeit bei Kindergärten City zu begrüßen558. Sie stellt zugleich die
Mitbestimmungspflicht einer solchen Befragung heraus und dass diese auch von „den
Personalräten mitgetragen werden [müsste]“559.
VI. Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung
Schnittstellen zwischen Guter Arbeit und der kommunalen Wirtschaftsförderung konnten in
einem Gespräch mit Herrn Bezirksstadtrat Hehmke erläutert und in einem weiteren Gespräch
mit Frau Nowak und Frau Klisch von der Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg sowie
mit Frau Kubisch-Hillebrand vom BBWA eruiert werden.
Zusammenfassend geht Herr Hehmke auf die Themen Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung
und -bindung ein560. Insbesondere zur Förderung der Fachkräftesicherung und -bindung „ist
Gute Arbeit ein Standortfaktor“561. Nach Herrn Hehmke ist eine auskömmliche und gute
Entlohnung gerade für junge Menschen zwar wichtig, aber nicht mehr alles. Dahingehend
werden nach ihm „Aspekte, die neben der Bezahlung mit dem Thema Gute Arbeit assoziiert
werden“562 wie die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“563 immer wichtiger. Insofern sind
nach Herrn Hehmke
„Unternehmen, die das nicht bieten oder die einen derartigen Ruf haben, für diese Menschen
nicht attraktiv und da verändert sich tatsächlich was“564.
Auch Frau Nowak und Frau Klisch heben die Bedeutsamkeit von guten Arbeitsbedingungen
und Wertschätzung hervor565. Für Frau Nowak geht Gute Arbeit über die reine Entlohnung
hinaus und ist insgesamt Grundlage für ein „gutes Miteinander“566. Letzteres ist gerade im
Kontext der Arbeitskräftesicherung und -bindung wichtig567.
Insgesamt versteht sich die kommunale Wirtschaftsförderung als „zentrale Anlauf- und
Koordinierungsstelle“568 für Unternehmen im Bezirk. In ihrer „Lotsenfunktion“ 569 berät sie
Unternehmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung, bei der
Gründung sowie Ansiedlung im Bezirk und fördert zugleich Projekte für die Entwicklung des
Standortes570. Detailliertere Informationen können weiter im Handlungskonzept des Bezirks zur
Wirtschaftsförderung eingesehen werden571.
Ibid.
Vgl. ibid.
Vgl. ibid.
557
Ibid.
558
Vgl. ibid.
559
Ibid.
560
Vgl. Interview Herr Hehmke.
561
Ibid.
562
Ibid.
563
Ibid.
564
Ibid.
565
Vgl. Frau Nowak; Frau Klisch – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand.
566
Frau Nowak – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand.
567
Vgl. ibid.
568
Frau Klisch – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand.
569
Frau Nowak – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand.
570
Vgl. ibid.
571
Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2015.
554
555
556
69
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Als Schnittstelle zwischen den Bereichen Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung wurden
insbesondere Möglichkeiten zur Sensibilisierung für Gute Arbeit diskutiert. Als Beispiel hierfür
könnte die Entwicklung einer bezirklichen Auslobung, eines Signets oder Preises für Gute
Arbeit stehen. Weiter wäre die Durchführung einer Beschäftigtenbefragung mit dem DGBIndex Gute Arbeit grundsätzlich denkbar. Als Erfolgsfaktoren für die Entwicklung und
Durchführung solcher Projekte werden von allen Beteiligten eine langfristige Planung, der
passende Zeitpunkt, eine Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen sowie die notwendige
politische Unterstützung gesehen. Darüber hinaus ist es zur Sicherung einer hohen Beteiligung
von Unternehmen wichtig, klare Anreize zu schaffen und den entsprechenden Nutzen für die
Unternehmen herauszustellen572.
Die Wirtschaftsförderung schlug vor, dass in dem aktuell durchgeführten Projekt
„Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise (I)“ - Berlin
Reloaded, die Möglichkeit bestehe, Fragen zu Gute Arbeit mit aufzunehmen. In dem von der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierten bezirksübergreifenden
Projekt werden die touristischen Leistungsträger in 8 Berliner Bezirken befragt. Für die online
Befragung (100 bis 300 Unternehmen pro Bezirk), werden die Fragen gerade vorbereitet. Die
Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg leitet u.a. das Projekt und würde sich dafür
einsetzten, dass im Befragungs-Teil „Fachkräfte und Personal“ Fragen zu „Gute Arbeit“ mit
aufgenommen werden573.
Das Angebot wurde vom Bereich Arbeit und Beschäftigung dankend angenommen und in die
Tat umgesetzt. Die Resultate der Umfrage werden weiter zu evaluieren sein.
572
573
Vgl. Interview Frau Nowak, Frau Klisch, Frau Kubisch-Hillebrand.
Vgl. Frau Nowak; Frau Klisch – Interview Frau Nowak, Frau Klisch, Frau Kubisch-Hillebrand.
70
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
G. Ausblick
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat im Jahr 2016 begonnen Gute Arbeit als bezirkliches
Aufgabengebiet zu realisieren. Nach vielen Gesprächen und der Überwindung zahlreicher
Herausforderungen konnte die Beauftragte für Gute Arbeit 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Im
Jahr darauf wurde das Netzwerk Gute Arbeit gegründet und damit ein Meilenstein für die
weitere Etablierung des Themas im Bezirk geschaffen.
Für den weiteren Weg stellt Herr Mildner-Spindler heraus:
„Es ist beachtlich, was wir, vor allem die Beauftragte für Gute Arbeit, in der kurzen Zeit bereits
erreicht haben. Es geht ja erst los, sicher ist die eigentliche Herausforderung in Zukunft die
Verstetigung des Begonnenen, ‚die Mühen der Ebene´574, und der Weg ist noch weit. Dennoch
bin ich froh, dass wir uns für diesen Weg entschieden haben. Es ist der Richtige“ 575.
Ebenso wurde bereits durch diese Studie und die damit verbundenen Gespräche mit
Expert*innen offenbar, dass auch viele weitere Akteur*innen diesen Weg weiter gehen wollen
und ein reger Austausch zum Thema Gute Arbeit sehr erwünscht ist. Gerade in der
Einheitsgemeinde Berlin ist dieser Dialog über die bezirklichen Grenzen hinaus zu führen und
an bestehende Prozesse und Institutionen auf Landesebene anzusetzen. Insbesondere die von
Joboption Berlin initiierten Debatten zu öffentlichen Vergaben verdeutlichen den Wunsch
vieler Akteur*innen, Gute Arbeit fördern zu wollen. Zugleich wird an verschiedenen Stellen
auch der Bedarf an Orientierung und einem gemeinschaftlichen Vorgehen geäußert.
Diesbezüglich gibt Bezirksstadtrat Hehmke an:
„In diesem Sinne brauchen wir auch eine Diskussion in der Einheitsgemeinde Berlin, wo wir
sagen, wir setzen bestimmte Standards im Bereich Gute Arbeit. Aber auch im Bereich
Umweltschutz, Klimaschutz und Ernährung. Das muss dann berlinweit einheitlich sein und die
finanziellen Rahmenbedingungen müssen dann auch entsprechend ausgestaltet sein. Ich
erhoffe mir, dass ausgehend von Friedrichshain-Kreuzberg, wir auch landesweit in eine
stärkere Diskussion kommen, solche Dinge zu definieren und zu vereinheitlichen“ 576.
Ein Schritt in diese Richtung wäre mit Sicherheit getan, wenn sich weitere Bezirke dafür
entscheiden, eine Beauftragtenstelle für Gute Arbeit einzurichten. Der Bezirk Lichtenberg ist
an dieser Stelle als positives Beispiel hervorzuheben577. Gute Arbeit kann niemals allein
umgesetzt bzw. durchgesetzt werden. Es bedarf immer einer offenen sowie integrativen
Diskussion, der Konzentration von Fachwissen und Ressourcen und einem gemeinsamen
Willen, gute Beschäftigungsbedingen weiter zu fördern.
In diesem Sinne stellt der DGB-Vorsitzende für Berlin Heiko Glawe abschließend heraus:
„Gute Arbeit ist ein wichtiges Thema auf allen Ebenen. Deswegen sind wir als DGB in Berlin
dafür, nicht nur in Friedrichshain-Kreuzberg, sondern wirklich berlinweit, in allen Bezirken,
Beauftragte für Gute zu schaffen.“578
Vgl. Brecht, 1949, zitiert nach Interview Herr Mildner-Spindler.
Interview Herr Mildner-Spindler.
576
Interview Herr Hehmke.
577
Vgl. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (o.D.).
578
Interview Herr Glawe.
574
575
71
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
H. Fazit
Nachdem der bezirkliche Handlungsrahmen für Gute Arbeit hergeleitet, der Umgang mit der
Komplexität des Handlungssystems Gute Arbeit analysiert, das Aufgabengebiet Gute Arbeit
inhaltlich sowie organisatorisch beschrieben und darauf aufbauend auf
Handlungsmöglichkeiten konkret eingegangen wurde, kann nachfolgend ein vorläufiges Fazit
gezogen werden.
Der bezirkliche Handlungsrahmen für Gute Arbeit ist geprägt durch die Kompetenzverteilung
in der Einheitsgemeinde Berlin. Allgemeine Charakteristika kommunaler Selbstverwaltung
können daher nicht direkt auf die bezirklichen Gegebenheiten übertragen werden. Die
Herleitung des bezirklichen Handlungsrahmens besteht daher in der Kombination aus einer
Analyse der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Berlin, einer vorherigen Definition
von Arbeitspolitik, Arbeitsmarktpolitik und Gute Arbeit sowie bestehenden Erkenntnissen zur
kommunalen Arbeitsmarktpolitik.
In Verbindung mit dem Qualitätsindikator Gute Arbeit gestaltet sich das bezirkliche
Aufgabengebiet als komplexes Handlungssystem. Dieses Handlungssystem wird wiederum
bestimmt durch verschiedene Akteur*innen, die innerhalb ihres eigenen Kompetenzbereiches
interessengeleitet Entscheidungen treffen.
Wie das Bezirksamt innerhalb dieser Komplexität Gute Arbeit verwirklicht bzw. weiter
verwirklichen kann, wird mit dem Mehrebenenmodell von Governance analysiert. Im Ergebnis
muss der Komplexität des Handlungssystems ein vernetzter Ansatz gegenübergestellt werden,
innerhalb dessen Gute Arbeit als Querschnittsthema etabliert wird und der/die Beauftragte
für Gute Arbeit eine strategische Schlüsselposition einnimmt. Mithilfe des kommunalen
Netzwerkes Gute Arbeit können auf verschiedenen Ebenen Wissen und Fachkompetenzen zur
Lösung von komplexen Fragestellungen gebündelt werden.
Nach der Analyse grundlegender Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten konnten
vertieft einzelne Handlungsfelder auf konkrete Handlungsmöglichkeiten analysiert werden.
Der Pioniercharakter des bezirklichen Aufgabengebietes Gute Arbeit spiegelt sich auch in der
Analyse wider. In diesem Sinne sind die herausgearbeiteten Ergebnisse als Dialoggrundlage
für die weitere Zusammenarbeit im Handlungssystem zu verstehen. Die weitere Ausarbeitung
aufgezeigter Perspektiven könnte in Form gemeinsamer Workshops stattfinden.
Eine herausgehobene Bedeutung zur Förderung Guter Arbeit im Bezirk besitzt das Thema der
öffentlichen Ausgaben. Handlungsmöglichkeiten des Bezirkes wurden insbesondere für den
Bereich der Vergabe der Schulreinigung herausgearbeitet. Leitgedanke an dieser Stelle ist es,
über die Integration von Zuschlagskriterien bezüglich der Qualität der Auftragsausführung
auch die Qualität der Arbeitsbedingungen zu fördern. Eine Orientierung an den RAL-Kriterien
sei als Beispiel genannt. Zudem konnte überblickshaft auf Handlungsfelder in der Baubranche
eingegangen werden. Aber auch bei der Ausgabe von Zuwendungen ergeben sich konkrete
Möglichkeiten. Zum einen wurde diskutiert, wie mehr Transparenz über die von Trägern
eingerichteten Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden kann. Zum anderen wurde auf
die konkrete Handlungsmöglichkeit eines Ausschlusses der Finanzierung von Minijobs durch
deren Umwandlung in bspw. sozialversicherungspflichtige Teilzeit eingegangen. Die
Vermeidung öffentlich finanzierter Minijobs wird auch im Bereich der bezirklichen
Projektförderung weiter aufgegriffen.
In Bezug auf das Handlungsfeld Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik wurde sich vertieft
mit Möglichkeiten der Steuerung aktiver Arbeitsmarktpolitik auseinandergesetzt. Von
grundlegender Bedeutung in der Zusammenarbeit der in der Trägerversammlung
vertretenden Partner*innen und für das Jobcenter sind Zielvereinbarungen und
Berichtspflichten. Zum einen konnte die Informationsvielfalt zur Beschreibung eines Ist-
72
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Zustandes der Integration von Leistungsberechtigten herausgestellt werden. Zum anderen
wurde betont, dass die aktuelle Zielsystematik eher kurzfristige Integrationserfolge fördert.
Vielfältige Aktivitäten des Jobcenters zur Förderung individueller Möglichkeiten werden im
Vergleich nicht berücksichtigt. Darauf aufbauend werden mögliche Erweiterungen der
Zielsystematik zur Förderung einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration diskutiert.
Eine Analyse von Schnittstellen zwischen Guter Arbeit und der Jugendförderung konnte am
Beispiel der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII vollzogen werden. Dass eine gute
Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für Gute Arbeit darstellt, ist klar. Die
Herausforderung besteht im Übergang aus beispielsweise einer geförderten Ausbildung in
Gute Arbeit. An dieser Stelle wurde ein weiterer Austauschbedarf gerade in Bezug auf die
Vermittlung von ehemals geförderten Jugendlichen, im Falle eines Übergangs in das SGB IISystem, deutlich gemacht.
In Bezug auf öffentliche Beschäftigung konnte grundlegend auf die Situation direkt beim
Bezirksamt Beschäftigter eingegangen werden. Von herausgehobener Bedeutung zur
Förderung Guter Arbeit ist in diesem Bereich der Personalrat. Es wurde klar, dass Gute Arbeit
nur gemeinsam umgesetzt werden kann und gerade der Aspekt Wertschätzung dabei eine
wichtige Rolle spielt. Zur Herausarbeitung der Situation direkt beim Bezirksamt Beschäftigter
wurde der Einsatz des DGB-Index Gute Arbeit befürwortet.
Für die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes im Bereich Eigenbetriebe (Kindergärten City)
ist der Verwaltungsrat entscheidend. Friedrichshain-Kreuzberg ist dort vertreten und kann sich
entsprechend für Gute Arbeit einsetzen. Der Verwaltungsrat kann unter anderem auf die
Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit der dort Beschäftigten Einfluss nehmen und sich
zugleich folgewirksam gegen einen Einsatz von Minijobs oder Leiharbeit aussprechen.
Im Bereich der Wirtschaftsförderung konnte vor allem die Bedeutung Guter Arbeit für die
Fachkräftesicherung und -bindung betont und Handlungsmöglichkeiten zur weiteren
Sensibilisierung für das Thema herauskristallisiert werden. Auch wurde dahingehend bereits
die Umsetzung einer konkreten Maßnahme besprochen.
Es bleibt festzuhalten: Herausforderungen und Möglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit sind
hochgradig komplex und betreffen vielfältige Bereiche des bezirklichen Kompetenzrahmens.
Einfache Lösungen sind an dieser Stelle nicht zu erwarten – das würde auch an der hohen
Bedeutsamkeit des Themas für die Lebensrealität der im Bezirk Beschäftigten vorbeigehen.
Zugleich wurde bei allen geführten Interviews offenbar, dass aktiv an den Herausforderungen
gearbeitet werden möchte. Über vielfältige Projekte und Schritt für Schritt lassen sich Erfolge
für Gute Arbeit im Bezirk realisieren. Oder wie der zuständige Bezirksstadtrat für Arbeit bereits
sagte:
ich [bin] froh, dass wir uns für diesen Weg entscheiden haben. Es ist der Richtige.
73
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
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84
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Anhang
Tabelle 8: Überblick Interviewpartner*innen. Eigene Darstellung.
Interviewpartner*in
Herr Akgün
Vorsitzender des DGB FriedrichshainKreuzberg
Thema
Bedeutung Gute Arbeit in FriedrichshainKreuzberg
Chancen und Herausforderungen für Gute
Arbeit
Frau Krönke
Bezirkliche Koordinatorin
Jugendberufsagentur
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Wittmer
Beauftrage für Gute Arbeit
Friedrichshain-Kreuzberg
Gute Arbeit und Jugendförderung
Netzwerk Gute Arbeit
Gute Arbeit und Zuwendungen
Herr Felisiak,
Geschäftsführer des Jobcenters
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Leese-Hehmke
Jobcenter und Gute Arbeit
Stellvertretende Geschäftsführerin des
Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg
Herr Glawe
Vorsitzender des DGB Berlin
Herr Hehmke
Bezirksstadtrat
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Herrmann
Bezirksbürgermeisterin FriedrichshainKreuzberg
Bedeutung Gute Arbeit in FriedrichshainKreuzberg
Chancen und Herausforderungen für Gute
Arbeit
Etablierung des Aufgabengebietes Gute
Arbeit
Wirtschaftsförderung
Etablierung des Aufgabengebietes Gute
Arbeit
Eigenbetriebe am Beispiel Kindergärten
City
Frau Prof. Hipp, Ph.D.
Themenbereichsleiterin des
Promotionskollegs „Gute Arbeit“ am
Wissenschaftszentrum Berlin
Bedeutung Gute Arbeit
85
GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Frau Klein
Jugendberufshilfe im Jugendamt
Friedrichshain-Kreuzberg (ehemals)
Frau Hähnel
Koordinierungsstelle für
Beschäftigungsförderung und Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Kubisch-Hillebrand
Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses
Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in
Friedrichshain-Kreuzberg
Herr Mildner-Spindler
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und
Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg
Gute Arbeit und Jugendförderung
Etablierung der Stelle für Gute Arbeit
Jobcenter und Gute Arbeit
Netzwerk Gute Arbeit
Bezirkliche Projektförderung
Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung
Etablierung des Aufgabengebietes Gute
Arbeit
Foren für Gute Arbeit
Frau Nowak
Leiterin der Wirtschaftsförderung
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Klisch
Stellvertretende Leiterin der
Wirtschaftsförderung
Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Rodehüser
Vorsitzende des Personalrates des
Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Sachbearbeiterin für Zuwendungen im
Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg
Schul Immo
Gruppenleitung Immobilienverwaltung im
Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg
Herr Schibath
Sozialarbeiter in der Jugendberufsagentur
Standort Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Zauner
Leiterin Abteilung II Arbeit und Berufliche
Bildung SenIAS
Frau Brinkmann
Referatsleiterin II B SenIAS
86
Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung
Bezirkliche Beschäftigung
Gute Arbeit und Zuwendungen
Zwischen Vergabenormen und
qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien
Gute Arbeit und Jugendförderung
Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung
für Integration, Arbeit und Soziales
BERATUNG FÜR
ARBEITNEHMER*INNEN IN
FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
Sie haben Fragen zur Entlohnung,
zum Beschäftigungsverhältnis, zu
Mitbestimmung oder Arbeitsbedingungen?
Ich stehe Ihnen als Beauftragte für
Gute Arbeit gerne persönlich als
Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Vertraulich, diskret und direkt.
030 – 90298 48 19
gute-arbeit@ba-fk.berlin.de
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Beauftragte für Gute Arbeit
Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Verfasser: Maximilian Jacobi
V.i.S.d.P.: Knut Mildner-Spindler
Stand: 26.05.2021
Tel: +49 30 90 298 2601
Fax: +49 30 90 298 2505
E-Mail: stadtrat.mildner-spindler@ba-fk.berlin.de
Web: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg
Nachdruck, auch auszugsweise, unter Nennung der
Quelle gerne gestattet.