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Full text: Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg / Jacobi, Maximilian (Rights reserved)

GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAINKREUZBERG Studie Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg Herausgeber: Knut Mildner-Spindler (V.i.S.d.P.) Verfasser: Maximilian Jacobi Datum: 26.05.2021 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Veröffentlichung der vorliegenden Studie hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den dritten Meilenstein zur Etablierung eines bezirklichen Aufgabengebietes Gute Arbeit gesetzt. Neben der Schaffung der berlinweit ersten Stelle eines/einer Beauftragten für Gute Arbeit im November 2019 über die Gründung des Netzwerks Gute Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg im Oktober 2020 liegt nun im Mai 2021 eine Überblicksstudie zu den grundlegenden Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamts für Gute Arbeit vor. Denn obgleich den Bezirksämtern in der Einheitsgemeinde Berlin keine Rechtssetzungskompetenzen zufallen, gibt es doch vielfältige Möglichkeiten im konkreten Verwaltungshandeln, Gute Arbeit direkt und indirekt zu fördern. Diese Handlungsspielräume zu kennen und zu nutzen, sehe ich als Aufgabe einer fortschrittlichen Verwaltung. Die vorliegende Studie gibt hierzu einen ersten Überblick und lädt dazu ein, sich in einzelne Handlungsfelder zu vertiefen sowie in fachlichen Runden konkrete Spielräume weiter zu beraten. Entsprechend seines Charakters als interdisziplinäres, behördenübergreifendes Querschnittsthema sind für die Förderung Guter Arbeit viele Stellen zuständig. Ich danke den 20 Expertinnen und Experten, die mit ihrer Zeit und ihrem Fachwissen für Interviews zur Verfügung standen. Diese Interviews haben einen zentralen Anteil an der vorliegenden Arbeit und enthalten zahlreiche Anregungen und Merkposten für die Zukunft. Ich danke Herrn Jacobi, der die vorliegende Studie im Rahmen seines Trainee-Einsatzes im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verfasst hat und sich damit um die Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit verdient gemacht hat. Ohne sein weit über das übliche Maß hinausgehendes Engagement würde es diese Arbeit nicht geben. Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre! Knut Mildner-Spindler Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales 1 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Inhalt A. Einleitung ............................................................................................................................. 5 I. Thematische Hinführung ................................................................................................................5 II. Ziele und Fragestellungen der Arbeit .........................................................................................5 B. Struktur und Methodik .......................................................................................................... 7 I. Struktur .............................................................................................................................................7 II. Methodik .........................................................................................................................................8 C. Überblick: Was ist Gute Arbeit? .......................................................................................... 9 I. Definition Arbeitspolitik ..................................................................................................................9 II. Definition Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ..................................................................9 III. Definition und Ursprung Gute Arbeit ...................................................................................... 10 IV. Bedeutung Gute Arbeit ............................................................................................................ 12 1. Normalarbeit und atypische Beschäftigung ....................................................................... 13 a. Quantitative Bedeutung .................................................................................................... 13 b. Qualitative Bedeutung ...................................................................................................... 14 2. Solo-Selbständige ................................................................................................................. 17 a. Quantitative Bedeutung .................................................................................................... 17 b. Qualitative Bedeutung ...................................................................................................... 17 V. Situation in Friedrichshain-Kreuzberg...................................................................................... 18 D. Der Handlungsrahmen für Gute Arbeit ............................................................................. 21 I. Die Bedeutung der kommunalen Ebene .................................................................................. 21 II. Der bezirkliche Handlungsrahmen ........................................................................................... 21 1. Grundlegende Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde ....................................... 21 2. Bezirkliche Eigenverantwortlichkeit in der Einheitsgemeinde .......................................... 23 3. Bezirkliche Arbeitspolitik ....................................................................................................... 23 III. Das bezirkliche Handlungssystem Gute Arbeit ..................................................................... 25 1. Handlungsfelder ..................................................................................................................... 25 2. Steuerung im Handlungssystem Gute Arbeit ...................................................................... 25 E. Die Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit ......................................................... 28 I. Politisch-administrativer Rahmen .............................................................................................. 28 II. Bedeutung Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg............................................................. 28 III. Chancen und Herausforderungen .......................................................................................... 29 IV. Etablierung der Stelle für Gute Arbeit .................................................................................... 32 V. Organisation, Funktionen und Aufgaben ................................................................................ 33 VI. Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung für ................................................................... 34 Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) ................................................................................... 34 VII. Analyse und Ergänzung ........................................................................................................... 36 2 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VIII. Das Netzwerk Gute Arbeit ..................................................................................................... 39 1. Entstehung, Struktur und Funktion ......................................................................................... 39 2. Analyse und Ergänzung ......................................................................................................... 41 a. Chancen kommunaler Netzwerke .................................................................................... 41 b. Herausforderungen kommunaler Netzwerke .................................................................. 43 F. Handlungsfelder Guter Arbeit............................................................................................ 46 I. Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben ...................................................................................... 46 1. Zwischen Vergabenormen und qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien ........................ 46 2. Gute Arbeit auf öffentlichen Baustellen ............................................................................... 51 3. Gute Arbeit und Zuwendungen ............................................................................................. 52 4. Gute Arbeit und bezirkliche Projektförderung .................................................................... 54 II. Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik ............................................................................. 55 1. Jobcenter und Gute Arbeit.................................................................................................... 55 a. Gesetzlicher Rahmen kommunaler Steuerung ............................................................... 55 b. Die Bedeutung von Zielvereinbarungen und Berichtspflichten .................................... 56 c. Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für Gute Arbeit ...................................................... 59 2. Foren für Gute Arbeit ............................................................................................................. 64 III. Gute Arbeit und Jugendförderung .......................................................................................... 65 IV. Gute Arbeit und Bezirkliche Beschäftigung ........................................................................... 67 V. Gute Arbeit und Eigenbetriebe – Kindergärten City .............................................................. 68 VI. Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung .................................................................................... 69 G. Ausblick ............................................................................................................................. 71 H. Fazit ................................................................................................................................... 72 I. Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 74 Anhang ................................................................................................................................... 85 3 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Überblick zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit. ................................... 25 Abbildung 2: Handlungszusammenhang der drei Governance-Ebenen. ................................... 27 Abbildung 3: Gute Arbeit als strategisches Themenfeld des Bezirksamtes. .............................. 36 Abbildung 4: Kriterien für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg. ........................................... 37 Abbildung 5: Interaktion im Aufgabengebiet Gute Arbeit. ........................................................... 39 Abbildung 6: Überblick über das Netzwerk Gute Arbeit. .............................................................. 40 Abbildung 7: Beauftragte*r für Gute Arbeit im Kontext des bezirklichen Handlungsrahmens und des Netzwerkes Gute Arbeit. ..................................................................................................... 45 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ausgewählte Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2020. .................................... 15 Tabelle 2: Erwerbstätige erwärbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II. .................................. 17 Tabelle 3: Ausgewählte rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsabschnitten in FriedrichshainKreuzberg. ............................................................................................................................................ 19 Tabelle 4: Atypische Arbeit in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. ........................................... 20 Tabelle 5: Handlungsfelder bezirklicher Arbeitspolitik. ................................................................. 24 Tabelle 6: Variablen der persönlichen Integrationswahrscheinlichkeit....................................... 61 Tabelle 7: Indikatoren prekärer Beschäftigung und prekärer Haushaltslage. ........................... 62 Tabelle 8: Überblick Interviewpartner*innen. ................................................................................. 85 4 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG A. Einleitung I. Thematische Hinführung „Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass in unseren Bezirk die Zahl der sozialversicherungspflichtigen und tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse wächst. Wir werden im Bezirksamt im Bereich Beschäftigung zeitnah die Stelle eines „Beauftragten für Gute Arbeit“ schaffen. Ziel ist die übergreifende Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmer*innen sowie die dazu notwendige Vernetzung mit Gewerkschaften, Beschäftigtenvertretungen, Kontrollbehörden, Jobcenter und weiteren Akteur*innen.“1 Mit diesen Zielen machte sich der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2016 auf den Weg, die Qualität der Arbeitsbedingungen im Bezirk aktiv zu verbessern. Die Förderung Guter Arbeit orientiert sich dabei am gewerkschaftlich geprägten Leitbild Gute Arbeit, welches ein ganzheitliches Bild guter Arbeitsbedingungen abbildet. Neben klassischen tarifpolitischen Themen wie Arbeitsplatzsicherheit und Entlohnung, sind an dieser Stelle auch die Förderung von Gesundheit, Wertschätzung und individueller Gestaltungsmöglichkeiten zentral. Charakteristika Guter Arbeit sind im Bezirk leider noch nicht für alle Beschäftigten Realität. Gerade für Menschen in atypischen Beschäftigungsformen oder für Solo-Selbständige ist die Verwirklichung Guter Arbeit eine Herausforderung. Letzteres gilt insbesondere für die oftmals kleinteilige bezirkliche Wirtschaftsstruktur, welche weitestgehend durch den Dienstleistungssektor geprägt ist. Unter diesen Umständen können Beschäftigte in der Regel seltener von tariflich vereinbarten Beschäftigungsbedingungen profitieren. Diese bezirklichen Rahmenbedingungen und der politische Wille, Gute Arbeit als einen wesentlichen Baustein für ein gutes Leben allen Menschen im Bezirk zu ermöglichen, führte zur oben zitierten Beschlussfassung. An der nachhaltigen Erreichung dieser Zielstellung arbeitet seit November 2019 die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg. Mit der Einrichtung dieser Stelle beschreitet der Bezirk neue Wege und begründet das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit. Die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit agiert innerhalb eines hochkomplexen Handlungssystems, welches durch die unterschiedliche Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde Berlin gerahmt wird. Ziel ist es, bestehende Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes für Gute Arbeit zu identifizieren und gemeinsam mit entsprechenden Akteur*innen umzusetzen. Neben der konkreten Realisierung von Maßnahmen für Gute Arbeit agiert die Beauftragte auch als zentrale Beratungsinstanz für Ämter und Organisationseinheiten des Bezirksamtes sowie für Bürger*innen und externe Organisationen im Bezirk. Die nachhaltige Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit ist nicht im Alleingang umzusetzen. Um mit der Komplexität des Systems und bestehenden Handlungsinstanzen für Gute Arbeit effektiv umzugehen, bedarf es eines interdisziplinäreren Netzwerks. Nur gemeinsam kann es gelingen, gute Arbeitsbedingungen im Bezirk weiter zu fördern. II. Ziele und Fragestellungen der Arbeit Da die Stelle einer*s Beauftragten für Gute Arbeit Ende 2019 etabliert wurde, befindet sich das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit noch in der Entstehung. Dieser Pioniercharakter wird dadurch verstärkt, dass Friedrichshain-Kreuzberg berlinweit der erste Bezirk ist, welcher sich in dieser Form der Förderung Guter Arbeit verschrieben hat. 1 Vereinbarung zur Bildung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, 2016, S. 2. 5 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Grundlegende Ziele dieser Arbeit sind daher, die Etablierung des bezirklichen Aufgabengebietes weiter zu fördern und bisherige Entwicklungen für andere Bezirke nachvollziehbar zu erörtern. Zur Erreichung dieser Ziele werden dieser Arbeit folgende Fragestellungen vorangestellt: [F1] Welche Kompetenzen hat der Bezirk in der Einheitsgemeinde Berlin inne, um Gute Arbeit zu fördern? [F2] Wie gestaltet sich das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit inhaltlich sowie organisatorisch? [F3] Wie kann das Bezirksamt mit der zu erwartenden inhaltlichen sowie organisatorischen Komplexität des Aufgabengebietes umgehen und entsprechend steuern? [F4] Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit bestehen im Bezirk? 6 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG B. Struktur und Methodik I. Struktur Die Struktur dieser Arbeit orientiert sich an der Abfolge der in (A., II.) aufstellten Fragestellungen. Da es für die Herausarbeitung bezirklicher Kompetenzen für Gute Arbeit zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Referenzmodell gibt, wurde in einem ersten Schritt versucht, sich dem Thema über bestehende Definitionen zu nähern. Als Basis wurden die Begriffe Arbeitspolitik sowie Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik definiert (C., I., II.). Aufbauend darauf wird Gute Arbeit als Leitbild erörtert und entsprechend eingeordnet (C., III.). Nachdem ein Verständnis für die Definition und den Ursprung Guter Arbeit geschaffen wurde, wird die Bedeutung Guter Arbeit aufgezeigt (C., IV.). Die Relevanz des Themas wird an dieser Stelle anhand quantitativer und qualitativer Daten näher verdeutlicht. Weiterfühend wird auf die Beschäftigungs- und Wirtschaftsstruktur in Friedrichshain-Kreuzberg eingegangen (C., V.). Die Darstellung der bezirklichen Ebene fungiert zugleich als Überleitung zur Bedeutung der kommunalen Ebene zur Förderung der lokalen Arbeitspolitik (D., I.). Nachfolgend wird der bezirkliche Handlungsrahmen in der Einheitsgemeinde Berlin verwaltungsrechtlich erörtert (D., II.). Auf Basis der dargestellten Kompetenzverteilung zwischen Bezirken und Senatsverwaltungen können überblickshaft Charakteristika bezirklicher Eigenverantwortlichkeit herausgearbeitet werden (D., II., 2.). Zur Herleitung eines bezirklichen Kompetenzrahmens in der Arbeitspolitik wird unter anderem auf gewonnene Erkenntnisse aus vorangestellten Definitionen für Arbeitsund Arbeitsmarktpolitik zurückgegriffen (D., II. 3.). Das bezirkliche Aufgabengebiet für Gute Arbeit ergibt sich aus der Zusammenführung der Charakteristika bezirklicher Eigenverantwortlichkeit und des bezirklichen Kompetenzrahmens in der Arbeitspolitik. Zusammengenommen kann von einem sowohl inhaltlich wie auch organisatorisch komplexen Handlungssystem gesprochen werden (D., III., 1.). Die Erläuterung konkreter Handlungsmöglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit ist eng mit der Frage verbunden, wie das Bezirksamt grundsätzlich innerhalb der zusammenfassend beschriebenen Komplexität steuern kann. In diesem Sinne wird in das Mehrebenenmodell von Governance (D., III., 2.) vorgestellt. Hierdurch können bezirkliche Bestrebungen in der Steuerung und Koordination auf mehreren Ebenen analysiert werden. Es folgt die Darstellung der Etablierung des bezirklichen Aufgabengebietes und der damit eng in Verbindung stehenden Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit aus verschiedenen Perspektiven. Auch wird dabei im Detail auf die inhaltliche sowie organisatorische Einrichtung der Stelle eingegangen (E., I. - VI.). Das beschriebene Analyseinstrument zu grundsätzlichen Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten wird nachfolgend angewendet (E., VII.). Das etablierte Netzwerk Gute Arbeit bildet das abschließende Element dieser Analyse (E., VIII.). Darauf aufbauend folgt die Darstellung konkreter Handlungsmöglichkeiten für Gute Arbeit. Hierzu werden die folgenden Handlungsfelder beleuchtet: Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben (F., I.) Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik (F., II.) Gute Arbeit und Jugendförderung (F., III.) Gute Arbeit und bezirkliche Beschäftigung (F., IV.) Gute Arbeit und Eigenbetriebe (F., V.) Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung (F., VI.) 7 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ausblick (G.) sowie ein vorläufiges Fazit (H.), in dem die vorangestellten Fragen zusammenfassend beantwortet werden. II. Methodik Auf Grund der Neuartigkeit des Themas hat die Studie grundsätzlich einen explorativen Charakter, welcher durch eine Kombination aus Quellenanalysen und qualitativen Expert*inneninterviews geprägt ist. Letztere waren vor allem notwendig, um die Komplexität des Themas zu rahmen, Schnittstellen zwischen den einzelnen Handlungsfeldern und Gute Arbeit zu identifizieren sowie entsprechende Handlungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. An dieser Stelle soll sich für das sehr große Engagement und die Offenheit bei allen 21 Interviewpartner*innen bedankt werden. Eine Auflistung der Interviewpartner*innen und eine entsprechende thematische Zuordnung kann Tabelle 8 im Anhang entnommen werden. Insgesamt wurden die Interviews im Zeitraum von Februar bis Mai 2021 geführt. Diese wurden entsprechend der Fragestellungen ausgewertet und zu verwendende Inhalte noch einmal mit den Interviewten abgestimmt. Um weitere Schlussfolgerungen zu vorangestellten Fragestellungen zu ermöglichen, wurden die Interviewergebnisse mit weiteren Quellen ergänzt. 8 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG C. Überblick: Was ist Gute Arbeit? Zur Beantwortung der unter (A., II.) gestellten Fragestellungen, soll zunächst ein Verständnis für Gute Arbeit geschaffen werden. Dies geschieht unter anderem in Relation zu den eng verwandten Bereichen der Arbeitspolitik, der Arbeitsmarkt-politik und der Beschäftigungspolitik. Entsprechende Definitionen werden deshalb im Folgenden erläutert und Gute Arbeit anschließend eingeordnet. I. Definition Arbeitspolitik Nach Keller ist die Arbeitspolitik „ein relativ junges (Lehr- und Forschungsgebiet), das sich erst seit den 1980er Jahren rapide entwickelt und etabliert hat.“2 . Das Feld ist somit noch nicht vollends gegenüber anderen Disziplinen abgrenzbar und weist einen hohen Grad an Interdisziplinarität auf3. Um dennoch eine arbeitsfähige Definition anzugeben, verweist Keller auf Naschold und Dörr, die Arbeitspolitik wie folgt definieren: „Arbeitspolitik fragt nach Entwicklungsbedingungen, Gestaltungsprinzipien und Durchsetzungsformen der Regulierung von Arbeit unter Einbezug der unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Akteurssysteme“4. In diesem Sinne ist Arbeitspolitik als rahmendes Konzept zu verstehen und beinhaltet zum einen Interaktionen und Aushandlungsprozesse maßgeblicher Akteure wie bspw. der Sozialpartner. Zum anderen geht es um die konkrete Ausgestaltung von Angebot und Nachfrage des Faktors Arbeit und damit einhergehender staatlicher Maßnahmen und Regulierungen5. Letzteres wird im Allgemeinen auch als Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verstanden6. II. Definition Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik werden oftmals als Synonyme verwendet7. In der genaueren Betrachtung werden nach Buttler et al. politische Maßnahmen, „deren Zielgröße das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsniveau ist“8 als Beschäftigungspolitik bezeichnet9. Schmid et al. subsummieren darunter „Maßnahmen der Lohnpolitik, Fiskalpolitik und Geldpolitik sowie […] deren Koordination“10. Damit in Verbindung steht die Arbeitsmarktpolitik, welche nach Schmid et al. „als die Gesamtheit der Maßnahmen, die das unmittelbare Ziel haben, die Funktionsweise von Arbeitsmärkten zugunsten von mehr Beschäftigung und besseren Beschäftigungsbedingungen zu beeinflussen.“11 verstanden wird. Im Sinne einer differenzierteren Betrachtung lässt sich Arbeitsmarktpolitik nach Wiepcke weiter in direkte und indirekte Arbeitsmarktpolitik unterscheiden. Keller, 2008, S. 1. Vgl. ibid., S. 1-2. 4 Naschold; Dörr, 1992, S. 38, zitiert nach Keller, 2008, S. 1. 5 Vgl. Keller, 2008, S. 3-4. 6 Vgl. Schmidt, 2000, S. 11. 7 Vgl. ibid. 8 Buttler et al., 1978, S. 26. 9 Vgl. ibid. 10 Schmid et al., 2001, S. 273. 11 Ibid., S. 270. 2 3 9 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG „Die direkte Arbeitsmarktpolitik greift mit ihren Instrumenten unmittelbar auf das Arbeitsangebot und –nachfrage zu und versucht, diese direkt zu steuern“12. Wiepcke subsummiert unter direkter Arbeitsmarktpolitik wiederum die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik13. Erstere beinhaltet nach Müller und Bergmann u. a.: „Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung (z. B. Trainings, Unterstützung durch zusätzlich Beteiligte)[,] Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung[,] Förderung von Erwerbstätigkeit (z. B. Unterstützung bei Selbstständigkeit, Lohnsubventionen) [und] Beschäftigung schaffende Maßnahmen (z. B. Arbeitsgelegenheiten für schwer zu vermittelnde Arbeitssuchende)“14. Währenddessen beinhaltet die passive Arbeitsmarktpolitik beispielsweise Leistungen der „Arbeitslosenversicherung [sowie] [der] Grundsicherung“15. Indirekte Arbeitsmarktpolitik definiert Wiepcke „als Instrument […], welches die Angebots- und Nachfrageseite der Arbeitsmärkte zugunsten der Reduzierung von Arbeitslosigkeit beeinflusst, ohne mit Mitteln der direkten Arbeitsmarktpolitik zu agieren.“16. Hierbei benennt sie konkret die „kommunale Wirtschaftsförderung“ 17 als bedeutenden Bestandteil indirekter Maßnahmen. III. Definition und Ursprung Gute Arbeit Das Leitbild Gute Arbeit schließt direkt an die in (C., II.) vorgestellte Definition von Arbeitsmarktpolitik an. Dabei ist im Speziellen der Aspekt zur Schaffung „bessere[r] Beschäftigungsbedingungen“18 gemeint. Insofern beschäftigen sich Aspekte Guter Arbeit insbesondere mit der „Qualität der Arbeitsbedingungen“ 19. In der konkreten Ausformung entstand Gute Arbeit als Leitbild innerhalb der programmatischen Entwicklung der IG Metall aus den 1990er und 2000er Jahren20. Nach dem ehemaligen Vorsitzenden der IG Metall Jürgen Peters ist es die „Vision“ 21 Guter Arbeit, „eine Erwerbsarbeit [zu] beschreiben, die die Bedürfnisse der Menschen ernst nimmt und die Nachhaltigkeit der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt.“22. Gute Arbeit versteht sich dahingehend als ganzheitliche Zusammenführung bereits bestehender Kernthemen gewerkschaftlicher Arbeit wie „Arbeitsgestaltung, Leistung, Qualifizierung, Entgelt und Arbeitszeit“ 23. Zusammenfassend werden Aspekte eines Wiepcke, 2007, S. 4. Vgl. ibid., 2007, S. 4. Bothfeld; Sesselmeier, 2018, S. 357 f., zitiert nach Müller; Bergmann, 2020, S. 205. 15 Keller; Henneberger 2018, zitiert nach Müller; Bergmann, 2020, S. 205. 16 Wiepcke, 2007, S. 6. 17 Ibid. 18 Peters; Rhode, 2007, S. 13. 19 Vgl. ibid. 20 Vgl. Pickshaus, 2007, S. 17-18. 21 Ibid., S. 18. 22 Ibid. 23 Ibid. 12 13 14 10 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG „modernen Arbeitsschutzes mit den Handlungsfeldern der Betriebs- und Tarifpolitik verknüpf[t]“24. In der historischen Perspektive geht das Leitbild Gute Arbeit auf Debatten rund um den Ansatz der Humanisierung der Arbeitswelt insbesondere in den 1960er und 1970er Jahren zurück25. In der Zusammenfassung basierte Letzterer auf der „Auseinandersetzung mit der gesundheitszerstörenden Industriearbeit des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der am Ideal des Fließbands und der technischen Substitution menschlicher Arbeit orientierten Rationalisierungsphilosophie der Nachkriegszeit.“26 und hatte den Anspruch, „demgegenüber Gestaltungspielräume aufzuzeigen“27. In diesem Sinne wurde das Thema in den 1970er Jahren auch von der Bundesregierung aufgenommen und als „Forschungsprogramm [..] zur Humanisierung des Arbeitslebens [HdA]“28 intensiv begleitet. In der aktuelleren Reflektion bedürfte nach Pickshaus und Urban die „alte[…] „HdA-Politik“ […] neue Akzentsetzungen“29: „Eine neue Initiative müsse traditionelle, überzogene Technikorientierungen überwinden und sich stärker Fragen der Arbeits- und Organisationsprozess-entwicklung zuwenden; sie müsse zweitens die ebenfalls stark ausgeprägte Expertenorientierung des traditionellen HdAAnsatzes durch eine stärker basisorientierte Ausrichtung auf eine umfassende „Beteiligung der Betroffenen als Experten in eigener Sache” ersetzen“30 . In der weiteren Operationalisierung guter Arbeitsbedingungen ist die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) zentral. In der repräsentativen Studie „Was ist gute Arbeit?“ untersucht die INQA, welche Aspekte für gute Arbeit aus der Perspektive der Erwerbstätigen bedeutsam sind31. Im Ergebnis „bedeutet gute Arbeit aus der Sicht von Arbeitnehmer/-innen ein festes, verlässliches Einkommen zu erhalten, unbefristet beschäftigt zu sein, kreative Fähigkeiten in die Arbeit einbringen und entwickeln zu können, Sinn in der Arbeit zu erkennen, Anerkennung zu erhalten, soziale Beziehungen zu entwickeln und die Achtung bzw. der Schutz der Gesundheit.“32 Aufbauend auf den Ergebnissen der Studie wurden vom Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedgewerkschaften weitere Kriterien guter Arbeit entwickelt und zum sogenannten „DGB-Index Gute Arbeit“ zusammengeführt33. Wie bei der Studie der INQA steht auch beim DGB-Index die individuell wahrgenommene Arbeitssituation der Beschäftigten im Fokus. Neben den Aspekten Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit werden ebenfalls die Ausstattung mit Ressourcen („Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Betriebsklima, Sinngehalt der Arbeit“34) sowie die Beanspruchung der Beschäftigten („emotionale und körperliche Ibid., S. 17. Vgl. Pickshaus; Urban, 2008, S. 3.; vgl. Gerken, 2011, S. 8-12. 26 Kuhn, 2008, S. 63. 27 Ibid. 28 Kleinöder, 2016, S. 5. 29 Pickshaus; Urban, 2008, S. 5. 30 Ibid. 31 Vgl. Fuchs, 2006, S. 11. 32 Ibid., S. 14. 33 Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.). 34 Deutscher Gewerkschaftsbund (a) (o.D.). 24 25 11 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Anforderungen, Arbeitszeitlage, Arbeitsintensität“ 35) berücksichtigt36. Insgesamt werden den Beschäftigten 42 Fragen zu den genannten Themen gestellt37. Seit 2007 werden mit dem DGB-Index Gute Arbeit repräsentative Befragungen durchgeführt. Insgesamt wurde „eine neue Phase der Arbeitsberichterstattung in Deutschland eröffnet“38. Ziel ist es, die Öffentlichkeit sowie politische Entscheidungsträger*innen weiter für das Thema bzw. Leitbild Gute Arbeit zu sensibilisieren und den wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Thema Beschäftigungsqualität zu verbessern39. Initiiert durch die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde im Jahr 2018 erstmals eine Aufstockungsstichprobe für das Land Berlin beauftragt und ensprechend ausgewertet40. Die zweite Auswertung für das Jahr 2020 erschien im April 202141. IV. Bedeutung Gute Arbeit Nach Frau Prof. Hipp, Themenbereichsleiterin des Promotionskollegs „Gute Arbeit“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), muss bei der Bewertung von Arbeitsqualität stets differenziert werden, denn, was als gut gilt, „[variiert] intersubjektiv sehr stark“42. Zugleich wird nach Frau Prof. Hipp die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen klar, wenn „das Gute plötzlich abwesend ist, sodass wir eine negative Definition haben“ 43. Um weiterführende Aussagen treffen zu können, ist nach Frau Prof. Hipp eine Kombination aus quantitativ messbaren Daten und qualitativ subjektiven Bewertungen sinnvoll44. Im Sinne einer Negation Guter Arbeit wird im Folgenden die Definition prekärer Arbeitsverhältnisse als antagonistische Vergleichskategorie verwendet. „Ein Arbeitsverhältnis kann als prekär bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten deutlich unter ein Einkommens-, Schutz und Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird.“45 In der weiteren Bewertung von Arbeitsverhältnissen wird sich an Brehmer und Seifert orientiert. Zentral an dieser Stelle ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten sogenannter „Prekaritätsrisiken“46. Darunter ist das Risiko für die Abwesenheit bzw. der nur eingeschränkten Verfügbarkeit folgender Aspekte zu verstehen: ein existenzsicherndes Einkommen oberhalb der Niedriglohnschwelle (in Deutschland lag diese im Jahr 2018 bei 11,05 Euro brutto pro Stunde47), eine Beschäftigungsstabilität im Sinne kontinuierlicher Beschäftigung (Basis für hinreichende Leistungsbezüge insbesondere aus der Rentenversicherung48), eine betriebliche Förderung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne betrieblicher Weiterbildungen49 Ibid. Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.). Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (a) (o.D.). 38 Deutscher Gewerkschaftsbund (o.D.). 39 Vgl. ibid. 40 Vgl. Wagner; Sopp, 2018, S. 7. 41 Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (a) (o.D.) 42 Interview Frau Prof. Hipp. 43 Ibid. 44 Vgl. ibid. 45 Dörre, 2005, S. 252. 46 Brehmer; Seifert, 2008, S. 503. 47 Vgl. Statistisches Bundesamt (d), 2021. 48 Vgl. Keller et al., 2011, S. 11. 49 Vgl. Brehmer; Seifert, 2008, S. 504 und S. 506. 35 36 37 12 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG In der Bewertung von Arbeitsverhältnissen wurde die Signifikanz möglicher Prekaritätsrisiken von Brehmer und Seifert bei Normalarbeitsverhältnissen einerseits und atypischen Arbeitsverhältnissen anderseits verglichen50. Weiterführend betont Reuse auch die Risiken von Solo-Selbstständigen sowie „hybrid Beschäftigten“51. In Anlehnung an Bührmann et. al. liegt nach Reuse hybride Beschäftigung vor, wenn Menschen entweder abwechselnd selbständig und abhängig beschäftigt sind oder multiple Beschäftigungen ausüben. Hybride Beschäftigungen weisen nach Reuse „starke Überschneidungen“52 mit atypischer Beschäftigung und Solo-Selbständigkeit auf53. In diesem Sinne soll im Folgenden vor allem auf die Gruppen der atypisch Beschäftigten sowie der Solo-Selbständigen eingegangen werden54. 1. Normalarbeit und atypische Beschäftigung a. Quantitative Bedeutung Nach dem Statistischen Bundesamt ist ein Normalarbeitsverhältnis durch die Kriterien abhängige Beschäftigung, Vollzeit oder Teilzeit (ab 21 Wochenstunden), unbefristete Beschäftigung, direkte Arbeit im Unternehmen (keine Zeit-/Leiharbeit) und vollständige Integration in die Sozialversicherung 55 gekennzeichnet. In Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis gelten Arbeitsverhältnisse als atypisch, wenn die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts bzw. der von Angehörigen nur eingeschränkt möglich ist, das Arbeitsverhältnis befristet ist, die Beschäftigung in Teilzeit mit 20 oder weniger Stunden pro Woche ausgeführt wird, es sich um Zeit-/Leiharbeit handelt, eine geringfügige Beschäftigung56 (Beschäftigung unter drei Monaten oder max. 70 Arbeitstagen im Jahr bzw. einem Monatsentgelt von max. 450 Euro)57 vorliegt. Die Bedeutung von atypischen Beschäftigungsformen ist in quantitativer Hinsicht bundesweit zwischen 1991 und 2019 signifikant gestiegen. Demnach waren nach dem Mikrozensus des statistischen Bundesamtes 1991 ca. 16,5 Prozent aller Kernerwerbstätigen58 atypisch beschäftigt. Im Jahr 2019 stieg der Anteil der atypisch Beschäftigten auf 27,3 Prozent. Somit waren 2019 mehr als ein Viertel aller Kernerwerbstätigen atypisch beschäftigt59. Dies galt insbesondere für Frauen. Im Jahr 2019 arbeiteten insgesamt 2.273.000 kernerwerbstätige Männer in einem atypischen Arbeitsverhältnis. Dem Gegenüber standen 5.060.000 atypisch beschäftigte Frauen, was fast 70 Prozent aller atypischen Arbeitsverhältnisse entspricht 60. Vgl. ibid., S. 503. Reuse, 2018, S. 34; vgl. ibid., S. 41. 52 Ibid., S. 39. 53 Vgl. ibid. 54 Die detaillierte Bedeutung multipler Beschäftigung kann im Rahmen dieser Arbeit nicht im Detail erörtert werden – vgl. hierfür Reuse, 2018. 55 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2021. 56 Vgl. Statistisches Bundesamt (a), 2021. 57 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020. 58 Menschen im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung, Ausbildung, im Grundwehr- oder Zivildienst sind bzw. ohne Personen im freiwilligen Wehrdienst bzw. in Freiwilligendiensten, vgl. Statistisches Bundesamt (c), 2021. 59 Vgl. Statistisches Bundesamt (b), 2020. 60 Vgl. Ibid. 50 51 13 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG b. Qualitative Bedeutung In der Gesamtbewertung von Prekaritätsrisiken und atypischer Beschäftigung ergab die Studie von Brehmer und Seifert, dass: „atypisch Beschäftigte höheren Prekaritätsrisiken [ausgesetzt sind] als vergleichbare Beschäftigte mit Normalarbeitsverhältnis“.61 Demnach besteht bei einer atypischen Beschäftigung, im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis, ein höheres Risiko über kein existenzsicherndes Einkommen zu verfügen, nicht dauerhaft beschäftigt zu sein und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen oder nicht ausreichend auf betriebliche Leistungen wie Weiterbildungen zugreifen zu können62. Das bestehende höhere Risiko bedeutet jedoch nicht, dass atypisch Beschäftigte sofort prekär beschäftigt sind. Nach Brehmer und Seifert muss an dieser Stelle maßgeblich die Dauer und der Aspekt der Freiwilligkeit mit einbezogen werden63. Gerade „der Umfang und die Dauer“64 lassen nach Frau Prof. Hipp auch unterschiedliche Bewertungen einer ggf. prekären atypischen Beschäftigung zu. Hierbei führt Frau Prof. Hipp den Vergleich zwischen einer zeitlich und in der Dauer begrenzten Beschäftigung in Teilzeit mit einer dauerhaften Anstellung in Leiharbeit an65. Ebenso ist nach Frau Prof. Hipp auch bei der Leiharbeit zu differenzieren66. Für eine Gesamtbewertung ist nach Frau Prof. Hipp der Einzelfall in seiner individuellen „Lebenslage“ 67 entscheidend. Jede Situation muss danach bewertet werden, „wie lange mache ich es, was sind die Motivationsgründe dafür und was sind die Auswirkungen auf Einkommen, soziale Absicherung und Alterssicherung“68. Diese Schlussfolgerung ist auch in Bezug auf Motivationsgründe bzw. den erwähnten Aspekt der Freiwilligkeit herauszustellen. Beispielsweise kann die atypische Form der geringfügigen Beschäftigung eine „Hinzuverdienstmöglichkeit“ 69 oder eine Arbeit in Teilzeit auch mehr Zeit für die Familie bedeuten70. Zugleich verweist Frau Prof. Hipp beispielhaft auf das Risiko einer dauerhaften Anstellung in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis: „wenn ich lebenslang als Zuverdienerin mit einem Minijob arbeite und mein Mann und ich sich irgendwann scheiden lassen und ich ein manifestes Problem habe“71. In diesem Sinne ist für die individuelle Bedeutung ggf. prekär atypischer Arbeit auch die Haushaltssituation bedeutsam72. Bezogen auf das Zitat von Prof. Hipp könnte theoretisch die nach einer Trennung bestehende individuelle Einkommenssituation durch die Aufnahme einer höher vergüteten Beschäftigung stabilisert werden. Nicht aufgebaute Rentenanwartschaften können jedoch nur sehr schwer bzw. gar nicht aufgeholt werden. Letzeteres hebt auch noch einmal ggf. bestehende Abhängigkeitsfaktoren hervor, die einem Abbau traditioneller Rollenbilder entgegenstehen73. Brehmer; Seifert, 2008, S. 516. Vgl. ibid., S. 504 und S. 506. 63 Vgl. ibid., S. 504-506. 64 Interview Frau Prof. Hipp. 65 Vgl. ibid. 66 Vgl. ibid. 67 Ibid. 68 Ibd. 69 Bachmann et al., 2017, S. 122. 70 Vgl. Brehmer; Seifert, 2008, S. 505. 71 Interview Frau Prof. Hipp, vgl. Goebel; Kottwitz, 2018, S. 518. 72 Vgl. Stuth et al, 2018, S. 38-30. 73 Vgl. Goebel; Kottwitz, 2018, S. 495. 61 62 14 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Es wird deutlich, dass die Auswirkungen atypischer Beschäftigung immer differenziert und am konkreten Fall betrachtet werden muss. Zugleich sind in der Gesamtbewertung, ob ein atypisches Beschäftigungsverhältnis prekäre Charakteristika annehmen kann bzw. ob dadurch eine prekäre Situation für das Individuum gefördert wird, der Umfang, die Dauer und die Haushaltssituation von entscheidender Bedeutung. Eine genaue Ausdifferenzierung bestehender Auswirkungen für jede Form atypischer Beschäftigung, in Abhängigkeit verschiedener Branchen und Soziallagen, kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden74. Zugleich kann für eine weitere allgemeine Einordnung auf Böhnke et al. verwiesen werden, die aussagen, „dass atypische Beschäftigung häufig mit der Erfahrung eines Kontinuitäts-, Sicherheits- und Anerkennungsverlustes einhergeht“75. Neben der Erhöhung von Beschäftigungsfähigkeit kann eine Fortbildung auch als Ausdruck von Anerkennung gegenüber der Beschäftigten angesehen werden 76. Hierzu kann auf eine Studie des Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen werden. Unter Rückgriff auf Schmidt 2014 sowie Galais et al. 2012 wird angegeben, dass „Atypisch Beschäftigte […] oftmals nicht die Chance [bekommen], über ihren Arbeitgeber an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen“ 77. Begründet wird dieser Umstand „häufig durch zu hohe Kosten, aber auch in Verbindung mit der ohnehin zeitlich knappen Begrenzung, z.B. durch Arbeitnehmerüberlassung oder Befristung“78. Gerade für Menschen in der Arbeitnehmerüberlassung erscheinen Fortbildungsmaßnahmen bedeutsam. In dieser Hinsicht gibt die Bundesagentur für Arbeit 2021 an: „Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus“79. In Bezug auf Kontinuität und Sicherheit wird die Aussage von Böhnke et al. für Leiharbeitnehmer*innen und befristet Beschäftigte durch den DGB-Index Gute Arbeit unterstrichen. Dort werden als Mittelwert der Jahre 2017 bis 2020 Aussagen zu folgenden Fragen (Tabelle 1) in Prozent angegeben. Im Bereich der Arbeitsplatzsicherheit wird mit „sehr häufig oder oft“80 wie folgt geantwortet: Tabelle 1: Ausgewählte Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2020. Eigene Darstellung nach Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 96-97. Zeitarbeit keine Zeitarbeit Befristung keine Befristung Sorge um berufliche Sicherheit 32 16 30 14 Sorge um Arbeitsplatzverlust 30 9 16 9 Sorge, dass der Arbeitsplatz überflüssig wird 20 10 13 10 Eine vertiefte Analyse könnte beispielsweise jeweils die Mobilität zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen sowie mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit untersuchen. 75 Böhnke et al., 2016, S. 114. 76 Vgl. ver.di, 2014, S. 21. 77 Seiler; Acemyan, 2015, S. 26. 78 Ibid. 79 Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 4. 80 Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 96-97. 74 15 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Für Zeitarbeit war nach der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 das „Entlassungsrisiko […] fast sechsmal so hoch wie das branchenübergreifende Gesamtrisiko“81. Dieses Ergebnis spiegelt die nach der Bundesagentur „überaus hohe Dynamik“82 dieser Beschäftigungsform wider. Zugleich wird in der Gesamtbetrachtung der befragten Beschäftigten vom DGB-Index Gute Arbeit ein positiver Trend der Beschäftigungsbedingungen angegeben. In diesem Sinne lag der Indexwert im Jahr 2012 bei 61 Punkten und ist im Jahr 2020 auf 65 Punkte angestiegen 83. Auch die aktuelle Umfrage mit dem DGB-Index für das Land Berlin zeigt einen positiven Trend. Hierbei konnte sich der Wert im Vergleich zu 2018 von 62 Punkten auf 63 Punkte verbessern84. Arbeitsbedingungen in Berlin sind somit „ähnlich wie im Bundesgebiet“ 85. In der weiteren quantitativen Betrachtung kann auch noch einmal auf den Aspekt Einkommen und atypische Beschäftigung eingegangen werden. Diesbezüglich gibt das statistische Bundesamt für das Jahr 2018 an, dass alle Formen atypischer Beschäftigung im Durchschnitt weniger verdienen als Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis. Im Vergleich verdienten atypisch Beschäftigte durchschnittlich 14,77 Euro brutto pro Stunde, währenddessen Menschen in einem Normalarbeitsverhältnis durchschnittlich 22,03 Euro brutto pro Stunde erzielten. So lagen geringfügig Beschäftigte bei 11,06 Euro, Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden bei 14,01 Euro, Zeitarbeitnehmer*innen bei 14,32 Euro und befristet Beschäftigte bei 15,27 Euro 86. Die niedrigen Einkommen atypischer Beschäftigter stehen auch in Bezug zum Risiko im Alter an Altersarmut zu leiden. Dahingehend kann auf Angaben des statistischen Bundesamtes verwiesen werden: „Erwerbstätige in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen waren in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht.“87 Nach Angaben des statistischen Bundesamts befanden sich 2019 8,0 Prozent aller Erwerbstätigen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Diese lag 2019 für alleinlebende Menschen bei 1.176 Euro im Monat. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren sind es 2.469 Euro. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil dabei für Menschen mit befristen Arbeitsverträgen (15,8%) und Teilzeitarbeitende (12,8%) 88. Neben der zusammenfassend aufgezeigten individuellen Bedeutsamkeit atypischer Beschäftigung, steht diese auch in Verbindung mit staatlichen Transferleistungen. Hierzu gibt die Bundesagentur für Arbeit für August 2019 an, dass folgende Gruppen arbeitstätig sind und zugleich Leistungen aus dem SGB II beziehen: Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 18. Ibid. 83 Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2020, S. 7. 84 Vgl. Wagner; Sopp, 2021, S. 59. 85 Ibid., S. 85. 86 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2018.; vgl. hierzu ergänzend zu Zeitarbeit auch Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2021: „Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten“ Bundesagentur für Arbeit 2021, S. 4. 87 Statistisches Bundesamt (e), 2021. 88 Vgl. ibid. 81 82 16 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Tabelle 2: Erwerbstätige erwärbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II. Eigene Darstellung nach Bundesagentur für Arbeit, 2020. Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte 528.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 121.000 davon in Vollzeit 348.000 davon in Teilzeit 320.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 13,7 Prozent 3,1 Prozent 9,0 Prozent 8,3 Prozent 2. Solo-Selbständige a. Quantitative Bedeutung Das Statistische Bundesamt gibt folgende Kriterien für Solo-Selbständige an: keine Beschäftigung weiterer Mitarbeiter*innen und Entrichtung von Beiträgen in die Renten- und Krankenversicherung in eigener Verantwortung89 In quantitativer Hinsicht gab es laut statistischem Bundesamt im Jahr 1991 insgesamt 2.859.000 Selbständige von denen 1.284.000 Solo-Selbständige waren. Das Entspricht einem Anteil von 44,9%. Im Jahr 2019 lagen diese Zahlen bei 3.433.000 Selbständigen, von denen 1.805.000 Solo-Selbständige waren90. Im Vergleich zum Jahr 1991 kann ein Wachstum von Solo-Selbständigen um 40,6% ausgemacht werden. Die Anzahl an Selbständigen mit Mitarbeiter*innen wuchs vergleichsweise nur um 3,4%. b. Qualitative Bedeutung In qualitativer Hinsicht ist nach dem Statistischen Bundesamt Solo-Selbständigkeit geprägt durch „Instabilität und Unsicherheit“ 91. Das liegt unter anderem daran, dass bei einem Ausfall bspw. durch Krankheit die Arbeitslast nicht durch andere aufgefangen werden kann 92. In der Expertise „Selbständig - solo und prekär?“ von Joboption Berlin wird SoloSelbständigen „ein hohes Prekaritätsrisiko“93 attestiert. Als Indikator hierfür wurde an dieser Stelle der Anteil an Selbstständigen herangezogen, die zugleich erwerbstätige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II sind. Eine Differenzierung zwischen Selbständigen und Solo-Selbständigen ist dabei nicht im Detail ersichtlich, es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Gruppe an Selbständigen nicht noch weitere Angestellte beschäftigen 94. In der Auswertung betrifft dieser Umstand ca. 30 Prozent der Solo-Selbständigen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg95. Weitere Hinweise auf das Risiko einer prekären Beschäftigung stellt Joboption Berlin durch qualitative Brancheninterviews heraus. Insgesamt wird in diesen Interviews die Vgl. Statistisches Bundesamt (b), 2021. Statistisches Bundesamt, 2020. 91 Statistisches Bundesamt (b), 2021. 92 Vgl. ibid. 93 Vgl. Joboption Berlin, 2019, S. 4. 94 Vgl. ibid., S. 32-33. 95 Vgl. ibid., S. 33. 89 90 17 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Charakterisierung des Statistischen Bundesamtes bestätigt. Die Interviewten berichten unter anderem von durch Unsicherheit geprägten Lebensrealitäten, mit wenig sozialer Absicherung und der Gefahr von einem/r Auftraggeber*in allein abhängig zu sein 96. Bezüglich der Belastung von Solo-Selbständigen insgesamt besteht nach dem Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW eine „[h]ohe psychische und körperliche Belastung“ 97. Unter Rückgriff auf eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013 tritt bei „(60%) der Beschäftigtengruppe mindestens eine Beschwerde im psychosomatischen Bereich und bei 64% mindestens eine Beschwerde im Muskel-Skelett- Bereich [auf]“98. In Ergänzung wird von Joboption Berlin die Bedeutsamkeit der voranschreitenden Digitalisierung und Gigwork für Solo-Selbständige hervorgehoben99. In der Definition kann nach Joboption Berlin die Tätigkeit im Rahmen von Gigwork als „Vor-Ort-Dienstleistungen, die über Vermittlungsplattformen oder Apps an Selbständige vermittelt werden: z.B. Kurierdienste, Reinigungen, Betreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Essenslieferungen, Handwerksleistungen etc.“ 100 verstanden werden. Als „Just-in-Time-Organisation“101 werden eventuelle Risiken individualisiert und die Arbeit nur dann entlohnt, wenn die Leistung gewährleistet wurde102. V. Situation in Friedrichshain-Kreuzberg Im Folgenden soll die Beschäftigungs- und Wirtschaftssituation in Friedrichshain-Kreuzberg erläutert werden. Friedrichshain-Kreuzberg liegt mit seinen 20,40 km² mitten im Herzen Berlins und ist zugleich dessen flächenmäßig kleinster Bezirk. Insgesamt lebten im Jahr 2019 290.386 Einwohner*innen im Bezirk bzw. 14.235 Personen je Quadratkilometer. Das Durchschnittsalter beträgt 38,2 Jahre. Damit ist Friedrichshain-Kreuzberg der jüngste wie auch bevölkerungsdichteste Bezirk der Hauptstadt103. Bekannt ist Friedrichshain-Kreuzberg unter anderem durch seine Offenheit und Multikulturalität. In diesem Sinne ist FriedrichshainKreuzberg ein „Schmelztiegel von Menschen aus über 120 Nationen“ 104 mit einem Anteil an Einwohner*innen mit Migrationshintergrund von 45%105. In Bezug auf die Beschäftigungsstruktur lag im Jahr 2018 der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an Einwohnern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezirk bei 51,3%106. Der Anteil an geringfügiger Beschäftigung lag 2017 im Bezirk bei 13,3%107. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag im September 2019 bei 8,5 Prozent108. Wird die Einkommenslage im Bezirk betrachtet, kann ein durchschnittliches Pro-Kopf Nettoeinkommen von 1.325 Euro im Jahr 2019 festgestellt werden109. Im Vergleich mit den anderen Berliner Bezirken teilt sich Friedrichshain-Kreuzberg Vgl. ibid. S. 38-44. Seiler; Acemyan, 2015, S. 27. 98 Ibid. 99 Vgl. Joboption Berlin, 2017, S. 40. 100 Joboption Berlin, 2019, S. 10. 101 Ibid. 102 Vgl. ibid. 103 Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2020, S. 6. 104 Wirtschaftsförderung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (o.D.). 105 Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2020, S. 6. 106 Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 9. 107 Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigungsstatistik, 2017. 108 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2020, S. 9. 109 Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 13. 96 97 18 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG zusammen mit Lichtenberg den 6. Platz110. Insgesamt variieren die Gehälter jedoch stark. Während sogenannte Herkunftsdeutsche im Durchschnitt 1.500 Euro netto im Monat vorweisen können, verdienen Menschen mit Migrationserfahrung mit 875 Euro netto annährend nur die Hälfte111. Weitere Hinweise auf die Beschäftigungsstruktur im Bezirk können über eine Betrachtung der Wirtschaftsstruktur erlangt werden. Nach Unternehmensregister Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2018 sind vor allem folgenden rechtliche Einheiten112 nach Wirtschaftsabschnitten hervorzuheben: Tabelle 3: Ausgewählte rechtliche Einheiten nach Wirtschaftsabschnitten in FriedrichshainKreuzberg 2018. Eigene Darstellung nach Statistik Berlin-Brandenburg, 2019, S. 11 sowie eigene Berechnungen. Wirtschaftsabschnitt (G) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (H) Verkehr und Lagerei Anzahl 2.239 501 (I) Gastgewerbe 1.854 (J) Information und Kommunikation 2.160 (K) Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 184 (L) Grundstücks- und Wohnungswesen 735 (M) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5.069 (N) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.122 (P) Erziehung und Unterricht 518 (Q) Gesundheits- und Sozialwesen 988 (R) Kunst, Unterhaltung und Erholung 2.372 (S) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 1.241 Anteil ausgewählter rechtlicher Einheiten 18.983 von 20.305 rechtlichen Einheiten Nach Tabelle 3 sind insgesamt 93,49% der im Bezirk bestehenden rechtlichen Einheiten im Dienstleistungssektor113 tätig. Im Vergleich mit Daten des statistischen Bundesamtes (Tabelle 4) sind in folgenden Wirtschaftsabschnitten atypische Beschäftigungsformen besonders häufig verbreitet (Anteil über 30 Prozent). Vgl. ibid. Vgl. ibid. 112 Ab dem Jahr 2018 werden die Begriffe Unternehmen und rechtliche Einheit differenziert angewendet. Ein Unternehmen kann auch eine Kombination aus mehreren rechtlichen Einheiten in sich vereinen, vgl. Statistik Berlin-Brandenburg (o.D.). 113 Vgl. Statistisches Bundesamt (f), 2021. 110 111 19 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Tabelle 4: Atypische Arbeit in ausgewählten Wirtschaftsbereichen 2019. Eigene Darstellung nach Statistisches Bundesamt (b), 2020 sowie eigene Berechnungen. Wirtschaftsbereich Beschäftigungsstruktur in 1000 Anteil in Prozent Normalarbeitnehmer*innen Atypische Beschäftigung 3.507 1.106 31,54 689 420 60,96 (M, N) Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen; Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 2.455 899 36,62 (P) Erziehung und Unterricht 1.668 629 37,71 (Q) Gesundheits- und Sozialwesen 3.307 1.275 38,55 793 501 63,18 (G) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (I) Gastgewerbe (R, S, T) Kunst, Unterhaltung und Erholung; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen; Private Haushalte (Hauspersonal und Erbringung von Dienstleistungen und Waren)114 Diese Wirtschaftsabschnitte repräsentieren wiederum 75,86% aller rechtlichen Einheiten im Bezirk. Deutlich hervorgehoben sind die Abschnitte Gastgewerbe sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung. Letztere machen über ein Viertel (26,92%) aller rechtlicher Einheiten im Bezirk aus. Durch diese Aufstellung wird der erhöhte Anteil geringfügiger Beschäftigten sowie die stark variierende Einkommenslage weiter erklärbar. Zugleich wird die Bedeutsamkeit atypischer Beschäftigung für den Bezirk weiter aufgezeigt. In Bezug auf die Erwerbsform der Solo-Selbständigkeit wurde bereits auf die Studie von Joboption Berlin verwiesen (C., IV., 2., b.). Unter Rückgriff auf Daten der Bundesagentur für Arbeit sind ca. 30 Prozent der Selbständigen im Bezirk zugleich auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Letztere Daten machen zwar keine dezidierte Aussage, ob ein Selbständiger auch ein Solo-Selbständiger ist. Dies ist nach Joboption Berlin jedoch naheliegend, wenn „sie Leistungen aus dem SGB II erhalten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern“ 115. Dieser hohe Anteil an möglicherweise prekären Solo-Selbständigen im Bezirk wird weiter verdeutlicht, wenn die Bedeutung des Dienstleistungssektors für Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Auftreten Solo-Selbständiger in Berlin nach Wirtschaftszweigen verglichen wird. Insgesamt liegt der Anteil an Solo-Selbständigen am höchsten in den Bereichen der kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten (19,51%), sonstiger freiberuflicher wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten (11,68%) sowie Erziehung und Unterricht (9,49%)116. Es ist daher nicht überraschend, dass in Friedrichshain-Kreuzberg der Anteil an Selbständigen mit SGB II-Bezug berlinweit an oberster Stelle steht117. Inkludiert an dieser sind zusätzlich zum engeren Dienstleistungssektor Private Haushalte (T). Joboption Berlin, 2019, S. 32. 116 Vgl. ibid., S. 18. 117 Vgl. ibid., S. 33. 114 115 20 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG D. Der Handlungsrahmen für Gute Arbeit I. Die Bedeutung der kommunalen Ebene Wie im Folgenden dargestellt wird, ist die Kompetenzenverteilung zwischen Bezirken und dem Land Berlin eng miteinander verknüpft. Generell kann festgestellt werden, dass auf Landesebene rahmengebende Entscheidungen mit „gesamtstädtischer Bedeutung“ 118 getroffen werden. Währenddessen werden auf bezirklicher Ebene „Aufgaben der örtlichen Verwaltung [wahrge-nommen]“119. Letzteres hat nach Schulze-Böing besondere Tragkraft, denn die „lokale und regionale Ebene [hat] in den letzten Jahren in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zunehmende Bedeutung erhalten“120. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) flankiert diese These mit der Aussage: „Local policies are essential to better connect people to high quality jobs, while also preparing existing workers for changes in the future of work“121. In diesem Sinne unterstützt nach Schulze-Böing insbesondere die lokale Nähe von Institutionen und Akteuren die Problemfindung- und lösung, den Aufbau enger Netzwerke, die interdisziplinäre Verknüpfung arbeitspolitischer Maßnahmen und die Steuerung eingesetzter Ressourcen.122 Die Bezirke in Berlin agieren in starker Abhängigkeit zur Landesebene. Im Folgenden soll daher der bezirkliche Handlungsrahmen skizziert werden. II. Der bezirkliche Handlungsrahmen 1. Grundlegende Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde Zentral für die Einordnung des bezirklichen Handlungsrahmens sind nach Hurnik die Art. 1. Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3123 der Berliner Verfassung: „Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.“124 „Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen die Aufgaben Berlins als Gemeinde, Gemeindeverband und Land wahr.“125 Hierdurch wird zum einen die Stellung Berlins als Stadtstaat in der Bundesrepublik definiert und zum anderen Berlin, in der Wahrnehmung seiner Aufgaben, als „Einheitsgemeinde“126 Senatsverwaltung für Inneres und Sport, (o.D.). Ibid. Schulze-Böing, 2005, S. 23. 121 OECD, (o.D.). 122 Vg. Schulze-Böing, 2005, 2005, S. 23. 123 Vgl. Hurnik, 2007, S. 719. 124 Art. 1 Abs. 1 VvB. 125 Art. 3 Abs. 3 VvB. 126 Musil; Kirchner, 2017, S. 5. 118 119 120 21 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG beschrieben. Wie bereits im vorherigen Punkt festgestellt, hat die Berliner Verwaltung einen „zweistufigen Verwaltungsaufbau“127, mit der Hauptverwaltung bzw. der Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen. In dieser Konstellation nimmt nach Art. 67 Abs. 1 VvB „der Senat […] durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr“128. Währenddessen übernehmen die Bezirke nach Art. 67 Abs. 2 VvB „alle anderen Aufgaben der Verwaltung“129. Hierbei kann der „Senat […] Grundsätze und allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit der Bezirke erlassen“130. Weiter gibt Art. 66 Abs. 2 VvB an, dass die Bezirke „ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung [erfüllen]“131 und „regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben [wahrnehmen]“132. Nach Musil und Kirchner ist der Begriff der Selbstverwaltung nach Art. 28. Abs. 2 GG nur bedingt auf die Bezirke in Berlin anwendbar133. Grundsätzlich sind die Bezirke für örtlichen Aufgaben innerhalb ihrer Bezirksgrenzen zuständig. Zugleich können Aufgaben aber auch gesamtstädtische Bedeutung haben oder erlangen, wodurch nach Art. 67 Abs. 1 VvB der Senat zuständig wäre134. Zudem besteht nach Art. 67 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 13a AZG die Möglichkeit des Eingriffsrechts durch ein zuständiges Senatsmitglied. Darunter wird unter „bestimmten Voraussetzungen ein umfassendes Informations-, Weisungs- und Selbsteintrittsrecht“135 verstanden. Insgesamt sind die Berliner Bezirke, im Vergleich zu anderen Kommunen, keine „selbständigen Gebietskörperschaften“ 136. Sie sind nach § 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechts-persönlichkeit“137. Die Ausübung der Selbstverwaltungsrechte nach Art. 28 Abs. GG ist allein der „Einheitsgemeinde Berlin in ihrer Gesamtheit“138 vorbehalten139. Bedeutsam für die weitere Definition der Aufgabenverteilung der „allgemeinen Verwaltungsaufgaben“140 sind das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) und der dazugehörige allgemeine Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) 141. In Letzterem werden nach § 4 AZG „Die Aufgaben der Hauptverwaltung […] bestimmt“142. Aufgaben, die nicht im ZustKat AZG aufgeführt sind, „sind Aufgaben der Bezirke“ 143. Hierbei ist der Zuständigkeitskatlog jedoch geprägt durch „pauschale Formulierung oder schlagwortartige Zusammenfassungen“144, welche nach Musil und Kirchner „für den Laien […] oft nicht verständlich [sind]“145. In diesem Sinne kristallisiert sich die letztendliche Aufgabenverteilung bzw. -wahrnehmung erst durch konkrete Gesetzgebung zum jeweiligen Aufzählungspunkt im ZustKat AZG heraus146. Beispielsweise werden im Fall der Arbeitspolitik im ZustKat AZG unter Nummer 12 die Themen „Arbeitsmarktfragen, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Berufsbildung, Hurnik, 2007, S. 720. Art. 67 Abs. 1 VvB. Art. 67 Abs. 2 VvB. 130 Ibid. 131 Art. 66 Abs. 2 VvB. 132 Ibid. 133 Musil; Kirchner, 2017, S. 26-27. 134 Vgl. Ibid., S. 26. 135 Ibid., S. 28. 136 Hurnik, 2007, S. 722. 137 § 2 Abs. 1 BezVerwG. 138 Hurnik, 2007, S. 722. 139 Vgl. ibid. 140 Musil; Kirchner, 2017, S. 61. 141 Vgl. ibid. 142 § 4 Abs. 1 AZG. 143 Ibid. 144 Musil; Kirchner, 2017, S. 62. 145 Ibid. 146 Ibid. 127 128 129 22 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Ausbildungsförderung“147 aufgezählt148. Diese Aufzählung zeigt die eher grobe Struktur, welche durch weitere Gesetzgebung ausdifferenziert wird. 2. Bezirkliche Eigenverantwortlichkeit in der Einheitsgemeinde Auch in Anbetracht bedingter Selbstverwaltungsrechte und eines bestehenden Eingriffsrechts, haben Bezirke in vielerlei Hinsicht lokale Gestaltungsmöglichkeiten149. Im Folgenden soll auf grundsätzliche Eigenverantwortlichkeiten überblickshaft eingegangen werden. Aus den „Grundsätzen der Selbstverwaltung“ 150 nach Art. 66 Abs. 2 VvB ergibt sich, dass die Bezirke, neben den bestehenden Aufgaben, auch neue örtlich auftretende Aufgabengebiete aufgreifen und gestalten können151. Darunter ist auch die Bildung lokaler Akteursnetzwerke subsummiert. Diese neuen Aufgaben sind jedoch insbesondere darin begrenzt, dass für diese keine eigene Rechtssetzung von Nöten sein darf152. Darüber hinaus basiert die Aufgabenverteilung innerhalb des Bezirksamtes nach § 36 Abs. 2 Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG auf Beschluss des Bezirksamtes153. Vergebene Geschäftsbereiche werden von dem zuständigen Bezirksamtsmitglied selbstverantwortlich geführt154. Die grundlegende Struktur der Organisationseinheiten ist weitgehend gesetzlich normiert155. Weiter verfügen die Bezirke nach Art. 77 Abs. 1 VvB über bestimmte Elemente der Personalhoheit“156 in Bezug auf die Bezirksämter157. Explizit sind sie zuständig für „[a]lle Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen“ 158. In Verbindung mit dem vorherigen Punkt könnten somit wahrzunehmende bzw. auch neudefinierte Aufgabengebiete eigenständig mit entsprechendem Personal untersetzt werden. Die finanziellen Ein- und Ausgaben der Bezirke sind maßgeblich durch die Landeshaushaltsordnung (LHO) geregelt. Nach Art. 85 Abs. 2 VvB wird jedem Bezirk eine „Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen“159. Im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten agiert der Bezirk u. a. in Form von Vergaben (BerlAVG) und Zuwendungen (§ 44 LHO). Weiter von Bedeutung bei der Ausgestaltung von Bezirksaufgaben sind die sogenannten Eigenbetriebe nach Eigenbetriebsgesetz (EigG). Nach § 2 Abs. 2 EigG können auch mehrere Bezirke einen Eigenbetrieb gründen160. Dies findet beispielsweise im Falle bezirklicher Kindertagesstätten Anwendung161. 3. Bezirkliche Arbeitspolitik Zur Konkretisierung des bezirklichen Handlungsrahmens in der Arbeitspolitik kann sich grundlegend an Ausführungen von Kaps orientiert werden. Kaps Ergebnisse, mit Ergänzungen aus den obigen Definitionen von Arbeitspolitik bzw. Arbeitsmarktpolitik, sind in der folgenden Tabelle 5 dargestellt. Die jeweilige gesetzliche Grundlage ist des Weiteren der rechten Spalte der Tabelle zu entnehmen. Nr. 12 ZustKat AZG. Vgl. ibid. 149 Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 29. 150 Art. 66 Abs. 2 VvB. 151 Vgl. Ottenberg; Wolf (b), 2020, BezVG § 2. 152 Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 27. 153 Vgl. Abs. 2 Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG. 154 Vgl. § 38 Abs. 2 BezVerwG. 155 Siehe hierzu § 37 BezVerwG; Anlage 1 BezVerwG. 156 Musil; Kirchner, 2017, S. 30. 157 Ibid., S. 30. 158 Art. 77 Abs. 1 VvB. 159 Vgl. Art. 85 Abs. 2 VvB. 160 § 2 Abs. 2 EigG. 161 Vgl. Musil; Kirchner, 2017, S. 265. 147 148 23 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Tabelle 5: Handlungsfelder bezirklicher Arbeitspolitik. Eigene Darstellung. Handlungsfeld Verantwortung und Zuständigkeiten bzgl. der gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Rahmen lokaler Arbeitsmarktpolitik Ausgestaltung direkter Beschäftigung im Bezirksamt162 Teilhabe am Arbeitsmarkt Eingleiderung von Langzeitarbeitslosen163 SGE164 Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten öffentlich geförderter Beschäftigung Arbeitsgelegenheiten Teilhabe am Arbeitsmarkt165 Einbindung in die Selbstverwaltung der Arbeitsagenturen (Verwaltungsausschuss)166 Kinder- und Jugendhilfe167 Jugendsozialarbeit Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche Hilfen für junge Volljährige Kommunale Wirtschaftsförderung168 Förderung arbeitsmarktwirksamer Projekte freier Träger durch Fördergelder169 Interagieren mit Akteur*innen der Arbeitspolitik – Netzwerkbildung mit lokalen Akteuren171 Vgl. Kaps, 2009, S. 191. Vgl. Bundesministerium für Arbeit, 2019. 164 Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (o.D.). 165 Vgl. Bundesministerium für Arbeit, 2019. 166 Vgl. Kaps, 2009, S. 191. 167 Vgl. Braun et al. 2001; Weber 2001 zitiert nach Kaps, 2009, S. 191. 168 Vgl. Kaps, 2009, S. 191. 169 Vgl. ibid. 170 Vgl. zgs consult GmbH (o.D.). 171 Vgl. Kaps, 2009, S. 191. 172 Vgl. Ottenberg; Wolf (a), 2020, BezVG § 36. 162 163 24 Gesetzliche Grundlagen § 6 Abs. 3 SGB II § 3 AG-SGB II § 16i SGB II § 16e SGB II § 16d SGB II § 374 SGB III § 13 SGB VIII § 35a SGB VIII § 41 SGB VIII AG KJHG § 37 Abs. 5 BezVerwG Förderinstrumente (LSK, PEB)170 Art. 66 Abs. 2 VvB § 36 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG172 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG III. Das bezirkliche Handlungssystem Gute Arbeit 1. Handlungsfelder In Folge der dargestellten Handlungsfelder bezirklicher Eigenverantwortlichkeit (D., II., 2.) und kommunaler Arbeitspolitik (D., II., 3.) ergibt sich ein stark interdisziplinäres Geflecht interdependenter Politik- bzw. Verwaltungsfelder. Gute Arbeit ist nach ihrer Definition (C., III.) als Qualitätsmaßstab zu verstehen. Dieser Qualitätsmaßstab gibt in abstrakter Form den SollZustand von Beschäftigungsverhältnissen im Bezirk an. Zugleich kann dieser Qualitätsmaßstab aber auch zur Analyse aufgezeigter Handlungsfelder in Bezug auf Förderpotentiale für Gute Arbeit herangezogen werden. Gute Arbeit steht somit nicht nur für sich allein, sondern findet sich potenziell in jedem der angeführten Handlungsfelder wieder. Eine Übersicht zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit ist in der folgenden Abbildung 1 dargestellt: Abbildung 1: Überblick zu bezirklichen Handlungsfeldern Guter Arbeit. Eigene Darstellung173. Im Zusammenhang mit dem Qualitätsmaßstab Gute Arbeit bilden die verschiedenen Politikund Verwaltungsfelder ein Handlungssystem. Dieses ist wieder charakterisiert aus miteinander in Wechselwirkung stehenden Akteur*innen, die im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und Rechte, interessengeleitet handeln174. Angesichts der dargestellten Komplexität des Handlungssystems besteht die zentrale Fragestellung, wie Gute Arbeit im Bezirk aktuell verwirklicht wird bzw. weiter verwirklicht werden kann. 2. Steuerung im Handlungssystem Gute Arbeit Als Instrument zur Analyse komplexer Systeme eignet sich das Mehrebenenmodell von Governance entwickelt durch Weyer, Adelt und Fink. In der Zusammenfassung kann mit diesem Ansatz die „Kombination von Koordination und Steuerung auf unterschiedlichen 173 174 Vgl. angeführte Referenzen zu Kaps, 2009; Musil u. Kirchner, 2017; Hurnik, 2007; Ottenberg und Wolf, 2020. Vgl. Coleman, 1991, 39 ff., zitiert nach Bonß et al., 2020, S. 119. 25 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Ebenen“175 analysiert werden. Im Folgenden soll die Begriffskonstellation weiter erläutert werden. Steuerung wird in diesem Bezug als „intentionale Intervention in soziale Systeme mit dem Ziel, intendierte Veränderungen zu bewirken“176 verstanden. Steuerung wird demnach als „Versuch“177 verstanden, direkt auf Aktionen von Akteur*innen Einfluss zu nehmen, um damit das Ergebnis eines Handlungsfeldes zu verändern178. Hierbei wird zielgerichtet „entweder mit ‚harten’ Maßnahmen (Verboten) oder mit ‚weichen’ Maßnahmen (Anreizen) operiert„179. Das Gelingen von Steuerung ist dabei maßgeblich abhängig von Koordination 180. Der Begriff „Koordination meint die wechselseitige Abstimmung gleichberechtigter Akteure, die mit dem Ziel betrieben wird, eine für alle Beteiligten tragfähige Problemlösung zu erreichen“181. Die Umsetzung der Problemlösung ist dabei oftmals nicht allein durch Koordination möglich, sondern bedarf zumeist Elemente der Steuerung. In der Kombination kann Koordination auch dahingehend verstanden werden, „Ressourcen zu organisieren, damit wirksame Steuerung möglich wird“182. Für die Analyse verschiedener Steuerung- und Koordinationsmechanismen ist nach Weyer et al. genau zu differenzieren, auf welcher Ebene gesteuert bzw. koordiniert wird. Im Zuge dessen wird in drei Ebenen unterschieden: „die Ebene der Abstimmungsprozesse in Verhandlungssystemen (GOV-1), die Ebene der Regulierung funktioneller Teilsysteme (GOV-2) und die Ebene der operativen Steuerung des Teilsystems (GOV-3).“183 Hierbei findet auf der ersten Ebene zumeist ein Aushandlungsprozess im Rahmen von Koordination statt (GOV-1). Die jeweiligen Aushandlungsergebnisse werden anschließend durch regulatorische Maßnahmen auf die betreffenden Teilsysteme umgesetzt (GOV-2). Dabei wird der Handlungsrahmen für das operative Steuern der Akteur*innen in dem jeweiligen Teilsystem definiert bzw. ergänzt. Innerhalb der dritten Ebene, der operativen Steuerung des Teilsystems (GOV-3), können wiederum Aushandlungsprozesse zwischen den dort verorteten Akteur*innen entstehen oder Interessen, auf Grund individueller Handlungsrechte, durch Steuerung durchgesetzt werden184. Weyer; Adelt; Fink, 2013, S. 26. Ibid., S. 19. 177 Ibid. 178 Vgl. ibid. 179 Ibid., S. 21. 180 Vgl. ibid., S.18. 181 Ibid., S. 21. 182 Vgl. ibid., S.18. 183 Ibid., S. 26. 184 Vgl. ibid., S. 26-27. 175 176 26 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Abbildung 2: Handlungszusammenhang der drei Governance-Ebenen. Eigene Darstellung nach Weyer; Adelt; Fink, 2013, S. 25. In Bezug auf die bezirkliche Ebene soll im Folgenden das Bezirksamt185 sowie die jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich agierenden Bezirksamtsmitglieder186 als erste Ebene verstanden werden (GOV-1). In diesem Sinne finden Aushandlungsprozesse zum einen während der Sitzungen des Bezirksamtes bspw. zur Herbeiführung eines Bezirksamtsbeschlusses statt. Zum anderen sind die einzelnen Bezirksamtsmitglieder in abteilungsübergreifenden Angelegenheiten auf den Modus der Koordination angewiesen187. Die zweite Ebene (GOV-2) wird durch die dargestellten bezirklichen Handlungsfelder wie bspw. Öffentliche Ausgaben oder Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) repräsentiert. Die dritte Ebene (GOV-3) ist durch das operative Handeln dort agierender Akteure im Rahmen des jeweilige geltenden Handlungsrahmens definiert. Der Zusammenhang zwischen GOV-1, GOV-2 und GOV-3 ist in Abbildung 2 graphisch dargestellt. In Anbetracht eines engen rechtlichen Handlungsrahmens innerhalb der Einheitsgemeinde Berlin sind die Möglichkeiten hierarchischer Steuerung begrenzt. Wie bereits beschrieben, können zwar Bezirke lokale Aufgabengebiete definieren, nicht aber rechtssetzend agieren. Daher kann nicht direkt durch Beschluss auf GOV-1 die Definition eines Handlungsfeldes aus GOV-2 verändert werden. Hinzu kommt der hohe Grad an Interdisziplinarität und Schnittstellenvielfalt des Handlungssystems Gute Arbeit. Die Steuerungsabsicht auf GOV-1 bedarf daher eines hohen Maßes an Koordination, um im Detail auszuloten, welche Ressourcen und Handlungsspielräume auf GOV-2 vorhanden sind. Dieses Wissen ist notwendig, um operativ mit GOV-3 die jeweilige Steuerungsabsicht zu realisieren. Unter Bezirksamt wird das Gremium bestehend aus Bezirksbürgermeister*in und Bezirksstadträt*innen verstanden, vgl. § 34 Abs. 1 BezVG. 186 Vgl. Art. 75 Abs. 2 VvB. 187 Vgl. Ottenberg; Wolf, 2019, BezVG § 38. 185 27 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG E. Die Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit I. Politisch-administrativer Rahmen Von zentraler Bedeutung zur Förderung Guter Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg war die Definition Guter Arbeit als bezirkliches Aufgabengebiet per Bezirksamtsbeschluss im Dezember 2016. Nach Art. 66 Abs. 2 VvB kann der Bezirk eigene lokale Aufgabengebiete aufgreifen und gestalten. Auf Basis von § 36 Abs. 2 Nr. k i. V. m. § 38 Abs. 1 BezVerwG wurde das Aufgabengebiet Gute Arbeit mit der Zuordnung „eine[s/r] Beauftragten für Gute Arbeit“188 dem für Arbeit zuständigen Stadtrat Herrn Mildner-Spindler als Geschäftsbereich übertragen. Die ursprüngliche Initiative zur Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit in Verbindung mit einer dezidierten Beauftragtenstelle für Gute Arbeit kam jedoch nicht originär aus der Mitte des Bezirksamtes. Der Entschluss hierzu basiert viel eher auf Aushandlungsprozessen der bezirksamtsbildenden Parteien, wobei der entsprechende Anstoß zur Etablierung des Aufgabengebietes von der Partei DIE LINKE ausging. In der nachfolgenden Kooperationsvereinbarung wurde Gute Arbeit als verbindliches Projekt wie folgt festgeschrieben: „Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass in unserem Bezirk die Zahl der sozialversicherungspflichtigen und tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse wächst. Wir werden im Bezirksamt im Bereich Beschäftigung zeitnah die Stelle eines „Beauftragten für Gute Arbeit“ schaffen. Ziel ist die übergreifende Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmer*innen sowie die dazu notwendige Vernetzung mit Gewerkschaften, Beschäftigtenvertretungen, Kontrollbehörden, Jobcenter und weiteren Akteur*innen.“189 Manifestiert wurde die Stelle eines/r Beauftragten schlussendlich in den Haushaltsberatungen 2017 zum Doppelhaushalt 2018/2019190. II. Bedeutung Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg Im Allgemeinen ist nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit Herrn Mildner-Spindler die Etablierung Guter Arbeit als öffentliche Aufgabe „nicht nur für Friedrichshain-Kreuzberg wichtig, sondern sollte allgemein das Ziel einer sich als sozial verstehenden fairen Politik sein“191. Die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann stellt die Verantwortung des Bezirksamtes heraus, insbesondere darauf zu achten, dass „die Träger und Firmen, mit denen der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg arbeitet, auch die Richtlinien einhalten und keine Ausbeutung betreiben. […] Es obliegt gerade einer Verwaltung beziehungsweise eines Bezirksamtes, diese öffentliche Aufgabe tatsächlich umzusetzen. Das hat viel mit einer neutralen Position zu tun.“192 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2016. Vereinbarung zur Bildung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, 2016, S. 2; vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. 190 Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. 191 Ibid. 192 Interview Frau Herrmann. 188 189 28 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Darüber hinaus geht der Wirtschaftsstadtrat Herr Hehmke auf die positiven Wirkungen durchgesetzter Guter Arbeit ein. Zum einen gilt für ihn, „wer 45 Jahre gearbeitet hat, der sollte nicht am Ende in der Grundsicherung sein“193. Zum anderen stellt Herr Hehmke heraus, dass der Staat bei Guter Arbeit auch „finanzielle Entlastungen [erfährt], weil die Beschäftigten weniger krank werden, weil sie motivierter sind, weil sie nicht vorzeitig wegen Erkrankungen in Rente gehen.“194 Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist nach dem Vorsitzenden des DGB Berlin Herrn Glawe die Umsetzung Guter Arbeit eine „Daueraufgabe“195 und die Verwaltung „ganz maßgeblich Akteur bei der Gestaltung Guter Arbeit“ 196. Neben rahmengebenden Funktionen und dem Setzen von Mindeststandards betont Herr Glawe die Notwendigkeit, dass von staatlicher Seite aus, „Gute Arbeit entsprechend durchgesetzt werden muss“197. Zugleich bedarf es nach ihm auch an Orientierung und Beratung. Diesbezüglich zieht Herr Glawe einen Vergleich zu bestehenden Stellen der bezirklichen Wirtschaftsförderung. „Und wir haben in den Bezirken, ganz selbstverständlich, Anlaufstellen für Unternehmen, wo sich diese beraten lassen können und eventuell auch Unterstützung bekommen und das brauchen wir auch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer“ 198. Bezogen auf die konkrete Situation in Friedrichshain-Kreuzberg hebt Herr Mildner-Spindler insbesondere die „sehr kleinteilige Wirtschaft“199 hervor, „wo [es] vielfach überhaupt keine Tarifregelungen geben wird - bis hin zu der Situation kleiner Selbstständiger im kreativen Bereich, die sich eigentlich selbst ausbeuten“ 200. Der Vorsitzende des DGB Friedrichshain-Kreuzberg Herr Akgün ergänzt diese Aussage und hebt die Notwendigkeit Guter Arbeit gerade für den Dienstleistungssektor hervor201. Nach Herrn Akgün werden „die Beschäftigungszahlen im Dienstleistungssektor wachsen“ 202 und das sind, aus gewerkschaftlicher Perspektive, „oft Bereiche, in denen wir wenig organisieren können, weil beispielsweise die Betriebsratsarbeit blockiert wird und es ganz schwer ist, in diese Betriebe reinzukommen“ 203. III. Chancen und Herausforderungen Die aufzuzeigenden Chancen für das Aufgabengebiet Gute Arbeit sind eng mit der eingerichteten Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit und den zuletzt angesprochenen arbeits- bzw. arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten im Bezirk verbunden (E., II.,). Interview Herr Hehmke. Ibid. 195 Interview Herr Glawe. 196 Ibid. 197 Ibid. 198 Ibid. 199 Interview Herr Mildner-Spindler. 200 Ibid. 201 Vgl. Interview Herr Akgün. 202 Ibid. 203 Ibid. 193 194 29 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Herr Glawe hebt hervor, dass tariflich ausgehandelte Beschäftigungsbedingungen nicht für alle gelten, sondern verbindlich nur eher „für die Beschäftigten, die auch in tarifgebundenen Unternehmen tätig sind, formal gesehen auch nur für Mitglieder einer Gewerkschaft“ 204. Daran anschließend spricht Herr Akgün auch von einer „Lücke“205 in der Beratung, insbesondere für Menschen, die „prekär beschäftigt sind“206. Dahingehend können Menschen, „die hier einen Beratungsbedarf haben, oft auf Gewerkschaften nicht zurückgreifen“ 207. Diese Umstände verdeutlichen den hohen Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft für Arbeitnehmer*innen - nicht zuletzt, um auf die damit einhergehenden Beratungs- und Rechtsschutzangebote zurückgreifen zu können. Nachdem dies jedoch, zumindest aktuell, gerade im Dienstleistungssektor häufig nicht gegeben ist, besteht an dieser Stelle nach Herrn Akgün die große Chance, durch die Beauftragte für Gute Arbeit und somit durch öffentliches Handeln, diese Lücke zu schließen208. Hierzu muss die Herausforderung gemeistert werden, „die kleinen Betriebe, Solo-Soloselbständige besser zu erreichen und zu vernetzen“ 209. Dabei muss „genau hingeschaut werden, wie es den Beschäftigten geht, welche Bedarfe sie haben“ 210. Der Bezirksstadtrat für Arbeit, Herr Mildner-Spindler, sieht darüber hinaus Chancen und Handlungspotentiale für das Bezirksamt selbst „dort, wo wir Auftraggeber sind oder dort, wo wir Finanzier von Leistungen sind“211. Durch eine*n Beauftragte*n für Gute Arbeit kann an dieser Stelle weitere Sensibilisierungsarbeit geleistet werden, „in Hinblick darauf, ob, bei den freien Trägern eine Arbeitnehmervertretung geregelt ist, […] ob diese tarifvertraglich gebunden sind, ob das faire, Gute Arbeit ist, die dort bezahlt wird, so wie wir es erwarten und wie wir die Träger ja dafür auch bezahlen.“ 212 Die erwartete Leistung steht damit natürlich auch in Relation zu eingesetzten finanziellen Ressourcen. Ein Mehr an Qualität in der Ausführung von öffentlich finanzierten Leistungen darf jedoch nicht zu einer Minderung bzw. einem Einsparen an eingesetzten Arbeitskräften führen213. Es wäre nach Herrn Mildner-Spindler keine Gute Arbeit, wenn „statt zehn schlecht Bezahlten, die aber die Arbeit bewältigen können, sechs gut Bezahlte, die Arbeit von vorher zehn Beschäftigten machen müssen – nein, es geht dann darum, mehr Geld einzusetzen“214. Nach Herrn Mildner-Spindler ist es „die Konsequenz von Guter Arbeit, dass Gute Arbeit ihren Preis hat“215. Interview Herr Glawe. Interview Herr Akgün. Ibid. 207 Ibid. 208 Vgl. ibid. 209 Ibid. 210 Ibid. 211 Interview Herr Mildner-Spindler. 212 Ibid. 213 Vgl. ibid. 214 Ibid. 215 Ibid. 204 205 206 30 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Darüber hinaus kann der/die Beauftragte für Gute Arbeit auch Ansprechpartner*in für bspw. „Mitarbeiter aus Sozialbetrieben, sei es Kita oder Anderes [sein], wenn ein Kitaträger oder Träger der Eingliederungshilfe […] die Bildung eines Betriebsrats torpediert – haben wir ja alles schon gehabt.“216 Letzteres ergänzt Bezirksbürgermeisterin Herrmann mit „da haben wir die Stelle für Gute Arbeit mit einbezogen und die hat sich dann auch entsprechend mit dem Träger in Verbindung gesetzt. Also von daher ist es die Chance, dass wir das als öffentliche Hand machen und […] sich Menschen an uns wenden können und beraten werden bzw. die [Beauftragte für Gute Arbeit] auch als Beschwerdeinstanz agiert“. 217 Weitere Handlungsbereiche sieht Herr Mildner-Spindler allgemein in den Bereichen der „Leistungsorganisation im Sozialen, in der Jugend, wo Dritte aus dem Bereich der Wohlfahrt die Leistung übernehmen“218, aber auch bei den Honorarkräften im „Kultur- und Weiterbildungsbereich“219. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsmöglichkeiten in der „Schulreinigung oder auch der eigenen Hausreinigung“220. Das Thema Schulreinigung wird von Bezirksstadtrat Hehmke als weiteres Beispiel einer stärkeren Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Gute Arbeit aufgegriffen. Nach Herrn Hehmke wäre es sehr begrüßenswert, mit Hilfe der Beauftragten für Gute Arbeit bei einer weiteren Ausschreibung der Schulreinigung Beschäftigungsbedingungen der Reinigungskräfte „in der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung nochmal mehr gewichten zu können“ 221. Der Aspekt eines gemeinsamen Lernens wird auch von Herrn Glawe betont. Insbesondere in Bezug auf die weitere Identifikation von Handlungsbedarfen und der Entwicklung von Maßnahmen gibt Herr Glawe an: „Auch wir als Gewerkschaft haben in dem Sinne nicht das fertige Konzept für eine bezirkliche Arbeitspolitik, sondern sind sehr daran interessiert, tatsächlich gemeinsam mit der Beauftragten für Gute Arbeit auch jeweils vor Ort zu gucken, wo denn die großen Baustellen sind. […] Das wird sich unter Umständen in Reinickendorf anders darstellen als in Friedrichshain-Kreuzberg. Und deswegen gibt's da jetzt für mich nicht das überall geltende Generalkonzept, sondern ich finde es sehr gut, das gemeinsam zu erarbeiten.“222 Letzteres hebt auch nochmal die Bedeutsamkeit des lokalen Ansatzes hervor (D., 1.). Weitere Herausforderungen ergeben sich zusammenfassend aus der Neuartigkeit des bezirklichen Aufgabengebietes. Insofern wird Gute Arbeit nicht allein durch die Einrichtung einer Stelle für Gute Arbeit realisiert, sondern es ist insbesondere eine entsprechende „Öffentlichkeitsarbeit“223 wichtig, sodass „den Arbeitenden im Bezirk und vor allen Dingen denjenigen, die mit uns kooperieren, wissen, dass es eine solche Stelle gibt, dass sie sich beraten lassen können, dass die Stelle hilft.“224 Ibid. Interview Frau Herrmann. Interview Herr Mildner-Spindler. 219 Ibid. 220 Ibid. 221 Interview Herr Hehmke. 222 Interview Herr Glawe. 223 Interview Frau Herrmann. 224 Ibid. 216 217 218 31 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Zugleich müssen Argumente und Maßnahmen der Beauftragten respektiert und anerkannt werden225. Dahingehend gestaltet sich nach Herrn Mildner-Spindler „die diplomatische Herausforderung, unterschiedliche Interessen, Parteien und Seiten zusammenzubringen und im Konsens etwas nach vorne zu bringen.“ 226 Grundvoraussetzung hierfür ist nach dem Bezirksstadtrat „ein langer Atem und viel Geduld und zugleich viel Durchhalte- und Standvermögen, [Gute Arbeit] immer wieder zu thematisieren und zu bohren und nicht locker zu lassen.“ 227 IV. Etablierung der Stelle für Gute Arbeit Das Thema Gute Arbeit war auch bereits vor dem Bezirksamtsbeschluss Ende 2016 nicht neu. Nach Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter, wurden Themen Guter Arbeit auch in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder angesprochen. Bislang fehlte es aber immer an entsprechenden Ressourcen, um das Thema wirklich voran zu treiben228. Nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit „muss es jemanden geben, der sich darum kümmert“229. In diesem Sinne konnte erst nach der Feststellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 wirklich an die Definition und Ausgestaltung der Beauftragtenstelle für Gute Arbeit herangegangen werden. Nach Frau Hähnel gab es zu dieser Zeit noch sehr wenig Kenntnis im Bezirksamt zur konkreten Ausgestaltung einer Stelle für Gute Arbeit. Der Grund hierfür besteht im Pioniercharakter der Stelle: „Herausforderung war vor allem, dass es sich bei Gute Arbeit um ein völlig neues Aufgabengebiet handelte – es gab keinerlei Vergleichsbasis. Darüber hinaus war klar, dass diese Stelle keine Eingriffsgrundlage aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage haben wird.“230 Eine weitere Herausforderung bestand darin, dass „viele Schnittstellen, Reibungspunkte“ 231 zu Behörden mit originärer Zuständigkeit wie der „Ahndung, Verfolgung von Verstößen wie zum Beispiel Schwarzarbeit“232 vorhanden sind. Darüber hinaus waren die Kompetenzen des Personalrates zu beachten, welcher „für die Umsetzung Guter Arbeit für die Beschäftigten des Bezirksamtes zuständig ist“233. In diesem Sinne wurden nach dem Bezirksstadtrat für Arbeit auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt, um das Themenfeld und die konkrete Ausgestaltung der Stelle besser definieren zu können. Zugleich stellte dies auch schon einen Weg dar, um auf Grund der Neuartigkeit von Aufgabe und Stelle, die Etablierung eines breiten partnerschaftlichen Dialoges zu beginnen. Unter den Gesprächspartnern waren die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit234. Vgl. Ibid. Interview Herr Mildner-Spindler. 227 Ibid. 228 Vgl. Interview Frau Hähnel. 229 Interview Herr Mildner-Spindler. 230 Interview Frau Hähnel. 231 Ibid. 232 Ibid. 233 Ibid. 234 Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. 225 226 32 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG In der Zusammenfassung ist in die Vorbereitung der Aufgabenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils sehr viel Zeit, Arbeit und Durchhaltevermögen geflossen235. Zugleich ist diese Arbeit nun seit 2019 erfolgreich abgeschlossen. „Für andere Behörden, die eine Stelle für Gute Arbeit einrichten wollen, sind wir diesen Weg zuerst gegangen“236. Letztere Aussage kann durchaus als Beratungsangebot für andere Bezirke verstanden werden237. V. Organisation, Funktionen und Aufgaben Für Herrn Bezirksstadtrat Mildner-Spindler war es von zentraler Bedeutung, die neue Position als Stabstelle zu organisieren238. Entscheidend hierfür war zum einen die Anbindung zum Bezirksamt, damit die Bestrebungen von oberer Stelle „unterstützt und getragen“ 239 werden. Zum anderen ist dieses Vorgehen nach dem Bezirksstadtrat nur effizient. Es wäre nicht erfolgsversprechend gewesen, wenn „jeder im Bezirksamt einzeln guckt, wie Gute Arbeit umzusetzen ist. Sondern es bedarf jemanden Zentralen, der das konzeptionell verfolgt, der als konkreter Ansprechpartner und für Beratung zur Verfügung steht, Themen anspricht, Impulse gibt. Das sind Aufgaben von Beauftragten.240 Diese Auffassung wird auch von Frank getragen. Nach ihm sind „Stäbe/Stabstellen auf oberer Hierarchieebene“241 angesiedelt. Die Stellen sind außerhalb der Linienorganisation und haben keinerlei Weisungsrechte inne242. Als Aufgaben bzw. Funktionen sind die Beratung sowie die Vorbereitung von Entscheidungen für entsprechend mit Steuerungsbefugnissen ausgestattete Ebenen von Bedeutung243. Grundvoraussetzung hierfür ist ein sehr hoher Grad an Fachexpertise seitens der Beauftragten sowie ggf. entsprechende Rechte, Informationen in der Linie abzufragen244. Die Bedeutung von Informationen und der Umgang mit diesen wird ebenso von Frau Hähnel sowie durch das Anforderungsprofil der Stelle hervorgehoben245. Dort wird im Bereich der Fachkompetenzen das Leistungsmerkmal spezifische Rechts-/Fachkenntnisse mit einer 4 als „unabdingbar“246 bewertet. Gleiches gilt für das Leistungsverhalten und der mit 4 bewerteten Anforderung an die „Selbstständigkeit“247. Beide Leistungsmerkmale spiegeln sich in den von Frank aufgestellten Vorteilen sowie Herausforderungen einer Stabsstelle wider. Diesbezüglich bietet die Stelle aus organisatorischer Sicht, u. a. die Möglichkeiten der Spezialisierung des Bezirksamts 248. Unter Spezialisierung kann insbesondere die detaillierte Ausgestaltung des neuen Aufgabengebietes Gute Arbeit verstanden werden. Wie der Bezirksstadtrat für Arbeit bereits erwähnte, ist die konzeptionelle Erfassung des Themas von entscheidender Bedeutung. Demzufolge ist es erforderlich, aus den verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes Vgl. ibid. Interview Frau Hähnel. 237 Vgl. ibid. 238 Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. 239 Ibid. 240 Ibid. 241 Frank, 2018, S. 78. 242 Vgl. ibid. 243 Vgl. ibid. 244 Vgl. ibid. 245 Vgl. Interview Frau Hähnel. 246 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2019. 247 Ibid. 248 Vgl. Frank, 2018, S. 79. 235 236 33 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Information zusammenzutragen und aufzubereiten249. Ein hoher Koordinierungsaufwand ist als Folge dessen festzuhalten250. Neben der Aufbereitung von Steuerungsinformationen fungiert der/die Beauftragte für Gute Arbeit auch als zentrale Beratungsstelle zum Thema Gute Arbeit für Verwaltungsinterne und externe. Angesichts des sehr neuen Aufgabengebietes Gute Arbeit ist ein hoher Grad an Wechselwirkung zwischen dem stetigen Prozess zur Identifikation von Handlungsspielräumen und Beratungsrepertoire wahrscheinlich. In einer ersten Auswertung der bisherigen Tätigkeiten der Beauftragten für Gute Arbeit ist die Annahme des Beratungsangebotes signifikant. So wurden seit November 2019 insgesamt 85 Anfragen von Bürger*innen, bezirksamtsinternen Stellen sowie bezirklichen Organisationen bearbeitet. Insgesamt 19 Anfragen stammten von bezirksinternen Stellen, wodurch ein hohes internes Beratungspotential deutlich wird. Themen innerhalb des Bezirksamtes betreffen dabei zumeist die Anwendung der Kriterien Guter Arbeit (vgl. Abbildung 4) bei externen Mitarbeitenden, Projekten bzw. Leistungen. Währenddessen reichen die Anfragen von Bürger*innen und externen Organisationen von der Gründung eines Betriebsrates über Details des Corona-Arbeits- und Gesundheitsschutzes bis hin zur Geltung des gesetzlichen Mindestlohns251. In der Zusammenfassung des Aufgabengebietes für die Stelle sind folgende Punkte aus dem Anforderungsprofil hervorzuheben: „[…] Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines Konzepts und der Leitlinien für Gute Arbeit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. […], Implementierung eines qualifizierten Beratungsangebots für Bürgerinnen und Bürger […], […] Ansprechpartner/in für alle Abteilungen des Bezirksamts […], […] Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit […] Implementierung eines verbindlichen bezirklichen / überbezirklichen Netzwerkes für Gute Arbeit […], Ableitung, Analyse und Klärung von Grundsatzfragen […], Durchführung und Planung von Informationsveranstaltungen […]“252 VI. Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) In der ergänzenden Perspektive konnte auch mit Frau Zauner, Leiterin Abteilung II Arbeit und Berufliche Bildung, sowie mit Frau Brinkmann, Referatsleiterin II B 253, gesprochen werden, die die im Folgenden wiedergegebenen Positionen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung dargestellt haben. Für die Etablierung Guter Arbeit als öffentliche Aufgabe sei es von herausgehobener Bedeutung, dass Gute Arbeit „zu einem Querschnittsthema werde“254. Gute Arbeit solle sich dabei zu einem „Selbstverständnis“255 in allen Verwaltungsbereichen entwickeln. Letzteres sei auch im Umgang mit der Komplexität Guter Arbeit bedeutsam. In der Entwicklung eines Querschnittsthemas sollte eine Koordinierungsstelle sowohl von der politischen Verwaltungsführung als auch durch die dezentralen Verwaltungseinheiten entsprechend Unterstützung erfahren. In diesem Sinne werde die strukturelle Anbindung der Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. Vgl. Frank, 2018, S. 79. Vgl. Wittmer (a), 2021. 252 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2019. 253 II B (Arbeitsrecht und tarifliche Gestaltung der Arbeit, Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Gemeinsames Tarifregister Berlin-Brandenburg; Aufsicht über die Gerichte für Arbeitssachen), vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, 2021. 254 Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann. 255 Ibid. 249 250 251 34 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Beauftragten für Gute Arbeit an den Bezirksstadtrat als sehr sinnvoll erachtet. Dieser könne insbesondere innerhalb der eigenen Abteilung und weiterführend abteilungsübergreifend bei Koordinierungsaufgaben unterstützen. Zugleich sollte die Schaffung einer zentralen Stelle nicht dazu führen, dass diese im Endeffekt alleinig für die Umsetzung Guter Arbeit verantwortlich ist. Es bedürfe hierbei einer klaren Rollenklärung und das Engagement aller Verwaltungseinheiten, Impulse aufzunehmen und eigenständig Handlungsspielräume auszunutzen256. Zur Setzung thematischer Schwerpunkte seien das Betriebspanel Berlin und seit 2018 die Beschäftigtenbefragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit wichtige Arbeitsgrundlagen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Das Betriebspanel gibt „Aufschluss zur Struktur und Entwicklung der Beschäftigung, insbesondere zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen“257. Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit wirkten als ergänzendes „Spiegelbild“258 und „dokumentieren den Stand der Arbeitsqualität in Berlin aus Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“259. Beide Befragungen bilden zum einen den Anspruch der Senatsverwaltung ab, interne Entscheidungen auf validen Erkenntnissen zu gründen. Über die Wiederholung der Befragungen können zudem Entwicklungstendenzen abgeleitet werden. Zum anderen profitiere die Öffentlichkeitsarbeit von dieser wissenschaftlichen Fundierung. Insofern lasse sich ein klares Bild der Arbeitsbedingungen in Berlin kommunizieren, wodurch insbesondere auch die Senatorin in ihrer politischen Arbeit unterstützt werde260. Als weitere praktische Ausformung können die gewonnenen Erkenntnisse auch als „Anstoß“ 261 und Begründung für Bundesratsinitiativen dienen. Die Erarbeitung einer validen Datenbasis sei auch Grundlage für aktuelle Maßnahmen zur Förderung Guter Arbeit in den Bereichen Zuwendungen und Vergaben. Wichtige Themen sind an dieser Stelle die Stärkung der Tarifbindung im Bereich der freien Träger 262 sowie die Mitwirkung an der Umsetzung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes, soweit die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegeben sei263. In der weiteren Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung zum Thema Gute Arbeit werde ein projektbasierter Ansatz verfolgt. Als Beispiel wurde Joboption Berlin angeführt 264. Über wissenschaftliche Expertisen sensibilisiere das Projekt zu „Strukturen, die prekäre Beschäftigung fördern“265 und bietet Beratung sowie praktische Unterstützung bei der Förderung Guter Arbeit an266. Das Angebot richtet sich insbesondere an die Bezirke und werde unter anderem über die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) verbreitet267. Als wichtig und zugleich sehr komplex werde die Förderung Guter Arbeit in den Bereichen Schulcatering und Reinigungsdienstleistungen gesehen268. Bei der Etablierung des Themas sei es weiter zentral, ein Verständnis für den mittel- bis langfristigen Nutzen Guter Arbeit zu fördern. Als Beispiele seien die Themen Fachkräftebindung und Sozialmittelausgaben wie die Grundsicherung im Alter zu nennen. Gerade Letzteres sei für die Bezirke von Bedeutung, wenn Menschen auf Grund dauerhaft unsicherer oder geringfügig entlohnter Beschäftigung im Alter nicht auf entsprechende Rentenansprüche zurückgreifen können. Damit verbunden seien auch durch den Bezirk geförderte kulturelle Angebote. Insbesondere für Menschen mit niedrigen und unsicheren Einkommen seien diese Angebote wichtig. In diesem Sinne sei die ressortübergreifende Vgl. ibid. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (b) (o.D.). 258 Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann. 259 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (c) (o.D.). 260 Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann. 261 Ibid. 262 Vgl. Drucksache 18/3034 – Mitteilung, 2020. 263 Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann; vgl. Drucksache 18/25 355 – Antwort auf Schriftliche Anfrage, 2020, S. 5. 264 Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann. 265 Joboption Berlin (o.D.). 266 Vgl. ibid. 267 Vgl. Joboption Berlin (a) (o.D.). 268 Vgl. Interview Frau Zauner; Frau Brinkmann. 256 257 35 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Bedeutung von Verwaltungsausgaben zur Förderung Guter Arbeit auch in der Haushaltsdiskussion weiter hervorzuheben. Es ist notwendig zu verdeutlichen, dass der Nutzen entsprechender Ausgaben über den abbildbaren Rahmen im eigenen Verantwortungsbereich hinausgeht und sich positiv bzw. entlastend auch auf andere Ressorts auswirke 269. Insgesamt braucht es daher „Willige“270, die sich zu gemeinsamen Projekten zusammenschließen. Insbesondere über kleine Projekte sollte immer wieder auf den Nutzen Guter Arbeit hingewiesen und dessen Umsetzbarkeit demonstriert werden 271. VII. Analyse und Ergänzung Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive wird an dieser Stelle die Bedeutsamkeit der Analyse auf verschiedenen Ebenen sichtbar. Es ist festzuhalten, dass die Agenda des Bezirksamtes initial durch die politische Umwelt außerhalb des Bezirksamtes (GOV-1) gerahmt wurde. Im Anschluss wurde im Bezirksamt der Wille der bezirksamtsbildenden Parteien per Bezirksamtsbeschluss als bezirkliches Aufgabengebiet institutionalisiert. Durch diese Institutionalisierung wurde das Aufgabengebiet Gute Arbeit als strategisches Themenfeld für das weitere Verwaltungshandeln identifiziert. Nach Schedler und Siegel ist diese Identifikation „zentrales konzeptionelles Element“272 des „strategischen Managements“273 der Verwaltung274. Hierdurch wurde das Thema Gute Arbeit als Handlungsfeld festgelegt und auch in Entscheidungen bzgl. der Ressourcenverteilung priorisiert275. Das Ergebnis des erwähnten Haushaltsplanungsprozesses ist Ausdruck dessen. Untenstehende Abbildung 3 stellt diese Zusammenhänge bildlich dar. Abbildung 3: Gute Arbeit als strategisches Themenfeld des Bezirksamtes. Eigene Darstellung. Vgl. ibid. Ibid. 271 Vgl. ibid. 272 Schedler; Siegel, 2005, S. 105. 273 Ibid. 274 Vgl. ibid. 275 Vgl. ibid., S. 107. 269 270 36 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Darüber hinaus muss die Festlegung von GOV-1 an dieser Stelle weiter differenziert werden. Der Steuerungswille des Bezirksamts ist klarer Ausdruck des entsprechenden Beschlusses. Zugleich ist Gute Arbeit dem Verantwortungsgebiet des Bezirksstadtrates für Arbeit zugesprochen worden. Insofern handelt dieser operativ im Namen des Bezirksamtes zu Guter Arbeit und ist zugleich auch für die interdisziplinäre Koordination mit den anderen Mitgliedern zuständig276. Dies ist insbesondere für die Mobilisierung der von ihm nicht verantworteten Fachbereichen von Bedeutung. Weiter fungiert die Setzung des Themenfeldes Gute Arbeit als „Vision“277 des Bezirksamtes im Sinne der Frage „Wo wollen wir hin?“278. Die Etablierung einer solchen Vision auf oberster Ebene der Bezirksverwaltung ist eine „Vorstellung vom langfristig zu Erreichenden [und] i.d.R. eine undetaillierte und nicht direkt operationalisierbare Zielformulierung“ 279. In diesem Sinne ist für die einzelnen Beschäftigten in den Fachbereichen (GOV-3) der „Zusammenhang zwischen den einzelnen Tätigkeiten der Mitarbeiter und der Vision meistens unklar“ 280. Daher ist eine „Strategie“281 notwendig, im Sinne der Frage „Welchen Weg verfolgen wir und wie erreichen wir unser Ziel“282. Die Strategie bildet wiederum die „Grundlage für die weitere „Übersetzung“ [der Vision] zu operationalisierten Handlungszielen für die Mitarbeiter“ 283. Ein zentrales Element dieser Strategie stellt die Stelle der/des Beauftragten für Gute Arbeit dar. Dieser Stelle obliegt die weitere Ausdifferenzierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit. Zur Orientierung, was Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg bedeutet, wurden, orientiert am DGB-Index Gute Arbeit, die bezirklichen Kriterien für Gute Arbeit festgehalten: Abbildung 4: Kriterien für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg. Eigene Darstellung nach Wittmer, 2021. Vgl. Ottenberg; Wolf, 2019, BezVG § 38. Tauberger, 2008, S. 202. 278 Ibid. 279 Ibid. 280 Ibid. 281 Ibid. 282 Ibid. 283 Ibid. 276 277 37 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Zur Identifikation von Schnittstellen und Handlungsmöglichkeiten für Gute Arbeit ist in Anbetracht der bestehenden Komplexität eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachexpert*innen (GOV-3) von entscheidender Bedeutung. Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um die Interpretation von rechtlichen Normen bzw. deren entsprechende Anwendung handelt (vgl. Netzwerkarbeit E., VIII., 2.). Vor dem Hintergrund endlicher Ressourcen der Beauftragten und der bereits mehrfach angesprochenen hohen Komplexität des Themas, kann die detaillierte Operationalisierung der Vision Guter Arbeit jedoch nicht in der alleinigen Verantwortung der Beauftragten liegen. Es ist zu empfehlen, das Aufgabengebiet Gute Arbeit als Querschnittsthema zu etablieren. Die Beauftragte für Gute Arbeit nimmt hierbei eine strategische Rolle ein. Zugleich wird es in der Anfangsphase der Entwicklung des Querschnittsthemas mit Sicherheit wichtig sein, dass von der Beauftragten entsprechende Initiativen ausgehen, um für die Vision Guter Arbeit zu sensibilisieren bzw. diese für die einzelnen Fachexpert*innen (GOV-3) anschlussfähig zu übersetzen. Zugleich bedarf es auch schon zu diesem Zeitpunkt der aktiven Mit- und Zuarbeit der Fachexpert*innen (GOV-3), um diese Impulse in konkrete Handlungsmöglichkeiten innerhalb des Handlungsfeldes (GOV-2) auszugestalten. Auf dem Weg zur Etablierung Guter Arbeit empfiehlt sich eine projektbasierte Vorgehensweise. Beispielhaft würde die Beauftragte für Gute Arbeit, in Absprache mit dem Bezirksstadtrat für Arbeit, mit Fachexpert*innen (GOV-3) anhand eines konkreten Sachverhalts in den Dialog treten und zusammen Handlungsmöglichkeiten ausloten (vgl. Gute Arbeit und Zuwendungen F., I., 3.). Das auf dieser Ebene gewonnene Fachwissen kann dann wiederum mit dem Bezirksstadtrat für Arbeit (GOV-1) rückgekoppelt werden, um ggf. verabredete Handlungsweisen zu konkretisieren. Insbesondere bei ressortübergreifenden Sachverhalten könnte sich dieser weiter mit den einzelnen Mitgliedern des Bezirksamtes koordinieren oder den Sachverhalt in Bezirksamtssitzungen thematisieren (vgl. Abbildung 5). Auf Grund der Neuartigkeit des Themas ist es für die Fachexpert*innen (GOV-3) wahrscheinlich von hoher Bedeutsamkeit, das Ausnutzen weiterer Handlungsspielräume hierarchisch von GOV-1 legitimieren zu lassen. Auch an dieser Stelle wäre die übersetzende bzw. koordinierende Tätigkeit der Beauftragten gerade in der Anfangsphase wichtig. Anhand der Durchführung einzelner Projekte können schrittweise positive Erfahrungswerte aufgebaut, weitere Projekte angestoßen und das Handlungssystem Gute Arbeit somit sukzessive vervollständigt werden. Insbesondere langfristig sollte es jedoch das Ziel sein, dass die einzelnen Fachbereiche bzw. Fachexpert*innen (GOV-3) auch selbständig Grundsätze Guter Arbeit mitdenken und in ihre Tätigkeiten integrieren. Die Beauftragte würde an dieser Stelle mehr und mehr die postulierte strategische Position einnehmen und als Beratungsinstanz für selbständig entwickelte Impulse aus den Fachbereichen zur Verfügung stehen. Als Beispiel hierfür kann bereits zu diesem Zeitpunkt der Bereich rund um die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen an bezirklichen Schulen betrachtet werden. Soweit das im Rahmen dieser Arbeit beobachtet werden konnte bzw. beurteilt werden kann, ist dieser Bereich für Gute Arbeit sensibilisiert und setzt aktiv Grundsätze Guter Arbeit um (Vgl. Beispiel Schulreinigung F., I. 1.). Wie Bereits im Abschnitt Chancen des Aufgabengebietes wiedergegeben, würde für die Weiterentwicklung bereits integrierter Bausteine Guter Arbeit die Zusammenarbeit mit der Beauftragten sehr begrüßt werden. 38 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Abbildung 5: Interaktion im Aufgabengebiet Gute Arbeit. Eigene Darstellung. Eine weitere Maßnahme zur Förderung Guter Arbeit, und gleichzeitig ein Meilenstein in der Etablierung des Aufgabengebietes, besteht im Netzwerk Gute Arbeit. Auf dieses Netzwerk soll im Folgenden detailliert eingegangen werden. VIII. Das Netzwerk Gute Arbeit 1. Entstehung, Struktur und Funktion Das Netzwerk Gute Arbeit wurde am 06.10.2020 in Friedrichshain-Kreuzberg gegründet284. Im Kurzprofil des Netzwerkes heißt es: „Das Netzwerk soll eine Plattform aber auch ein Arbeitsgremium für alle am Thema Interessierten sein, ein real existierendes Forum zum Austausch auch mit Initiativen und offen für externe Interessierte. Das Netzwerk Gute Arbeit bietet eine direkte Anlaufstelle für alle interessierten Institutionen und Bürger*innen für arbeitnehmerrelevante Fragestellungen. Es sensibilisiert und unterstützt bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“285 In Bezug auf die Bedeutung des Netzwerkes führt Frau Wittmer, Beauftragte für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg, aus, „das Netzwerk ist wichtig, weil wir kein Amt für Arbeit haben, wir haben keine Institution, die das zentral bearbeitet.“286 284 285 286 Vgl. Wittmer (a), 2020. Wittmer (b), 2020, S. 1. Vgl. Interview Frau Wittmer. 39 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Im Detail sind vielen Themen Guter Arbeit sehr interdisziplinär gestaltet. Gleiches gilt für damit verbundene Herausforderungen. Lösungen bzw. die Förderung von Arbeitsbedingungen müssen daher ebenfalls „gemeinsam und kooperativ mit den Akteuren bearbeitet werden.“ 287 Als Beispiel hierfür steht das Thema „Vergaben und die Kontrolle dieser“288. Auf der einen Seite gibt es die Fachämter und die Vergabestelle, die die Vergaben durchführen bzw. die Ausschreibung gestalten. Auf der anderen Seite gibt es Akteur*innen, die näher an dem Thema Tariftreue und den letztendlich vom Staat finanzierten Arbeitsplätzen stehen. Insbesondere für die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen bzw. zur Identifikation von Betrug ist es wichtig289, „alle zusammen an einen Tisch zu bringen und die Sachen zu diskutieren, dass ist der Mehrwert des Netzwerkes Gute Arbeit“290. Aktuelle „Kernmitglieder“291 des Netzwerkes sind im Folgenden dargestellt: Abbildung 6: Überblick über das Netzwerk Gute Arbeit. Eigene Darstellung nach Wittmer (b), 2020, S. 1-2. An der Struktur der Akteur*innen wird zugleich auch der Fokus der Arbeit der Beauftragten für Gute Arbeit verdeutlicht. Es gilt an dieser Stelle primär die Beschäftigungsbedingungen der Menschen im Bezirk, außerhalb des Bezirksamtes, qualitativ zu fördern. Die Vernetzung zwischen bezirksamtsinternen Akteur*innen mit Akteur*innen in der Arbeitswelt des Bezirkes ist dabei von besonderer Bedeutung. Der Wunsch nach mehr Kooperation wurde auch in der konstituierenden Sitzung des Netzwerkes sichtbar. An diese Stelle wurden gemeinschaftlich mit allen vertretenen Netzwerkpartner*innen die Ziele des Netzwerkes priorisiert: „1. Wissensaustausch, 2. Koordination von Aktivitäten und Maßnahmen, 3. Kontakte […], Vgl. ibid. Vgl. ibid. 289 Vgl. ibid. 290 Vgl. ibid. 291 Wittmer (b), 2020, S. 1. 287 288 40 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG 4. Behördenübergreifender Austausch und Koordinierung“292. In organisatorischer Hinsicht wird das Netzwerk von der Beauftragten für Gute Arbeit „organisiert und verantwortet“293. Bei der Setzung von Themen oder der Organisation von Veranstaltungen werden die einzelnen Netzwerkpartner*innen „stark mit eingebunden“294. Seit Februar 2021 ist das Netzwerk Teil des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) und damit auch „formal an das Bezirksamt angebunden“ 295. Dort steht das Netzwerk „eigenständig, aber immer im engen Austausch mit dem Gesamtbündnis“ 296. Ein Äquivalent auf Landesebene gibt es nach Frau Wittmer noch nicht. Aber mit Joboption Berlin und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind Anknüpfungspunkte auch auf dieser Ebene gegeben. Dies ist wichtig, da wie bereits herausgestellt, Themen Guter Arbeit zum einen sehr interdisziplinär sind. Zum anderen bestehen die Herausforderungen nicht nur auf bezirklicher Ebene, sondern sind besonders vor dem Hintergrund des rechtlichen Rahmens der Einheitsgemeinde Berlin auch von gesamtstädtischer Bedeutung 297. 2. Analyse und Ergänzung Zum Thema kommunale Netzwerke konnte im Detail mit der ausgewiesenen Fachexpertin Frau Kubisch-Hillebrand, Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA), gesprochen werden. a. Chancen kommunaler Netzwerke Nach Frau Kubisch-Hillebrand geht die aktuell bestehende lokale Partnerschaft des BBWA auf eine europäische Pilotaktion aus den 1990er Jahren zurück. In der damaligen Strukturfonds-Förderperiode von 1994 bis 1999 wurden europaweit sogenannte Territoriale Beschäftigungspakte (TEP) gefördert298. Ziel dieser Pakte war es unter anderem, lokale „Aktivitäts- und Wachstumspotenziale“299 systematisch zu vernetzen, um damit die lokale Innovationsfähigkeit zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu fördern 300. Das Land Berlin entschied sich 1999 angesichts des Auslaufens der TEP-Förderung, diesen Bottom-up-Ansatz zur Nutzung lokaler Potentiale für die Beschäftigungsentwicklung zu verstetigen. Berlinweit wurden daher in der darauffolgenden Förderperiode die Bezirklichen Beschäftigungsbündnisse (BBB) ins Leben gerufen und ihre Koordinierung den Bezirksämtern aufgetragen. Die heutigen Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit haben somit im Jahr 2020 ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert301. Frau Kubisch-Hillebrand sieht in der Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene vor allem die Chance, „die Perspektiven vieler Beteiligter bzw. Betroffener bei der Bearbeitung kommunaler Themen einzubeziehen und die unterschiedlichsten Verständnisebenen“ 302 für einen entsprechenden Sachverhalt zusammenzuführen. Durch den kontinuierlichen gemeinsamen Austausch könne Interview Frau Wittmer. Ibid. 294 Ibid. 295 Ibid. 296 Ibid. 297 Vgl. ibid. 298 Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand. 299 Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, 2001. 300 Vgl. ibid. 301 Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand. 302 Ibid. 292 293 41 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG „das zu bearbeitende Problem geschärft und die Formulierung von Zielen und die ergebnisorientierte Erarbeitung von Lösungsansätzen erleichtert werden. Begegnungen in Netzwerken schaffen Synergieeffekte auf den verschiedensten Ebenen“303. Auch in dem damit einhergehenden gemeinsamen Lernen sieht sie einen großen Mehrwert 304. In Übertragung auf die vorangestellte Steuerungsanalyse kann für das Netzwerk Gute Arbeit Folgendes geschlussfolgert werden. Das Netzwerk Gute Arbeit schafft für das Bezirksamt, die einzelnen Bezirksstadträt*innen (GOV-1) aber auch für die beteiligten Fachbereiche (GOV-3) insgesamt neue Chancen zum Lernen, Steuern und Koordinieren. Hierbei sind Informationen bezüglich des Ist-Zustandes und des intendierten Soll-Zustandes Grundlage jeder Steuerung. Der Soll-Zustand ist allgemeinhin definiert und besteht in den vorangestellten bezirklichen Kriterien für Gute Arbeit (E., VII.). Die Informationen für den Ist-Zustand liegen oftmals außerhalb der direkten Reichweite des Bezirksamtes und es bedarf daher einer Vernetzung mit Akteur*innen, die Zugang zu entsprechenden Informationen haben305. Durch die systemübergreifende bzw. interdisziplinäre Diskussion und Reflektion bezirklicher Herausforderungen, ergibt sich somit die Chance für jedes Netzwerkmitglied eingeübte Verfahrensweisen zu verbessern. In diesem Sinne können neue inhaltliche sowie methodische Erkenntnisse im Umgang mit bestimmten Sachverhalten gewonnen werden. In der Konsequenz bieten diese neuen Erkenntnisse eine Grundlage, Steuerungsabsichten zu präzisieren und bestehende Instrumente adressatengerechter auszugestalten. Darüber hinaus offenbaren sich möglicherweise auch Bereiche, die zwischen den Handlungskompetenzen der Netzwerkmitglieder liegen und dort über eine weitere Koordination oder auch über neue Instrumente diskutiert werden könnte. Als Instrument zur Vertiefung des gemeinsamen Lernens könnte auch die Möglichkeit von Hospitationen der Beauftragten für Gute Arbeit in Betracht gezogen werden. Die Beauftragte würde dabei für begrenzte Zeit direkt an Prozessen und Arbeitsabläufen bei Netzwerkmitgliedern teilnehmen. Ein solches Vorgehen könnte das Verständnis für die Zielstellungen und Umsetzungslogiken der einzelnen Mitglieder erhöhen und einen wertvollen Beitrag zur Integration von Netzwerkmitgliedern und ihrer individuellen Logik bieten. Für die Bundesagentur für Arbeit sind interne Hospitationen bereits Teil der Personalentwicklung 306. Weiter können die gewonnenen Informationen nicht nur bei den einzelnen Netzwerkmitgliedern verwendet, sondern auch zu gemeinsamen Maßnahmen entwickelt werden. Der Vorteil solch gemeinsamer Maßnahmen knüpft zum einen an den bereits beschriebenen Aspekt eines gemeinsamen Lernens an. Zum anderen wird der Erfolg bzw. auch die Umsetzung gemeinsamer Projekte auf Grund der breiteren Basis wahrscheinlicher. Insofern können auch Impulse einzelner Netzwerkmitglieder in das Netzwerk eingebracht werden und bei Konsens eine breitere Legitimation außerhalb des Netzwerkes erfahren. Zugleich sind nicht nur gemeinsame Projekte oder Maßnahmen denkbar, sondern das Netzwerk könnte auch gemeinsam getragene Standpunkte zu Themen im Bezirk einnehmen. Die Standpunkte könnten dann Teil von Öffentlichkeitsmaßnahmen sein und wiederum den Erfolg von Projekten einzelner Netzwerkmitglieder fördern. In der konkreten Ausformung eines gemeinsamen Lernens erscheint insbesondere die Kontrolle von vereinbarten Vergabebedingungen bedeutsam. Wie bereits die Beauftragte für Gute Arbeit angeführt hat, wäre es sehr sinnvoll entsprechende öffentliche Stellen mit Akteur*innen außerhalb der Verwaltung weiter zu verbinden. Dahingehend haben sich auch Ibid. Vgl. ibid. 305 Vgl. Uusikylä; Valovirta, S. 2007, S. 16-17. 306 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (o. D.). 303 304 42 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG bereits Vertreter*innen bezirklicher Vergabestellen bei einer Veranstaltung von Joboption Berlin geäußert. So sei es der Fall „dass es einen starken Bedarf nach Information und Austausch untereinander gäbe. Auch gäbe es einen erheblichen Fortbildungsbedarf. Wichtig wäre die Bündelung von Fachwissen und eine stärkere Unterstützung der Vergabestellen in den Bezirken“307. An dieser Stelle erscheint auch eine weitere Vernetzung mit der Kontrollgruppe308 nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft sinnvoll. Weitere Themen, die in den Themenkomplex öffentlicher Kontrolle fallen, basieren beispielsweise auf Erkenntnissen einer Studie in Nordrhein-Westfalen zum Thema Minijobs. Innerhalb dieser wurde festgestellt, dass circa “18 Prozent der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung [im Krankheitsfall] nicht gewähren“ 309. Darüber hinaus gaben „31 Prozent [befragter Unternehmen] zu, kein Entgelt an Feiertagen zu zahlen“310. Darüber hinaus äußert sich der Bezirksstadtrat für Wirtschaft Herr Hehmke zum Thema Schwarzarbeit im Bezirk: „Was für mich noch ein Thema wäre, wäre der ganze Komplex rund um Schwarzarbeit. […] Der ganze Bereich Gastro, der ganze Bereich Beherbergung. Das sind Bereiche, in denen wir glaube ich mehr Schwarzarbeit haben, als in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. […] Das ist immer eine Benachteiligung für die, die sich an alle Regeln halten. […] Es geht nicht darum, jemanden zu brandmarken, es geht darum, diejenigen zu schützen, die sich an die Regeln halten, denn die haben einen Wettbewerbsnachteil“311. Gerade für das Thema Schwarzarbeit erscheint die bezirksübergreifende Vernetzung von herausgehobener Bedeutung. Denn seit dem 19.11.2020 ist der Bezirk Pankow berlinweit für die „Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz in Verbindung mit der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung“312 zuständig. Im Detail wird diese Zuständigkeit vom dortigen Ordnungsamt bzw. der Zentralen Stelle Bekämpfung Schwarzarbeit Berlin wahrgenommen313. b. Herausforderungen kommunaler Netzwerke Für die effiziente Zusammenarbeit in Netzwerken besteht die zentrale Herausforderung, oftmals bestehende organisationale Einzelperspektiven, Ziele und Implementationslogiken in einen systematischen Ansatz zusammenzubringen314. An diese Herausforderung schließt auch Frau Kubisch-Hillebrand an. Ihrer Auffassung nach ist dieser systematische Ansatz multiperspektivisch und interdisziplinär zu erarbeiten. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung eines gemeinsamen und akzeptierten Problem-, Lösungs- und Wirkungsverständnisses315. Zugleich muss allen Mitgliedern dabei stets klar sein, aus welchem Grund sie Zeit und Ressourcen für die Arbeit im Netzwerk aufwenden und welcher Mehrwert ihnen auch individuell entsteht. Ein Netzwerk sollte nicht zum Selbstzweck fungieren, und es muss permanent belebt werden316. Handelt es sich um ein freiwilliges Netzwerk, bedarf es dennoch einer gewissen Verbindlichkeit der einzelnen Mitglieder. Diese sollte fortwährend abgefragt werden317. Joboption Berlin (a), 2017, S. 19. Vgl. hierzu Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (o.D.). 309 Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2017, S. 6. 310 Ibid., S. 4. 311 Interview Herr Hehmke. 312 Bezirksamt Pankow von Berlin (o.D.). 313 Vgl. ibid. 314 Vgl. Uusikylä; Valovirta, S. 2007, S. 16-17. 315 Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand. 316 Vgl. ibid. 317 Vgl. ibid. 307 308 43 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Gemessen an den bereits herausgestellten Zielstellungen des Netzwerkes Gute Arbeit (E., VIII.) könnten weiter regelmäßige Evaluations- bzw. Reflektionsformate sinnvoll sein, um Nutzen und Wirkung des Netzwerkes zu verdeutlichen. Leitfragen könnten an dieser Stelle sein, ob der Austausch innerhalb des Netzwerkes zu Lerneffekten bzgl. eigener Instrumente und Maßnahmen geführt hat. Oder ob durch die Vernetzung vormals unberücksichtigte Bereiche bzw. Zielgruppen mehr Relevanz erhalten haben. Letzteres könnte auch Grundlage für Publikationen bieten, um die Sichtbarkeit des Netzwerkes nach außen weiter zu erhöhen. Für Frau Kubisch-Hillebrand braucht ein kommunal initiiertes Netzwerk als Rückgrat neben der Legitimation und aktiven Mitarbeit der politischen Ebene eine kontinuierliche Koordination. Es müssen an dieser Stelle bewusst Ressourcen bereitgestellt werden, die es ermöglichen, Ergebnisse zu sichern und Informationen aufzubereiten, den Dialog, Informationsfluss und Wissenstransfer zwischen den Mitgliedern aufrechtzuerhalten und Mitglieder für die Teilnahme an den Aktivitäten des Netzwerkes zu mobilisieren318. Darüber hinaus basiert eine erfolgreiche Arbeit im Netzwerk ihrer Ansicht nach auf Akzeptanz, Vertrauen und einer gemeinsamen Fehlerkultur319. Sie berücksichtigt auch die Schnelllebigkeit der Entwicklungen und ist bereit, auf diese zu reagieren. Gerade bei kommunalen Netzwerken mit Mitgliedern aus Verwaltung und Zivilgesellschaft ist es auch wichtig, sich der manchmal verschiedenen Perspektiven bewusst zu sein und diese möglichst in einen Mehrwert zu überführen. In gewisser Weise kommt dem Netzwerk dabei auch eine Übersetzerfunktion in Bezug auf die Herausforderungen an die Kommunalpolitik zu320. Darüber hinaus sollte das Netzwerk immer offen für weitere Mitglieder sein. Letzteres ist insbesondere von Bedeutung, um die Anpassungsfähigkeit des Netzwerkes für zukünftige Entwicklungen zu sichern 321. Insgesamt ist nach Wald und Jansen davon auszugehen, dass sich die Effizienz und die Qualität des Informationsaustausches mit der Zeit erhöht322. Die Etablierung eines Netzwerks und der Aufbau von Akzeptanz, Vertrauen und einer gemeinsamen Fehlerkultur bedürfen gemeinsamer Erfolgs- und Lerneffekte, die nicht von Beginn an vollständig vorhanden sein werden. Es ist wahrscheinlich, dass es gerade außerhalb von öffentlichen Netzwerkveranstaltungen ein hohes Maß an Sensibilisierungsarbeit für ggf. unterschiedliche Perspektiven im Netzwerk bedarf, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu etablieren. Letzteres ist insbesondere im Austausch zwischen Verwaltungsinternen und -externen bzw. durch die hierarchische Einbettung der Ebene GOV-3 zu erwarten323. Vgl. ibid. Vgl. ibid. 320 Vgl. ibid. 321 Vgl. ibid. 322 Vgl. Wald; Jansen, 2007, S. 98-101. 323 Vgl. ibid.; Vgl. Börzel, 2008. S. 123-125. 318 319 44 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Abbildung 7: Beauftragte*r für Gute Arbeit im Kontext des bezirklichen Handlungsrahmens und des Netzwerkes Gute Arbeit. Eigene Darstellung. 45 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG F. Handlungsfelder Guter Arbeit I. Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben 1. Zwischen Vergabenormen und qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien Der Themenkomplex Gute Arbeit und öffentliche Ausgaben gehört zu den komplexesten Bereichen des Aufgabengebietes Gute Arbeit. An dieser Stelle fließen im besonderen Maße rechtliche Vorgaben (BerlVG), haushalterische Rahmensetzung und Qualitätsansprüche bzgl. Arbeitsbedingungen und Leistungserbringung zusammen. Die Komplexität dieses Themas wird seit Jahren vom bereits erwähnten Projekt Joboption Berlin bearbeitet, welches versucht, über Fachdialoge und wissenschaftliche Expertisen Fachexpert*innen zu vernetzen und Handlungsmöglichkeiten zu eruieren. Wie auch in mehreren Interviews für diese Arbeit hervorgehoben, sind auch für Joboption Berlin die Themen des Schulcaterings sowie der Schulreinigung herausfordernde Beispiele für das bezirkliche Aufgabengebiet Gute Arbeit. Eine grundlegende These, die Joboption Berlin am Beispiel der Gemeinschaftsverpflegung bzw. in diesem Rahmen auch des Schulcaterings stellt, ist: „Der Ausschluss bzw. die Eindämmung prekär-atypischer Beschäftigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Erweiterung der sozialen Standards in den Ausschreibungsverfahren kann die Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Einflussbereich verbessern. Die öffentliche Hand ginge mit gutem Beispiel voran: ,Leading by Example‘“324. Ein Weg in diese Richtung besteht in der Vergabenorm zur Tariftreue nach § 9 BerlVG. Aktuell werden entsprechende Ausführungsvorschriften nach § 9 Abs. 3 BerlVG erarbeitet und auf Hauptverwaltungsebene abgestimmt325. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Identifikation und die übersichtliche Aufbereitung der Entgeltbestandteile, welche der Tariftreue unterliegen326. Für Letzteres wird aktuell ein Großteil der im gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg eingetragenen sowie in gedruckter Form vorliegenden über 80.000 Tarifverträge „händisch“327 geprüft. Die Selektion und Aufbereitung relevanter Entgeltbestimmungen wird ebenfalls manuell vorgenommen. Dieser Aufwand ist notwendig, um für Bieter*innen sowie Vergabestellen die entsprechende Transparenz bezüglich einzuhaltender Tarifnormen zu schaffen328. Zugleich wird auch an dieser Stelle die Kontrolle entsprechend verbindlich erklärter Entgeltbestimmungen entscheidend sein. Die Vernetzung der entsprechenden Akteur*innen könnte die nachhaltige Durchsetzung dieser Regelung sicherlich fördern. Auch soll an dieser Stelle der Berliner Vergabemindestlohn erwähnt werden. Dieser wurde mit Inkrafttreten des novellierten BerlVG am 1. Mai 2020329 von ehemals 9,00 Euro auf 12,50 Euro brutto pro Stunde angehoben330. Neben rahmenden Vorgaben feststehender Vergabenormen bzw. einzuhaltenden Standards gibt ein Vergaberechtsexperte während einer Veranstaltung von Joboption Berlin an: Joboption Berlin (b), 2017, S. 31-32. Vgl. Drucksache 18/25 355 – Antwort auf Schriftliche Anfrage, 2020, S. 5. Vgl. Ibid. 327 Ibid. 328 Vgl. ibid. 329 Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, 2020, S. 1. 330 Vgl. ibid. S. 5; Gleiches gilt für den Berliner Landesmindestlohn, welcher ebenfalls seit dem 1. Mai 2020 12,50 brutto pro Stunde beträgt, vgl. § 9 LMiLoG Bln. 324 325 326 46 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG „grundsätzlich Ausführungsbedingungen in die Zuschlagskriterien aufzunehmen. Die Ausführungsbedingungen müssten nur dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit entsprechen und im engen Bezug zur beauftragten Dienstleistung stehen.“331 In diesem Sinne kann Gute Arbeit über weitere Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gefördert werden. Das Zuschlagskriterium des Preises wird somit durch weitere qualitätsbezogene Zuschlagskriterien flankiert. Als Beispiel für ein solches Vorgehen kann die bezirkliche Schulreinigung herangezogen werden. Herr Bezirksstadtrat Hehmke führt innerhalb einer mündlichen Anfrage die „Grundphilosophie“332 der letzten bezirklichen Vergabe der Schulreinigungsleistung aus: „wir möchten, dass die Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen. Also natürlich gibt es Unterschiede, ob man einen Flur reinigt oder einen Sanitärbereich, da sind pro Quadratmeter unterschiedliche Zeiten kalkuliert, aber die Hoffnung war, wenn die Reinigungskräfte mehr Zeit haben, die Flächen zu reinigen, dann wird sich die Qualität verbessern“333. Im Detail lassen sich vielfältige Bestrebungen identifizieren, die den qualitativen Aspekt der Auftragsausführung in den Fokus nehmen. Insofern werden von der Gruppenleitung Immobilienverwaltung im Bezirksamt (Schul Immo) die aktuellen Zuschlagskriterien wie folgt beschrieben: Der Zuschlag erfolgt zu 60 Prozent über den Preis334. „Die volle Punktzahl für das Zuschlagskriterium Preis (60 Prozentpunkte) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis entsprechend der Ermittlung über die Angebotspreisblätter.“335 Flankiert wird dieses Kriterium durch: Die Zeit der Leistungsausführung (30 Prozent)336 Unternehmen, welche mehr Zeit für die Leistungserbringung im Angebot kalkulieren, werden im Auswahlverfahren entsprechend höher bewertet337. „Der Bieter mit der höchsten Stundenzahl pro Reinigung (30 Prozentpunkte) erhält die Höchstpunktzahl. Die nachfolgenden Bieter erhalten im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger Punkte“338. Konzeption zur qualitativen Umsetzung der Leistung (10 Prozent) 339 Unternehmen müssen plausibel ihr Konzept zur Auftragsannahme und -ausführung darlegen340. Kriterien sind dabei: „1. Qualitätssicherung zur Übernahme des Auftrags (Implementierung) […], 2. Qualitätssicherung in der laufenden Tätigkeit […], 3. Einsatz von Reinigungsmitteln- und –methoden […] Joboption Berlin (a) ,2017, S. 14. DS/1563/V - Mündliche Anfrage, 2020. 333 Ibid. 334 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2. 335 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2. 336 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2. 337 Vgl. Interview Schul Immo. 338 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2. 339 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 2. 340 Vgl. Interview Schul Immo. 331 332 47 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Für die 3 Bereiche gibt es maximal folgende Punkteanzahl: 1. 5 Punkte 2. 5 Punkte 3. 4 Punkte“341 Verbindliche Entlohnung nach Tarif zzgl. Anpassung 342. Die Höhe der Entlohnung und deren Anpassung besteht mindestens auf dem Niveau der Lohngruppe 1 bzw. der Lohngruppe 6 des Tarifs Gebäudereinigung343. Ausschluss von Firmen durch „Schlechtleistung“344 sowie Verfahren mit Mängeln bzw. Schlechtleistungen345 Durch den Bereich Immobilienverwaltung wurden bezirksübergreifend Schul- und Sportämter abgefragt, mit welchen Firmen diese „schlechte“ 346 Erfahrung gemacht haben (bspw. welchen Firmen wurde gekündigt oder gab es Regressforderungen)347. Zugleich wurde auf Firmen mit entsprechend schlechten Erfahrungswerten zugegangen und sich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Wenn diese Firmen vergangene Fehler und Schlechtleistungen heilen konnten, mussten sie dies per Stellungnahme und belegbaren Nachweisen belegen 348. Ablehnung von „Billigangeboten“349. Unternehmen in der „engeren Auswahl“ 350 wurden noch einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Prüfung und ggf. Ablehnung von Billigangeboten wurde über eine beauftragte Anwaltskanzlei realisiert351. Zentraler Bestandteil der vorgenommenen Plausibilitätsprüfung bestand in der Prüfung von Stundenverrechnungssätzen 352. Hierbei wurde bspw. der Branchentariflohn als Basis genommen und ein entsprechend zu kalkulierender Zuschlag für zusätzliche Kosten wie Fahrzeuge, Materialen, Verwaltung etc. addiert. Auch wurden beispielsweise angegebene Ausfall- und Urlaubszeiten mit den für diese Branche typischen Kennwerten abgeglichen. Wenn ein Unternehmen unter diesen Kennwerten lag oder von rechtlich/tariflich vorgegebenen Werten abwich und somit die Kalkulation als nicht plausibel eingestuft werden musste, wurde das Unternehmen um eine entsprechende Stellungnahme bzw. Aufklärung aufgefordert353. „Orientierung an den RAL-Richtlinien“354 Es wird explizit in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen, dass sich bei der Angebotsbewertung an die Kennzahlen der RAL Gütergemeinschaft e.V. orientiert wird 355. „Bei der Beurteilung der Angemessenheit der einzelnen Leistungswerte je Stunde orientiert sich der Auftraggeber an den Empfehlungen der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.“356 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 3. Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12. 343 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 33-36. 344 Interview Schul Immo. 345 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12. 346 Interview Schul Immo. 347 Vgl. ibid. 348 Vgl. ibid. 349 Interview Schul Immo; Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12. 350 Interview Schul Immo. 351 Vgl. ibid. 352 Vgl. ibid. 353 Vgl. ibid. 354 Vgl. Interview Schul Immo; Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 12. 355 Vgl. Interview Schul Immo; vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 13. 356 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2019, S. 13. 341 342 48 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Beispielsweise wird in den Vergabeunterlagen die Kennzahl für ein Büro im Verwaltungsbereich mit 160 - 230 m2/h angegeben. Je nach Leistungsbereich (Büro, Flur, Treppe) werden unterschiedliche Angaben angeführt357. Zur weiteren allgemeinen Einordung der RAL-Richtlinien kann die Kampagne „Sauberkeit braucht ihre Zeit“358 angeführt werden. Diese wurde in Zusammenarbeit der IG BAU und der RAL-Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. ins Leben gerufen, um für die Qualität in der Gebäudereinigung zu sensibilisieren und „den explosionsartigen Anstieg der zu reinigenden Flächen durch Vorgabe von definierten Zeitwerten zu begrenzen“359. In der weiterführenden Betrachtung des Themas Flächenleistung findet laut Bezirksamt Lichtenberg eine „dezidierte Prüfung der Auskömmlichkeit“ 360 statt. Hierbei werden alle Einzelangebote bzgl. ihrer Flächenleistung anhand des Medians verglichen361. Darüber hinaus stellt der Bezirk Spandau heraus, „die Erbringung von Leistungen in der Nacht und am Sonntag vertraglich ausgeschlossen [zu haben]“362. Die Bedeutsamkeit dieser Regelung wird auch in der Berliner Umfrage mit dem DGB-Index Gute Arbeit von 2020 reflektiert: „Nachtarbeit ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Arbeiten zur Nachtzeit ist für Beschäftigte eine besondere Herausforderung, weil der Körper aus seinem gewohnten Rhythmus gerissen wird. […] Bezogen auf alle Berliner Beschäftigten, die nachts arbeiten, fühlt sich ein knappes Viertel durch die Nachtarbeit (eher) stark beansprucht.“363 In ähnlicher Weise stellt sich die Situation für Menschen mit Wochenendarbeit dar. 24 Prozent der Beschäftigten geben an, sich stark oder eher stark durch Wochenendarbeit belastet zu fühlen364. Bezogen auf die Sonntagsarbeit stellen die Berliner Ergebnisse mit dem DGB-Index Gute Arbeit für 2018 Folgendes heraus: 34 Prozent der Beschäftigten, die unter anderem Sonntags arbeiten, fühlen sich stark oder eher stark beansprucht365. Eine Möglichkeit, den Aspekt Qualität in zukünftigen Vergaben weiter zu fördern, sieht Schul Immo in einer weiteren Ausdifferenzierung der Losverteilung. Nach Schul Immo wird aktuell bspw. für alle Schultypen gleich ausgeschrieben. In diesem Sinne könnten weitere Merkmale dahingehend generiert werden, wenn bei jedem Standort nochmal separat untersucht werden würde, welche Anforderungen (z.B. baulicher Zustand, Nutzungszeiten- und Verhalten) dort vorliegen und welcher (geringe) Mitteleinsatz ein besseres Ergebnis liefert366. Weitere Qualitätsmerkmale können nach Schul Immo über die regelmäßigen Qualitätsumfragen der Immobilienverwaltung identifiziert werden367 – die Lage ist nach den vorliegenden Erkenntnissen und Entwicklungen insgesamt positiv zu bewerten 368. Ohne an dieser Stelle eine Bewertung vorzunehmen, können bspw. durch Fragen wie „Zufriedenheit mit Vgl. Ibid., S. 32. Riedel, 2012, S. 65. Ibid. 360 Berichtsauftrag Hauptausschuss vom 27.05.2020, S. 15. 361 Vgl. ibid. 362 Ibid., S. 17. 363 Wagner, Sopp, 2021, S. 22. 364 Vgl. ibid., S. 23. 365 Vgl. Wagner, Sopp, 2018, S. 26. 366 Vgl. Interview Schul Immo. 367 Vgl. ibid. 368 Vgl. ibid. 357 358 359 49 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Mängelbeseitigung“369, „Gibt es feste Ansprechpartner bei der Reinigungsfirma (Ja/Nein)“370 oder „Kommunikation mit Reinigungskräften“ 371 sowohl weitere Möglichkeiten der Qualitätsentwicklung als auch Bedarfe abgeleitet werden. Natürlich sind nach Schul Immo Möglichkeiten der Ausschreibung auch immer an die haushälterischen Rahmenbedingungen gebunden372. Weiter ist das Thema der Kontrolle von vertraglich vereinbarten Leistungen von hoher Bedeutung. Hierbei sieht Schul Immo insbesondere die Herausforderung im vorhandenen Personal wie Hausmeister*innen an den Schulen373. Zugleich besteht auch eine Herausforderung in der zeitlichen Gestaltung der Reinigungsleistung. Nach Schul Immo wird beispielswiese und überwiegend bis 6.00 Uhr bzw. dem Schulbeginn oder nach Schulschluss bzw. ab 16.30 Uhr (die Reinigungszeiten erfolgen durch die Firmen in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen) gereinigt. Hierdurch kann es vorkommen, dass nach Aufnahme des Schulbetriebs und Nutzung der Räumlichkeiten die Reinigungsleistung nicht mehr wahrnehmbar ist, obwohl die Leistung aber nachgewiesenermaßen erbracht wurde374. Ebenso stellt Herr Hehmke die Herausforderung in der Kontrolle der vergebenen Leistungen heraus: „Eine Kontrolle der vereinbarten Leistungen kann generell nur durch das leider begrenzt vorhandene technische Personal vor Ort, sprich die Hausmeister und im Anschluss an die Reinigung vor Nutzungsaufnahme erfolgen, also morgens vor Unterrichtsbeginn. Vertraglich vereinbart ist gleichfalls eine wöchentliche Kontrolle der Objekte durch die Reinigungsfirmen selbst, also durch die Objektverantwortlichen.“375 Zur Förderung von Qualität in der Reinigungsleistung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingung wurde an vielen Stellen bereits das Konzept der Tagesreinigung diskutiert. Durch die Tagesreinigung besteht nach Joboption Berlin unter anderem die Chance, sozialverträglicherer Arbeitszeiten376 und einer besseren Kontrolle der Leistungen377. Nach Schul Immo wurde die Umsetzung der Tagesreinigung durch die Senatsbildungsverwaltung mit weiteren finanziellen Ressourcen gefördert378. Die Umsetzung der Tagesreinigung mittels einem von der Senatsarbeitsverwaltung ebenfalls geförderten Projektes wurde dabei an zwei bezirklichen Schulen pilotiert und die Umsetzung als sehr herausfordernd von den Schulen zurückgemeldet. Ursache ist nach Schul Immo die enge tageszeitliche Belegung der zu reinigenden Räumlichkeiten in den Schulen379. Als Kompromiss wurde überlegt, welche Problemlage die größte darstelle und mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln für 2020 und 2021 sich für eine feste Zwischenreinigung der sanitären Anlagen zur Mittagszeit entschieden380. Vorteilhaft beschreibt Schul Immo an dieser Stelle auch den Umstand, dass die Zwischenreinigung nicht neu ausgeschrieben werden musste. Es konnte an der letzten Ausschreibung von 2019 angesetzt und bereits vereinbarte Leistungen und deren submittierten Preisen entsprechend erweitert werden381. Neben der weiteren Ausgestaltung zukünftiger Vergaben wird die Entwicklung der bezirklichen Schulreinigung vom Thema der Rekommunalisierung begleitet. Hier soll nicht im Detail auf dieses Thema eingegangen werden. Die differenzierte Ausarbeitung möglicher finanzieller, Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (a), 2020. Vgl. ibid. 371 Vgl. ibid. 372 Vgl. Interview Schul Immo. 373 Vgl. ibid. 374 Vgl. ibid. 375 DS/1563/V - Mündliche Anfrage, 2020. 376 Vgl. Joboption Berlin (c), 2017, S. 22. 377 Vgl. ibid. 378 Vgl. Interview Schul Immo. 379 Vgl. ibid. 380 Vgl. ibid. 381 Vgl. ibid. 369 370 50 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG rechtlicher, organisatorischer und personeller Implikationen für den Bezirk wird aktuell an anderer Stelle durchgeführt. Nach Schul Immo sind diesbezüglich zwei Gutachten vom Bezirk in Auftrag gegeben worden382. Ein Gutachten soll im Detail die rechtliche Perspektive beleuchten und das zweite Gutachten wird die Situation aus Sicht einer Reinigungsfirma darstellen383. Die Gutachten werden im Juni dieses Jahres erwartet und sollen die Grundlage für die weitere Diskussion in der BVV bzw. im entsprechenden Ausschuss bilden 384. Zugleich ist die Debatte um eine Rekommunalisierung der Schulreinigung sicherlich auch bedeutsam für zukünftige Entscheidungen in der Organisation staatlicher Leistungen. Im Sinne Guter Arbeit wird hierbei stets zentral sein, welche Auswirkungen eine Rekommunalisierung oder eine Privatisierung von Leistungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hat. Nach Frau Wittmer, Beauftragte für Gute Arbeit, gibt der Staat bei einer Privatisierung direkte Handlungsspielräume in Bezug auf die Qualität betroffener Arbeitsbedingungen ab 385. Nach ihr darf eine Privatisierung von Leistungen niemals zu Personalabbau bzw. einer Verschlechterung bestehender Arbeitsbedingungen führen. Dies würde der strategischen Zielsetzung des Bezirksamtes, Gute Arbeit im Bezirk fördern zu wollen, entgegenstehen 386. Insgesamt kann sich der Bewertung von Joboption Berlin bezüglich der Ausführungen zum Vergaberecht beim Schulcatering und Schulreinigung nur angeschlossen werden. In diesem Sinne sollten fortlaufend Möglichkeiten diskutiert werden, wie über vergaberechtliche Normen „[d]er Ausschluss bzw. die Eindämmung prekär-atypischer Beschäftigung“387 realisiert werden kann. Die Tariftreueklausel nach § 9 BerlVG stellt hierbei einen vielversprechenden Weg dar. Zugleich konnte an dieser Stelle aufgezeigt werden, wie positiv auf die Beschäftigungsqualität in Vergaben über Zuschlagskriterien eingewirkt werden kann. Am Beispiel der Schulreinigung sind unter anderem konkrete zeitliche Vorgaben in Bezug auf zu reinigende Flächen (RALKriterien) und der Ausschluss von Firmen auf Grund negativer Erfahrungswerte zu nennen. Wie auch schon in Publikationen von Joboption Berlin hervorgehoben wurde, erscheint daher der weitere Fachaustausch bzgl. zusätzlicher Zuschlagskriterien sowie der bezirksübergreifende Erfahrungsaustausch zu entsprechenden Firmen von besonders hoher Bedeutung. Letzteres wird explizit auch von Schul Immo ausgesagt388. Nach Schul Immo ist eine Bereitschaft zum Austausch für mehr Qualität und für besserer Beschäftigungsbedingungen und dies bezirksübergreifend in jedem Fall gegeben389. Letzteres hebt auch noch einmal die Bedeutsamkeit des Netzwerkes Gute Arbeit hervor. Die jeweiligen Fachaustausche sollten stets in enger Rücksprache mit den jeweiligen Vergabestellen stattfinden, um die entsprechende Umsetzbarkeit von Zuschlagskriterien zu sichern. In diesem Sinne wird in Publikationen von Joboption Berlin auch wiedergegeben, dass die weitere Vernetzung der bezirklichen Vergabestellen bzw. deren Schulung und eine „Bündelung von Fachwissen“390 ein durchaus erwünschter Schritt wäre391. Möglicherweise könnte ein Fachaustausch auch mit der konkreten Frage verbunden werden, inwieweit die Vorgaben für die Flächenleistung nach den RAL-Kriterien weiter spezifiziert werden könnten. 2. Gute Arbeit auf öffentlichen Baustellen Friedrichshain-Kreuzberg wächst jeden Tag. Das Straßenbild ist geprägt durch zahlreiche Baustellen und der damit verbundenen Arbeit. Gute Arbeit auf Baustellen umzusetzen, wird an vielen Stellen als Herausforderung beschrieben. Nach SOKA-BAU ist die Baubranche: Vgl. ibid. Vgl. ibid. 384 Vgl. ibid. 385 Vgl. Interview Wittmer. 386 Vgl. ibid. 387 Joboption Berlin (b), 2017, S. 31. 388 Vgl. Interview Schul Immo. 389 Vgl. ibid. 390 Joboption (a), 2017, S. 19. 391 Vgl. ibid. 382 383 51 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG „im Branchenvergleich besonders stark von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sind weiterhin auf einem hohen Niveau und führen zu Wettbewerbsverzerrung und prekären Arbeitsverhältnissen.“392 Für mehr Transparenz in der Auftragsvergabe wurde 2015 durch die Sozialpartner der Baubranche in Berlin und Brandenburg das Weißbuch Bau als Modellprojekt initiiert. Darin eingetragen sind Betriebe der Baubranche, welche durch die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes geprüft wurden. Geprüft wird „z.B. die arbeitszeitliche Auslastung von mehr als 75% der vorgesehenen Arbeitszeit, einen Facharbeiteranteil über 50%, aber auch Ausschlusskriterien wie Mindestlohnverstöße oder andere relevante Ordnungswidrigkeiten“393. Das Weißbuch ist öffentlich einsehbar und die Aktualität bereits eingetragene Daten wird quartalsweise durch die Sozialkasse überprüft394. Nach Frau Wittmer wäre es sehr sinnvoll, weiter im Netzwerk Gute Arbeit zu diskutieren, wie das Weißbuch bei bezirklichen Vergaben eingesetzt werden könnte 395. Weitere Themen zur Vertiefung sieht die Beauftragte beispielsweise in der Kontrolle von Arbeitsbedingungen auf Baustellen und wie Menschen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, in der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden können 396. Diese Diskussion sollte insbesondere mit den Gewerkschaften und der BEMA 397 geführt werden398. 3. Gute Arbeit und Zuwendungen Zum Thema Zuwendungen und Gute Arbeit konnte mit einer Sachbearbeiterin für Zuwendungen und Frau Wittmer, bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit, gesprochen werden. Allgemein können nach § 44 Nr. 5 LHO Nebenbestimmungen vom Zuwendungsgeber definiert werden. Diese Nebenbestimmungen stehen als Bedingung für die Ausreichung öffentlicher Mittel an Antragsstellende399. Im Gespräch machte die Sachbearbeiterin deutlich, dass die Definition besonderer Nebenbestimmungen im Sinne Guter Arbeit grundsätzlich möglich ist. Diese sollten im Vorfeld mit bekannten Trägern und Projekten kommuniziert werden, damit sich diese darauf entsprechend einstellen können400. Als mögliche besondere Nebenbestimmungen wurden im Gespräch die Aspekte Transparenz finanzierter Beschäftigung und Ausschluss bestimmter Beschäftigungsformen diskutiert. Zum einen ist es nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen oftmals nicht ersichtlich, welche Beschäftigungsformen durch Honorarmittel finanziert werden 401. Als Beispiel könnten im Finanzierungsplan angegebene Honorarmittel auch Leiharbeitskräfte oder arbeitnehmerähnliche Verhältnisse bedeuten. Letzteres sind „Personen, die, ohne Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten und SOKA-BAU, 2020. Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, 2016. 394 Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, 2021. 395 Vgl. Interview Frau Wittmer. 396 Vgl. ibid. 397 Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA), vgl. BEMA, (o.D.). 398 Vgl. Interview Frau Wittmer. 399 Vgl. § 44 Nr. 5 LHO. 400 Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 401 Vgl. ibid. 392 393 52 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind“402. Um an dieser Stelle die Transparenz zu finanzierten Arbeitsverhältnissen zu erhöhen, könnten nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen Antragsstellende grundsätzlich im Antragsprüfverfahren oder über einen Hinweis im Zuwendungsbescheid aufgefordert werden, über Honorarmittel finanzierte Beschäftigungsverhältnisse zu konkretisieren403. Darüber hinaus werden nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen ab 2021 alle neuen Antragsstellenden dazu verpflichtet, Angaben darüber zu machen, inwiefern eine Tarifbindung vorliegt bzw. inwieweit nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vergütet wird404. Damit sollen unter anderem die Tarifentwicklung bei Trägern weiter beobachtet und durch den Senat entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden 405. An dieser Stelle wurde gemeinsam diskutiert, ob auch bereits bei der Transparenzdatenbank registrierte Antragsstellende dazu verpflichtet werden könnten, in der Transparenzdatenbank ihre Angaben insbesondere zur Personalstruktur und Tarifbindung zu aktualisieren. Das Bezirksamt hätte somit die Datenbasis, um eine Auswertung zur Tarifbindung bei Zuwendungsempfangenden vorzunehmen, vergleichbar mit diesbezüglichen Auswertungen auf Ebene der Senatsverwaltungen. Die Schaffung von mehr Transparenz durch weitere zu prüfende Zuwendungsbedingungen bedarf nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen jedoch auch weiterer personeller Kapazitäten. Insbesondere bei einer intensiven Kontrolle weiterer Auflagen wären diese von Nöten. Letzteres sei vor dem Hintergrund eines bereits sehr herausfordernden Arbeitsvolumens stets zu beachten406. Weiter wurde die Möglichkeit eines Ausschlusses der Finanzierung von Minijobs bei Zuwendungsempfangenden im Sinne einer Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erörtert. Dies ist grundsätzlich möglich. Nach der Sachbearbeiterin für Zuwendungen wäre hierbei insbesondere die Frage der Ressourcenverteilung zu beachten407. Richtungsweisend wäre nach Frau Wittmer an dieser Stelle eine weitere Diskussion auf Bezirksamtsebene. Nach Frau Wittmer müsste es dabei unter anderem das Ziel sein, eine Finanzierung von Minijobs bei Zuwendungsempfangenden auszuschließen, ohne damit eine Schlechterstellung der betroffenen Beschäftigten zu bewirken. Daher müsste stets geprüft werden, ob eine Umwandlung in beispielsweise sozialversicherungspflichtige Teilzeit, ohne Verringerung des Netto-Gehalts oder Erhöhung der Stundenzahl, möglich wäre 408. Die weiterführende Diskussion auf Bezirksamtsebene wird auch von der Sachbearbeiterin für Zuwendungen befürwortet409. Für die Umwandlung eines Minijobs in beispielsweise sozialversicherungspflichte Teilzeit spricht Vieles. Ab einem Bruttogehalt von 450,01 Euro410 „genießen [die Beschäftigten] die volle Sozialversicherung, sie sind renten- und krankenversichert, erwerben Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Kuren („RehaLeistungen“).“411 Zugleich hat die aktuelle Corona-Pandemie insbesondere die nicht vorhandene Krisenfestigkeit von Minijobs besonders sichtbar gemacht. Insofern sind Minijobs nicht Haufe (o.D.). Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 404 Vgl. ibid. 405 Vgl. Drucksache 18/3034 – Mitteilung, 2020. 406 Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 407 Vgl. ibid. 408 Vgl. Frau Wittmer – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 409 Vgl. Sachbearbeiterin für Zuwendungen – Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 410 Vgl. Joboption Berlin, 2016, S. 5. 411 Ibid., 2016, S. 12. 402 403 53 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG anspruchsberechtigt im Sinne des Kurzarbeitergeldes412. Im Vergleich zum Zeitraum März bis November 2019 ging die Anzahl an Minijobs im Jahr 2020 um 508.000 zurück 413. Das Gespräch ließ offen, ob Kriterien Guter Arbeit auch als Teil des Zuwendungszweckes formuliert werden können. Weiter wurde problematisiert, dass die Kosten für Betriebsratsarbeit nicht als förderfähig im Sinne der Zuwendungsbestimmungen gelten414. 4. Gute Arbeit und bezirkliche Projektförderung Das Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) konnte bereits in Kapitel (E., VIII., 2.) als Beispiel für ein langjährig bestehendes kommunales Netzwerk kurz vorgestellt werden. In diesem Kapitel soll nun weiter auf Möglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit in der bezirklichen Projektförderung eingegangen werden. Die Umsetzung innovativer Ideen für mehr Beschäftigung und soziale Teilhabe kann das Bündnis mithilfe zweier Förderinstrumente finanzieren: Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung – Beschäftigung (PEB)415. Prekäre Beschäftigung zu vermeiden, spielt laut Frau Kubisch-Hillebrand eine wichtige Rolle bei der Auswahl von Projekten durch das BBWA Friedrichshain-Kreuzberg416. Seit 2016 besteht ein Kriterium zur Auswahl von Projekten darin, dass möglichst keine Minijob-Modelle zur Umsetzung der Projekte genutzt werden417. Entscheidungen über zu fördernde Projekte werden im Rahmen des BBWA auf zwei Ebenen getroffen, der der formalen Förderfähigkeit und der der inhaltlichen Förderwürdigkeit. Über die formale Förderfähigkeit entscheidet der Dienstleister der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die zgs consult GmbH. Dabei gibt es keine Vorgaben in Bezug auf die Vermeidung prekärer Beschäftigung in Form von Minijobs 418. In Bezug auf die Projektinhalte muss aus Sicht des BBWA ein bezirklicher Bedarf vorliegen, es sollen Lösungsansätze für eine bezirkliche soziale Problemlage entwickelt und erprobt werden. Das Projekt muss sich inhaltlich einem der Handlungsfelder des bezirklichen Aktionsplans des BBWA zuordnen lassen und in diesem festgeschrieben werden. Vor allem muss das Projekt der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Integration der teilnehmenden Personen dienen419. Der Einsatz von Minijobs in den Projekten würde der bezirklichen Bedarfslage zuwiderlaufen420. Über diese inhaltliche Förderwürdigkeit aus bezirklicher Sicht entscheidet im Falle der LSKProjekte eine Fachjury aus Vertreter*innen von Fachbereichen des Bezirksamtes, des Jobcenters und der Arbeitskreise des BBWA. Bei den umfangreicheren PEB-Projekten trifft die Fachjury eine Vorauswahl für den beschließenden Steuerungsausschuss des BBWA. Während dieses Prozesses findet das Auswahlkriterium, dass möglichst keine Minijob-Modelle zur Umsetzung der Projekte genutzt werden, Anwendung 421. Grundlage für diese Positionierung des BBWA bildet ein Konsens der Bündnisakteur*innen. Im Herbst 2015 wurde im Rahmen eines Arbeitskreises „Neue Wege in Beschäftigung“ eine Unterarbeitsgruppe Minijobs gegründet, um sich näher mit dem Thema prekäre Beschäftigung zu befassen. Im Frühjahr 2016 schlug diese Arbeitsgruppe den Bündnisakteur*innen vor, sich Vgl. Walwei, 2021, S. 3. Vgl. ibid., S. 2. 414 Vgl. Interview Sachbearbeiterin für Zuwendungen; Frau Wittmer. 415 Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand; vgl. zgs consult GmbH (o.D.). 416 Vgl. Interview Frau Kubisch-Hillebrand. 417 Vgl. ibid. 418 Vgl. ibid. 419 Vgl. ibid. 420 Vgl. ibid. 421 Vgl. ibid. 412 413 54 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG als BBWA der berlinweiten Kampagne "Warum Minijob? Mach mehr draus!" anzuschließen, die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiiert und vom bereits erwähnten Projekt Joboption Berlin umgesetzt wurde422. Die Entscheidung dafür sollte sich fortan auch in der Förderung von Projekten des BBWA widerspiegeln423. Im Zuge der Minijob-Kampagne holte das BBWA in Kooperation mit dem Bezirk Lichtenberg im Januar 2017 die Wanderausstellung von Joboption Berlin in das Ringcenter an der Frankfurter Allee. Sie wurde nach ihrer Eröffnung durch ein einwöchiges Informations- und Beratungsangebot flankiert, das BBWA und Joboption Berlin gemeinsam umsetzten424. Das Engagement des BBWA für die Kampagne kam auch in der Initiierung des Projekts „Durchstarten statt abwarten. Wege in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“ zum Ausdruck425. Es wurde für drei Jahre aus PEB-Mitteln gefördert und beinhaltete u.a. die Konzeption und Erprobung eines Beratungsangebotes zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 426. II. Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik 1. Jobcenter und Gute Arbeit Die Mehrheit bezirklicher Aktivitäten in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik können der bereits definierten aktiven Arbeitsmarktpolitik zugeordnet werden (C., II.). In der Ausgestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik sind neben den kommunalen Leistungen vor allem die Maßnahmen der Arbeitsagentur Berlin Mitte sowie des Jobcenters FriedrichshainKreuzberg von Bedeutung. Hierbei agieren die beiden letzteren Institutionen an „gleichen Arbeitsmärkten, sind jedoch für unterschiedliche Gruppen von Arbeitsuchenden zuständig“427. Zur Verdeutlichung: im Januar 2019 waren 14.581 Menschen im Bezirk arbeitslos gemeldet. Hiervon waren 10.185 Menschen im SGB II-Bezug und 4.396 Menschen im SGB III-Bezug428. a. Gesetzlicher Rahmen kommunaler Steuerung Zur Förderung Guter Arbeit ergeben sich insbesondere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen des SGB II bzw. des lokalen Jobcenters. Die direkte gesetzliche Basis hierfür bilden § 6 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II i. V. m § 1 AG-SGB II nachdem die Bundesagentur für Arbeit sowie das Land Berlin Träger der Leistungen des SGB II sind. Konkret ist die Bundesagentur für Arbeit für alle Leistungen des SGB II zuständig, mit folgenden Ausnahmen: kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 (Erstausstattungen für Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt), Leistungen nach § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)429. Weiter werden nach § 2 AG-SGB II zur einheitlichen Umsetzung der Leistungen der Grundsicherung durch das Land Berlin und der Bundesagentur für Arbeit in jedem Bezirk eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) nach § 44b Absatz 1 SGB II gegründet. Entscheidend für Vgl. ibid. Vgl. ibid. Vgl. ibid. 425 Vgl. ibid. 426 Vgl. ibid. 427 Kaps; Bothfeld; Brussig, 2017, S. 39. 428 Vgl. Statistik Bundesagentur für Arbeit, 2019. 429 Vgl. Kaps; Bothfeld; Brussig, 2017, S. 42-43; vgl. §§ 6, 16a, 24, 28 SGB II, § 1 AG-SGB II. 422 423 424 55 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG den Einfluss des Bezirksamtes in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik ist die Bildung von Trägerversammlungen nach § 44c Absatz 1 SGB II. Letztere ist durch je drei Vertreter*innen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des kommunalen Trägers besetzt. Die kommunale Seite besteht aus zwei Mitgliedern des Bezirksamtes und einer Vertreter*in der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung430. Nach § 44c SGB II entscheidet die Trägerversammlung über die organisatorische sowie personelle Ausgestaltung des Jobcenters, darunter fallen u.a.: die Bestellung und Abberufung der/des Geschäftsführers*in, der Verwaltungsablauf und die Organisation und die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden. Darüber hinaus wird nach § 44c Abs. 6 SGB II in der Trägerversammlung „das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm […] abgestimmt“431. Hierbei werden vereinbarte Zielvereinbarungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene berücksichtig432. b. Die Bedeutung von Zielvereinbarungen und Berichtspflichten Wie bereits angemerkt, sind Aktivitäten der Trägerversammlung von hoher Bedeutung für die Steuerung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Die Schnittstelle zum Qualitätsindikator Gute Arbeit ist an dieser Stelle mit der Frage verbunden, wie die einzelnen Partner*innen in der Trägerversammlung gemeinsam Handlungsspielräume für Gute Arbeit identifizieren und umsetzen können. Insofern ist für den Bezirk an dieser Stelle insbesondere der Steuerungsmodus im Sinne von Koordination innerhalb der Trägerversammlung von Bedeutung. Zentral für die Zusammenarbeit in der Trägerversammlung bzw. mit dem Jobcenter sind nach Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter, Zielvereinbarungen: „Zielvereinbarungen sind wichtig, weil Steuergelder verwendet werden und natürlich ein Interesse besteht, zu kontrollieren, wie die Gelder verwendet werden. Zugleich sind Ziele sehr gut, um Schwerpunkte in der Arbeitsmarktpolitik zu setzen.“ 433 Diese Aussage wird vom Geschäftsführer des lokalen Jobcenters bestätigt. Nach Herrn Felisiak haben Zielvereinbarungen einen hohen und wichtigen Stellenwert. Eine Zielvereinbarung „gibt Orientierung und setzt den Fokus“ 434. Sie gibt weiter an, „was eine Organisation erreichen will“435. Nach § 3 Abs. 5 AG-SGB II werden die Zielvereinbarungen vom Bezirksamt unter Beachtung entsprechender Ziele auf Landes- sowie Bundesebene abgeschlossen436. Die geschäftspolitischen Ziele auf Bundesebene nach § 48b SGB II sowie die berlinweit geltenden Ziele werden jeweils durch entsprechende Messgrößen operationalisiert und mit einem Zielwert für das jeweilige Jahr versehen. Darüber hinaus steht es den Bezirken frei, weitere Ziele für die bezirkliche Ebene zu vereinbaren437. Ein Vorschlag zu entsprechenden Vgl. § 44c Abs. 1 SGB II i. V. m. § 4 AG-SGB II; vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg (a) (o.D.). § 44c Abs. 6 SGB II. 432 Vgl. §§ 44c Abs. 6 SGB II i. V.m. 48b Abs. 1 Satz 1 Nummer 2. 433 Interview Frau Hähnel. 434 Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 435 Ibid. 436 § 3 Abs. 5 AG-SGB II. 437 Vgl. Interview Frau Hähnel. 430 431 56 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Zielwerten für bspw. die Integrationsquote in Ausbildung wird vom Jobcenter unterbreitet und mit dem Bezirksamt abgestimmt438. Nach der stellvertretenden Geschäftsführerin des bezirklichen Jobcenters Frau Leese-Hehmke kann durch dieses Vorgehen auch „der kommunale Schwerpunkt mit in den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden“439. Herr Felisiak führt weiter aus und betont, dass es gerade wichtig ist, „auch in der Einheitsgemeinde Berlin individuelle Ziele zu setzen“ 440. Nach Frau Leese-Hehmke besteht in der individuellen Zielsetzung auch die Möglichkeit für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), indirekt über Anträge bzw. über entsprechende Fragen an der Zielstellung des Jobcenters mitzuwirken441. Die jährlich zu schließenden Zielvereinbarungen werden in Friedrichshain-Kreuzberg von dem für Arbeit zuständigen Bezirksstadtrat, der Agentur für Arbeit Berlin Mitte sowie dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg unterschrieben442. In der weiteren Diskussion zu Zielen wird von Frau Hähnel mehrfach darauf hingewiesen, dass Ziele und damit verbundene Werte in ihrer Aussagekraft und Steuerungswirkung differenziert diskutiert werden müssen443. Auch von Herrn Felisiak wird der Dialog zu Zielen und Kennzahlen hervorgehoben444. Zur weiteren Einordnung betonen Brülle et al., dass „jede Festlegung auf Kennzahlen oder Indikatoren eine verkürzte, selektive Darstellung von Wirklichkeit bedeutet“445. Daher kann insbesondere eine reine Fokussierung beispielsweise auf die Kennzahl der Integrationsquote zu „Fehlsteuerungen“446 führen. Diese Fehlsteuerungen können aber „durch geeignete Indikatoren gemildert werden“447. Vor diesem Hintergrund wurden auch die bezirkseigenen Ziele mit entsprechenden Indikatoren vereinbart. Nach Frau Hähnel war es dem Bezirk an dieser Stelle stets wichtig, zum einen die Integration in Ausbildung sowie zum anderen die Integration von über 55Jährigen in den Fokus zu nehmen. Ersteres ist damit begründet, „dass jemand ohne Ausbildung ein höheres Risiko hat, in prekäre Beschäftigung zu gelangen“448. Für „Integration Ü 55“ liegt die Begründung vor allem in der Vorbeugung von Altersarmut. Zugleich besteht bei beiden Zielen die Begründung der Förderung von Gesundheit und natürlich der finanzielle Rahmen zur Gestaltung des Lebens449. Neben der Zielvereinbarung wird von Frau Hähnel auch die Bedeutung der regelmäßigen Berichtspflichten des Jobcenters hervorgehoben, „da sonst keine Tendenzen ableitbar wären, wie zu steuern wäre“450. Neben den Berichtspflichten an die Trägerversammlung können in der Regel zusätzliche Stellungnahmen zu ad hoc auftretenden Themen vom Bezirksamt direkt an das Jobcenter gesteuert werden. Auch finden neben den regelmäßigen Sitzungen der Trägerversammlung weitere regelmäßige Rücksprachen zwischen dem Bezirksamt und dem Jobcenter statt451. Vgl. ibid. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 441 Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 442 Vgl. Interview Frau Hähnel. 443 Vgl. ibid. 444 Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 445 Brülle et al., 2016, S. 34. 446 Ibid. 447 Ibid. 448 Interview Frau Hähnel. 449 Vgl. ibid. 450 Ibid. 451 Vgl. ibid. 438 439 440 57 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Zur statistischen Auswertung kann der Stellenbestand bzw. der Ist-Stand der Integrationen über den gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAG-Service) abgefragt werden. Der gAGService ist je zur Hälfte mit Mitarbeiter*innen aus dem lokalen Jobcenter und der Agentur für Arbeit Mitte besetzt452. Über den gAG-Service kann beispielsweise auch in Erfahrung gebracht werden, wie viele Stellen gemeldet sind, wie viele Stellen besetzt werden konnten, welche Branchen und Tätigkeiten mit den Stellen verbunden sind, welche Stellen sozialsicherungspflichtig sind, welche Stellen befristet sind, welche Stellen geringfügige Beschäftigungen darstellen, ob eine Integration in geringfügige Beschäftigung stattfand oder ob eine Integration in Leiharbeit auf Basis eines Vermittlungsvorschlages stattfand453. Nach Herrn Felisiak kann insgesamt „sehr viel erhoben werden“454. Es ist dabei jedoch sehr wichtig, dass man „den Menschen im Gesamtsystem nicht aus den Augen verliert“ 455. Im Prozess könnte bspw. auf Anfrage der Trägerversammlung auch das Jobcenter entsprechende Informationen über den gAG-Service abfragen und bereitstellen456. Nach Frau Leese-Hehmke ist dieser auch für die Akquise von Stellen und die Vermittlung von Leistungsberechtigten in Arbeit von zentraler Bedeutung. Nach Frau Leese-Hehmke werden keine Stellen akquiriert, die nicht den Mindestlohn anbieten, die sittenwidrig sind, eine branchenuntypische Entlohnung anbieten oder bei denen nicht der übliche Tariflohn bzw. der ortsübliche Lohn eingehalten wird457. In Bezug auf Leiharbeit wird deren Bedeutung von Herrn Felisiak und Frau Leese-Hehmke hervorgehoben. Viele Unternehmen bspw. in der Pflege greifen auf Leiharbeit zurück 458. Es gäbe an dieser Stelle „natürlich schwarze Schafe, aber auch Gute“459. Frau Leese-Hehmke stellt die Bedeutsamkeit als „gute Brücke“460 und für „bestimmte Lebensphasen“461 heraus. Gerade letztere Aussagen könnten möglicherweise über eine Abfrage für den Bezirk mit repräsentativen Daten weiter konkretisiert werden. Möglicherweise könnten über genauere Daten das Bild der Situation von Leiharbeitnehmer*innen weiter geschärft und ggf. gezielt Unterstützungsmaßnahmen für den Übergang in reguläre Beschäftigung bzw. ein Normalarbeitsverhältnis abgeleitet werden. In quantitativer Hinsicht gibt die Bundesagentur für Arbeit an, dass „64 Prozent (319.000) der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2020 […] mit Personen geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten bzw. noch nie beschäftigt waren“462. Zum Verbleib ehemaliger Zeitarbeitnehmer*innen gibt die Bundesagentur weiter an, dass im Jahr 2019 von 1,42 Millionen beendeten Beschäftigungsverhältnissen in der Leiharbeit nach 30 Tagen 7 Prozent geringfügig beschäftigt waren, 19 Prozent waren in Leiharbeit beschäftigt, 30 Prozent waren sozialversicherungspflichtig nicht in Leiharbeit beschäftigt und Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. Vgl. ibid. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 455 Ibid. 456 Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 457 Vgl. ibid. 458 Vgl. ibid. 459 Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 460 Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 461 Ibid. 462 Bundesagentur für Arbeit, 2021, S. 14. 452 453 454 58 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG 44 Prozent waren gar nicht beschäftigt463. Darüber hinaus wird von Herrn Felisiak auch die Komplexität des Arbeitsmarktes betont und dass die meisten Integrationen nicht über einen direkten Vermittlungsvorschlag des Jobcenters stattfinden. Es gibt „viele andere Wege“464 in den Arbeitsmarkt, auch weil nicht alle offenen Stellen des Arbeitsmarktes öffentlich bzw. beim Jobcenter registriert sind 465. Daher fokussiert sich auch die statistische Erfassung auf die Tatsache der Integration in den Arbeitsmarkt und nicht darauf, unter welchen Umständen, Tätigkeiten und Maßnahmen die Integration stattgefunden hat466. Ergänzend gibt Frau Leese-Hehmke an, dass die Vermittler*innen, arbeitgeber*innennah sowie arbeitnehmer*innennah467, einen hohen Spielraum in der Auswahl und der Zusendung von Vermittlungsvorschlägen an die Leistungsberechtigten haben468. Insgesamt werden nach Frau Hähnel festgelegte Ziele bzw. Werte in der Trägerversammlung gemeinsam intensiv diskutiert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In diesem Sinne muss das Jobcenter Abweichungen vom Zielerreichungskurs begründen und adäquate Steuerungsmaßnahmen ergreifen469. c. Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für Gute Arbeit In der Diskussion zu Zielvereinbarungen, Kennzahlen und Berichtspflichten wurden im Zuge dieser Arbeit natürlich auch Möglichkeiten der Förderung Guter Arbeit erörtert. Nach Frau Hähnel wäre es an dieser Stelle sinnvoll, den qualitativen Aspekt einer nachhaltigen Integration noch mehr zu stärken470. Auch Herr Felisiak hebt die Bedeutung einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt hervor. Nach Herrn Felisiak ist an dieser Stelle wenig gewonnen, wenn ein*e Leistungsberechtige*r schnell in den Arbeitsmarkt integriert wird, aber diese*r nach kurzer Zeit wieder in den SGB II-Bezug eintritt471 – „Diese Menschen kommen wieder und dann möglicherweise mit schlechterer Motivation“ 472. Zur Förderung einer nachhaltigen Integration begann zur Zeit der Erstellung dieser Arbeit ein Dialog zwischen Frau Hähnel und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg. Hierbei wurden bereits konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Erweiterung der Steuerungsinformationen diskutiert. In der praktischen Umsetzung wurde die Integration eines entsprechenden Monitorings zum bereits bestehenden Ziel der Integration von über 55-Jährigen vorgeschlagen. Als Monitoring kann dabei die Hinzunahme von Kennwerten verstanden werden, um das Ergebnis eines bestimmten Zielwertes besser interpretieren zu können 473. Im Dialog mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg wurden daraufhin verschiedene, bereits bestehende Kennwerte aus dem Zielsteuerungsprogramm Cockpit selektiert. In Vgl. ibid., S. 19. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 465 Vgl. ibid. 466 Vgl. ibid. 467 Die Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit des Jobcenters werden durch spezialisierte Bereiche vorgenommen. Die Spezialisierung hängt eng mit der Zielgruppe zusammen. Insofern besteht der gemeinsame Arbeitgeberservice als arbeitgeber*innennah, da dieser verstärkt mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeitet und sich primär an deren Personalbedürfnissen orientiert. Währenddessen arbeiten arbeitnehmer*innennahe Vermittler*innen direkt mit den Leistungsberechtigten zusammen und sind zumeist noch weiter zielgruppenspezifisch ausdifferenziert, vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, S. 18. 468 Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 469 Vgl. Interview Frau Hähnel. 470 Vgl. ibid. 471 Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 472 Ibid. 473 Vgl. Interview Frau Hähnel. 463 464 59 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Betracht kommen die Kennwerte „kontinuierliche Beschäftigung nach Integration“, „nachhaltige Integration“ und „bedarfsdeckende Integration“474. Die Kennzahl kontinuierliche Beschäftigung nach Integration gibt an, dass „eine Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und an jedem der sechs auf den Integrationsmonat folgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis muss nicht mit den später beobachteten identisch sein.“475 Die Kennzahl der nachhaltigen Integration erweitert diesen Zeitraum. „Als nachhaltig wird eine Integration dann bezeichnet, wenn die betreffende Person zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.“476 Bedarfsdeckende Integrationen weisen wiederum darauf hin, „ob erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach einer Integration den Leistungsbezug beenden können“477. In diesem Sinne kann ein Monitoring mit dem Kennwert der bedarfsdeckenden Integration eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Es bedarf an dieser Stelle sicherlich weiterer intensiver Diskussionen zur genauen Handhabung des Kennwertes bzw. der gemeinsamen Betrachtung angeführter Kennwerte. Denn der Kennwert bedarfsdeckende Integration gibt keine Angaben zur Dauer bzw. unterbrechungsfreien Kontinuität der bedarfsdeckenden Beschäftigung an. Die Relevanz einer näheren Betrachtung bedarfsdeckender Integrationen wird zugleich von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2017 hervorgehoben. Nach dieser geht „[m]ehr als ein Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten […] einer Erwerbstätigkeit nach“478. In der langfristigen Perspektive könnte diskutiert werden, inwiefern eine zielgruppenspezifische Betrachtung mit weiteren Kennzahlen ausgebaut werden könnte. Auch Brülle et al. weisen auf eine Verwendung ergänzender Kennzahlen insbesondere bei „Zielgruppen wie Mütter, Langzeitbeziehende oder junge Menschen“479 hin. Insofern wird bereits auf Ebene des Arbeitsmarkts- und Integrationsprogramms (AMIP) die Situation unter anderem der Zielgruppe „(Allein)Erziehende“480 und weiter ausdifferenziert der „alleinerziehenden Arbeitslosen“481 und „Bedarfsgemeinschaften mit Kindern“ 482 beschrieben. Auch wird auf relevante Fördermaßnahmen eingegangen. Die dargestellte Vielzahl an Netzwerkaktivitäten und Beratungsmaßnahmen 483 spiegelt sich auch in Aussagen von Herrn Felisiak wider. Insgesamt sind nach Herrn Felisiak die Mechanismen von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt derart komplex, dass die Möglichkeiten des Jobcenters, durch Vermittlung auf den Arbeitsmarkt einzuwirken, nur begrenzt sind484. Nach Herrn Felisiak wird „viel über Beratung gearbeitet“485. Diese Beratungstätigkeit oder die Weiterbildung von Leistungsberechtigten wird aber leider nicht Vgl. ibid. Bundesagentur für Arbeit (a), 2021, S. 11. 476 Bundesagentur für Arbeit, 2011, S. 9. 477 Bundesagentur für Arbeit (b), 2021, S. 4. 478 Bundesagentur für Arbeit, 2018, S. 11. 479 Brülle et al., 2016, S. 36. 480 Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 28. 481 Ibid., S. 29. 482 Ibid., S. 30. 483 Vgl. ibid., S. 28-30. 484 Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 485 Ibid. 474 475 60 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG durch das Zielsystem honoriert486. Nach Herrn Felisiak lebt das Zielsystem von Vermittlung und Integration487. In der Zusammenfassung hilft nach Herrn Felisiak aktuell der kurzfristige Erfolg im Zielsystem, der mittel- bis langfristige nicht488. Ergänzend verweist Herr Felisiak auf eine frühere Debatte zur Zielsystematik, in der über eine Zielquote bzgl. der Entwicklung von Leistungsberechtigten von „marktfern zu marktnah“489 diskutiert wurde490. Eine im Mai 2020 veröffentlichte Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit greift diese frühere Debatte sowie die damit einhergehende Komplexität auf. Ziel war es zu untersuchen, inwiefern individuelle „Integrationsfortschritte“491 operationalisiert und valide gemessen werden können. Als grundlegende Annahme wurde postuliert, dass der Integrationsfortschritt als „persönliche[…] Integrationswahrscheinlichkeit“ 492 gemessen werden kann. Diese These wurde mit den Instrumenten der „Wahrscheinlichkeits- sowie Indexmessung, Kategorienwechsel und Zählansatz“493 getestet. In Regressionsanalysen verwendete Variablen waren: Tabelle 6: Variablen der persönlichen Integrationswahrscheinlichkeit. Eigene Darstellung nach Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 18. Arbeitsmarktkontext Personenmerkmale Erwerbserfahrung Motivation Qualifikation Fördermaßnahmen ArbeitsmarktHandlungsstrategien verfügbarkeit der BA Gesundheit Familiärer Kontext Dauer von Arbeitslosigkeit / Leistungsbezug Im Ergebnis wird ausgesagt, dass mit den in dieser Untersuchung verwendeten Methoden sowie den zur Verfügung stehenden Daten keine valide Messung durchgeführt werden kann. Gerade Daten zu Gesundheit und Motivation können nicht valide eingebunden werden494. Zugleich wurde im Fazit ausgesagt: „Nicht Gegenstand des Berichts war die Prüfung, inwieweit Integrationsfortschritte auf Basis von Befragungen bspw. im Rahmen von Forschungsstudien ermittelt werden können“495. Möglicherweise bedarf es eher qualitativer Methoden, um eine qualitative Entwicklung von Leistungsberechtigten valide zu messen und daraus einen Indikator zu bilden. Dieses Vorgehen erinnert an den Ansatz der Beschäftigtenbefragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit. Gerade zur Messung der bedeutsamen weicherer Faktoren wie Motivation, Gesundheit und soziales Umfeld496 erscheint es sinnvoll, Angaben von direkt Betroffenen bzw. den Leistungsberechtigten abzufragen. Darüber hinaus könnte im Sinne der grundlegenden Zielstellung nach § 48 b Abs. 3 SGB II der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“497 neben dem individuellen Integrationsfortschritt auch darüber nachgedacht werden, ergänzend Merkmale abzufragen, die auf eine prekäre individuelle Lage hindeuten. Vgl. ibid. Vgl. ibid. Vgl. ibid. 489 Ibid. 490 Vgl. ibid. 491 Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 6. 492 Ibid. 493 Ibid., S. 56. 494 Vgl. Ibid. 495 Ibid., S. 57. 496 Vgl. Ibid., S. 56. 497 § 48 b Abs. 3 SGB II. 486 487 488 61 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Möglicherweise könnte die Vermeidung von Prekarität bzw. eine Verminderung von Leistungsberechtigen, die von Prekarität bedroht sind, auch als Kennwert oder Zielgröße in einen gemeinschaftlichen Dialog einbezogen werden. Zur Analyse und Operationalisierung von Prekarität werden von Stuth et al. eine Verbindung von Indikatoren prekärer Beschäftigung und prekärer Haushaltslage vorgeschlagen: Tabelle 7: Indikatoren prekärer Beschäftigung und prekärer Haushaltslage. Stuth et al, 2018, S. 27. Prekäre Haushaltslagen – Indikatoren Prekäre Beschäftigung - Indikatoren Indikator Einkommen Niedriglohn Bedingung für die Einordnung als prekär Bruttostundeneinkommen beträgt weniger als 2/3 des Medianverdienstes Existenzminimum Jahresbruttoeinkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags Mangelnde soziale Absicherung Fehlende Absicherung Beschäftigung ist ausgenommen von Arbeitslosenversicherung und Rentenansprüchen Kein Anspruch auf Angestellt in einem Kleinbetrieb mit weniger als 5-10 Kündigungsschutz Beschäftigten (Kleinbetriebsklausel) Arbeitsplatzunsicherheit „Einfache“ Arbeit Beschäftigung erfordert keine Berufsausbildung oder Universitätsabschluss Erwerbslosigkeitsrisiko Ausgeübter Beruf hat überdurchschnittliches Erwerbslosigkeitsrisiko Erhöhte berufsspez. Beschäftigt in einem Beruf mit starker physischer Gesundheitsrisiken Arbeitsbelastung (Dezil 9 oder 10 des OPI (Kroll 2015)) Wohnsituation Schlechte Wohnung ohne fließend Warmwasser/Boiler oder Wohnbedingungen Zentral-oder Etagenheizung oder Bad/Dusche Beengte Wohnverhältnisse Weniger als ein Raum pro Person Finanzielle Situation Armut Bedarfsgewichtetes HH Einkommen liegt unterhalb von 60% des Medians Finanzielle Rücklagen HH spart nicht oder weniger als 50 Euro im Monat Schulden HH benötigt mehr als 50% seines bedarfsgewichteten HH Einkommens für Zins- und Tilgungszahlungen Besondere Belastungen Krankheit und Behinderung Mindestens ein HH Mitglied ist schwerbehindert oder erwerbsgemindert Fehlende rechtliche Absicherung Keine (abgeleiteten) SV Kein Haushaltsmitglied ist verheiratet und kein Ansprüche Haushaltsmitglied ist SV-pflichtig beschäftigt Es wäre sicherlich lohnenswert weiter zu eruieren, ob die gemeinsame Betrachtung von individuellem Integrationsfortschritt und/oder der Vermeidung von Prekarität die Ableitung nachhaltiger Maßnahmen fördert und zugleich die komplexe Entwicklungsarbeit seitens des Jobcenters besser abbilden könnte. Eine Erprobung wäre ggf. zunächst für einzelne Zielgruppen zu empfehlen. 62 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Eine praktische Maßnahme des Jobcenters im Kontext Beendigung der Hilfebedürftigkeit und Vermeidung ggf. prekärer Beschäftigung besteht in Bestrebungen zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zum Projekt des Jobcenters „Umwandlung Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“498 konnte von Herrn Felisiak ausgesagt werden, dass dies zum einen eine Coaching-Maßnahme für Kund*innen ist. Kund*innen werden direkt angesprochen und über Möglichkeiten und Chancen zur Umwandlung des Minijobs informiert. Zugleich werden Arbeitgeber*innen angesprochen und dahingehend beraten. In diesem Zusammenhang gibt Herr Felisiak weiter an, dass die Identifikation eines Kausalzusammenhangs zwischen Maßnahme und Ergebnis nicht immer direkt möglich ist499. Auch an dieser Stelle wird die Herausforderung sichtbar, die konkrete Auswirkung einer Maßnahme auf die Leistungsberechtigten zu messen. Möglicherweise könnte, wie bereits angesprochen, der gezielte Einsatz qualitativer Methoden dahingehend weiter unterstützen. Zugleich könnte überlegt werden, ob Bestrebungen zur Umwandlung einer geringfügigen Beschäftigung auch weiter intensiviert werden könnten. In der bereits zitierten Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit zur Messung von Integrationsfortschritten wurde auch der Umgang mit Handlungsstrategien geprüft. Handlungsstrategien sind ein wesentlicher Bestandteil des Vermittlungsprozesses, welcher sich in vier Phasen untergliedert: „Zuerst wird mit dem Kunden ein stärkenorientiertes Profiling durchgeführt (Phase 1), woraus eine gemeinsame Zielfestlegung erfolgt (Phase 2, z. B. Beschäftigungsaufnahme im 1. Arbeitsmarkt). Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Integrationsplan festgelegt. Darin werden (Handlungs-) Strategien vereinbart, die Schritt für Schritt zum Ziel führen sollen (Phase 3). In der vierten Phase wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die als Grundlage für die Nachhaltung der vereinbarten Zwischenschritte dient.“500 Dahingehend wäre weiter zu diskutieren, ob im Falle einer Integration in eine geringfügige Beschäftigung eine Handlungsstrategie wie „Umwandlung geringfügiger Beschäftigung“ gewählt werden könnte. Darin eingebettete Elemente könnten sich mit der Entwicklung bzw. Qualifizierung der Leistungsberechtigten befassen. Motivation zur Wahl dieser Vermittlungsstrategie durch die Vermittlungsfachkraft könnte durch ein Monitoring oder sogar einer weiteren Zielgröße unterstützt werden. Die Integration in geringfügige Beschäftigung wird aktuell auch nicht zur Messung der Integrationsquote in Zielvereinbarungen herangezogen501. Insofern würde die Umwandlung geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch im Sinne der Erfüllung der aktuellen Zielsystematik stehen. Schlussendlich war es sehr motivierend zu beobachten, wie die Fragestellungen zum Themenkomplex Gute Arbeit im SGB II eine sehr offene und konstruktive Diskussion ausgelöst haben. Es wurde dabei offenbar, dass Nachhaltigkeit keine festgeschriebene Konstante darstellt und der Integration verschiedener Perspektiven bedarf. Für zukünftige Diskussionen ist es sicherlich von grundlegender Bedeutsamkeit, die Debatte innerhalb der Trägerversammlung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zu führen. Zugleich ist es bestimmt lohnenswert, den Themenkomplex Gute Arbeit in der lokalen Arbeitsmarktpolitik ebenso in anderen Foren zu fördern. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 25. Vgl. Herr Felisiak – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 500 Bundesagentur für Arbeit (a), 2020, S. 14. 501 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (c), 2021. S. 9. 498 499 63 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG 2. Foren für Gute Arbeit Als bezirkliches Forum für lokale Arbeitsmarktpolitik ist auf den Beirat des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg näher einzugehen. Dieser wird auf Grundlage von § 18d SGB II gebildet. In seiner Funktion „berät [der Beirat] die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen; Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen.“502 Die Mitglieder des Beirates werden durch die Trägerversammlung des Jobcenters auf Vorschlag von Akteur*innen des lokalen Arbeitsmarktes berufen. Insbesondere die Sozialpartner, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kammern und berufsständischen Organisationen sind hierbei von Bedeutung503. Mitglieder des Beirates haben vor allem die Möglichkeit, über einen exklusiveren Informationszugang bzgl. Daten und Maßnahmen des Jobcenters auf die lokale Arbeitsmarktpolitik Einfluss zu nehmen. Zugleich stellt Obermeier die Bedeutung des Wissens der Beiratsmitglieder zu Herausforderungen in der lokalen Arbeitsmarktpolitik gerade für die Jobcenter heraus. Gerade in der Erstellung des AMIP wird dieses Wissen nach Obermeier von befragten Jobcentern geschätzt504. Weiter werden die Beiratsmitglieder auch regelmäßig über Ziele und Zielerreichung bestehender Zielvereinbarungen informiert. Wie bei der Erstellung des AMIP ist eine direkte Beteiligung jedoch nicht vorgesehen505. Auf der überbezirklichen Ebene besteht der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Berlin Mitte. Nach § 374 Abs. 2 SGB III „überwacht und berät [der Verwaltungsausschuss] die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben“506. Zusammengesetzt ist der Verwaltungsausschuss aus Vertreter*innen von Seiten der Arbeitnehmer*innen, der Arbeitgeber*innen und der öffentlichen Hand 507. Der Einfluss des Bezirksamtes im Verwaltungsausschuss ist durch die Mitgliedschaft des für Arbeit zuständigen Stadtrates Herr Mildner-Spindler gegeben. Nach Herrn Mildner-Spindler spiegelt sich die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses auch in Diskussionen und Verhandlungen während der Sitzungen wider. Zur allgemeinen Einordnung vergleicht Herr Mildner-Spindler Sitzungen mit Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen 508. Die Seite der Arbeitgeber*innen thematisiert bspw., ob Programme und Maßnahmen der Agentur „effizient [sind] in Hinblick darauf, ob der Wirtschaft die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden.“509 § 18d SGB II. Vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg (o.D.). 504 Vgl. Obermeier, 2016, S. 12. 505 Vgl. ibid., S. 13. 506 § 374 Abs. 2 SGB III. 507 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (a) (o. D.). 508 Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler. 509 Ibid. 502 503 64 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Darin eingebettet sind bspw. die Themen der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung sowie durchgeführter Vermittlungsinitiativen seitens der Agentur510. Die Vertretung der Arbeitnehmer*innen „stellt auf den Prüfstand, ob durch entsprechende Programme Arbeitnehmer gefördert werden und sich gut wiederfinden können.“511 In den Sitzungen bzw. dort entstehenden Diskussionen wird zwar nicht direkt das Leitthema Gute Arbeit benannt, aber die dort angestoßenen Themen lassen sich nach Herrn MildnerSpindler auch unter Gute Arbeit fassen512. Eine weitere Thematisierung Guter Arbeit im Ausschuss ist nach Herrn Mildner-Spindler durchaus möglich – „ja, das sollte man tun“513. Zugleich müsste mit der meist sehr durchgetakteten „Dramaturgie, einer Form geordneter Rechenschaftslegung“514 in den Sitzungen umgegangen werden. Es wäre nach Herrn MildnerSpindler in jedem Fall sinnvoll, eine Thematisierung Guter Arbeit mit positiven Beispielen aus dem Bezirk zu stützen515. Um die Etablierung Guter Arbeit als ganzheitliches bezirkliches Aufgabengebiet weiter zu fördern, stellt Herr Mildner-Spindler die Bedeutung der Bezirksstadträt*innensitzung für Soziales und Arbeit weiter heraus. Gerade auf Grund des sehr normativen bzw. politischen Charakters des Themas ist dieses Forum geeignet. Dort könnte das Thema insbesondere zur Sensibilisierung weiterer Bezirke platziert werden516. Zugleich ist es nach Herrn MildnerSpindler besonders wichtig, das Thema gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung voranzutreiben517. Hierbei spielt der Zeitpunkt eine herausgehobene Rolle – gerade in Zeiten der Pandemie wäre dies aus verschiedenen Gründen zu berücksichtigen. Aber wenn sich die Situation geändert hat, „könnten wir zusammen dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, vor allem deswegen, weil es inzwischen andere Bezirke gibt, die das Thema auch setzen wollen“518. III. Gute Arbeit und Jugendförderung Eine gute Ausbildung, sei es im dualen Ausbildungssystem oder akademischer Art, bildet die Grundlage für Gute Arbeit. Es soll an dieser Stelle nicht dezidiert auf das Ausbildungssystem in Berlin als solches oder auf Fördersysteme im Rahmen der Jugendberufsagentur eingegangen werden. In diesem Kapitel soll durch geführte Interviews mit Fachexpert*innen näher erörtert werden, welche Schnittstellen zwischen den Systemen der Jugendförderung insbesondere nach § 13 SGB VIII und dem Handlungssystem Gute Arbeit vorhanden sind. Grundlegend bestehen nach Herrn Schibath, aktuell Sozialarbeiter in der Jugendberufsagentur, zwei Fördermöglichkeiten für Jugendliche, die u.a. auf Grund bestehender Schuldistanz oder familiärer Probleme es schwer haben, sich im regulären Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren519. Als intensivste Form der Förderung besteht nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine begleitete Ausbildung innerhalb eines „kleinen geschützten Rahmens“520. Vgl. ibid. Ibid. 512 Vgl. ibid. 513 Ibid. 514 Ibid. 515 Vgl. ibid. 516 Vgl. ibid. 517 Vgl. ibid. 518 Ibid. 519 Vgl. Interview Herr Schibath. 520 Ibid. 510 511 65 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Ein Beispiel ist die Ausbildung in einer Werkstatt, die speziell von Trägern angeboten wird, die wiederum zuvor vom Bildungssenat bestätigt wurden. In diesem Rahmen werden die Jugendlichen intensiv sozialpädagogisch betreut und erhalten weiteren Förderunterricht. Es geht an dieser Stelle primär darum, ein Bildungsangebot zu machen und den Jugendlichen eine „Tagesstruktur“521 zu geben sowie „grundsätzlich Leistungsbereitschaft“ 522 aufzubauen. Als zweite Variante besteht auch die Förderung innerhalb des 1. Ausbildungsmarktes, außerhalb eines derart geschützten Rahmens. Die Förderung besteht hierbei in der Betreuung und Beratung von Jugendlichen sowie Ausbildungsbetrieben durch entsprechend vom Jugendamt geförderte Projekte523. Die große Herausforderung sieht Herr Schibath im Übergang von einer geförderten Ausbildung in Arbeit bzw. in Gute Arbeit. Natürlich werden nach Herrn Schibath die Jugendlichen, während sie noch in der Förderung des SGB VIII sind, auf die Bedeutung eines regulären Normalarbeitsverhältnisses hingewiesen und über atypische Beschäftigungsverhältnisse wie beispielsweise Leiharbeit aufgeklärt. Zugleich ist es nach Herrn Schibath sehr schwer, nach dem Ausscheiden der Jugendlichen aus dem Fördersystem weiter Kontakt zu halten. In der Regel bleiben die Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung noch drei Monate in der aktiven Betreuung, danach wird aber auch diese beendet524. Daran anknüpfend spricht Herr Schibath über die Situation von Jugendlichen, die nach einer geförderten Ausbildung nicht sofort Anschluss in ein Normalarbeitsverhältnis gefunden haben und in das System des SGB II übergehen. An dieser Stelle würde nach ihm ein weiterer Dialog mit dem Jobcenter zum Umgang mit ehemals geförderten Jugendlichen sinnvoll sein. Konkret fragt Herr Schibath nach der Möglichkeit, Kriterien für Unternehmen bzw. Anstellungen zu verabreden, die den erwähnten Jugendlichen als Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter angeboten werden525. Im Interview mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg konnte diese konkrete Fragestellung noch nicht erörtert werden. Zur allgemeinen Einordnung und Möglichkeit für die weitere Diskussion gibt es im Jobcenter ein Team, welches Jugendliche mit einem „Berufsabschluss bzw. die keine berufliche Erstausbildung anstreben“ 526 betreut. Nach Aussagen von Herrn Felisiak und Frau Leese-Hehmke wird im weiteren Prozess natürlich auch über Weiterbildungen versucht, eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Weiterbildung muss aber auch im Sinne des Arbeitsmarktes erforderlich sein und dahingehend zum Bedarf passen. Zugleich bedarf es auch der Motivation der Jugendlichen, an einer entsprechenden Weiterbildung teilzunehmen527. Als Anknüpfungspunkt zur Frage von Herrn Schibath und der Auswahl von Vermittlungsvorschlägen, könnte bereits vorher zitierte Aussage von Frau Leese-Hehmke dienen, dass die Vermittler*innen, arbeitgeber*innennah sowie arbeitnehmer*innennah528, einen hohen Spielraum in der Auswahl und der Zusendung von Vermittlungsvorschlägen an die Leistungsberechtigten haben529. Möglicherweise könnte zusammen eruiert werden, inwiefern die Auswahl von Vermittlungsvorschlägen noch zielgruppenspezifischer ausgestaltet werden könnte, um einen nachhaltigen Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Hierbei wären das bestehende Wissen bzw. vorhandene Netzwerke zu Unternehmen, die bereits Ibid. Ibid. 523 Vgl. ibid. 524 Vgl. ibid. 525 Vgl. ibid. 526 Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 18. 527 Vgl. Herr Felisiak; Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 528 Die Stellenakquise und Vermittlungstätigkeit des Jobcenters werden durch spezialisierte Bereiche vorgenommen. Die Spezialisierung hängt eng mit der Zielgruppe zusammen. Insofern besteht der gemeinsame Arbeitgeberservice als arbeitgeber*innennah, da dieser verstärkt mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeitet und sich primär an deren Personalbedürfnissen orientiert. Währenddessen arbeiten arbeitnehmer*innennahe Vermittler*innen direkt mit den Leistungsberechtigten zusammen und sind zumeist noch weiter zielgruppenspezifisch ausdifferenziert, vgl. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, 2021, S. 18. 529 Vgl. Frau Leese-Hehmke – Interview Herr Felisiak, Frau Leese-Hehmke. 521 522 66 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Erfahrung mit ehemals geförderten Jugendlichen haben, sicherlich sehr wertvoll. Als Kompass im Sinne Guter Arbeit könnten sicherlich auch die bezirklichen Kriterien für Gute Arbeit herangezogen werden. Im Interview mit Herrn Schibath, aber auch mit Frau Krönke, bezirkliche Koordinatorin Jugendberufsagentur und Frau Klein, ehemals Jugendberufshilfe im Jugendamt, konnten direkte Schnittstellen zwischen der Fördersystematik der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII und dem Handlungssystem Guter Arbeit nur am Rande festgestellt werden. Das liegt vor allem an der Zielstellung der Jugendberufsagentur Berlin, Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln und auf dem Weg dorthin intensiv zu begleiten. Eine gleichermaßen intensive Betreuung im Übergang zwischen erfolgreich absolvierter Ausbildung und Gute Arbeit ist an dieser Stelle nur bedingt vorgesehen. In diesem Sinne erscheint die weitere Thematisierung der Förderung eines nachhaltigen Übergangs, insbesondere bei einer geförderten Ausbildung, in Gute Arbeit sinnvoll530. IV. Gute Arbeit und Bezirkliche Beschäftigung Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen, die direkt beim Bezirksamt angesiedelt sind, hat der Bezirk bzw. nach Bezirksstadtrat Herr Mildner-Spindler „der öffentliche Dienst eine Vorreiter- und eine Vorbildfunktion“531. In der Förderung Guter Arbeit verweist er unter anderem auf den Personalrat, der für die direkt beim Bezirksamt beschäftigten Arbeitnehmer*innen zuständig ist. Das Gute Arbeit im Bezirksamt eine wichtige Rolle spielt und auch umgesetzt wird, kann von der Vorsitzenden des Personalrates Frau Rodehüser bestätigt werden. Nach ihr hat Gute Arbeit auch eine personalstrategische Bedeutung, denn „damit wird geworben“ 532. Allgemein sind die Beschäftigungsbedingungen tarifvertraglich geregelt. Daher ist beispielsweise auch die Frage der Bezahlung geregelt. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Verhandlungsspielraum bei der Stufenzuordnung533. Es gibt Stand Juli 2020 2035 Beschäftigte (3 Bufdi´s; 445 Beamte; 1 Anwärter; 1507 Tarifbeschäftigte; 79 Auszubildende) im Bezirksamt534. Keine Zuständigkeit des Personalrates besteht bei Leiharbeitskräften und Honorarkräften. Im Falle von Arbeitnehmerüberlassung, die insgesamt wenig besteht, wird Tarifbindung gefordert535. Geringfügige Beschäftigung besteht bei Studierenden in der Gleitzone536. Darüber hinaus geben feste Arbeitsplätze und klare hierarchische Strukturen den Beschäftigten Stabilität und Sicherheit. Ergänzend wird die Förderung sportlicher Aktivitäten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorgehoben537. Insgesamt ist nach Frau Rodehüser Gute Arbeit ein kontinuierlicher „Prozess, der gemeinsam gestaltet werden muss“538. Neben den etwas konkreteren Themen wie tarifliche Entlohnung oder Arbeitszeitregelungen sind weichere Themen der Personalentwicklung und Wertschätzung besonders wichtig539. Letzteres ist auch nach Frau Hähnel, Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter, in der Wahrnehmung von Beschäftigungen nach §§ 16e und 16i SGB II herauszustellen. Nach Frau Hähnel entstehen durch die Förderung nach §§ 16e und 16i SGB Vgl. Interview Herr Schibath; vgl. Interview Frau Krönke; vgl. Interview Frau Klein. Interview Herr Mildner-Spindler. 532 Interview Frau Rodehüser. 533 Vgl. ibid. 534 Vgl. ibid. 535 Vgl. ibid. 536 Vgl. ibid. 537 Vgl. ibid. 538 Ibid. 539 Vgl. ibid. 530 531 67 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG II konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, „die auch als solche in den Betrieben anerkannt werden müssen“540. Nach ihr ist es wichtig, dass sich „[ö]ffentlich Beschäftigte […] als Kollegen unter Kollegen fühlen“ 541. Gerade für die nachhaltige Integration in den Betriebsalltag und die individuelle Motivation sei dies wichtig 542. Um weitere Informationen zum Ist-Zustand Guter Arbeit aus der Perspektive der direkt beim Bezirksamt Beschäftigten zu erhalten, findet Frau Rodehüser die Durchführung einer Befragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit sehr interessant543. Für letzteres würde sich eine Kooperation mit der bezirklichen Beauftragten für Gute Arbeit anbieten. In den geführten Interviews wurde auch auf die Situation von Honorarkräften an Musik- und Kunsthochschulen eingegangen. Die Ausgestaltung der Beschäftigtensituation entsprechender Honorarkräfte ist dabei geteilte Aufgabe der Haupt- sowie Bezirksverwaltung. Auf Grund dieser institutionellen Situation ist der Personalrat des Bezirkes für diese Beschäftigtengruppe nicht direkt zuständig544. Die bezirkliche Beauftragte für Gute Arbeit kann somit auch an dieser Stelle eine wertvolle Unterstützung dafür sein, entsprechende Prozesse weiter zu begleiten und bezirksamtsintern zu beraten. V. Gute Arbeit und Eigenbetriebe – Kindergärten City Seit dem Jahr 2006 werden die ehemals landeseigenen Kitas in fünf Kita-Eigenbetrieben geführt545. Grundlage hierfür ist das Eigenbetriebsgesetz (EigG). Insgesamt kümmern sich circa 6.500 Beschäftigte um die rund 33.500 Kinder in 276 Einrichtungen der KitaEigenbetriebe. Für Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurde 2006 Kindergärten City als Eigenbetrieb gegründet. Dort sind circa 1.200 Erzieher*innen für circa 7.000 Kinder zuständig546. Zentral für die bezirkliche Einflussnahme ist der Verwaltungsrat des Eigenbetriebes Kindergärten City. Bezirkliche Mitglieder des Verwaltungsrates sind aktuell Frau Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann und Frau Bezirksstadträtin Clara Herrmann. Weiter sind ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung (stimmberechtigt) sowie eine Vertretung des Jugendamtes (beratend) Teil des Verwaltungsrates 547. Zu Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Verwaltungsrates konnte mit der Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann gesprochen werden. Nach Frau Herrmann kann im Verwaltungsrat unter anderem auf die Rahmenbedingungen der täglichen Beschäftigung Einfluss genommen werden548. Als Beispiel gibt Frau Herrmann die „ergonomische Ausstattung der Erzieher*innen“549 an - das ist „ein wichtiges Moment“550. Hierfür können im Verwaltungsrat die „entsprechenden Finanzmittel im Haushalt […] zur Verfügung gestellt werden“551. Darüber hinaus kann nach Frau Herrmann auch über die Finanzierung von bspw. geringfügiger Beschäftigung entschieden werden552. Nach ihr ist hierfür ein Antrag im Verwaltungsrat notwendig und wenn dieser „mehrheitlich oder am besten einstimmig“553 verabschiedet wird, dann „muss sich die Geschäftsleitung [...] auch entsprechend daran Interview Frau Hähnel. Ibid. 542 Vgl. ibid. 543 Vgl. Interview Frau Rodehüser. 544 Vgl. Interview Herr Mildner-Spindler; vgl. Interview Wittmer; vgl. Interview Frau Rodehüser. 545 Vgl. Die Bildungspartner (o. D.). 546 Vgl. Kindergärten City (o. D.). 547 Vgl. Kindergärten City (a) (o. D.). 548 Vgl. Interview Frau Herrmann. 549 Ibid. 550 Ibid. 551 Ibid. 552 Vgl. ibid. 553 Ibid. 540 541 68 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG halten“554. In gleicher Weise könnte sich der Verwaltungsrat auch gegen den Einsatz von Leiharbeit aussprechen555. Zugleich können natürlich auch Beschwerden über Arbeitsbedingungen im Verwaltungsrat thematisiert werden. Hierfür ist im Verwaltungsrat auch die Personalvertretung vertreten556. In diesem Sinne besteht ein direkter Kontakt „zu denjenigen, die darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen gut sind oder gut zu sein haben“557. Abschließend gibt Frau Herrmann an, eine mögliche Beschäftigtenbefragung mit dem DGBIndex Gute Arbeit bei Kindergärten City zu begrüßen558. Sie stellt zugleich die Mitbestimmungspflicht einer solchen Befragung heraus und dass diese auch von „den Personalräten mitgetragen werden [müsste]“559. VI. Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung Schnittstellen zwischen Guter Arbeit und der kommunalen Wirtschaftsförderung konnten in einem Gespräch mit Herrn Bezirksstadtrat Hehmke erläutert und in einem weiteren Gespräch mit Frau Nowak und Frau Klisch von der Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg sowie mit Frau Kubisch-Hillebrand vom BBWA eruiert werden. Zusammenfassend geht Herr Hehmke auf die Themen Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung und -bindung ein560. Insbesondere zur Förderung der Fachkräftesicherung und -bindung „ist Gute Arbeit ein Standortfaktor“561. Nach Herrn Hehmke ist eine auskömmliche und gute Entlohnung gerade für junge Menschen zwar wichtig, aber nicht mehr alles. Dahingehend werden nach ihm „Aspekte, die neben der Bezahlung mit dem Thema Gute Arbeit assoziiert werden“562 wie die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“563 immer wichtiger. Insofern sind nach Herrn Hehmke „Unternehmen, die das nicht bieten oder die einen derartigen Ruf haben, für diese Menschen nicht attraktiv und da verändert sich tatsächlich was“564. Auch Frau Nowak und Frau Klisch heben die Bedeutsamkeit von guten Arbeitsbedingungen und Wertschätzung hervor565. Für Frau Nowak geht Gute Arbeit über die reine Entlohnung hinaus und ist insgesamt Grundlage für ein „gutes Miteinander“566. Letzteres ist gerade im Kontext der Arbeitskräftesicherung und -bindung wichtig567. Insgesamt versteht sich die kommunale Wirtschaftsförderung als „zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle“568 für Unternehmen im Bezirk. In ihrer „Lotsenfunktion“ 569 berät sie Unternehmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung, bei der Gründung sowie Ansiedlung im Bezirk und fördert zugleich Projekte für die Entwicklung des Standortes570. Detailliertere Informationen können weiter im Handlungskonzept des Bezirks zur Wirtschaftsförderung eingesehen werden571. Ibid. Vgl. ibid. Vgl. ibid. 557 Ibid. 558 Vgl. ibid. 559 Ibid. 560 Vgl. Interview Herr Hehmke. 561 Ibid. 562 Ibid. 563 Ibid. 564 Ibid. 565 Vgl. Frau Nowak; Frau Klisch – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand. 566 Frau Nowak – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand. 567 Vgl. ibid. 568 Frau Klisch – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand. 569 Frau Nowak – Interview Frau Nowak; Frau Klisch; Frau Kubisch-Hillebrand. 570 Vgl. ibid. 571 Vgl. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2015. 554 555 556 69 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Als Schnittstelle zwischen den Bereichen Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung wurden insbesondere Möglichkeiten zur Sensibilisierung für Gute Arbeit diskutiert. Als Beispiel hierfür könnte die Entwicklung einer bezirklichen Auslobung, eines Signets oder Preises für Gute Arbeit stehen. Weiter wäre die Durchführung einer Beschäftigtenbefragung mit dem DGBIndex Gute Arbeit grundsätzlich denkbar. Als Erfolgsfaktoren für die Entwicklung und Durchführung solcher Projekte werden von allen Beteiligten eine langfristige Planung, der passende Zeitpunkt, eine Abstimmung mit den relevanten Akteur*innen sowie die notwendige politische Unterstützung gesehen. Darüber hinaus ist es zur Sicherung einer hohen Beteiligung von Unternehmen wichtig, klare Anreize zu schaffen und den entsprechenden Nutzen für die Unternehmen herauszustellen572. Die Wirtschaftsförderung schlug vor, dass in dem aktuell durchgeführten Projekt „Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise (I)“ - Berlin Reloaded, die Möglichkeit bestehe, Fragen zu Gute Arbeit mit aufzunehmen. In dem von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierten bezirksübergreifenden Projekt werden die touristischen Leistungsträger in 8 Berliner Bezirken befragt. Für die online Befragung (100 bis 300 Unternehmen pro Bezirk), werden die Fragen gerade vorbereitet. Die Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg leitet u.a. das Projekt und würde sich dafür einsetzten, dass im Befragungs-Teil „Fachkräfte und Personal“ Fragen zu „Gute Arbeit“ mit aufgenommen werden573. Das Angebot wurde vom Bereich Arbeit und Beschäftigung dankend angenommen und in die Tat umgesetzt. Die Resultate der Umfrage werden weiter zu evaluieren sein. 572 573 Vgl. Interview Frau Nowak, Frau Klisch, Frau Kubisch-Hillebrand. Vgl. Frau Nowak; Frau Klisch – Interview Frau Nowak, Frau Klisch, Frau Kubisch-Hillebrand. 70 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG G. Ausblick Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat im Jahr 2016 begonnen Gute Arbeit als bezirkliches Aufgabengebiet zu realisieren. Nach vielen Gesprächen und der Überwindung zahlreicher Herausforderungen konnte die Beauftragte für Gute Arbeit 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Im Jahr darauf wurde das Netzwerk Gute Arbeit gegründet und damit ein Meilenstein für die weitere Etablierung des Themas im Bezirk geschaffen. Für den weiteren Weg stellt Herr Mildner-Spindler heraus: „Es ist beachtlich, was wir, vor allem die Beauftragte für Gute Arbeit, in der kurzen Zeit bereits erreicht haben. Es geht ja erst los, sicher ist die eigentliche Herausforderung in Zukunft die Verstetigung des Begonnenen, ‚die Mühen der Ebene´574, und der Weg ist noch weit. Dennoch bin ich froh, dass wir uns für diesen Weg entschieden haben. Es ist der Richtige“ 575. Ebenso wurde bereits durch diese Studie und die damit verbundenen Gespräche mit Expert*innen offenbar, dass auch viele weitere Akteur*innen diesen Weg weiter gehen wollen und ein reger Austausch zum Thema Gute Arbeit sehr erwünscht ist. Gerade in der Einheitsgemeinde Berlin ist dieser Dialog über die bezirklichen Grenzen hinaus zu führen und an bestehende Prozesse und Institutionen auf Landesebene anzusetzen. Insbesondere die von Joboption Berlin initiierten Debatten zu öffentlichen Vergaben verdeutlichen den Wunsch vieler Akteur*innen, Gute Arbeit fördern zu wollen. Zugleich wird an verschiedenen Stellen auch der Bedarf an Orientierung und einem gemeinschaftlichen Vorgehen geäußert. Diesbezüglich gibt Bezirksstadtrat Hehmke an: „In diesem Sinne brauchen wir auch eine Diskussion in der Einheitsgemeinde Berlin, wo wir sagen, wir setzen bestimmte Standards im Bereich Gute Arbeit. Aber auch im Bereich Umweltschutz, Klimaschutz und Ernährung. Das muss dann berlinweit einheitlich sein und die finanziellen Rahmenbedingungen müssen dann auch entsprechend ausgestaltet sein. Ich erhoffe mir, dass ausgehend von Friedrichshain-Kreuzberg, wir auch landesweit in eine stärkere Diskussion kommen, solche Dinge zu definieren und zu vereinheitlichen“ 576. Ein Schritt in diese Richtung wäre mit Sicherheit getan, wenn sich weitere Bezirke dafür entscheiden, eine Beauftragtenstelle für Gute Arbeit einzurichten. Der Bezirk Lichtenberg ist an dieser Stelle als positives Beispiel hervorzuheben577. Gute Arbeit kann niemals allein umgesetzt bzw. durchgesetzt werden. Es bedarf immer einer offenen sowie integrativen Diskussion, der Konzentration von Fachwissen und Ressourcen und einem gemeinsamen Willen, gute Beschäftigungsbedingen weiter zu fördern. In diesem Sinne stellt der DGB-Vorsitzende für Berlin Heiko Glawe abschließend heraus: „Gute Arbeit ist ein wichtiges Thema auf allen Ebenen. Deswegen sind wir als DGB in Berlin dafür, nicht nur in Friedrichshain-Kreuzberg, sondern wirklich berlinweit, in allen Bezirken, Beauftragte für Gute zu schaffen.“578 Vgl. Brecht, 1949, zitiert nach Interview Herr Mildner-Spindler. Interview Herr Mildner-Spindler. 576 Interview Herr Hehmke. 577 Vgl. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (o.D.). 578 Interview Herr Glawe. 574 575 71 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG H. Fazit Nachdem der bezirkliche Handlungsrahmen für Gute Arbeit hergeleitet, der Umgang mit der Komplexität des Handlungssystems Gute Arbeit analysiert, das Aufgabengebiet Gute Arbeit inhaltlich sowie organisatorisch beschrieben und darauf aufbauend auf Handlungsmöglichkeiten konkret eingegangen wurde, kann nachfolgend ein vorläufiges Fazit gezogen werden. Der bezirkliche Handlungsrahmen für Gute Arbeit ist geprägt durch die Kompetenzverteilung in der Einheitsgemeinde Berlin. Allgemeine Charakteristika kommunaler Selbstverwaltung können daher nicht direkt auf die bezirklichen Gegebenheiten übertragen werden. Die Herleitung des bezirklichen Handlungsrahmens besteht daher in der Kombination aus einer Analyse der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Berlin, einer vorherigen Definition von Arbeitspolitik, Arbeitsmarktpolitik und Gute Arbeit sowie bestehenden Erkenntnissen zur kommunalen Arbeitsmarktpolitik. In Verbindung mit dem Qualitätsindikator Gute Arbeit gestaltet sich das bezirkliche Aufgabengebiet als komplexes Handlungssystem. Dieses Handlungssystem wird wiederum bestimmt durch verschiedene Akteur*innen, die innerhalb ihres eigenen Kompetenzbereiches interessengeleitet Entscheidungen treffen. Wie das Bezirksamt innerhalb dieser Komplexität Gute Arbeit verwirklicht bzw. weiter verwirklichen kann, wird mit dem Mehrebenenmodell von Governance analysiert. Im Ergebnis muss der Komplexität des Handlungssystems ein vernetzter Ansatz gegenübergestellt werden, innerhalb dessen Gute Arbeit als Querschnittsthema etabliert wird und der/die Beauftragte für Gute Arbeit eine strategische Schlüsselposition einnimmt. Mithilfe des kommunalen Netzwerkes Gute Arbeit können auf verschiedenen Ebenen Wissen und Fachkompetenzen zur Lösung von komplexen Fragestellungen gebündelt werden. Nach der Analyse grundlegender Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten konnten vertieft einzelne Handlungsfelder auf konkrete Handlungsmöglichkeiten analysiert werden. Der Pioniercharakter des bezirklichen Aufgabengebietes Gute Arbeit spiegelt sich auch in der Analyse wider. In diesem Sinne sind die herausgearbeiteten Ergebnisse als Dialoggrundlage für die weitere Zusammenarbeit im Handlungssystem zu verstehen. Die weitere Ausarbeitung aufgezeigter Perspektiven könnte in Form gemeinsamer Workshops stattfinden. Eine herausgehobene Bedeutung zur Förderung Guter Arbeit im Bezirk besitzt das Thema der öffentlichen Ausgaben. Handlungsmöglichkeiten des Bezirkes wurden insbesondere für den Bereich der Vergabe der Schulreinigung herausgearbeitet. Leitgedanke an dieser Stelle ist es, über die Integration von Zuschlagskriterien bezüglich der Qualität der Auftragsausführung auch die Qualität der Arbeitsbedingungen zu fördern. Eine Orientierung an den RAL-Kriterien sei als Beispiel genannt. Zudem konnte überblickshaft auf Handlungsfelder in der Baubranche eingegangen werden. Aber auch bei der Ausgabe von Zuwendungen ergeben sich konkrete Möglichkeiten. Zum einen wurde diskutiert, wie mehr Transparenz über die von Trägern eingerichteten Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden kann. Zum anderen wurde auf die konkrete Handlungsmöglichkeit eines Ausschlusses der Finanzierung von Minijobs durch deren Umwandlung in bspw. sozialversicherungspflichtige Teilzeit eingegangen. Die Vermeidung öffentlich finanzierter Minijobs wird auch im Bereich der bezirklichen Projektförderung weiter aufgegriffen. In Bezug auf das Handlungsfeld Gute Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik wurde sich vertieft mit Möglichkeiten der Steuerung aktiver Arbeitsmarktpolitik auseinandergesetzt. Von grundlegender Bedeutung in der Zusammenarbeit der in der Trägerversammlung vertretenden Partner*innen und für das Jobcenter sind Zielvereinbarungen und Berichtspflichten. Zum einen konnte die Informationsvielfalt zur Beschreibung eines Ist- 72 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Zustandes der Integration von Leistungsberechtigten herausgestellt werden. Zum anderen wurde betont, dass die aktuelle Zielsystematik eher kurzfristige Integrationserfolge fördert. Vielfältige Aktivitäten des Jobcenters zur Förderung individueller Möglichkeiten werden im Vergleich nicht berücksichtigt. Darauf aufbauend werden mögliche Erweiterungen der Zielsystematik zur Förderung einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration diskutiert. Eine Analyse von Schnittstellen zwischen Guter Arbeit und der Jugendförderung konnte am Beispiel der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII vollzogen werden. Dass eine gute Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für Gute Arbeit darstellt, ist klar. Die Herausforderung besteht im Übergang aus beispielsweise einer geförderten Ausbildung in Gute Arbeit. An dieser Stelle wurde ein weiterer Austauschbedarf gerade in Bezug auf die Vermittlung von ehemals geförderten Jugendlichen, im Falle eines Übergangs in das SGB IISystem, deutlich gemacht. In Bezug auf öffentliche Beschäftigung konnte grundlegend auf die Situation direkt beim Bezirksamt Beschäftigter eingegangen werden. Von herausgehobener Bedeutung zur Förderung Guter Arbeit ist in diesem Bereich der Personalrat. Es wurde klar, dass Gute Arbeit nur gemeinsam umgesetzt werden kann und gerade der Aspekt Wertschätzung dabei eine wichtige Rolle spielt. Zur Herausarbeitung der Situation direkt beim Bezirksamt Beschäftigter wurde der Einsatz des DGB-Index Gute Arbeit befürwortet. Für die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes im Bereich Eigenbetriebe (Kindergärten City) ist der Verwaltungsrat entscheidend. Friedrichshain-Kreuzberg ist dort vertreten und kann sich entsprechend für Gute Arbeit einsetzen. Der Verwaltungsrat kann unter anderem auf die Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit der dort Beschäftigten Einfluss nehmen und sich zugleich folgewirksam gegen einen Einsatz von Minijobs oder Leiharbeit aussprechen. Im Bereich der Wirtschaftsförderung konnte vor allem die Bedeutung Guter Arbeit für die Fachkräftesicherung und -bindung betont und Handlungsmöglichkeiten zur weiteren Sensibilisierung für das Thema herauskristallisiert werden. Auch wurde dahingehend bereits die Umsetzung einer konkreten Maßnahme besprochen. Es bleibt festzuhalten: Herausforderungen und Möglichkeiten zur Förderung Guter Arbeit sind hochgradig komplex und betreffen vielfältige Bereiche des bezirklichen Kompetenzrahmens. Einfache Lösungen sind an dieser Stelle nicht zu erwarten – das würde auch an der hohen Bedeutsamkeit des Themas für die Lebensrealität der im Bezirk Beschäftigten vorbeigehen. Zugleich wurde bei allen geführten Interviews offenbar, dass aktiv an den Herausforderungen gearbeitet werden möchte. Über vielfältige Projekte und Schritt für Schritt lassen sich Erfolge für Gute Arbeit im Bezirk realisieren. Oder wie der zuständige Bezirksstadtrat für Arbeit bereits sagte: ich [bin] froh, dass wir uns für diesen Weg entscheiden haben. Es ist der Richtige. 73 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG I. 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Interviewpartner*in Herr Akgün Vorsitzender des DGB FriedrichshainKreuzberg Thema Bedeutung Gute Arbeit in FriedrichshainKreuzberg Chancen und Herausforderungen für Gute Arbeit Frau Krönke Bezirkliche Koordinatorin Jugendberufsagentur Friedrichshain-Kreuzberg Frau Wittmer Beauftrage für Gute Arbeit Friedrichshain-Kreuzberg Gute Arbeit und Jugendförderung Netzwerk Gute Arbeit Gute Arbeit und Zuwendungen Herr Felisiak, Geschäftsführer des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg Frau Leese-Hehmke Jobcenter und Gute Arbeit Stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg Herr Glawe Vorsitzender des DGB Berlin Herr Hehmke Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg Frau Herrmann Bezirksbürgermeisterin FriedrichshainKreuzberg Bedeutung Gute Arbeit in FriedrichshainKreuzberg Chancen und Herausforderungen für Gute Arbeit Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit Wirtschaftsförderung Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit Eigenbetriebe am Beispiel Kindergärten City Frau Prof. Hipp, Ph.D. Themenbereichsleiterin des Promotionskollegs „Gute Arbeit“ am Wissenschaftszentrum Berlin Bedeutung Gute Arbeit 85 GUTE ARBEIT IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Frau Klein Jugendberufshilfe im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg (ehemals) Frau Hähnel Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg Frau Kubisch-Hillebrand Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Friedrichshain-Kreuzberg Herr Mildner-Spindler Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg Gute Arbeit und Jugendförderung Etablierung der Stelle für Gute Arbeit Jobcenter und Gute Arbeit Netzwerk Gute Arbeit Bezirkliche Projektförderung Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung Etablierung des Aufgabengebietes Gute Arbeit Foren für Gute Arbeit Frau Nowak Leiterin der Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg Frau Klisch Stellvertretende Leiterin der Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg Frau Rodehüser Vorsitzende des Personalrates des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg Sachbearbeiterin für Zuwendungen im Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg Schul Immo Gruppenleitung Immobilienverwaltung im Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg Herr Schibath Sozialarbeiter in der Jugendberufsagentur Standort Friedrichshain-Kreuzberg Frau Zauner Leiterin Abteilung II Arbeit und Berufliche Bildung SenIAS Frau Brinkmann Referatsleiterin II B SenIAS 86 Gute Arbeit und Wirtschaftsförderung Bezirkliche Beschäftigung Gute Arbeit und Zuwendungen Zwischen Vergabenormen und qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien Gute Arbeit und Jugendförderung Perspektive aus Sicht der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales BERATUNG FÜR ARBEITNEHMER*INNEN IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG Sie haben Fragen zur Entlohnung, zum Beschäftigungsverhältnis, zu Mitbestimmung oder Arbeitsbedingungen? Ich stehe Ihnen als Beauftragte für Gute Arbeit gerne persönlich als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vertraulich, diskret und direkt.  030 – 90298 48 19  gute-arbeit@ba-fk.berlin.de  Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Beauftragte für Gute Arbeit Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Verfasser: Maximilian Jacobi V.i.S.d.P.: Knut Mildner-Spindler Stand: 26.05.2021 Tel: +49 30 90 298 2601 Fax: +49 30 90 298 2505 E-Mail: stadtrat.mildner-spindler@ba-fk.berlin.de Web: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg Nachdruck, auch auszugsweise, unter Nennung der Quelle gerne gestattet.
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