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Volume Nr. 4, 17. September 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

a des Kündigungsrechtes nach $ 564 b Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB. 
Gegenstand der Vereinbarung Das Recht des Mieters auf Kündigung bleibt unberührt. 
(1) Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung (4) Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer von mindes- 
tens 10 Jahren die geförderten Maßnahmen nicht durch eigene 
des Hauses auf dem Grundstück ___ Maßnahmen zu ersetzen und für die Dauer von . . . Jahren wei- 
Diese Vereinbarung ist Ergänzung zum Mietvertrag tere Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung des Mieters 
nur mit Zustimmung des Mieters durchzuführen. 
VOM — (5) Der Vermieter. verpflichtet sich, im Falle der Beendigung 
(2) Der Vermieter stimmt zu, dass der Mieter folgende Maß- des Mietverhältnisses dem Mieter eine Entschädigung für die 
von ihm durchgeführten Maßnahmen zu zahlen. Der Entschä- 
nahmen durchführt ____ digungsbetrag ermittelt sich aus den Kosten der Mietermaß- 
nahmen (= Eigenfinanzierungsanteil des Mieters plus gewähr- 
— ter Baukostenzuschuss), abzüglich 10 v. H. dieses Betrages für 
._ jedes volle Kalenderjahr nach Durchführung der Maßnahmen; 
die Entschädigung beträgt höchstens 70 v. H. der Kosten der 
Mietermaßnahmen. Der Entschädigungsbetrag ist spätestens 
vier Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses auf ein 
. et vom Mieter zu benennendes Konto zu überweisen; bei Verzug 
Die Durchführung der Maßnahmen ist der geschuldete Betrag mit 4 v. H. zu verzinsen. 
erfolgt bis zum _ 
£ r Der Vermieter kann seine Verpflichtungen nach Satz 1 auch 
Die Kosten der Mietermaß nahmen dürch einen Mietvertrag mit einem Nachmieter erfüllen, der in 
betragen voraussichtlich __ DM diesen Vertrag eintritt und der den Entschädigungsbetrag frist- 
{in Worten: __ Deutsche Mark). gerecht an den Mieter überweist. 
Mieter und Vermieter verpflichten ‚sich, die endgültigen Datum: . 
Kosten nach Abschluss der Maßnahmen im Zusatzabschnitt zu 
dieser Vereinbarung festzustellen. Unterschriften: 
(3) Hält der Mieter die in Absatz 2 vereinbarte Frist nicht ein, _ LO L— L 
ist der Vermieter. nach angemessener Nachfristsetzung zum (Vermieter) ater) 
Rücktritt von dieser Vereinbarung berechtigt. In diesem Fall 
hat der Mieter einen gebrauchsfähigen Zustand oder den frü- Zusatz 
heren Zustand wiederherzustellen. Der Vermieter ist auch Die Maßnahmen sind am _ _ abgeschlossen wor- 
berechtigt, die Maßnahme auf eigene Kosten fertigzustellen; den; die Kosten der Mietermaßnahmen betragen abschließend 
gegebenenfalls kann der Vermieter für seine Aufwendungen DM 
den gesetzlich zulässigen Modernisierungszuschlag erheben. 
(4) Der Mieter verpflichtet sich, die Maßnahmen unter Beach- (in Worten: __ __ Deutsche Mark). 
tung der anerkannten Regeln der Baukunst fachgerecht auszu- 
führen. 
Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Datum: _- DA 
etwaige sich infolge der Durchführung der. Maßnahmen erge- 
bende Schadenersatzansprüche abzuschließen. Unterschriften: 
Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen - - _ =——_—_— 
obliegt dem Mieter. (Vermieter) $g) 
(5) Der Vermieter verpflichtet sich, im Zusammenhang mit 
den Mietermaßnahmen folgende Leistungen zu erbringen bzw. 
folgende Maßnahmen durchzuführen: 
. Anlage 3 
[zu Nummer 1- Allgemeine Anmerkungen - der Anmerkungen zum För- 
; derungskatalog (ergänzende Förderungsvoraussetzungen)] 
iu SEE 
Rechte und Pflichten aus den Mietermaßnahmen OkKologische Anforderungen 
; an Baustoffe und Bauteile 
(1) Im Hinblick auf die Vereinbarungen nach den Absätzen 2 
bis 5 geht das Eigentum an den vom Mieter durch die Maßnah- Bei der Planung und Bauausführung sollen nur. Materialien 
men geschaffenen Einrichtungen auf den Vermieter über. Der vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewin- 
Mieter verzichtet auf das Recht der Wegnahme nach 8547 a nung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine 
BGB. hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Bau- 
Der Mieter ist für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, Ha N et NEE Par 
für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung und gegebe e) sung, insbesondere die Gefahrstoffverordnung, Mindestanfor- 
nenfalls Erneuerung der Einrichtung zu sorgen und die dafür derungen dar. Soweit vorhanden, sollen Produkte mit dem 
entstehenden Kosten zu tragen. Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen. 
(2) Der Vermieter verpflichtet sich, 24% den durchgeführten Die nachfolgenden nicht zulässigen Baustoffe dürfen weder für 
Mad nahmen S SH Micter gegenüber für die Dauer des Mietyer- Bauteile, Baunebenprodukte (z. B. Schaltafeln aus ‚Tropen- 
hältnisses keine Mieterhöhung geltend zu machen. holz), noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwen- 
(3) Der Vermieter-verzichtet dem Mieter gegenüber für die dungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tief- 
Dauer von . . . Jahren (mindestens 5 Jahre) auf. die Ausübung baumaßnahmen. 
DBI.VINr. 4/17. 09. 1999 8 147 
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