Path:
Volume Nr. 4, 17. September 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Im Ausnahmefall kann ganz oder teilweise darauf verzichtet 5 Jahre) bedürfen der vorherigen Zustimmung der IBB. Die 
oder die planmäßige Tilgung reduziert werden, wenn nach Ent- IBB soll die Zustimmung nicht verweigern, wenn die vorge- 
scheidung der IBB die Tragbarkeit der Belastung aus dem nannte anderweitige Nutzung der Wohnung zum Beispiel aus 
Bestandserwerb ansonsten nicht gesichert wäre. beruflichen oder sonstigen zwingenden Gründen vom Nutzer 
der Wohnung nicht zu vertreten sind. Entscheidungen darüber 
41 - Weitere Förderungsvoraussetzungen trifft die IBB. 
(1) Der Eigenkapitalanteil des Erwerbers soll in der Regel (2) Die Förderungsmittel werden grundsätzlich nur bewilligt, 
15 %, grundsätzlich nicht weniger als 10% vom Kaufpreis sofern der Antragsteller vor Abschluss von Verträgen, die im 
zuzüglich Nebenkosten betragen. Über Ausnahmen hiervon Zusammenhang mit dem. zu fördernden Bestandserwerb 
entscheidet die IBB. stehen, die Finanzierungsberatung der IBB in Anspruch 
. . genommen hat. Eine Förderung wird aber dann nicht versagt, 
(2) Eine Förderung ist nur zulässig, soweit dem unter banken- wenn in die entsprechenden Verträge die Bestimmung aufge- 
üblichen Gesichtspunkten keine Hinderungsgründe entgegen- nommen wurde, dass der Antragsteller/Erwerber binnen eines 
stehen, und die Belastung aus dem Objekt die wirtschaftliche Zeitraumes von mindestens zwei Wochen nach Durchführung 
Existenzgrundlage des Antragstellers nicht beeinträchtigt und der Finanzierungsberätung durch einseitige Erklärung kosten- 
auf Dauer tragbar ist. Die Belastung wird als tragbar angese- und entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten kann, wenn 
hen, wenn die Einkünfte des Antragstellers nach Abzug der die Beratung ergibt, dass eine Förderung nicht oder nur unter 
Belastung aus dem Wohnungserwerb und sonstigen Zahlungs- erheblichen Risiken für den Antragsteller gewährt werden 
verpflichtungen ausreichen, einen angemessenen Betrag für kann. 
die Lebenshaltungskosten sicherzustellen. 
(3) Sofern die zu erwerbende Wohnung nicht bereits. vom 7 - Widerruf der Bewilligung und Kündigung des Darlehensver- 
Berechtigten bewohnt ist, wird ein Erwerb nur gefördert, wenn HABES. 
der bisherige Mieter diese Wohnung gekündigt hat und inner- Die IBB ist berechtigt, die Bewilligung der Zinsverbilligung 
halb von sechs Monaten nach Antragstellung zur Nutzung (auch teilweise) zu widerrufen und den Darlehensvertrag zu 
nach diesen Richtlinien freimacht. kündigen bzw. Anderungskündigung daran vorzunehmen, 
(4) Ein nach diesen Richtlinien geförderter Erwerb durch WENN: 
einen Familienangehörigen ist für maximal zwei von Familien- a) die Gewährung der Förderung auf falschen Angaben des 
mitgliedern genutzte Wohnungen zulässig. Förderungsnehmers beruht, 
(5) Werden der IBB im Zuge der Antragstellung Dritter Tat- b) die Wohnung nicht den Förderungsbedingungen entspre- 
sachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass der Mieter chend genutzt wird, 
vom Vermieter/Veräußerer zur Steigerung der Vermarktungs- c) die Wohnung innerhalb des Förderungszeitraumes veräu- 
chancen und Erzielung eines im Vergleich zum Verkauf der ßert oder.ohne Zustimmung der IBB vermietet wird, 
vermieteten Wohnung höheren Kaufpreises gegen seinen Wil- d) ein sonstiger, wichtiger Grund vorliegt. 
len zur Aufgabe der Wohnungsnutzung und Beendigung des 
Mietvertragsverhältnisses gedrängt wurde (Entmietungsmiss- 8 - Förderungsausschluss; Kumulationsverbot 
brauch), wird die Entscheidung über den Förderungsantrag bis (1) Wohnungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungs- 
zur Klärung zurückgestellt. bau, für die bei Veräußerung an Mieter eigene Erwerbsförde- 
Tatsachenfeststellungen und Entscheidungen hierüber trifft rungen beantragt werden können, oder auf die in der Vergan- 
die IBB im Rahmen der Antragsbearbeitung. genheit für den Neubau des Mehrfamilienhauses gewährte 
Förderungsmittel im Zuge. der Aufteilung in Wohnungseigen- 
5 - Antragsverfahren tum zur weiteren Auszahlung anteilig übertragen werden, wer- 
(1) Für die Antragstellung auf Erwerbsförderung sind die bei den nach diesen Richtlinien nicht gefördert. 
der IBB erhältlichen Vordrucke zu verwenden. (2) Wurden Gebäude oder Wohnungen unter Inanspruch- 
(2) Den Anträgen auf Erwerbsförderung sind folgende Unter- nahme von Förderungsmitteln des Landes Berlin modernisiert 
lagen beizufügen: oder instand gesetzt, wird die Bestandserwerbsförderung unter 
arm . x ; . der Voraussetzung gewährt, dass der Zuwendungsempfänger in 
— Nachweis über eine bei der IBB erfolgte Finanzierungsbe- die sich aus der Modernisierungs- und Instandsetzungsförde- 
ratung des Antragstellers, rung ergebenden Rechte und Pflichten eintritt und auf die 
verbindliches Kaufangebot des Verkäufers für die vom Übertragung etwaiger Aufwendungszuschüsse verzichtet. Der 
Antragsteller zu erwerbende Bestandswohnung, Erwerber hat der IBB gegenüber-den entsprechenden Nach- 
gültige. Bescheinigung der bezirklichen Wohnungsämter weis zu führen. 
über das gemäß den $$ 25 bis 25 d II. WoBauG anrechen- (3) Die Förderung des Erwerbes von Wohnungen aus dem 
bare Gesamteinkommen des nach Bestandserwerb berech- Bestand, für die Kaufverträge vor Inkrafttreten dieser Richt- 
tigt nutzenden Wohnungsinhabers; das Datum der Ein- linie notariell beurkundet wurden. ist ausgeschlossen. 
kommensbescheinigung darf hierbei nicht länger als ein 
Kalenderjahr vor Antragstellung liegen. 9 - Verfahrensbestimmungen; Ausnahmen von diesen 
(3) Bei Erwerb von Sozialmietwohnungen durch selbstnut- Richtlinien 
zende Dritte ist im Falle der Überschreitung der gemäß $ 25 (1) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der 
II. WoBauG maßgeblichen Einkommensgrenze auch die Frei- Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung und Ver- 
stellungsgenehmigung gemäß $7 des Wohnungsbindungs- wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des 
gesetzes für die Wohnung bei Antragstellung vorzulegen. Zuwendungsbescheides und Rückforderung der gewährten 
Zuwendung gelten die. Ausführungsvorschriften zu $ 44 der 
6 - Weitere Verpflichtungen des Erwerbers Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie 88 48 bis 49 a des Ver- 
(1) In den Kaufvertrag ist nachfolgende Verpflichtung des waltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förder- 
Erwerbers aufzunehmen: richtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. 
Der Erwerber verpflichtet sich, die Wohnung entsprechend (2) Im begründeten Einzelfall entscheidet die für das Bau- und 
dem Förderungszweck zu nutzen. Befristeter Leerstand (maxi- Wohnungswesen zuständige Senatsverwaltung im Rahmen der 
mal 3 Monate) oder befristete Nutzung durch andere Personen gesetzlichen Vorschriften und der verfügbaren Haushaltsmittel 
als bei Bewilligung. der Förderung vorgesehen (maximal über Ausnahmen von diesen Richtlinien. Soweit sie finanziell 
132 $ DB. VINr. 4 / 17. 09. 1999
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.