Path:
Volume Nr. 1, 30. März 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

ET 
Beschaffenheit Die Beschaffenheit einer Wohnung wird im Mietspie- Zur Würdigung der unterschiedlichen Bauweisen 
gel durch das Alter (Bezugsfertigkeit/Baualter) erläu- während verschiedener Zeitperioden wurde folgende 
tert, weil die grundsätzliche Beschaffenheit verschie- Unterscheidung der Bezugsfertigkeit vorgenommen: 
dener Wohnungen wesentlich durch die während be- 
stimmter Zeitperioden übliche Bauweise charakteri- M Altbauwohnungen bis 1918, 1919 bis 1949; 
siert wird. Maßgebend ist das Baualter/die Bezugsfer- IM Neubauwohnungen 1950 bis.1955, 1956 bis 1964, 
tigkeit der Wohnung, insbesondere bei Wiederaufbau, 1965 bis 1972, 1973 bis 1983 und 1984 bis 1996. 
Wiederherstellung, Ausbau und Erweiterung im Rah- 
men 88 16 und 17 Il. WoBauG. Für später errichtete 
Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Bei 
spiel bei Dachgeschoßausbau) ist also die Bezugsfer 
tigkeit dieser Wohnung maßgebend. 
Wohnlage Die Wohnlage spiegelt die Lagequalität des Wohn- Aufgrund der kleinräumigen Gliederung der Wohnla- 
umfelds wider. ge müssen in den Wohnlagenkarten auch »Mischge- 
biete« mit überwiegend einfacher, mittlerer oder gu- 
Bei der Wohnlagezuordnung wird nach drei Qualitäts- ter Wohnlage ausgewiesen werden. Die eindeutige 
stufen unterschieden —- einfache, mittlere und gute Wohnlagezuordnung ergibt sich allein aus dem 
Wohnlage. »Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 1998 
für die westlichen Bezirke (ohne West-Staaken)«. 
Die vorliegende Wohnlagezuordnung stellt das Re- 
sultat von wissenschaftlichen Untersuchungen, Bege- Die.nach Straßennamen in alphabetischer Reihenfol- 
hungen und Abstimmungen dar. Die Wohnlagezu- ge geordnete Übersicht ist im Anschluß abgedruckt 
ordnung ist fester Bestandteil dieses Mietspiegels. Die bezirklichen Wohnungsämter und die Senatsver- 
waltung für Bauen, Wohnen und Verkehr können Aus- 
kunft über die genaue Zuordnung geben. 
DBI.VINr.1/30.03. 1998 3 5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.