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Volume Nr. 4, 20. November 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

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KGR 122 städtebauliche Planung 
8 140 Nr. 4 BauGB 
1221 Rechtliche Sicherung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet sowie der Ersatz- und Ergänzungsgebiete 
(z.B. Bauleitplanung, Erhaltungsverordnung) 
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31 
gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG 
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 . 
soweit nicht gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG Aufgabe der 
Hauptverwaltung 
1222 Städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe 
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31 
städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe für Flächen von besonderer städtebaulicher 
Bedeutung 
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 ; 
soweit nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung 
1223 Gutachten 
(z.B Blockkonzepte, Verkehrswertermitflung, technische, juristische, kaufmännische Gutachten, Auswertungen, Analysen, 
Statistik, etc.) - soweit nicht Teil der vorbereitenden Untersuchungen gem. KGR 11) 
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31 
gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG 
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 
soweit nicht gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG Aufgabe der 
Hauptverwaltung 
1224 Untersuchungen über die Erforderlichkeit und Möglichkeit von Baumaßnahmen 
(z.B. Erhaltungsfähigkeit und -möglichkeit von Gebäuden, Bebaubarkeit von Grundstücken/Blöcken) 
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31, bzw. 54021 im Rahmen der Bauförderprogramme 
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 
ab förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets und soweit nicht Aufgabe der Hauptverwaltung 
zur Vorbereitung der Bauförderprogramme Berlins 
1225 Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) 
8 149 BauGB 
Die Kosten sind Teil der Vergütung der Gebietsbeauftragten und sind damit in der KGR 521 enthalten ! 
Zuständigkeit: a Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31 
Aufstellung der KoFi zum Zeitpunkt der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets 
- Fortschreibung der von der Hauptverwaltung finanzierten Teilmaßnahmen 
Zusammenfassung der Fortschreibungen aller Teilmaßnahmen 
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 
Fortschreibung der KoFi ab förmlicher Festlegung der aus dem Bezirkshaushalt finanzierten 
Teilmaßnahmen 
KGR 123 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen / Öffentlichkeitsarbeit 
88 137, 140 Nr. 5 BauGB, (z.B. Betroffenenvertretung, Erörterung, Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren, etc.) 
Zuständigkeit: Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31 
Höchstbeträge der einmaligen und laufenden erstattungsfähigen Kosten für die 
Betroffenenvertretung werden durch die Senatsverwaltung für Bauen. Wohnen und Verkehr 
vorgegeben (8 6 Abs. 5 AZG). 
DB. VINr. 4 / 20. 11. 1998 3 137
	        
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