Anlage 1
Gliederung der Gesamtmaßnahme in Teilmaßnahmen
nach Kostengruppen (Nummer 12) und Einnahmearten (Nummer 14),
Zuordnung der Zuständigkeit (Nummer 13 und 15) und Finanzierung
Die im BauGB unterschiedenen Teilmaßnahmen der Gesamtmaßnahme sind als Gliederung nach den Kostengruppen der Kosten- und
Finanzierungsübersicht der Gesamtmaßnahme (8 149 BauGB) für die Finanzierung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme zu dieser
Übersicht zusammengestellt.
Dieser Gruppierungsplan umfaßt die nachfolgenden Kostengruppen (Anlage 1.1) und Einnahmearten (Anlage 1.2):
Anlage 1.1: Kostengruppen - Zuständigkeit - Finanzierung
— Vorbereitung der Sanierung (KGR 1)
- Ordnungsmaßnahmen (KGR 2)
- Baumaßnahmen (KGR 3)
— sonstige Maßnahmen, Vor- und Zwischenfinanzierung (KGR 4)
— Aufgabenerfüllung durch Dritte (KGR 5)
KGR 1 Vorbereitung der Sanierung
8 140 ff. BauGB
Die Vorbereitung der Sanierung ist eine Aufgabe während der Gesamtdauer der Sanierung, also auch nach förmlicher
Festlegung des Sanierungsgebiets. Einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets anfallen ($ 140 Nr. 7 BauGB) sind den jeweiligen Kostengruppen 2 und 3 zuzuordnen, dies setzt jedoch
voraus, daß das betroffene Grundstück vorbehaltlich der Rechtsverordnung des Senats von Berlin zum vorgesehenen
Sanierungsgebiet gehört und den Zielen und Zwecken der beabsichtigten städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
entsprochen wird.
'KGR 11 vorbereitende Untersuchungen (bis zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets)
8 140 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB
111 Bestandserhebung und Bewertung der städtebaulichen Mißstände gem. $ 136 BauGB
112 Entwicklung der Sanierungsziele und des Neuordnungsprogramms (z.B. Rahmenplanung, soziales Konzept,
Blockkonzepte, Sondergutachten, ...) .
113 Abstimmung des Neuordnungsprogramms (88 137, 139 BauGB)
114 Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen
115 förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, sowie der Ersatz- und Ergänzungsgebiete (88 140 Nr. 2, 142, 143 BauGB)
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
soweit einzelne Aufgaben übertragen (& 16 AGBauGB)
KGR 12 Weitere Vorbereitungen, Abschluß (ab förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes)
$ 140 Nr. 3 bis 6 BauGB, 8 162 BauGB
KGR 121 Fortschreibung der grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Sanierung
8 140 Nr. 3 BauGB
Zuständigkeit: Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
136 ® DBIVINr. 4 / 20. 11. 1998