IS an
e) Die Nummer 8 wird wie folgt geändert: Ausgleichsleistung aus einem Umlegungsverfah-
In Nummer 8.1 und 8.3 werden die Wörter „nach $ 245 en ode * Sen entsprechenden Zuschuß als
Abs. 11 BauGB“ gestrichen Eigenleistung für die Finanzierung einsetzt (vor-
. ; mals $49 Abs. 2 StBauFG).“
f) In Nummer 9.1.1 Satz 2 werden die Wörter „$-245 en T .
Abs. 11 BauGB“ durch die Wörter „8 164 a BauGB“ ge) In Nummer 10.4 Satz 1 werden die Wörter „in den
ersetzt. Bindungen nach $ 245 Abs. 11 BauGB“ durch die
Wörter „nach Nummer 10.1 c“ ersetzt.
g) Die Nummer 10 wird wie folgt geändert: In Nummer 10.4 Satz 1 sind die Wörter „bis zum
aa) In Nummer 10.1 werden die Wörter „147 Abs. 2 Entfallen der Zweckbindung zins- und tilgungs-
BauGB“ durch die Wörter 146. Abs. 3 BauGB“ frei.“ zu streichen. Im zweiten Satz sind die Wör-
ersetzt. ” ter „Sie sind“ zu streichen.
bb) 03 Od D and 1070 sm Nummern 4. Der Abschnitt B wird wie folgt geändert:
Ve . , a) In Nummer 12.1.1 Satz 1 wird „($ 40 Abs. 2 StBauFG in
„10.1 a Finanzierungsmittel des Haushalts von Verbindung mit 8 245 Abs. 11 BauGB)“ durch „(& 164 a
Berlin können als Darlehen oder Zuschüsse zur Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 8 140 Nr. 7 BauGB)“
Deckung der Kosten oder zur Verbilligung von ersetzt: .
anderen Darlehen, die der Deckung der Kosten
dienen, gewährt werden. Sie können als Darlehen b) Die Nummer 12.2 wird wie folgt: geändert:
auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung, als aa) In Nummer 12.2 Satz 1 werden nach dem Wort
Zuschüsse auch zur Verbilligung von anderen Vor- hinaussehen“ ) die. Wörter ‚und die Erstattun
oder Zwischenfinanzierungsdarlehen, zur Förde- Wr ht 5 lich hl » de“ eineefi 5
rung von Modernisierungs- und Instandsetzungs- MICHE VERTAENCH AUSEESCHIOSSEN En SS EIMNESINEL
maßnahmen nach $ 164 a Abs. 3 BauGB auch als In Nummer 12.2 Satz 2 werden die Wörter „$ 147
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung der erhöh- BauGB“ durch die Wörter »$ 146 Abs. 3 sowie
ten Aufwendungen gewährt werden (vormals $ 39 $$ 11 und 12 BauGB“ ersetzt.
Abs. 3 StBauFG). bb) In den Nummern 12.2.1 bis 12.2.5 wird im Klam-
10.1 b Soweit eine andere Stelle als Berlin Kosten METZUSALZ „S$147 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BauGB)“
für bestimmte durch die Sanierung bedingte oder „Abs. 1“ gestrichen.
mit ihr zusammenhängende Maßnahmen auf an- cc) Nach Nummer 12.2.5 wird folgende Nummer
derer rechtlicher Grundlage zu tragen verpflichtet 12.2.6 eingefügt:
ist oder aus anderen als Sanierungsförderungsmit- 12.2.6 Bereitstellung von Flächen und Durch-
NE HE oder Ha a Cg führung von Ausgleichsmaßnahmen aufgrund von
NEN EEE 3% aka Ob I Eingriffen in Natur und Landschaft (147 Abs.
B B) - KGR 26“
Vor- und Zwischenfinanzierung eingesetzt wer- Au)
den, wenn die Ersetzung durch die endgültigen c). Die Nummer 12.3 wird wie folgt geändert:
Finanzierungs- oder Förderungsmittel zu erwar- a
ES aa) In Nummer 12.3.5 wird „($39 Abs.1l Satz 2
ton st (vormals 839 Abs. 4 StBauFG}; StBauFG in Verbindung mit 8245 Abs. 11
10.1c Finanzierungsmittel des Haushalts von BauGB)“ ersetzt durch „($ 164 a Abs. 2 in Verbin-
Berlin für die Gesamtmaßnahme können als Vor- dung mit $ 148 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)“.
auszahlung gegeben werden unter Vorbehalt einer bb) nach Nummer 12.3.5 wird folgende Nummer
späteren Bestimmung, ob sie als Darlehen oder 12.3.6 eingefügt: = 8
Zuschuß gewährt werden oder durch andere 5 st:
Finanzierungsmittel zu ersetzen oder zurückzu- „12.3.6 Ausgleichsmaßnahmen aufgrund von
zahlen sind; die vorausgezahlten Mittel sind in der Eingriffen in Natur und Landschaft (8 148 Abs. 2
Vorauszahlungszeit zins- und tilgungsfrei (vor- Satz 2 BauGB) - KGR 36
mals $39 Abs. 5 StBauFG). d) Die Nummer 12.4 wird wie folgt geändert:
cc) In Nummer 10.2 wird die Zahl „147“ durch die In Nummer 12.4.2 wird „($ 39 Abs. 4 StBauFG in Ver-
Zahl „146“ ersetzt, und es wird „($39 Abs.5 bindung mit $245 Abs. 11 BauGB)“ durch „(Num-
StBauFG in Verbindung mit $245 Abs.1l mer’ 10.1 b)“ ersetzt.
BauGB)“ gestrichen.
dd) In Nummer 10.3 werden die Wörter „839 Abs. 5 5. Der Abschnitt D wird wie folgt geändert:
StBauFG in Verbindung mit $ 245 Abs. 11 BauGB“ In Nummer 18.1 Satz 2 wird innerhalb der Klammer die
durch die Wörter „10.1 c“ ersetzt und nach den Zahl „147“ durch „146“ ersetzt.
Wörtern „soweit nicht“ die Wörter „- wie insbe-
HESS AUS ä1 na Ealchen nn ne 6. Der Abschnitt F, Unterabschnitt F-I wird wie folgt verän-
. . dert:
Des weiteren wird in Nummer 10.3 nach dem z : n & .
ersten Satz folgender Satz eingefügt: a) Die Nummer 21 wird wie folgt verändert:
„Die Gewährung. von Finanzierungsmitteln des aa) N N EHE de EN N wird die Zahl „147“ durch
Haushalts von Berlin zur Förderung von Maßnah- LM STEIN,
men nach $148 BauGB kann davon abhängig bb) In Nummer 21.2 Satz 3 werden die Wörter „$ 39
gemacht werden, daß der Bauherr eine Entschädi- Abs. 5 StBauFG in Verbindung mit $ 245 Abs. 11
gung für einen Rechtsverlust, die er im Hinblick BauGB“ durch die Wörter „Nummer 10.1 c“ und
auf die. Sanierung erhält. oder eine entsprechende die Zahl „147“ durch die Zahl „146“ ersetzt.
118 ® DBI.VINr. 4/20. 11. 1998