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Volume Nr. 4, 20. November 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlins 
. a Zen 
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen 
Stadtentwicklung und | 
Umweltschutz - 7 
Nr. 4 Berlin, den 20. November 1998 
INHALT 
Anita „eute 
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Ausfüh- Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der 
rungsvorschriften über die Finanzierung städtebau- Ausführungsvorschriften zur 2. Zweckentfrem- 
licher Sanierungsmaßnahmen (AV StBauF 97) ... 117 dungsverbot-Verordnung (AV - 2. ZwVbVO)..... 166 
Rundschreiben zur Neufassung der Ausführungs- Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche 
vorschriften über die Finanzierung städtebaulicher Behörden- und Dienststellenbeteiligung (AV 
Sanierungsmaßnahmen (AV StBauF 97) ......... 121 Beteiligung). ........ zum 170 
Rundschreiben über die Bauregelliste A, Bauregel- 
liste B und Liste C ......... . 20.0 174 
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr 3. Der Abschnitt A wird wie folgt geändert: 
a) Die Nummer 1.1 wird wie folgt gefaßt: 
x Ya 1.1. Die Finanzierung der städtebaulichen Sanierungs- 
An de BELA! ABI 3.3041 maßnahmen nach dem BauGB ist im Rahmen der 
nachrichtlich . Si . Finanz- und Haushaltsplanung von Berlin zu bewirken. 
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Die im Haushaltsplan für diese Maßnahmen ausgewie- 
den Präsidenten des Rechnungshofes senen Mittel - Verpflichtungsermächtigungen und 
Ausgaben - sind nach Maßgabe der Zuteilung von 
Finanzhilfen aufgrund des Artikels 104 a Abs. 4 des 
Verwaltungsvorschrift zur Änderung Grundgesetzes (GG) - Verwaltungsvereinbarungen 
N as rer s nach 8164 b Abs. 1 BauGB zwischen dem Bund und 
der Ausführungsvorschriften über die Finanzierung den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des 
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Bundes an die Länder (VV-Städtebauförderung) - Mit- 
(AV StBauF 97) tel der Städtebauförderungsprogramme Berlins. 
Vom 26. Mai 1998 b) Die Nummer 2 wird wie folgt gefaßt: 
2 Rechtsgrundlagen 
BauWohnV IV C 32 Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das beson- 
Telefon: 90 12 - 46 64 oder 90 - 0, intern 9 12 - 46 64 dere Städtebaurecht des BauGB, die Landeshaushalts- 
) ordnung (LHO) und die dazugehörigen Ausführungs- 
Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuchs (BalGB) durch vorschriften (AV LHO). 
das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18. August 1997 c) Die Nummer 3 wird wie folgt geändert: 
(BGBl. I S. 2081) werden die Ausführungsvorschriften über x S . 
die Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen aa) TU ern es ne en den en „S$ 136 bis 
(AV StBauF 97) vom 16. Mai 1997 (ABl. S. 2305) wie folgt ge- Sr. BUChStaS „9 CINSOIET: 
ändert: bb) In Nummer 3.2.3 wird ($39 Abs. 5 StBauFG in 
Verbindung mit $245 Abs.1ll BauGB) durch 
„(Nummer 10.1 c)“ sowie „($ 48 StBauFG in Ver- 
bindung mit 8245 Abs.11l BauGB)“ durch 
„($ 156 a BauGB)“ ersetzt. 
! In der Eingangsformel zur AV StBauF 97 werden in der cc) In Nummer 3.3.2 Satz 2, erster Anstrich wird 
letzten Zeile die Worte „88 136 bis 164 und $ 245“ durch die „($ 147 Abs. 1 Satz 2 BauGB)“ durch „($ 147 Satz 3 
Worte „$$ 136 bis 164 b“ ersetzt. BauGB)“ ersetzt. 
» n x - z R : d) In Nummer 5.2 werden in der Klammer die Wörter 
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: „847 StBauFG in Verbindung mit $245 Abs. 11 
In Nummer 23 wird die Zahl „147“ durch die Zahl „146“ BauGB“ durch die Wörter „164 a Abs. 1 Satz 2 BauGB“ 
ersetzt. ersetzt. 
DBI.VINr.4/ 20.11.1998 3 117 
-.—- Se;
	        
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