Dienstblatt des Senats von Berlins
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Teil VI — Bau- und Wohnungswesen
Stadtentwicklung und |
Umweltschutz - 7
Nr. 4 Berlin, den 20. November 1998
INHALT
Anita „eute
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Ausfüh- Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der
rungsvorschriften über die Finanzierung städtebau- Ausführungsvorschriften zur 2. Zweckentfrem-
licher Sanierungsmaßnahmen (AV StBauF 97) ... 117 dungsverbot-Verordnung (AV - 2. ZwVbVO)..... 166
Rundschreiben zur Neufassung der Ausführungs- Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche
vorschriften über die Finanzierung städtebaulicher Behörden- und Dienststellenbeteiligung (AV
Sanierungsmaßnahmen (AV StBauF 97) ......... 121 Beteiligung). ........ zum 170
Rundschreiben über die Bauregelliste A, Bauregel-
liste B und Liste C ......... . 20.0 174
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr 3. Der Abschnitt A wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 1.1 wird wie folgt gefaßt:
x Ya 1.1. Die Finanzierung der städtebaulichen Sanierungs-
An de BELA! ABI 3.3041 maßnahmen nach dem BauGB ist im Rahmen der
nachrichtlich . Si . Finanz- und Haushaltsplanung von Berlin zu bewirken.
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Die im Haushaltsplan für diese Maßnahmen ausgewie-
den Präsidenten des Rechnungshofes senen Mittel - Verpflichtungsermächtigungen und
Ausgaben - sind nach Maßgabe der Zuteilung von
Finanzhilfen aufgrund des Artikels 104 a Abs. 4 des
Verwaltungsvorschrift zur Änderung Grundgesetzes (GG) - Verwaltungsvereinbarungen
N as rer s nach 8164 b Abs. 1 BauGB zwischen dem Bund und
der Ausführungsvorschriften über die Finanzierung den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Bundes an die Länder (VV-Städtebauförderung) - Mit-
(AV StBauF 97) tel der Städtebauförderungsprogramme Berlins.
Vom 26. Mai 1998 b) Die Nummer 2 wird wie folgt gefaßt:
2 Rechtsgrundlagen
BauWohnV IV C 32 Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das beson-
Telefon: 90 12 - 46 64 oder 90 - 0, intern 9 12 - 46 64 dere Städtebaurecht des BauGB, die Landeshaushalts-
) ordnung (LHO) und die dazugehörigen Ausführungs-
Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuchs (BalGB) durch vorschriften (AV LHO).
das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18. August 1997 c) Die Nummer 3 wird wie folgt geändert:
(BGBl. I S. 2081) werden die Ausführungsvorschriften über x S .
die Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen aa) TU ern es ne en den en „S$ 136 bis
(AV StBauF 97) vom 16. Mai 1997 (ABl. S. 2305) wie folgt ge- Sr. BUChStaS „9 CINSOIET:
ändert: bb) In Nummer 3.2.3 wird ($39 Abs. 5 StBauFG in
Verbindung mit $245 Abs.1ll BauGB) durch
„(Nummer 10.1 c)“ sowie „($ 48 StBauFG in Ver-
bindung mit 8245 Abs.11l BauGB)“ durch
„($ 156 a BauGB)“ ersetzt.
! In der Eingangsformel zur AV StBauF 97 werden in der cc) In Nummer 3.3.2 Satz 2, erster Anstrich wird
letzten Zeile die Worte „88 136 bis 164 und $ 245“ durch die „($ 147 Abs. 1 Satz 2 BauGB)“ durch „($ 147 Satz 3
Worte „$$ 136 bis 164 b“ ersetzt. BauGB)“ ersetzt.
» n x - z R : d) In Nummer 5.2 werden in der Klammer die Wörter
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: „847 StBauFG in Verbindung mit $245 Abs. 11
In Nummer 23 wird die Zahl „147“ durch die Zahl „146“ BauGB“ durch die Wörter „164 a Abs. 1 Satz 2 BauGB“
ersetzt. ersetzt.
DBI.VINr.4/ 20.11.1998 3 117
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