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Volume Nr. 3, 21. August 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

5»; 
. S..1 Senatsbibliothek 
Dienstblatt des Senats vor} Börli Berlin 
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen 
Stadtentwicklung uR 
Umweltschutz 
Nr. 3 Berlin, den 21. August 1998 
INHALT 
Seite -eite 
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Rundschreiben über den Ergänzungsband 1998 zur 
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Groß- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) 
siedlungen (WUM RL 98) ........ 1975 — Ausgabe 1992 —- .....i... „+ 108 
Gemeinsames Rundschreiben über die Erteilung 
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendun- von Bescheinigungen zur Anwendung der 
gen zur Förderung der Verkehrserziehung und 88 7 h, 10 fund 11 a des Einkommensteuergesetzes 
‚aufklärung ....... .. 108 (ESiG) ..-.... «xx» 109 
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr '2 Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren 
WTA Haushaltsmittel auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch 
. en . auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förde- 
An die Investitionsbank Berlin ABl. S. 2385, 2804 rung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Förder- 
nachrichtlich stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im 
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Rahmen der verfügbaren Mittel. 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 2 Gegenstand der Förderung 
Richtlinien 2.1 Gefördert werden 
über die Gewährung von Zuschüssen 2.1.1 im Ostteil Berlins Maßnahmen in Großsiedlungen ent- 
für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sprechend der Kartierung „Festlegung der Gebiete für 
in Großsiedlungen (WUM RL 98) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Wohnungs- 
bauvorhaben zur Ergänzung industriell gefertigter Miet- 
Vom 2. April 1998 wohnungsbauten im Ostteil der Stadt“ (Wohnungsbau- 
kulisse Platte), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin 
BauWohnV IV E 67 Nummer 35 vom 14. Juli 1995 Seite 2302 ff., insofern sie 
. Gegenstand des Bund-Länderprogramms zur Städtebau- 
Telefon: 90 12 - 48 53 oder 90 - 0, intern 9 12 - 48 53 förderung sind. 
Auf Grund des 8 6 Abs.-2 Buchstabe b AZG und des 8 10 des 2.1.2 im Westteil Berlins Maßnahmen in den Gebieten, die im 
Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Berlin (IBB) „Maßnahmenprogramm ‚zur Sicherung und Verbesse- 
vom 25. November 1992 (GVBl. S. 345) werden für die Gewäh- rung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand der 
rung von Zuwendungen zu wohnumfeldverbessernden Maß- Großsiedlungen“ (Amtsblatt für Berlin Nummer 14 vom 
nahmen auf der Grundlage des $ 44 der Landeshaushaltsord- 13. März 1998 Seite 1042 und Nummer 23 vom 30. April 
nung und der 88 36, 48, 49, 49 a des Verwaltungsverfahrens- 1998 Seite 1746) aufgeführt sind und laufend fortge- 
gesetzes im Einvernehmen mit den Senatsverwaltungen für schrieben. werden. 
Finanzen sowie Stadtentwicklung, Umweltschutz und Techno- 2.2 Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: 
OBIE NE ACHSISNENÜCNARICHANDIEN CNANSEN! 2.2.1 Verbesserung des Wohnumfeldes durch Umgestaltung 
der Hof- und Freiflächen nach ökologischen Gesichts- 
Zuwendungszweck punkten durch 
1.1 Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richt- — Vegetations-, Spiel- und Bewegungsflächen, 
linien einmalige Zuwendungen. Damit sollen — Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinder- 
— im Ostteil Berlins Maßnahmen durchgeführt wer- WAREN . 5 . 
den, die eine umfassende städtebauliche Weiterent- - Entsiegelung von nicht notwendigen Hof- und Frei- 
wicklung eines Neubaugebietes bewirken, flächenbefestigungen, 
im Westteil Berlins in Großsiedlungen und hochver- Anlagen zur Sammlung und flächigen Versickerung 
dichteten Wohnanlagen Maßnahmen durchgeführt von Regenwasser, 
werden, die zur Stabilisierung der sozialen Situation Anlagen und Flächen zur getrennten Sammlung von 
beitragen. Hausmüll, 
DB. VEN. 3/ 21.08.1998 8 105 
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