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. S..1 Senatsbibliothek
Dienstblatt des Senats vor} Börli Berlin
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen
Stadtentwicklung uR
Umweltschutz
Nr. 3 Berlin, den 21. August 1998
INHALT
Seite -eite
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Rundschreiben über den Ergänzungsband 1998 zur
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Groß- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
siedlungen (WUM RL 98) ........ 1975 — Ausgabe 1992 —- .....i... „+ 108
Gemeinsames Rundschreiben über die Erteilung
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendun- von Bescheinigungen zur Anwendung der
gen zur Förderung der Verkehrserziehung und 88 7 h, 10 fund 11 a des Einkommensteuergesetzes
‚aufklärung ....... .. 108 (ESiG) ..-.... «xx» 109
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr '2 Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren
WTA Haushaltsmittel auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch
. en . auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förde-
An die Investitionsbank Berlin ABl. S. 2385, 2804 rung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Förder-
nachrichtlich stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im
an die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Rahmen der verfügbaren Mittel.
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter 2 Gegenstand der Förderung
Richtlinien 2.1 Gefördert werden
über die Gewährung von Zuschüssen 2.1.1 im Ostteil Berlins Maßnahmen in Großsiedlungen ent-
für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sprechend der Kartierung „Festlegung der Gebiete für
in Großsiedlungen (WUM RL 98) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Wohnungs-
bauvorhaben zur Ergänzung industriell gefertigter Miet-
Vom 2. April 1998 wohnungsbauten im Ostteil der Stadt“ (Wohnungsbau-
kulisse Platte), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin
BauWohnV IV E 67 Nummer 35 vom 14. Juli 1995 Seite 2302 ff., insofern sie
. Gegenstand des Bund-Länderprogramms zur Städtebau-
Telefon: 90 12 - 48 53 oder 90 - 0, intern 9 12 - 48 53 förderung sind.
Auf Grund des 8 6 Abs.-2 Buchstabe b AZG und des 8 10 des 2.1.2 im Westteil Berlins Maßnahmen in den Gebieten, die im
Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Berlin (IBB) „Maßnahmenprogramm ‚zur Sicherung und Verbesse-
vom 25. November 1992 (GVBl. S. 345) werden für die Gewäh- rung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand der
rung von Zuwendungen zu wohnumfeldverbessernden Maß- Großsiedlungen“ (Amtsblatt für Berlin Nummer 14 vom
nahmen auf der Grundlage des $ 44 der Landeshaushaltsord- 13. März 1998 Seite 1042 und Nummer 23 vom 30. April
nung und der 88 36, 48, 49, 49 a des Verwaltungsverfahrens- 1998 Seite 1746) aufgeführt sind und laufend fortge-
gesetzes im Einvernehmen mit den Senatsverwaltungen für schrieben. werden.
Finanzen sowie Stadtentwicklung, Umweltschutz und Techno- 2.2 Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig:
OBIE NE ACHSISNENÜCNARICHANDIEN CNANSEN! 2.2.1 Verbesserung des Wohnumfeldes durch Umgestaltung
der Hof- und Freiflächen nach ökologischen Gesichts-
Zuwendungszweck punkten durch
1.1 Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richt- — Vegetations-, Spiel- und Bewegungsflächen,
linien einmalige Zuwendungen. Damit sollen — Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinder-
— im Ostteil Berlins Maßnahmen durchgeführt wer- WAREN . 5 .
den, die eine umfassende städtebauliche Weiterent- - Entsiegelung von nicht notwendigen Hof- und Frei-
wicklung eines Neubaugebietes bewirken, flächenbefestigungen,
im Westteil Berlins in Großsiedlungen und hochver- Anlagen zur Sammlung und flächigen Versickerung
dichteten Wohnanlagen Maßnahmen durchgeführt von Regenwasser,
werden, die zur Stabilisierung der sozialen Situation Anlagen und Flächen zur getrennten Sammlung von
beitragen. Hausmüll,
DB. VEN. 3/ 21.08.1998 8 105
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