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KGR 122 städtebauliche Planung
8 140 Nr. 4 BauGB
1221 Rechtliche Sicherung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet sowie der Ersatz- und Ergänzungsgebiete
(z.B. Bauleitplanung, Erhaltungssatzung)
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
gem AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
soweit nicht gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG Aufgabe der
Hauptverwaltung
1222 Städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe für Flächen von besonderer städtebaulicher
Bedeutung
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
soweit nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung
1223 Gutachten
(z.B Blockkonzepte, Verkehrswertermittlung, technische, juristische, kaufmännische Gutachten, Auswertungen, Analysen,
Statistik, etc.) - soweit nicht Teil der vorbereitenden Untersuchungen gem. KGR 11)
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
gem AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
soweit nicht gem. AGBauGB oder des Zuständigkeitskataloges des AZG Aufgabe der
Hauptverwaltung
1224 Untersuchungen über die Erforderlichkeit und Möglichkeit von Baumaßnahmen
{z.B. Erhaltungsfähigkeit und -möglichkeit von Gebäuden, Bebaubarkeit von Grundstücken/Blöcken)
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31, bzw. 54021 im Rahmen der Bauförderprogramme
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
ab förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets und soweit nicht Aufgabe der Hauptverwaltung
zur Vorbereitung der Bauförderprogramme Berlins
1225 Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi)
8 149 BauGB
Die Kosten sind Teil der Vergütung der Gebietsbeauftragten und sind damit in der KGR 521 enthalten !
Zuständigkeit: a) Hauptverwaltung, Einzelplan 12, Titel 893 31
Aufstellung der KoFi zum Zeitpunkt der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
Fortschreibung der von der Hauptverwaltung finanzierten Teilmaßnahmen
Zusammenfassung der Fortschreibungen aller Teilmaßnahmen
b) Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
Fortschreibung der KoFi ab förmlicher Festlegung der aus dem Bezirkshaushalt finanzierten
Teilmaßnahmen
KGR 123 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen / Öffentlichkeitsarbeit
88 137, 140 Nr. 5 BauGB, (z.B. Betroffenenvertretung, Erörterung, Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren, etc.)
Zuständigkeit: Bezirksverwaltung, Einzelplan 42, Titel 893 31
Höchstbeträge der einmaligen und laufenden erstattungsfähigen Kosten für die
Betroffenenvertretung werden durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
vorgegeben (8& 6 Abs. 5 AZG).
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42 X DBIVINr. 3 / 11. 07. 1997