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Volume Nr. 6, 18. November 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

CE BT 
2.2.3 Abluftöffnungen 2.4 Lüftungsanlagen nach DIN 18.017 
Die Abluftöffnungen der Entlüftungsanlagen dürfen in jedem Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teile ... (Ausgabe ...) für 
fensterlosen Raum von Hand absperrbar sein oder selbsttätige fensterlose Bäder und Toilettenräume in Wohnungen erfüllen 
Rückschlagklappen haben. die lüftungstechnischen Anforderungen nach den Abschnitten 
2 bis 2.3, wenn die Wohnungen keine fensterlosen Küchen und 
2.2.4 Raumluftabhängige Feuerstätten und Entlüftungsanla- Kochnischen aufweisen. 
gen mit Ventilatoren 
Nach $. . . (entsprechend $ 7 Abs. 7 MFeuVO) bedarf die Auf- 
stellung von raumluftabhängigen Feuerstätten in Wohnungen 
mit Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren, wenn die Abgase 3 Schallschutzanforderungen ($ 37 Abs. 3 MBO) 
nicht in die Entlüftungsanlagen eingeleitet werden, der bauauf- Lüft 1 d -Ieit für fenster! Rä . 
sichtlichen Ausnahme; dies gilt nicht für Gasherde. Die Aus- We N EEnC ECT 1 Sr GEW AUT AONSMSTOSE NS 
nahme darf von der Bauaufsichtsbehörde nur erteilt werden, OEL SCI BEREITEN eiterleitung von Schall in an- 
Ns nn l e dere Wohnungen oder fremde Räume entsprechend DIN 4109, 
wenn ein gefahrloser Betrieb. der Feuerstätten gesichert ist. b fsichtlich eingeführt mit RdErl (MBI 
Diese Voraussetzung. liegt vor, wenn die Zuluft- und Verbren- AHA EMONIC SMECANEL FAME SG 
R z . x S....), gedämmt sein. 
nungsluftzuführung Nummer 2.1.2 entspricht und die Abgas- . 
abführung der Feuerstätten durch besondere Einrichtungen 
überwacht wird oder die Abgase durch Saugventilatoren oder 
mit Überdruck‘ unter Verwendung dichter Feuerstätten und 
dichter Abgasanlagen abgeleitet werden. 4 Brandschutzanforderungen ($ 37 Abs. 2 MBO) 
Lüftungsanlagen und -leitungen für fensterlose Räume in 
2.3 Lüftungsanlagen für mehrere Wohnungen Wohnungen müssen den mit RdErl.... v.... (MBl....,S....) 
Die fensterlosen Räume mehrerer Wohnungen dürfen über bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien über brandschutz- 
gemeinsame Anlagen oder Lüftungsleitungen be- und entlüftet technische Anforderungen an Lüftungsanlagen genügen. 
werden. 
Die Entlüftungsanlage muß dazu 
— in allen Wohnungen mit Ventilatoren und selbsttätigen .Ch4s * 
Rückschlagklappen für alle Abluftöffnungen ausgestattet 5 Bauzustandsbesichtigung 
sein (Einzellüftungsgeräte) oder Zur Bauzustandsbesichtigung: Nach Fertigstellung der Bau- 
x x . a . maßnahme hat der Bauherr zum Nachweis, daß die Lüftung 
BEN entralen Ventilator besitzen, der ganztägig betrie- den lüftungstechnischen Mindestanforderungen dieser Richtli- 
ben wird und in den Wohnungen nicht abgsschaltet Ver nie entspricht, eine Bescheinigung des Fachunternehmers bei- 
den kann (Zentralentlüftungsanlagen); Zentralentlüf- zubringen 
tungsanlagen dürfen für eine nächtliche Absenkung des . 
Abluftvolumenstroms um bis zu 50 % eingerichtet sein. Bei Lüftungsanlagen nach DIN 18 017 ist darüber hinaus in der 
Sowohl bei Einzellüftungsgeräten als auch bei Zentralentlüf- der fee el y An TE Er NO EN EAN 
tungsanlagen müssen die Zuluftöffnungen in den Wohnungen . 
von Hand absperrbar oder mit selbsttätigen Absperrklappen 
versehen sein. * Nach Landesrecht. 
184 3 DBIVINr. 6/18. 11. 1997
	        
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