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Volume Nr. 5, 14. November 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

Berlin il % EEE ehr 
Lfd. 
Nr. Bezeichnung der aufzubewahrenden Unterlage Die Aufbewahrungsfrist beginnt: 
ı 7 5 
II. Beim Landesamt für Informationstechnik sind aufzubewahren: 
a) 6 Jahre 
21 Arbeitsaufträge, die die Grundlage für die Abgabe der . . . . 
Bescheinigung „Maschinell richtig“ (Nummer 50) bilden mit Ablauf des Haushaltsjahres, für das diese Unterlagen 
bestimmt sind. 
22 Abstimmungsprotokolle 
b) 2 Jahre 
Namen und Unterschriftsproben der für die Verbindung 
zum Landesamt für Informationstechnik und für die mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die Zeichnungsbe- 
Abzeichnung der Diskettenbegleitscheine zuständigen rechtigung entfallen ist. 
Dienstkräfte 
24 Protokolle über die Prüfung der Eingabedaten 
25  Diskettenbegleitscheine 
26 Abschlußblätter. der Dateneingabeprotokolle 
27 Arbeitsaufträge, die die Grundlage für die Abgabe der „mit Ablauf des Haushaltsjahres, für das diese Unterlagen 
Bescheinigung „Dateneingabe maschinell richtig“ (Num- bestimmt sind. 
mer 41 Abs. 2) bilden 
z° Sonstige Unterlagen (nur Originale), die beim Landesamt 
für Informationstechnik aufzubewahren sind und für die 
keine andere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist 
c) 3 Monate 
29 Durchschriften von Dateneingabeprotokollen 
30 Durchschriften von Listen über die Summen der durch 
Datenträgeraustausch zu überweisenden Wohngelder 
Sawis Dürchschrilien der Magnetbandbegleitzeitel mit Ablauf des Monats, für den diese Unterlagen bestimmt 
31 Durchschriften von Kontrollnachweisungen (Fortschrei- „sind. 
bungen) 
32  Durchschriften von sonstigen Protokollen und Listen, die 
lediglich Hilfszwecken bei der Abstimmung dienen 
* Gilt nur für die Bezirksämter von Berlin-Ost. 
DB. VINL5/14.11.1997 $ 137
	        
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