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Volume Nr. 1, 21. März 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin. BeHÄin din) 
Teil VI — Bau- und Wohnungswesen 9 
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Stadtentwicklung und { 
Umweltschutz «00 
Nr. 1 Berlin, den 21. März 1997 
INHALT 
Seite jeite 
Ausführungsvorschriften über die Sozialplanricht- gesetzbuches eingesetzt wurden (Vorbehaltsmittel- 
inien EM WR BestimmungsRL) .......... N aa 2 
- 7 Ausführungsvorschriften zu 8 48 der Bauordnung für 
Ausführungsvorschriften zu 8 67 Abs. 3 der Bauord- Berlin (BauO Bln) — Stellplätze und Abstellmög- 
nung für Berlin (BauO Bin) - Bauaufsichtliche lichkeiten. für Fahrräder - AV — Stellplätze) ..... 12 
Behandlung von Bauten Berlins (AV Bauten Bln) - . n 
Verwaltungsvorschriften zur Anderung der Woh- 
Richtlinien über die abschließende Bestimmung von nungsbaubürgschaftsrichtlinien +... -....:...... 16 
Mitteln, die unter dem: Vorbehalt der Bestimmung Hinweis auf den Abschluß des Dienstblatt-Jahr- 
nach Maßgabe des 8 177 Abs. 4 und 5 des Bau- ganges 1996 ......... Or ara 16 
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr 
An die Bezirksämter ABI. S. 466 An die Senatsverwaltungen (einschließlich 
nachrichtlich . Senatskanzlei) 
an die Senatsverwaltungen (einschließlich die Bezirksämter 
Senatskanzlei) nachrichtlich 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Investitionsbank Berlin den Berliner Datenschutzbeauftragten 
Ausführungsvorschriften Ausführungsvorschriften 
über die Sozialplanrichtlinien zu $ 67 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bln) 
Vom 24. Januar 1997 — Bauaufsichtliche Behandlung von Bauten Berlins 
BauWohnV IV C 35-1 (AV Bauten Bin) - 
Telefon: 8 67 - 5097 oder 8 67 - 1, intern 95 - 50 97 Vom 20. Februar 1997 
Die Sozialplanrichtlinien (SozPIRL) vom 7. Februar 1985 (ABl. BauWohnV II A 12 
S. 728 / DBI. VI S. 18), zuletzt verlängert durch Verwaltungs- Telefon: 8 67-5126 oder 867 1. int 551.26 
vorschriften vom 30. Oktober 1995 (ABl. 1996 S. 74 / DBI. 1996 ED Oder «tern 9 
VI S. 2), traten am 31. Dezember 1996 außer Kraft. Die Richt- Auf Grund des $ 76 Abs. 10 der Bauordnung für Berlin (BauO 
linien sind unter Berücksichtigung der folgenden Anderung Bin) in der Fassung vom 1. Januar 1996 (GVBl. S. 29) wird zur 
nach diesem Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 1997 weiter Ausführung des 8 67 Abs. 3 BauO Bln über die bauaufsichtliche 
anzuwenden. Behandlung von Bauten Berlins abgestimmt. 
Nummer 10 Abs. 1 2. Spiegelstrich erhält folgende Fassung: 1 Verfahien 
— die Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen die Nut- S S N 
zung der Wohnung erheblich beeinträchtigen oder die in (1) Bauliche Maßnahmen der Bezirksverwaltungen, die nach 
den Modernisierungs- und. Instandsetzungsrichtlinien 855 BauO Bin genehmigungsbedürftige Vorhaben sind, unter- 
festgelegte Kostengrenze von 1.800 DM je m? für den Bau- liegen‘ dem allgemeinen Baugenehmigungsverfahren. 867 
aufwand bei umfassenden Maßnahmen überschritten wird Abs. 1 BauO Bin ist insoweit nicht anzuwenden. 
oder (2) Eine Bauüberwachung .nach $71 sowie Bauzustands- 
besichtigungen nach $ 72 BauO Bin finden nicht statt. 
2 - Schlußbestimmungen 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1.März 1997 in 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft. 
vr 
DBI.VENr. 1/ 21.03.1997 3 1 
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