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Volume Nr. 3, 15. Mai 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

Erläuterungen zum Straßenverzeichnis 
Das Straßenverzeichnis enthält die blockseitenscharfe Wohnlagenzuordnung für alle Straßen Berlins (westliche 
und östliche Bezirke). 
Die im Verzeichnis verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung: 
1. Wohnlagen 
einfach = einfache Wohnlage 
mittel = mittlere Wohnlage 
gut = gute Wohnlage 
2. Hausnumerierung 
Die Buchstaben in der 3. Spalte des Straßenverzeichnisses geben die Art der Einteilung der Hausnumerierung an, 
so daß ein Gebäude, dessen Nummer nicht explizit genannt ist, dem richtigen Straßenabschnitt bzw. der richtigen 
Straßenseite zugeordnet werden kann. 
K = Komplette Straße 
Die Straße weist in ihrem gesamten Verlauf, unabhängig von der Art der Hausnumerierung, dieselbe Wohn- 
lagenkategorie auf. ® 
Bei Straßen, die in ihrem Verlauf mehr als eine Wohnlagenkategorie aufweisen, hat die Numerierungssystematik der 
einzelnen Straßenabschnitte folgende Bedeutung: 
F = Fortlaufende Hausnummern 
Bei diesen Straßenabschnitten bzw. Straßenseiten entspricht die Wohnlagenzuordnung der fortlaufenden 
Numerierung der Wohngebäude (z. B. 001-007, d.h. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7). 
G = Gerade Hausnummern 
Es handelt sich um einen Straßenabschnitt bzw. eine Straßenseite, bei dem die Wohnlagenzuordnung der 
geraden Numerierung der Wohngebäude entspricht (z. B. 002-008, d.h. 2, 4, 6, 8). 
U = Ungerade Hausnummern 
Es handelt sich um einen Straßenabschnitt bzw. eine Straßenseite, bei dem die Wohnlagenzuordnung der 
ungeraden Numerierung der Wohngebäude entspricht (z. B. 001-007, d.h. 1, 3, 5, 7). 
3. Lärmbelastung 
Die mit „*“ gekennzeichneten Straßen bzw. Straßenabschnitte weisen eine sehr hohe Lärmbelastung durch 
Straßen- und Schienenverkehr auf. Die sogenannten Lärmpegelwerte liegen hier durchschnittlich über 64 dB(A) 
am Tag bzw. 54 dB(A) in der Nacht. $ 
Die Messung der Lärmbelastung berücksichtigt nicht alle Adressen in Berlin. So wurde die Lärmbelastung durch 
Straßenverkehr nicht im gesamten Straßennetz, sondern an den Hauptverkehrsstraßen gemessen. Über die in 
diesem Straßenverzeichnis gekennzeichneten Straßen hinaus können die Lärmpegelwerte also auch an anderen 
Adressen überschritten werden. 
4. Bezirke 
Die Bezirke, .in denen sich eine Straße bzw. ein Straßenabschnitt befinden, sind wie folgt abgekürzt: 
CH = Charlottenburg RE = Reinickendorf 
FR = Friedrichshain SB = Schöneberg 
HE = Hellersdorf SP = Spandau 
HS = Hohenschönhausen ST = Steglitz 
LI. = Lichtenberg TE = Tempelhof 
PA = Pankow TI = Tiergarten 
KO = Köpenick TR = Treptow 
KR = Kreuzberg WE = Wedding 
MZ = Marzahn WS = Weißensee 
MI = Mitte WI = Wilmersdorf 
NE = Neukölln ZE = Zehlendorf 
PB = Prenzlauer Berg 
72 ® DBI.VINr. 3 / 15. 05. 1996
	        
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