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Volume Nr. 2, 14. Mai 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

14.2 Bodenfläche 4.2 Abmessungen, Volumen 
Im allgemeinen genügt eine Bodenfläche in Straßenbauweise. 4.3 Gefährdungsstufe, Bewertung 
Diese Bauweise gilt als einfach oder herkömmlich. Handelt es - z : BEE 
sich um salbenförmige Stoffe oder ist der Zutritt von Wasser StandsichSThSit: Festeket { 
nicht sicher ausgeschlossen, so gilt eine Bodenfläche in Stra- fi Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage 
ßenbauweise nicht als einfach oder herkömmlich. Dann ist ‚ Sicherheitseinrichtungen 
eine Eignungsfeststellung erforderlich. . 
€  Auffangvorrichtungen 
9 Maßnahmen im Schadensfall 
8 15 - Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag ; z N 
(zu 815 VAwS) 10 Errichtung: Betrieb 
15.1 Allgemeines 11° Überwachung 
(1) Mit dem Antrag auf Eignungsfeststellung oder Bauartzu- 12. Gleichwertigkeitsnachweis 
lassung ist der Nachweis zu führen, daß die Anlage mindestens 13 Anlagenverzeichnis 
die Grundsatzanforderungen nach $ 3 VAwS oder für sie einge- 
führte Anforderungen nach dem Anhang zu $4 Abs. 1 VAwS x ae . 
erfüllt oder eine gleichwertige Sicherheit aufweist. (2) Zu Absatz 1 sind folgende Anlagen beizufügen: 
(2) Eignungsfeststellungsverfahren und Bauartzulassungsver- 1 Lageplan zu Absatz 1 Nr. 2 
fahren können nur dann zügig einer Entscheidung zugeführt 7 Anlagenzeichnungen zu Absatz 1 Nr. 3 einschließlich Ent- 
werden, wenn das Vorliegen der verschiedenen Entscheidungs- wässerungsplan j 
NR ES BETEN EEE Angaben in Liste der eingesetzten wassergefährdenden Stoffe zu 
en Antragsunterlagen geprüft werden kann. Absatz 1 Nr. 4.1 ® 
G) Die Antragsunterlagen sind m übersichtlicher Form voll- “Berechnung des Anlagenvolumens und der Gefährdungs- 
ständig vorzulegen. Sind erforderliche Unterlagen für eine Eig- 
Ä E stufe zu Absatz 1 Nr. 4.2 und 4.3 
nungsfeststellung noch nicht vorhanden und ist auch ohne sie . . . 
eine vorläufige Prüfung möglich, kann-das zuständige Umwelt- Werkstoffunterlagen, geprüfte statische Nachweise zu 
amt der insoweit unvollständigen Antragstellung. zustimmen. Absatz 1 Nr. 5 
Mit den Antragsunterlagen ist jedoch anzugeben, welche £ Dichtigkeits- und Beständigkeitsnachweise zu Absatz 1 
Unterlagen bis zu welchem Termin nachgereicht werden: Nr. 6 
(4) Im Regelfall ist ein Antrag mit den Originalunterschriften ‚Berechnung des Auffangvolumens, Nachweise zur Dich- 
der Vertretungsberechtigten des Antragstellers in Mappen oder tigkeit und Beständigkeit der Auffangflächen zu Absatz 1 
Ordnern im Format DIN A 4 in 3facher Ausfertigung vorzule- Nr. 8 
en. 
8 S n . DES . ?  Alarmplan, Maßnahmen zur Entsorgung von Leckage- 
(5) Großformatige Pläne, Zeichnungen und ähnliches sind so mengen zu Absatz 1 Nr. 9 
zu falten, daß sie ohne Ausheftung aufgefaltet werden können. $ ) 4 
Auf DIN 824 wird hingewiesen. Die Bildaufteilung sollte so 9 BEinbau- und Betriebsanweisungen zu Absatz 1 Nr. 10 
gestaltet werden, daß der Zeichnungsinhalt gleichzeitig mit 10 Überwachungskonzept zu Absatz 1 Nr. 11 
dem zugehörigen Textteil einsehbar Ist. 11 vorhandene Zulassungen und Bewertungen zu Absatz 1 
(6) Auf Karten, Zeichnungen und Plänen ist der Maßstab Nr. 12 
anzugeben. Auf Karten, Werksplänen, Grundrissen und ähn- - 
liches sind die Nordrichtung sowie die Hoch- und Rechtswerte 12 ee x. 2 henden Bewertungsgrundlagen zu Ab- 
(Soldner-Koordinaten) einzutragen. SZ F; 
(7) Auf jedem Blatt der Antragsunterlagen ist durch eine ® 
Datumsangabe der Sachstand deutlich zu machen, damit bei 15.2.2 Bauartzulassung 
späteren Ergänzungen oder Korrekturen leicht erkennbar ist, (1) Für die Bauartzulassung sind Angaben zu folgenden Punk- 
um welche Fassung es sich handelt. Od 
N ten erforderlich: 
(8) Bei Änderungsanträgen sind die zu ändernden Teile farb- 1 Antra 
lich oder durch Schraffuren hervorzuheben. 8 
(9) Die Antragsunterlagen sind im Regelfall wie unter Num- 2 "Anlagenbeschreibung 
mer 15.2 zu gliedern. Die Mustergliederungen beziehen sich 3 _ Gefährdungspotential 
auf eine Anlage einschließlich Auffangvorrichtungen. Bei Bau- 3.1 Wassergefährdende Stoffe 
artzulassungen, die sich nur auf Teile von Anlagen beziehen, 
ist die-Gliederung entsprechend anzupassen. 3.2 Abmessungen, Volumen 
3.3 Gefährdungsstufe, Bewertung 
15.2 Antragsunterlagen 41 Standsicherheit, Festigkeit 
15.2.1. Eignungsfeststellung 5 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage 
(1) Für die Eignungsfeststellung sind Angaben zu folgenden 6 Sicherheitseinrichtungen 
Punkten erforderlich: 7 Auffangvorrichtungen 
1 Antrag 8 Maßnahmen im Schadensfall 
2 Lage der Anlage 9 Errichtung, Betrieb 
?  Anlagenbeschreibung 10 Überwachung 
1  Gefährdungspotential 11 Gileichwertigkeitsnachweis 
4.1 Wassergefährdende Stoffe 12. Anlagenverzeichnis 
36 8 DBIVINr. 2 / 14. 05. 1996
	        
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