14.2 Bodenfläche 4.2 Abmessungen, Volumen
Im allgemeinen genügt eine Bodenfläche in Straßenbauweise. 4.3 Gefährdungsstufe, Bewertung
Diese Bauweise gilt als einfach oder herkömmlich. Handelt es - z : BEE
sich um salbenförmige Stoffe oder ist der Zutritt von Wasser StandsichSThSit: Festeket {
nicht sicher ausgeschlossen, so gilt eine Bodenfläche in Stra- fi Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage
ßenbauweise nicht als einfach oder herkömmlich. Dann ist ‚ Sicherheitseinrichtungen
eine Eignungsfeststellung erforderlich. .
€ Auffangvorrichtungen
9 Maßnahmen im Schadensfall
8 15 - Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag ; z N
(zu 815 VAwS) 10 Errichtung: Betrieb
15.1 Allgemeines 11° Überwachung
(1) Mit dem Antrag auf Eignungsfeststellung oder Bauartzu- 12. Gleichwertigkeitsnachweis
lassung ist der Nachweis zu führen, daß die Anlage mindestens 13 Anlagenverzeichnis
die Grundsatzanforderungen nach $ 3 VAwS oder für sie einge-
führte Anforderungen nach dem Anhang zu $4 Abs. 1 VAwS x ae .
erfüllt oder eine gleichwertige Sicherheit aufweist. (2) Zu Absatz 1 sind folgende Anlagen beizufügen:
(2) Eignungsfeststellungsverfahren und Bauartzulassungsver- 1 Lageplan zu Absatz 1 Nr. 2
fahren können nur dann zügig einer Entscheidung zugeführt 7 Anlagenzeichnungen zu Absatz 1 Nr. 3 einschließlich Ent-
werden, wenn das Vorliegen der verschiedenen Entscheidungs- wässerungsplan j
NR ES BETEN EEE Angaben in Liste der eingesetzten wassergefährdenden Stoffe zu
en Antragsunterlagen geprüft werden kann. Absatz 1 Nr. 4.1 ®
G) Die Antragsunterlagen sind m übersichtlicher Form voll- “Berechnung des Anlagenvolumens und der Gefährdungs-
ständig vorzulegen. Sind erforderliche Unterlagen für eine Eig-
Ä E stufe zu Absatz 1 Nr. 4.2 und 4.3
nungsfeststellung noch nicht vorhanden und ist auch ohne sie . . .
eine vorläufige Prüfung möglich, kann-das zuständige Umwelt- Werkstoffunterlagen, geprüfte statische Nachweise zu
amt der insoweit unvollständigen Antragstellung. zustimmen. Absatz 1 Nr. 5
Mit den Antragsunterlagen ist jedoch anzugeben, welche £ Dichtigkeits- und Beständigkeitsnachweise zu Absatz 1
Unterlagen bis zu welchem Termin nachgereicht werden: Nr. 6
(4) Im Regelfall ist ein Antrag mit den Originalunterschriften ‚Berechnung des Auffangvolumens, Nachweise zur Dich-
der Vertretungsberechtigten des Antragstellers in Mappen oder tigkeit und Beständigkeit der Auffangflächen zu Absatz 1
Ordnern im Format DIN A 4 in 3facher Ausfertigung vorzule- Nr. 8
en.
8 S n . DES . ? Alarmplan, Maßnahmen zur Entsorgung von Leckage-
(5) Großformatige Pläne, Zeichnungen und ähnliches sind so mengen zu Absatz 1 Nr. 9
zu falten, daß sie ohne Ausheftung aufgefaltet werden können. $ ) 4
Auf DIN 824 wird hingewiesen. Die Bildaufteilung sollte so 9 BEinbau- und Betriebsanweisungen zu Absatz 1 Nr. 10
gestaltet werden, daß der Zeichnungsinhalt gleichzeitig mit 10 Überwachungskonzept zu Absatz 1 Nr. 11
dem zugehörigen Textteil einsehbar Ist. 11 vorhandene Zulassungen und Bewertungen zu Absatz 1
(6) Auf Karten, Zeichnungen und Plänen ist der Maßstab Nr. 12
anzugeben. Auf Karten, Werksplänen, Grundrissen und ähn- -
liches sind die Nordrichtung sowie die Hoch- und Rechtswerte 12 ee x. 2 henden Bewertungsgrundlagen zu Ab-
(Soldner-Koordinaten) einzutragen. SZ F;
(7) Auf jedem Blatt der Antragsunterlagen ist durch eine ®
Datumsangabe der Sachstand deutlich zu machen, damit bei 15.2.2 Bauartzulassung
späteren Ergänzungen oder Korrekturen leicht erkennbar ist, (1) Für die Bauartzulassung sind Angaben zu folgenden Punk-
um welche Fassung es sich handelt. Od
N ten erforderlich:
(8) Bei Änderungsanträgen sind die zu ändernden Teile farb- 1 Antra
lich oder durch Schraffuren hervorzuheben. 8
(9) Die Antragsunterlagen sind im Regelfall wie unter Num- 2 "Anlagenbeschreibung
mer 15.2 zu gliedern. Die Mustergliederungen beziehen sich 3 _ Gefährdungspotential
auf eine Anlage einschließlich Auffangvorrichtungen. Bei Bau- 3.1 Wassergefährdende Stoffe
artzulassungen, die sich nur auf Teile von Anlagen beziehen,
ist die-Gliederung entsprechend anzupassen. 3.2 Abmessungen, Volumen
3.3 Gefährdungsstufe, Bewertung
15.2 Antragsunterlagen 41 Standsicherheit, Festigkeit
15.2.1. Eignungsfeststellung 5 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage
(1) Für die Eignungsfeststellung sind Angaben zu folgenden 6 Sicherheitseinrichtungen
Punkten erforderlich: 7 Auffangvorrichtungen
1 Antrag 8 Maßnahmen im Schadensfall
2 Lage der Anlage 9 Errichtung, Betrieb
? Anlagenbeschreibung 10 Überwachung
1 Gefährdungspotential 11 Gileichwertigkeitsnachweis
4.1 Wassergefährdende Stoffe 12. Anlagenverzeichnis
36 8 DBIVINr. 2 / 14. 05. 1996