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Volume Nr. 2, 14. Mai 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

1 die Sicherheit gegen Auftrieb muß mit einem Sicherheits- (4) Werden in einem. Auffangraum mehrere Anlagen aufge- 
faktor von wenigstens 1,3 nachgewiesen werden. Zusätz- stellt, so ist dessen Rauminhalt so zu bemessen, daß das Volu- 
liche Belastungen durch Treibgut sind zu berücksichtigen. men wassergefährdender Stoffe aller Anlagen zurückgehalten 
Öffnungen sind hochwasserfrei anzuordnen. werden kann. 
(2) Die Wasserbehörde kann abweichende Anlagen zulassen, 
wenn auf andere Weise sichergestellt wird, daß wassergefähr- 
dende Stoffe nicht in ein oberirdisches Gewässer gelangen $ 11 - Anlagenkataster (zu $ 11 VAwS) 
BED NTES wirksame Maßnahmen eingeleitet werden 11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall 
(1) Die-Prüfung nach $ 11 Abs. 1 Satz.2 VAwS,; ob von einer 
z & ee n Anlage erhebliche Gefahren für ein Gewässer ausgehen kön- 
88 = Allgemeine Betriehs- und Verhaltensvorschriffen nen, ist anhand der Kriterien nach Nummer 11.2 Abs. 3 Nr. 6 
(zu 88 VAwS) 
je Pflicht zur Außerbetriebnahme und erforderlichen WORAN 
(1) Die Pflicht zu ( - . x 2 
falls Entleerung einer. Anlage bei Schadensfällen kann auch Sn D . a Ed ae tin HE, a Sal OL en 
benachbarte Anlagen einschließen. Dies gilt insbesondere bei EIFIStEL UNG AUF: DESATIMIE N ETAMAIS ESCHEATIKL WEIGEN: 
gemeinsamen Auffangräumen, wenn andere Behälter durch 
den Schadensfall so gefährdet werden, daß mit dem Austritt 
wassergefährdender Stoffe zu rechnen ist. 11.2 Inhalt des Anlagenkatasters 
(2) Undichtigkeiten eines. Auffangraums erfordern im Regel- (1) Ziel des Anlagenkatasters ist sicherzustellen, daß der Anla- 
fall die Entleerung der darin befindlichen Behälter. genbetreiber alle für den Gewässerschutz wichtigen Informa- 
tionen über die Anlagen in einer übersichtlichen Form zur Ver- 
z fügung hat. Im allgemeinen ist das Anlagenkataster der 
89 - Kennzeichnungspflicht, Merkblatt (zu $9 VAwS) Betriebsanweisung nach 83 Abs.3 VAwS übergeordnet und ® 
(1) Armaturen sind so zu kennzeichnen, daß Fehlbedienun- schließt sie ein. Sofern für mehrere nahe beieinander liegende, 
gen weitestgehend ausgeschlossen werden können. jedoch getrennte Anlagen jeweils Anlagenkataster erforderlich 
(2) Rohrleitungen sind auch farblich zu kennzeichnen. sind, können sie in einem gemeinsamen Kataster zusammen- 
gefaßt werden. 
(3) Soweit keine amtlich bekanntgemachten Merkblätter nach . . 
89 Abs. 2 VAwS vorliegen, hat der Betreiber im Rahmen der (2) Das Anlagenkataster besteht im Regelfall aus einem oder 
Betriebsanweisungen nach $3 Abs. 3 VAwS sicherzustellen, mehreren Bestandsplänen einschließlich Entwässerungsplan 
daß die für den Betrieb und die Überwachung einer Anlage und einer Datei. . 
EEE EEE Ch Srhiien ACT NAHE GER AMABT EUL SICHT: (3) Die Datei soll im allgemeinen folgende Merkmale enthal- 
. ten: 
(4) Das Bedienungspersonal ist über Art, Menge und Gefähr- x 
lichkeit der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe, das 1. Allgemeine Angaben 
Gefährdungspotential der Anlagen, die Schutz- und Sicher- a) Name, Firmenbezeichnung 
heitseinrichtungen, die Kennzeichnungen der Anlagen, das e 
Verhalten im Störungs-, Brand- und sonstigen Gefahrenfall b). Anschrift 
sowie über die vorhandenen Einrichtungen der Grundstücks- c) Gewässerschutzbeauftragter 
entwässerung, insbesondere der Kanalsysteme, zu unterrich- 
ten. Dabei ist besonders auf die Betriebsanweisungen und son- 2. Anlage 
stigen Vorschriften einzugehen. a) Bezeichnung der Anlage 
(5) Die Anhänge enthalten die Merkblätter für Heizölverbrau- n 
cheranlagen. b) Art der Anlage 
{6) Angaben über die Stoffe und die Lagermengen sind jeder- c) Teilanlagen 
zeit leicht zugänglich vorzuhalten. Sie sind wenigstens d) wesentliche Abmessungen der Anlage 
wöchentlich zu aktualisieren. . e) maßgebendes Volumen nach $6 VAwS 
(7) Die Unterweisung ist wenigstens jährlich zu wiederholen 
und im Betriebstagebuch oder einer anderen geeigneten 3. Behördliche Vorgänge 
betrieblichen Unterlage zu vermerken. Nach Umbauten oder Anzei , 23 BWG 
betrieblichen Anderungen sind gesonderte Unterweisungen DEE nach 625 
des Betriebspersonals vorzunehmen. b) Eignungsfeststellungen 
c) Genehmigungen und Erlaubnisse 
8 10 - Anlagen in Schutzgebieten (zu $ 10 VAwS) d) Sanierungsbedarf, Zeit- und Maßnahmenplan 
(1) Nach $2 Abs. 11 VAwS müssen Schutzgebiete ausgewie- 
sen oder vorläufig angeordnet oder über eine Veränderungs- 4. Lage 
sperre gesichert sein. Die Planung eines Schutzgebietes reicht a) Ort.der Anlage 
nicht aus. Allerdings können im Falle einer Schutzgebietspla- 
nung bereits besondere Anforderungen auf der Grundlage von b) Lage zu Schutzgebieten, Schutzzone 
$7 VAwS erlassen werden (siehe auch $ 7). c) Lage zu oberirdischen Gewässern, Abstand 
(2) Standortgebundene Anlagen nach $ 10 Abs. 1 Satz 2 VAwS d) Grundwasserabstand, Deckschichten 
sind ausschließlich Anlagen, die für die Wassergewinnung 
unverzichtbar sind und an anderer Stelle nicht errichtet werden 5. Wassergefährdende Stoffe 
KONEN: a) eingesetzte wassergefährdende Stoffe 
(3) In den örtlichen Schutzgebietsverordnungen können ] . 
jedoch abweichend von der VAwS Verbote ausgesprochen oder b) maßgebende Wassergefährdungsklasse 
Anlagen zugelassen werden. c) Stoffdatenblätter 
34 ® DBIVINr. 2/ 14. 05. 1996
	        
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