8 . . zu AA
Berlin mi ; ACC AN
11. Zu Abschnitt 4.3 der ZTV Asphalt-StB 94 (Fassung 1994): 12. Zu Abschnitt 5.3 Tabelle 5.1 der ZTV Asphalt-StB 94 (Fas-
— Für die Bauklassen SV und I und bei besonderen Bean- sung 1994):
spruchungen ist als Bindemittel ein polymermodifizier- Es gelten die Anforderungen in der Tabelle 5.1 bis auf fol-
tes Bitumen PmB 45 A vorzusehen. gende Anderungen:
® Bei der Eignungsprüfung sind folgende Prüfkrite- Zu 3. Mischgut
rien nachzuweisen: a n .
Eindringtiefe am Probewürfel nach 30 min (mm):
„ 0/11 S <= 2,5; V/11 <= 2,5; 0/8 <= 2,5
. . SMA 0/11 S, SMA 0/8 5 Für besondere Beanspruchungen wird die Mischung mit
Kornanteil < 0.09 mm 9-12 Gew.-% 9-12 Gew.-% der Bezeichnung 0/11 Sb verwendet. Sie entspricht 0/11 S
; ; Y bis auf folgende Anderungen:
>2 mm 275 Gew.-% = 70 Gew.-%
>5 mm 55-70 Gew.-% 50-70 Gew.-% Zu 1. Mineralstotte
>8 mm =45 Gew.-% <= 10 Gew.-% Das. Brechsand-Natursand-Verhältnis beträgt mindestens
<< mm 510 Gew-% 1:1. Der Kornanteil > 2 mm soll mindestens 50 Gew.-%
— . = betragen.
4 San Zu 3. Mischgut
— Es ist ausschließlich Brechsand zu verwenden. N N .
. . . Die Eindringtiefe am Probewürfel nach 30 min (mm) soll
— Volumetrische Bemessung des Bindemittelgehaltes <= 1.5 sein.
7 N ngchälf am Marshallprobekörper: 3-5 Die Zunahme nach weiteren 30 min-beträgt <= 0,4 mm.
01.-%
Die Mischguttemperatur für die Herstellung der 13. Bei der Wiederverwendung von Asphalt sollte dieser
Marshallprobekörper ist in Abhängigkeit von der schichtenweise aufgenommen werden. Er ist zu den von
Viskosität des verwendeten Bindemittels zu wäh- der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
len. Dies bedeutet beim PmB 45 A eine Mischgut- zugelassenen Asphaltmischwerken zur Aufbereitung zu
temperatur von 145 °C + 5°C. Von den Vorgaben bringen.
ZTV Asphalt (Einfüh 1 bweichend S = On
N ERW . N DZUESDER SEES 14. Abweichungen von diesen Ausführungsvorschriften bedür-
fen der Zustimmung der Senatsverwaltung für: Bauen,
Zusätzlich anzugeben sind: Wohnen und Verkehr.
Fiktiver Hohlraumgehalt Hypir und Ausfüllungs- . . . S
grad Ha. 15. Die Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßenge-
N . Da setzes über den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
® Beider Kontrollprüfung sind folgende Prüfkriterien (Einführung ZTV bit-StB 84, Fassung 1990) vom 22. Sep-
nachzuweisen: tember 1992 (ABI. S.3106/ DBI. VI S. 182), treten am
- Hohlraumgehalt am Bohrkern: 28. September 1996 außer Kraft.
=6 Vol.-% (anzustreben ist 3-6 Vol.-%). 16. Diese Ausführungsvorschriften treten am 29. September
elastische Rückstellung: 1996 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 28. September 2006
Die Prüfung ist am Neubitumen vorzunehmen. Die außer Kraft,
elastische Rückstellung muß = 50% sein.
Ist eine Probenahme vor dem Mischer nicht mög-
lich, ist die Untersuchung am zurückgewonnenen
Bitumen durchzuführen. Dies ist einzelvertraglich Anlage
festzulegen. Die elastische Rückstellung muß =
40 % sein. en .
- Die Mischguttemperatur für die Herstellung der 4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen n
Marshallprobekörper ist entsprechend der Eig- für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt in Berlin
nungsprüfung zu wählen. (Fassung 1996)
® Splittmastixasphalt 0/8 S ist bevorzugt vor Splittma-
stixasphalt 0/11 S zu verwenden. Für die Ausführung von Fahrbahndecken aus Asphalt in
) - . Berlin gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
=. SEE ET Bindemittelsor- dingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndek-
SIE DO pP ; ken aus Asphalt“ - ZTV Asphalt-StB 94 (Fassung 1994) -.
— soweit unter Nummer 2 nichts anderes bestimmt wird.
- PS 1 .
Bauklasse MISST MAT SE z Die ZTV Asphalt-StB 94 gelten mit folgenden Änderungen
. ae AS u: und Ergänzungen:
SV, I und besondere SMA 0/8 S PmB 45 A 3 cm 21 Zu Abschnitt 1.4.3.2 Ab Z halt-StB _
Beanspruchungen SMA 0/11S PmB45A 4cm 3 Zu Abschnlet A330 Als. 8 der ZEV Asphalt-StB 98 (Fas
sung 1994):
IL IH SMA 0/8 S B 65, PmB 65A 3 cm Bei Verwendung von Mineralstoffen mit einer Rohdichte
II, IV SMA 0/5 B 65, PmB65A 2cm größer 2,8 g/cm? und/oder hoher Lagerungsdichte des
SMA 0/8 B 65, PmB65A 3cm Mineralstoffgemisches können die unteren Grenzen des
IV - VI Bindemittelgehaltes nach diesem Regelwerk unterschrit-
Parktlächen für Pkw. ten werden. Hierbei muß ein ausreichender Bindemittel-
Rad- und Gehwege : SMA 0/5 Zum gehalt für das zur Verwendung kommende Baustoff-
S gemisch nachgewiesen werden.
DBI.VINr. 6/23. 12.1996 3 233
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