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Volume Nr. 5, 24. Oktober 1996

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1996 (Public Domain)

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1 - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Geltungsbereich 4250 DM/m? förderungsfähige Wohnfläche für Doppelhaus- 
(1) Das Land Berli  hrt hack Mäßeabe di Richtlini hälften und Reihenhäuser, i 
as Land Berlin.gewährt näch Maßgabe dieser Richtlinien ß ns ® KR 
und der $$ 44, 44 a der Landeshaushaltsordnung in der Fassung 4000 DM/m gar ne en Te SE 
vom 20. November 1995 (GVBl. S. 805, 1996 S. 118) sowie des En we And MC hr A Sn 
Rundschreibens über Ausführungsvorschriften zur Landes- SCH e ng 
haushaltsordnung vom 1. September 1979 (DBl.I S.237) Das Darlehen wird auf jeweils 100 DM auf- bzw. abgerundet. 
Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und des Erster- Der Auszahlungskurs beträgt 97 v. H. Die Investitionsbank 
werbs neu geschaffenen eigengenutzten Wohnraumes als Berlin erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,6 v. H. 
(Kauf-)Eigenheime, Kleinsiedlungen und (Kauf-)Eigentums- jährlich vom jeweiligen „Restkapital, mindestens aber von 
wohnungen an Berechtigte nach Nummer 2. Der Geschoßwoh- 20 v. H. des Ursprungskapitals. Die weiteren, von der Einkom- 
nungsbau wird besonders gefördert. menshöhe und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder 
abhängigen Konditionen (Zinssatz, Tilgungssatz, Zinsanhe- 
(2) Rechtsgrundlage sind die 88 42, 43 und 88 bis 88 d II. bung, Förderungszeitraum) ergeben sich aus Anlage 1 
WoBauG. Antragsteller, die im Eigentumsprogramm A berech- dieser Richtlinien. Die Zinssätze des Baudarlehens sind durch 
tigt sind, erhalten die in Nummer 3 Abs. 2 genannten Zinszu- Zinszuschüsse verbilligt; diese Zinszuschüsse sind in den in 
schüsse als. öffentliche Mittel im Sinne des $ 6 Abs.1 II. der Tabelle genannten Zinssätzen schon. verrechnet. Die 
WoBauG und. Antragsteller, die im Eigentumsprogramm B Jahresangaben bezüglich der Anhebung.des Zinssatzes und des 
berechtigt sind, erhalten die Zinszuschüsse im Rahmen der Tilgungssatzes sowie des Förderungszeitraumes beziehen sich 
vereinbarten Förderung nach $ 88 d II. WoBauG als nicht- auf den Ersten des Monats der ersten Teilauszahlung. Für Kin: 
öffentliche Mittel. Zur Inanspruchnahme der vom Bund der, die bei der steuerlichen Veranlagung bzw. beim Kinder- 
durch Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellten geld des Antragstellers Berücksichtigung finden und in dessen 
Finanzhilfen werden nichtöffentliche Mittel auch nach $ 88 Haushalt leben, wird die Zinsermäßigung von 0,5 v. H. läng- 
II. WoBauG für den Personenkreis nach $ 88 a Abs. 1 Buchst. b stens bis. zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes 
II. WoBauG bewilligt. Ein Anspruch des Antragstellers auf gewährt. Pflegekinder sind Kindern gleichgestellt, wenn sie vor 
Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr ent- Antragstellung wenigstens ein Jahr dem Familienhaushalt 
scheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen angehören. 
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. (3) Ansprüche. auf‘ ein „Familienzusatzdarlehen‘ hach 845 
(3) Für Großprojekte, die als förmlich festgelegte Entwick- II. WoBauG bleiben unberührt. 
lungsmaßnahmen oder mit Hilfe städtebaulicher Verträge der (4) Förderungsfähig sind die Wohnflächen nur innerhalb der 
EEE STAU für rn rm ee ten nachstehenden Grenzen: 
werden, sollen insgesamt bis zu 40 v. H. der bereitgestellten WS . 
Förderungsmittel bis zum 1. Oktober eines Jahres vorgehalten = 50 m? tür ee Person (siehe: Nummer 7 Abs, 4), 
werden. — 60 m? für zwei Personen, 
. De . . — 80 m? für drei Personen. 
(@&) Diese Richtlinien gelten im Land Berlin und sind als Für jede weitere Person des Familienhaushaltes erhöht sich die 
besondere Verwaltungsvorschriften neben den Wohnungsbau- förderungsfähige Wohnfläche um 10 m?. Wird nachgewiesen, 
förderungsbestimmungen 1990 (WFB 1990) in der jeweils gül- daß zum Zeitpunkt der Bewilligung eine Schwangerschaft min- 
tigen Fassung anzuwenden. destens im vierten Monat besteht, oder ist ein Familienmit- 
= z glied schwerbehindert und wird deshalb. unbedingt zusätz- 
2 -— Zuwendnungsempfänger licher Wohnraum beansprucht (z. B. bei Rollstuhlbenutzern, 
Eigentumsprogramm A Blinden, Heimdialysepatienten), kann die förderungsfähige 
Förderungsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Wohnfläche um 10 m? erhöht werden. Die Anerkennung beruf- 
Kind oder alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem lichen Wohnraummehrbedarfs und der Status junges Ehepaar 
Kind, deren Gesamteinkommen die in 825 II. WoBauG begründet keine erhöhte förderungsfähige Wohnfläche. Unver- 
bestimmte Einkommensgrenze um nicht mehr als 5 v. H. über- heiratete Lebenspartner werden wie ein Familienhaushalt 
steigt. behandelt, wenn sie mindestens ein gemeinsames Kind haben. 
3 (5) Für Bauvorhaben, die auf Erbbaurechts-Grundstücken 
Eigentumsprogramm B errichtet werden, für die ein laufender Erbbauzins zu entrich- 
Förderungsberechtigt sind‘ Antragsteller, deren Gesamtein- ten ist, können abweichend von der Anlage 1 niedrige Zinsen 
kommen die in 825 II. WoBauG bestimmte Einkommens- gefordert werden, wenn die nach Absatz 2 einzusetzenden 
grenze um nicht mehr als 100 v. H. übersteigt. Baudarlehen nicht voll ausgeschöpft werden können. Ist eine 
Zinsermäßigung zum Ausgleich des nicht in Anspruch genom- 
3 - Art, Umfang und Höhe der Förderung menen Förderungsvorteils nicht mehr möglich, können ergän- 
zend Aufwendungszuschüsse gewährt werden: 
(I) Die Zuwendungen werden für die beantragten Bauvorha- z 
ben (Projektförderung) in Form von Zinszuschüssen als Fest- (6) Die Baudarlehenssumme kann herabgesetzt werden, wenn‘ 
betrag bewilligt. Eine Anschlußförderung erfolgt nicht. Die das Bauvorhaben auf einem besonders günstig vom Land Ber- 
Zuwendungen werden als Zinszuschuß zur Verbilligung der lin abgegebenen Grundstück errichtet wird. 
Baudarlehen und als Aufwendungszuschüsse gewährt. Mit (7) Zweite Wohnungen in (Kauf-)Eigenheimen und Kleinsied- 
Ausnahme der in Absatz 8, Nummer 4 Abs. 1 und Nummer 5 lungen werden nur gefördert, wenn die Hauptwohnung im 
Abs. 2 geregelten Fälle werden die Zuwendungen unabhängig Eigentumsprogramm A gefördert wird. Das Baudarlehen wird 
von der Höhe der Gesamtkosten oder den laufenden Aufwen- in Höhe von bis zu 2 500 DM je Quadratmeter förderungsfä- 
dungen gewährt. hige Wohnfläche zu einem Zinssatz von mindestens 2,0 v. H. 
. gewährt. Zinsanhebung, Tilgung‘ und Förderungszeitraum 
©) Die Antragstell Sr erhalten zur Deckung der Gesamtkosten richten sich nach den Förderungsbedingungen der Hauptwoh- 
Sn durch Eintragung einer vollstrec koaren Grundschuld ZU nung. Der Förderungsbetrag der Hauptwohnung darf jedoch 
sicherndes Baudarlehen der Investitionsbank Berlin im Woh- nicht überschritten werden. Geförderte zweite Wohnungen 
nungsbauprogramm 1996 bis zur Höhe von dürfen nur Berechtigten nach $ 25 II. WoBauG überlassen wer- 
4500 DM/m? förderungsfähige Wohnfläche für freistehende den. Die förderungsfähige Wohnfläche richtet sich nach 
: Eigenheime, Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 1 Buchstabe a der WFB 1990. 
DB. VI Nr. 5 / 24. 10. 1996 3 215
	        
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