Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.3 16. Juni 1995 7
Anlage 1
Fehlergrenzen
i Fehlergrenzen für die Längenmessungen
1.1 Die in Tabelle 1 aufgeführten Grenzwerte Dy gelten für den Vergleich zwischen
a) zwei Längen, die für dieselbe Strecke bei derselben Gebäudevermessung
gemessen worden sind;
b) _gemessener und berechneter Länge derselben Strecke mit der Maßgabe, daß sich
der Grenzwert D1 bei Längen bis 32 m auf 0,04 m erhöht;
c) zwei Längen, die für dieselbe Strecke bei verschiedenen Katastervermessungen
ermittelt worden sind, wenn die Endpunkte der Strecke bei beiden Vermessungen
auf das Lagefestpunktfeld beziehungsweise auf die bestehenden Lagefestpunkte
aufgemessen worden sind.
Die Grenzwerte Dy sind berechnet nach der Formel
Di = 1/3(0,05 + 0,0003 + 0,0085)
mit S als Länge einer Strecke in Metern; D] als Grenzwert in Metern
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