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Volume Nr. 5, 12. Oktober 1995

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1995 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlih- A pn = RR | I N 
Teil V1— Bau- und Wohnungswesen, 
Stadtentwicklung und 
Umweltschutz 
Nr. 5 Berlin, den 12. Oktober 1995 
INHALT 
Seite Seite 
Ausführungsvorschriften zu & 32 Abs. 1 Satz 2 der anlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen 
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenlie- DIN 18380  .........- Hrn 90 
gende Treppenräume — AV InnTrepp — ......... 89 Richtlinien über den Dienstwaffengebrauch der 
Rundschreiben über einen Rahmenvertrag; Heiz- Berliner Forstbeamten ............0000000000000 91 
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich ABI. S. 3578 
Senatskanzlei) 
nachrichtlich 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausführungsvorschriften 
zu $ 32 Abs. 1 Satz 2 
der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
über innenliegende Treppenräume 
— AV InnTrepp - 
Vom 16. August 1995 
BauWohn II A 2 
Telefon: 8 67 - 49 97 oder 8 67 - 1, intern 95 - 49 97 
Aufgrund des $76 Abs. 9 der Bauordnung für Berlin (BauO (2), Oberirdische Geschosse sind alle oberhalb der festgelegten 
Bln) vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 522), zuletzt geändert Geländeoberfläche gelegenen oder über diese im Mittel mehr 
durch Gesetz vom 2. November 1994 (GVBl. S. 440), wird zur als 1,4 m herausragenden Geschosse sowie Hohlräume zwi- 
Ausführung des $ 32 Abs. 1 Satz 2 BauO Bln über die Herstel- schen der obersten Decke und dem Dach, in denen der Einbau 
lung von innenliegenden Treppenräumen für notwendige Trep- von Aufenthaltsräumen möglich ist. Zur Einstufung des 
pen folgendes bestimmt: Gebäudetyps nach Anzahl der Geschosse ist bei außergewöhn- 
. N lichen Geschoßhöhen abweichend. von der tatsächlichen 
1 - Innenliegende Treppenräume Geschoßzahl die Teilung der Treppenraumhöhe in fiktive 
Innenliegende Treppenräume können nur gestattet werden, Geschosse von 3,5 m Höhe anzusetzen. 
wenn der zweite Rettungsweg entsprechend $ 15 Abs. 4 BauO (3) Vorräume sind Räume, die in den einzelnen Geschossen 
Bin gesichert ist, ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht die Verbindung zwischen Treppenraum und den Fluren oder 
gefährdet werden kann und wegen des Brandschutzes Beden- anderen Nutzungseinheiten herstellen. Jeder innenliegende 
ken nicht bestehen. Diese Gefährdungen bzw. Bedenken sind Treppenraum darf in jedem Geschoß nur-.einen Vorraum 
nicht gegeben, wenn die nachstehend genannten Anforderun- haben; dieser darf mit dem Treppenraum nur durch eine Öff- 
gen eingehalten werden. nung verbunden sein. 
2 - Begriffe 3 - Allgemeine Anforderungen 
(1) Innenliegend sind Treppenräume, die nicht entsprechend Neben den Anforderungen des 8 32 BauO Bln und den Anfor- 
$32 Abs. 1 Satz 1 BauO Bin an einer Außenwand, sondern im derungen der nachstehenden Nummern 4 bis 6 muß im Trep- 
Inneren des Gebäudes liegen und deshalb nicht die zur penraum eine trockene Steigleitung vorhanden und Kellerge- 
Beleuchtung, Belüftung und Brandbekämpfung erforderlichen schosse dürfen nicht an den innenliegenden Treppenraum 
Fenster aufweisen. angeschlossen sein.
	        
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