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Volume Nr. 1, 14. Mai 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.1 14. Mai 1993 4 
Der Senat von Berlin d) die Anlegung von Hauptwegen (Durchgangswegen), es 
a - dürfen nur Wege mit wassergebundenen Decken oder 
: Schotterrasen mit einer bis höchstens 80 cm breiten 
An die Senatsverwaltungen E ABI. 5. 338 Kunst- oder Natursteinbefestigung angelegt werden. 
_ (einschließlich Senatskanzlei) Der Ausbau von Wegebefestigungen ist für die Nutzung 
die Bezirksämter durch Fußgänger sowie für die Benutzung mit Kleinst- 
nachrichtlich fahrzeugen (z.B. Karren, Handwagen) auszurichten. 
an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses Das gleiche gilt auch für die vom Pächter anzulegenden 
den Präsidenten des Rechnungshofes Erschließungswege. 
den Berliner Datenschutzbeauftragten e) Schutz- und Trennpflanzungen, Rahmengrün 
f) Stellplätze für Pkw, 
Allgemeine Anweisung sie dürfen nur mit wassergebundener Decke oder als 
.. Schotterrasen. angelegt werden. 
über die Anlegung, Verpachtung und Verwaltung a N | N . , 
von Dauerkleingärten und Kleingärten Die Parzellen dürfen nicht größer sein als 250 m?. 
auf landeseigenen Grundstücken + Die Durchgangswege und das Rahmengrün - ausgenom- 
men Vereinsheime und Vereinsplätze - sollen nicht mehr 
Vom 19. Januar 1993 als 20% der Gesamtfläche ausmachen. 
5 Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach den Vorschrif- 
StadtUm III B 32 ten der Bauordnung für Berlin in der jeweils geltenden 
Tel.: 25 86 - 24 84 oder 25 86 - 0, intern 9 37 - 24 84 Fassung. 
/ Bei der Planung von Einrichtungen nach Nummer 2 Buch- 
Aufgrund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: stabe b bis d sind die Auflagen der Feuerwehr zu beachten. 
Der Planungsentwurf ist der Berliner Feuerwehr vorzule- 
gen. 
[. Allgemeines ? Bei Umbauten ist entsprechend Nummer 2 zu verfahren. 
; - , Mittel dürfen jedoch nur für Maßnahmen aufgewendet 
1. Diese Allgemeine Anweisung findet Anwendung auf alle werden, die im Zusammenhang mit Parzellenteilungen; der 
vorhandenen und anzulegenden Dauerkleingärten und Anlegung von neuen für die Öffentlichkeit zugänglichen 
Kleingärten auf landeseigenen Flächen. Durchgangswegen stehen oder aus gestalterischen Grün- 
Dauerkleingartenanlagen und Kleingartenanlagen sind pri- den erforderlich sind. 
vat genutzte Grünanlagen. Bei der Aufstellung von Bebau- 9 Abweichungen, die aufgrund besonderer örtlicher Gege- 
ungsplänen ist auf die Offenhaltung der Kleingartenanla- benheiten geboten erscheinen, bedürfen der vorherigen 
gen für die Allgemeinheit hinzuwirken. Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 
und Umweltschutz, Abteilung III. 
II. Anlegung von Kleingartenanlagen 
2. Bei der Anlegung von Dauerkleingartenanlagen und Klein- III. Verpachtung von Kleingärten 
gartenanlagen sind - soweit erforderlich - folgende Ein- 
richtungen zu berücksichtigen: 10. Bei der Verpachtung von Dauerkleingartenanlagen und 
a) Schutz- und Trennpflanzungen, Rahmengrün Kleingartenanlagen ist der unter Nummer 13 aufgeführte 
Muster-Zwischenpachtvertrag zugrunde zu legen. 
b) Zugangswege zur Anlage | . 
; L1 Bestehende Generalpachtverträge für Dauerkleingartenan- 
c) Durchgangswege . - HE 
NT lagen und Kleingartenanlagen sind schnellstmöglich durch 
d) Erschliehungsweess den Muster-Zwischenpachtvertrag zu ersetzen. 
e) SteNpIEtzs Kür Pkw 12. Das Wohnlaubenentgelt ist jeweils in der von der Senats- 
f) Außeneinfriedungen verwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz im 
g) Hauptwasserleitungen oder andere Wasserversorgungs- Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen 
anlagen ermittelten Höhe zum empfohlenen Zeitpunkt zu erheben. 
h) die Parzellen, in Gruppen geordnet, mit Wasseran- 13. Muster-Zwischenpachtvertrag 
schluß 
i) die. Gemeinschaftsanlagen, wie Vereinsheime, Ver- 
sammlungsplätze, Lagerplätze für Material, Abfälle und 5 
dergleichen. Zwischenpachtvertrag 
la . e 1 
% Mittel dülfen nur aufeswendet weiden 1ür: für die Dauerkleingartenanlage/Kleingartenanlage 
a) die Herrichtung des Planums und die Grundmelioratio- N 
nen bei Rohböden, " 
b) eine Hauptwasserleitung als Sommerleitung oder, wenn Zwischen 
keine Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung ] 
möglich sind, die Errichtung einer Wasserversorgungs- dem Land Berlin, 
anlage innerhalb des Pachtgrundstückes mit Anschlüs- vertreten durch das Bezirksamt Zn von 
sen bis 1 m in die Parzellen, Berlin, Abteilung Bau- und Wohnungswesen/Abteilung 
©) die Errichtung der Außeneinfriedungen in einfacher Finanzen! ______, im folgenden „Verpächter“ genannt, 
Ausführung, nicht höher als 1,50 m; an verkehrsreichen ußd 
Straßen, Park- und Stellplätzen dürfen Hecken bis zu 
2,50 m Höhe gepflanzt werden. Die Bauordnung für _ 
Berlin - BauO Bln - ist zu beachten. 1 Nichtzutreffendes streichen
	        
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