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Volume Nr. 1, 14. Mai 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI. Nr.1 14. Mai 1993 
- Arbeitsflächen von mindestens 0,60 m Breite beider- Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 
seits der Spüle (zwischen Herd und Doppelspül- "A 
becken ist eine Breite von 0,90 m anzustreben) eine 
weitere Arbeitsfläche von mindestens 1,20 m Breite An die Senatsverwaltungen ABI. 1992 S. 3731 
(bei 1 %-Zimmer-Wohnungen kann diese Arbeitsflä- (einschließlich Senatskanzlei) 
che durch die Fläche zwischen Herd und Doppel- die Bezirksämter 
spüle ersetzt werden, wenn diese mindestens eine die Sonderbehörden 
Breite von 0,90 m aufweist), eine gegebenenfalls die nichtrechtsfähigen Anstalten 
bewegliche Arbeitsfläche, an der im Sitzen gearbei- nachrtichtlich 
tet werden kann. An mindestens einer Arbeitsfläche an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
müssen Küchenmaschinen angeschraubt werden den Präsidenten des Rechnungshofes 
können. Die Kücheneinrichtung wird nicht öffent- die Eigenbetriebe 
lich gefördert. Eine Förderung ist lediglich möglich die Eigengesellschaften 
bei Küchen für Altenwohnungen und Wohnplätzen die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
in Altenwohnheimen. sowie bei Wohnungen für an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Rollstuhlbenutzer. die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
Der Bauherr kann den Mieter bei erstmaliger Ver- des öffentlichen Rechts 
mietung verpflichten, einen Kochherd mit minde- 
stens 2 Kochstellen einzubauen.“ 
‚Rundschreiben 
15. Anlage 3 (zu Nummer 7) entfällt. über die Änderung der Anweisung Bau 
16. Anlage 4 (zu Nummer 34 Abs. 2) wird Anlage’ 3. Vom 17. Dezember 1992 
ll BauWohn VIA 1-12 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Mai Tel.: 2174-5282 oder 2432-0, intern 95-52 82 
1992 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 1999 außer Kraft. 
1. Die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen hat 
die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und 
Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - 
ABau) vom 16. April 1985 (ABl. S. 1116 / DBl. VI S. 44), 
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 31. Oktober 
a - aa T 1988 (ABl. S.1796/DBl. VI S.107), im Rahmen der 
. ut . Ermächtigung von VI Nr. 106 ABau geändert. Die Ande- 
An die Investitionsbank Berlin ABI. 5.99 rungen betreffen hauptsächlich Korrekturen und Erweite- 
nachrichtlich rungen, die durch die Änderungen und Ergänzungen 
an die Senatsverwaltungen 
(einschließlich Senatskanzlei) der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). 
den Präsidenten des Rechnungshofes Ergänzungsband 1990 II, 
die Bezirksämter 
— der Baukoordinierungsrichtlinie (BKR), 
Richtlinie — der Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR), 
über die Anwendbarkeit von Verwaltungsvorschriften _ der Landeshaushaltsordnung (LHO), Stand: Berliner 
für den Bereich der in die Landesbank Berlin Haushaltsrecht 1990, 
überführten Wohnungsbau Kreditanstalt Berlin — der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe, 
(Übernahme - RL) (GRW 77) 
Vom 20. Dezember 1992 sowie durch die Neuausgabe 1991 der Verdingungsordnung 
BauWohn IV A 32 für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) 
Tel.: 8 67 - 75 90 oder 8 67 - 1, intern 95 - 75 90 Hofwendlie Esworden Sind. 
Aufgrund des $ 10 des Gesetzes über die Errichtung der Investi- 2. Die Textausgabe dieser Änderung wird im Rahmen der 
tionsbank Berlin vom 25. November 1992 (GVBl. S. 345) wird Bestellungen der Anweisung Bau als 3. Austauschlieferung 
im Einvernehmen mit den Senatsverwaltungen für Finanzen der Ringbuchausgabe in Loseblattform durch den Kultur- 
und für Wirtschaft und Technologie bestimmt: buch-Verlag GmbH, Sprosserweg 3, W-1000 Berlin 47, Tele- 
1. Solange und soweit die zuständigen Senatsverwaltungen fon: 661 84 84, gegen eine Schutzgebühr.zuzüglich Ver- 
von der Ermächtigung des 8 10 des Gesetzes über. die sandkosten ausgeliefert. 
Errichtung der Investitionsbank Berlin keinen Gebrauch 
machen, finden die für die Wohnungsbau-Kreditanstalt 3 7m Amtsblatt für Berlin und im Dienstblatt des Senats von 
Berlin erlassenen Verwaltungsvorschriften weiterhin Berlin wird diese Änderung der Anweisung Bau nicht abge- 
Anwendung. ‘Die in diesen Vorschriften verwendete druckt. Für den Gebrauch in der Verwaltung wird die Ver- 
Bezeichnung „Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin“ ist waltungsdruckerei Berlin im Januar 1993 die Textausgabe 
durch den Namen „Investitionsbank Berlin - Anstalt der als 3. Austauschlieferung zur Ringbuchausgabe der Anwei- 
Landesbank Berlin - Girozentrale -“ zu ersetzen. sung Bau für diejenigen Dienststellen bereitstellen, für die 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1.Januar 1993 in die Anweisung Bau gilt und die bereits das Grundwerk 
Kraft. erhalten haben.
	        
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