Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI _Nr.1 14. Mai 1993 7
4. Nummer 6 wird wie folgt gefaßt: Zinsbindung sollte in jedem Falle 10 Jahre nicht unter-
An . : schreiten und die Auszahlung der eingesetzten Fremdmit-
„6. Höhe der Eigenleistung tel mindestens 90 v. H. betragen.“
Als angemessen ist eine Eigenleistung anzusehen, die bei
Mietwohnungen mindestens 15 v. H. und bei Genossen- 9. In Nummer 34 Abs. 2 muß es statt „die in Anlage 4 ent-
schaftswohnungen mindestens 10 v. H. der Gesamtkosten haltenen“. heißen „die in Anlage 3 enthaltenen ...“.
eines Bauvorhabens beträgt. Für (Kauf-)Eigenheime und
(Kauf-)Eigentumswohnungen wird die Höhe der angemes- 10. Anlage 1 Abschnitt I Nummer 5 entfällt.
senen Eigenleistung in besonderen Richtlinien über die
Eigentumsförderung festgelegt.“ 11. In der Anlage 1 Abschnitt I werden die Nummern 6 bis 9 zu
Nummern 5 bis 8.
Nummer 7 - Wert des Baugrundstücks erhält folgende Fas- )
sung: 12. Anlage 1 Abschnitt I Nummer 7 Satz 1 wird wie folgt
„Der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu för- gefaßt:
derndes Bauvorhaben anzusetzende Wert des Baugrund- „In Wohngebäuden mit weniger als 6 Vollgeschossen wer-
stücks wird von der Investitionsbank Berlin ermittelt. den Aufzüge nicht gefördert; dabei sollen Seniorenwoh-
nungen nur in Gebäuden mit Aufzug, bei Häusern ohne
Nummer 8-- Arbeitgeberdarlehen - erhält folgenden Aufzug allenfalls bis zum 1. Obergeschoß vorgesehen wer-
Absatz 2: den.“
Bei der Neuschaffung von sonstigen Sozialwohnun-
a an sich a Mieter Slarte Firmen Sei eigenen Finan- 13. Anlage 1 Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt
zierungsbeiträgen am Wohnungsbau beteiligen, um damit gefaßt:
Belegungsrechte für Betriebsangehörige zu erhalten. Die „a) Es werden nur Bauvorhaben gefördert; bei denen nach-
Finanzierungsbeiträge sollen mindestens 25 v.H. der stehende Wohnungsgrößen nicht überschritten werden.
Gesamtkosten der belegungsberechtigten Wohnungen aus- Bei größeren Bauvorhaben im öffentlich geförderten
machen und zu Zinsbedingungen eingesetzt werden, wie Mietwohnungsbau sollen außerdem die angegebenen
sie bei öffentlichen Baudarlehen gelten, die im Rahmen der Anteile eingehalten werden:
Förderung von Mietwohnungen gewährt werden, das heißt
sie müssen deutlich unter dem Kapitalmarktzins liegen. N N WET
Beträgt die Beteiligung des Arbeitgebers mehr als 25 v. H., Wohnungsgröße Wohnflächen- Anteil v. H.
so kann insofern eine geringere echte Eigenleistung des grenze in m?
Bauherrn jedoch in keinem Fall unter 10 v. H. zugelassen 1.4-Zi _Woh 45 10
werden. Die mit derartigen Arbeitgeberdarlehen mitfinan- 2 EAMMET OANUNSEN >
zierten Objekte bleiben weiterhin öffentlich geförderte 2-Zimmer-Wohnungen 60 25
Wohnungen, können aber je nach Höhe des Finanzierungs- 3-Zimmer-Wohnungen 75 45
beitrages durch den mitfinanzierenden Betrieb für noch 4-Zimmer-Wohnungen 85 15
festzulegende Zeiträume belegt werden, wenn die sonsti-
gen Wohnberechtigungsvoraussetzungen der Mieter einge- 5- und mehr
halten werden. Die Zahl der derart belegten Wohnungen Zimmer-Wohnungen
soll 50 % der Wohnungen eines Objektes nicht überschrei- Bei größeren als 4-Zimmer-Wohnungen darf sich die
ten. Auskunfts- und Antragsstelle für interessierte Firmen Wohnfläche mit jedem weiteren Zimmer um jeweils
und Bauherren ist die Investitionsbank Berlin.“ 12 m? erhöhen.“
/. Folgende Nummer 8 a wird eingefügt: 14. Anlage 1 Abschnitt I Nummer 3 Buchstabe a und b werden
„8 a - Mieterdarlehen wie folgt gefaßt:
Für Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nicht dem „a) Soweit nachfolgend keine weitergehenden Anforderun-
Besetzungsrecht des Landes Berlin unterliegen, werden gen gestellt werden, sind für Küche, Bad, WC und
Mieterdarlehen in Höhe von 8000 DM zuzüglich 100 Hausarbeitsraum die DIN 18 022 und DIN 68 901 als
DM/m?/Wohnfläche gefordert. Die Mieterdarlehen wer- Planungsgrundlage anzuwenden.
den mit 5 v. H. jährlich getilgt und mit 3 v. H. jährlich ver- a ; a .
zinst. In Einzelfällen können auch für Wohnungen mit b) Die Küche ist auszustatten mit je einer Schutzköntakt-
Besetzungsrechten des Landes Berlin Mieterdarlehen ver- steckdose im Bereich der vorgesehenen Arbeitsflächen,
langt werden, insgesamt jedoch für höchstens 50 v. H. der Wrasenrohr oder Ventilatorenlüftung, Spülbecken und
Wohnungen eines Objektes. Die Anzahl, die Lage und die den erforderlichen Anschlüssen für }
Größe der Mieterdarlehenswohnungen sowie die Höhe der — Kochherd mit Backofen und mindestens drei Koch-
zugelassenen Mieterdarlehen werden in einer Anlage zum stellen
Bewilligungsbescheid über die öffentlichen Mittel festge- — Kühlschrank.
legt. Die Vereinbarungen des Verfügungsberechtigten mit Die Küche ist so zu planen, daß sie eingerichtet werden
dem Wohnungsuchenden über das Mieterdarlehen müssen kann mit
in einem Vertrag niedergelegt werden. Für den Vertragsab- z x
schluß ist ein nach Beendigung der Rohbauarbeiten liegen- — Sem Schrankraum von mindestens 600 1 bei 1 RB:
der Termin zu wählen.“ Zimmer-Wohnungen und mindestens 1000 1 bei
Wohnungen mit 2 Zimmern und mehr; der Raum
z x für Besen- und Speiseschrank ist auf diesen Schrank-
EEE ER 10.- Art der Fremdmittel - wird Absatz, 1 wie raum nicht, der Raum für den Schrank unter: der
LE ) Spüle zur Hälfte anzurechnen; ein Drittel des vorge-
„(1) Als Fremdmittel sind in’der Regel unkündbare Til- sehenen Schrankraumes muß über der Tischhöhe
gungsdarlehen. einzusetzen. Dabei hat der Bauherr im liegen, die für den Kühlschrank vorgesehene Stell-
Interesse einer Minderung der anfänglichen Kostenmiete fläche darf sich. nicht neben dem Kochherd befin-
die günstigsten Finanzierungsstrukturen zu wählen. Die den: