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Volume Nr. 2, 30. Juli 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Senatsbibliothek 
Dienstblatt des Senats von Berlin‘ !' Berlin + I | { N 
Teil VI — 3au- und. Wohnungswesen, .—. 
Stadtentwicklung und 
Umweltschutz 
Nr. 2 Berlin, den 30. Juli 1993 
INHALT 
Seite te 
Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen - Asbest-Richtlinien, nischer Baubestimmungen -— Richtlinien über 
1. Anderung - ....... Ten 41 brandschutztechnische Anforderungen an 
Hohlraumestriche und Doppelböden - ...... 45 
Gemeinsame Ausführungsvorschriften über: die 
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen Einführung technischer Baubestimmungen - Be- 
zur Sicherung von Fassaden bei Altbauwohn- messung von Löschwasser-Rückhalteanla- 
gebäuden im Ostteil Berlins (Fassadensiche- gen beim Lagern wassergefährdender 
FUNgSRL 93) 1. ws 453 Stoffe - ........ De 49 
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter ABI. S. 1286 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Deutsche Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften über die Einführung 
technischer Baubestimmungen 
- Asbest-Richtlinien, 1. Anderung - 
Vom 7. April 1993 
BauWohn II A 31 
Tel.: 867 - 67 56 oder 8 67 - 1, intern 95 - 67 56 
Aufgrund $3 Abs. 3 und $ 76 Abs. 9 der Bauordnung für Berlin sind unabhängig von ihrer Rohdichte als schwach 
(BauO Bln) vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 522), zuletzt geän- gebundene Asbestprodukte im Sinne der Asbest-Richt- 
dert durch Gesetz vom 11. Dezember 1992 (GVBl. S. 471), wird linien einzustufen.“ 
bestimmt: b) Das als Anlage 1 abgedruckte Formblatt, Fassung 
D ber 1992 tzt das Formblatt für die B t 
1. Die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer von Dringlichkeit einer S  merunE un Anhane 1 de 
Baubestimmungen - Asbest-Richtlinien - vom 12. Septem- Asbest-Richtlinien. 
ber 1989 (ABl. S. 2177) werden wie folgt geändert: 3 Die als Anlage 2 abgedrmuckten Eiganzenden 
a) Nummer 2 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: Bestimmungen, Fassung Dezember 1992 ergänzen die 
ae n i Erläuterungen zur Anwendung des Formblattes im 
„Die in der ehemaligen DDR hergestellten und in Anhang 1 der Asbest-Richtlinien. 
Gebäuden der ehemaligen DDR verwendeten asbest- " 8 S 
haltigen Plattenarten 2. Ist bei Gebäuden gemäß Abschnitt 3.2 Nr. 2 oder 3 der 
Asbest-Richtlinien die Dringlichkeit einer Sanierung 
Anorganische Brandschutzplatte nach TGL 22.973 erneut zu bewerten, so sind die Ergänzenden Bestimmun- 
(Handelsbezeichnung: Baufatherm) gen und das geänderte Formblatt erst bei der Neubewer- 
Leichtbauplatte Sokalit nach TGL 24 452 tung zu berücksichtigen. 
Anorganische Feuerschutzplatte nach TGL 29312 3. Diese Ausführungsvorschriften treten am Tag nach der 
(Neptunit) und . Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin in Kraft und mit 
nach TGL 37 478 Ablauf des 31. Oktober 1999 außer Kraft. 
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