Senatsbibliothek
Dienstblatt des Senats von Berlin‘ !' Berlin + I | { N
Teil VI — 3au- und. Wohnungswesen, .—.
Stadtentwicklung und
Umweltschutz
Nr. 2 Berlin, den 30. Juli 1993
INHALT
Seite te
Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen - Asbest-Richtlinien, nischer Baubestimmungen -— Richtlinien über
1. Anderung - ....... Ten 41 brandschutztechnische Anforderungen an
Hohlraumestriche und Doppelböden - ...... 45
Gemeinsame Ausführungsvorschriften über: die
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen Einführung technischer Baubestimmungen - Be-
zur Sicherung von Fassaden bei Altbauwohn- messung von Löschwasser-Rückhalteanla-
gebäuden im Ostteil Berlins (Fassadensiche- gen beim Lagern wassergefährdender
FUNgSRL 93) 1. ws 453 Stoffe - ........ De 49
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen
An die Bezirksämter ABI. S. 1286
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Deutsche Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften über die Einführung
technischer Baubestimmungen
- Asbest-Richtlinien, 1. Anderung -
Vom 7. April 1993
BauWohn II A 31
Tel.: 867 - 67 56 oder 8 67 - 1, intern 95 - 67 56
Aufgrund $3 Abs. 3 und $ 76 Abs. 9 der Bauordnung für Berlin sind unabhängig von ihrer Rohdichte als schwach
(BauO Bln) vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 522), zuletzt geän- gebundene Asbestprodukte im Sinne der Asbest-Richt-
dert durch Gesetz vom 11. Dezember 1992 (GVBl. S. 471), wird linien einzustufen.“
bestimmt: b) Das als Anlage 1 abgedruckte Formblatt, Fassung
D ber 1992 tzt das Formblatt für die B t
1. Die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer von Dringlichkeit einer S merunE un Anhane 1 de
Baubestimmungen - Asbest-Richtlinien - vom 12. Septem- Asbest-Richtlinien.
ber 1989 (ABl. S. 2177) werden wie folgt geändert: 3 Die als Anlage 2 abgedrmuckten Eiganzenden
a) Nummer 2 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: Bestimmungen, Fassung Dezember 1992 ergänzen die
ae n i Erläuterungen zur Anwendung des Formblattes im
„Die in der ehemaligen DDR hergestellten und in Anhang 1 der Asbest-Richtlinien.
Gebäuden der ehemaligen DDR verwendeten asbest- " 8 S
haltigen Plattenarten 2. Ist bei Gebäuden gemäß Abschnitt 3.2 Nr. 2 oder 3 der
Asbest-Richtlinien die Dringlichkeit einer Sanierung
Anorganische Brandschutzplatte nach TGL 22.973 erneut zu bewerten, so sind die Ergänzenden Bestimmun-
(Handelsbezeichnung: Baufatherm) gen und das geänderte Formblatt erst bei der Neubewer-
Leichtbauplatte Sokalit nach TGL 24 452 tung zu berücksichtigen.
Anorganische Feuerschutzplatte nach TGL 29312 3. Diese Ausführungsvorschriften treten am Tag nach der
(Neptunit) und . Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin in Kraft und mit
nach TGL 37 478 Ablauf des 31. Oktober 1999 außer Kraft.
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