152 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.5 30. Dezember 1993
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 2.1 Zu Abschnitt 2.3 der RStO 86 (Fassung 89):
ST a Bauklassen und Verkehrsbelastung |
An die Senatsverwaltungen (einschließlich ABI. S. 3863 Die „Empfehlungen für die konstruktive Gestaltung von
Senatskanzlei) Straßen mit Gleisanlagen“ (Rundschreiben vom 3. März
die Bezirksämter 1992 an die Bezirksämter) sind zu beachten
Hachrichtlich 2.2 Zu ADSChA 2.4 der RStO 86 (Fassung 89):
an den Präsidenten des Rechnungshofes Technische Regelwerke Tan EN
die Eigenbetriebe Bei den folgenden Regelwerken sind die jeweils gültigen
Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengeset-
zes zu beachten: ATV DIN 18318, UVP, ZTV Beton;
Ausführungsvorschriften EVER ZEVES DENT: ZIENV
zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes 2.3 Zu Abschnitt 5.6 der RStO 86 (Fassung 89):
über die Standardisierung Rad- und Gehwege
des Oberbaues von Verkehrsflächen Neben den in Tafel 5 dargestellten Bauweisen sind Rad-
(Einführung RStO 86, ergänzte Fassung 1989) und Gehwege entsprechend den gültigen Ausführungsvor-
schriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Vom 2. Dezember 1993 Radwege (AV Geh- und Radwege) zu bauen und zu unter-
halten.
BauWohn H VIII B 711 Die Gesamtkonstruktionsdicke über der Frostschutz-
Tel.: 8 67 - 5124 oder 8 67 - 1, intern 95 - 51 24 schicht beträgt bei Verwendung von Neumaterial 25 cm,
bei Verwendung von gebrauchten Baustoffen oder Bau-
Aufgrund des 818 Abs. 3 des Berliner Straßengesetzes vom Or schen Sowie: industriellen. Nehenprodukten
28. Februar 1985 (GVBl. S. 518), zuletzt geändert durch Arti- .
kel II des Gesetzes vom 30. Juni 1988 (GVBl. S. 977), wird 3 Abweichungen und Ausnahmen von diesen Ausführungs-
bestimmt: vorschriften bedürfen der Zustimmung der Senatsverwal-
tung für Bau- und Wohnungswesen.
Die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues Die Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßenge-
von Verkehrsflächen“ - RStO 86 (Ergänzung 1989) - gelten setzes über die Standardisierung des Oberbaues von Ver-
verbindlich für die öffentlichen Straßen, für die Berlin Trä- kehrsflächen (Einführung RStO 86, ergänzte Fassung 89)
ger der Baulast ist, soweit unter Nummer 2 nichts anderes vom. 22. September 1992 (ABl. S. 3108/DBIl. VI S. 184) tre-
bestimmt wird. ten mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.
N . Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar 1994 in
Die RStO 86 (Fassung 89) gelten mit folgenden Anderun- Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer
gen und Ergänzungen: Kraft.