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Volume Nr. 4, 22. Oktober 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.4 22. Oktober 1992 59 
Seite 32 DIN 1052 Teil 1 
14 Kennzeichnung von b) Brettschichtholz nach Tabelle 1, Zeile 2, der Güteklasse 1 
Voll- und Brettschichtholz und bei Bauteilen über 10 m Länge auch der Güteklasse Il 
mit der Güteklasse, dem Herstelltag und dem Zeichen des 
Folgende Bauteile sind dauerhaft, eindeutig und deutlich Hersteilwerkes, 
lesbar zu kennzeichnen: c) Bauteile aus Laubholz nach Tabelle 1, Zeile 3, mit dem 
5 z Zeichen der Holzartgruppe (A, B oder C), dem Zeichen 
a) Bauteile aus den Holzarten nach Tabelle 1, Zeile 1, der a“ Se 
Güteklassen I und III mit der Güteklasse, dem Zeichen AERO LSTMSEKES Id: des dor veran$ 
des Sortierwerkes und des dort verantwortlichen Fach- WORIE S: 
mannes; bei aus mehreren Einzelhölzern vorgefertigten Als Verbundquerschnitte. verleimte tragende Holzbauteile 
Bauteilen darf sich die Kennzeichnung der Güteklasse I sind auch bei Verwendung von Voll- oder Brettschichtholz 
auf die Bereiche beschränken, in denen die Rechenwerte der Güteklasse II stets mit dem Herstelltag und dem Zeichen 
der Güteklasse I in Rechnung gestellt sind. des Herstellwerkes zu kennzeichnen. 
Anhang A 
Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen 
A.1 Der Nachweis einer bestimmungsgemäßen Herstel- b) Bescheinigung B für Betriebe, die den Nachweis ihrer 
lung nach Abschnitt 12.1 gilt als erbracht, wenn der Betrieb Eignung zum Leimen von einfachen tragenden Holzbau- 
eine Bescheinigung nach Abschnitt A.3 über seine Eignung teilen (z. B. Balken und Träger mit Stützweiten bis zu 12 m, 
zum Leimen von tragenden Holzbauteilen vorlegt. Dreigelenkbinder bis zu 15 m Spannweite und einhüftige 
Binder mit einer Abwicklungslänge bis 12 m) erbracht 
A.2 Die Bescheinigung wird von Prüfstellen, die dafür aner- haben; dabei ist anzugeben, wenn auch die Vorausset- 
kannt und in einem Verzeichnis des Instituts für Bautechnik zungen der Gruppe C erfüllt sind. 
geführt werden, ausgestellt, wenn nach Überprüfung der pi ) Bf W 
verantwortlichen Fachkräfte und der Werkseinrichtungen die c). Bescheinigung C für Betriebe, die ihre Eignung zum 
Eignung des Betriebes festgestellt ist. Die Bescheinigung Leimen von Sonderbauarten nach den Bestimmungen 
wird für fünf Jahre widerruflich erteilt. Auf Antrag kann die der entsprechenden. | allgemeinen bauaufsichtlichen 
Geltungsdauer. der Bescheinigung um jeweils fünf Jahre Zulassung erbracht haben. 
verlängert werden. Vor jeder Verlängerung ist eine weitere d) Bescheinigung D für Betriebe, die nur den Nachweis ihrer 
Betriebsprüfung durchzuführen. Der Inhaber der. Bescheini- Eignung zum Leimen von Holztafeln für Holzhäuser in 
gung muß jeden Wechsel der verantwortlichen Fachkräfte Tafelbauart erbracht haben. Betriebe der Gruppe A und B 
sowie Anderungen wesentlicher Teile der Werkseinrich- erfüllen die Voraussetzungen der Gruppe D ohne 
tungen oder des Leimverfahrens der Prüfstelle anzeigen. weiteren Nachweis. 
A.3 Die Bescheinigung wird für folgende Gruppen erteilt: In den Bescheinigungen A, B, C oder D ist außerdem anzuge- 
a) Bescheinigung A für Betriebe, die den Nachweis ihrer ben, wenn der Betrieb auch den Nachweis für die Herstellung 
Eignung zum Leimen tragender Holzbauteile aller Art von Keilzinkenverbindungen nach Abschnitt 12.3 erbracht 
erbracht haben hat
	        
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